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Wer hat Schuld? (Fahrradunfall)

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Deine Unfallbeschreibung ist nicht wirklich nachvollziehbar...
Aber falls es sich darauf reduzieren lässt, dass ihr auf einem Radweg zusammengestoßen seid, stellen sich folgende Fragen:

- Auf welcher Seite befand sich für Dich der Radweg? Ich meine herauszulesen, dass Du auf einem rechtsseitigen Radweg gefahren bist.

- Sie kam Dir entgegen - Ist der Radweg in diese Richtung überhaupt für Radfahrer freigegeben?
Falls ja, dann seid ihr ohne Zeugen erst einmal zu gleichen Teilen Schuld. Ok, die Tatsache, dass Du bergauf und sie bergab fuhr legt die Vermutung nahe, dass sie schneller war als Du und damit evtl etwas mehr Schuld tragen könnte.
Gibt es auf Deiner Seite Hinweise darauf, dass der Radweg für beide Seite freigegeben ist? Vermutlich nicht, das dürfte Deine Schuld wiederum erheblich schmälern. In dem Fall trägt meiner Meinung nach die Gemeinde eine Mitschuld, da sie fahrlässig Unfallschwerpunkte baut...

Übrigens darf es laut der Verwaltungsvorschrift zur StVo eigentlich so gut wie keine linksseitigen Radwege geben. Aber auch das wird geflissentlich von den Gemeinden ignoriert.
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Ich hab' keine Ahnung, was hier passiert ist. Angesichts der Sachverhaltsbeschreibung weiß ich aber absolut sicher, dass ich die Sache auf gar keinen Fall vertreten möchte - egal auf welcher Seite.
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Luzbert schrieb:

Gibt es auf Deiner Seite Hinweise darauf, dass der Radweg für beide Seite freigegeben ist? Vermutlich nicht, das dürfte Deine Schuld wiederum erheblich schmälern. In dem Fall trägt meiner Meinung nach die Gemeinde eine Mitschuld, da sie fahrlässig Unfallschwerpunkte baut...


Den letzten Satz versteh ich nicht so ganz. Wieso baut die Gemeinde fahrlässig Unfallschwerpunkte, wenn Leute einen Radweg in falscher Richtung befahren? Soll man für die Merkbefreiten jetzt Einbahnstraßenschilder aufstellen?

Ich fahr ja auch ab und an gezwungenermaßen einen Radweg in Gegenrichtung, aber ich kenn die Regeln, und wenn einer in der richtigen Richtung entgegenkommt tue ich nicht ignorant so als wär das mein Weg, sondern weiche aus, das sollte das normalste von Welt sein.

Aber bei der wirren Schilderung des OP ist das meiste hier sowieso Spekulatius.
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schwarzer_geier schrieb:


Den letzten Satz versteh ich nicht so ganz. Wieso baut die Gemeinde fahrlässig Unfallschwerpunkte, wenn Leute einen Radweg in falscher Richtung befahren? Soll man für die Merkbefreiten jetzt Einbahnstraßenschilder aufstellen?


Das gilt für die Annahme, dass der Radweg linksseitig freigegeben ist, aber der rechtsseitig fahrende keinen Hinweis darauf erhält.  
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Ah, jetzt hab ich es kapiert. ,-)
Linksseitige Radwege gehören sowieso in die Tonne.
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schwarzer_geier schrieb:

Linksseitige Radwege gehören sowieso in die Tonne.


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Wie ist denn die Sache jetzt eigentlich ausgegangen?  
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Hi allerseits

greife den Thread einfach nochmal auf,da ich letztens von nem Auto "umgefahren" wurde.Die Schuldfrage ist eigentlich geklärt: Polizei kam,hat alles aufgenommen und die Autofahrerin hat die Schuld auch zugegeben (abbiegen ohne zu blinken).

Mir ist zum Glück kaum etwas passiert,nur an meinem Rad sind ein paar Kleinigkeiten kaputt (Schaden ca. 50€ inklusive ARbeitsstunden der Werkstatt).Nun hat mir die Versicherung der "Gegenseite" einen AUsfragebogen geschickt in dem ich quasi zu allem Angaben machen soll (auch zu meiner Arbeit,Familienstand etc) ist wohl ein Standardbogen der HUK-Coburg.

Nun meine Frage:

Muss ich da alles ausfüllen?Denn da sind so viele Fragen dabei,die mit dem Unfall bzw. der Erstattung der Kosten der Reparatur nichts zu tun haben.

Wäre es nachteilig für mich,wenn ich die Versicherung anschreibe und denen einfach sage,dass es mir nicht um Schmerzensgeld etc geht,sondern dass ich nur die Rechnung für die Instandsetzung meines Rades bezahlt bekommen haben möchte?

Besten Dank vorab...
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
Hi allerseits

greife den Thread einfach nochmal auf,da ich letztens von nem Auto "umgefahren" wurde.Die Schuldfrage ist eigentlich geklärt: Polizei kam,hat alles aufgenommen und die Autofahrerin hat die Schuld auch zugegeben (abbiegen ohne zu blinken).

Mir ist zum Glück kaum etwas passiert,nur an meinem Rad sind ein paar Kleinigkeiten kaputt (Schaden ca. 50€ inklusive ARbeitsstunden der Werkstatt).Nun hat mir die Versicherung der "Gegenseite" einen AUsfragebogen geschickt in dem ich quasi zu allem Angaben machen soll (auch zu meiner Arbeit,Familienstand etc) ist wohl ein Standardbogen der HUK-Coburg.

Nun meine Frage:

Muss ich da alles ausfüllen?Denn da sind so viele Fragen dabei,die mit dem Unfall bzw. der Erstattung der Kosten der Reparatur nichts zu tun haben.

Wäre es nachteilig für mich,wenn ich die Versicherung anschreibe und denen einfach sage,dass es mir nicht um Schmerzensgeld etc geht,sondern dass ich nur die Rechnung für die Instandsetzung meines Rades bezahlt bekommen haben möchte?

Besten Dank vorab...  


ich habe in einer ähnlichen situation einfach die fragen offen gelassen, die mich gestört haben und nach meiner meinung nichts mit dem fall zu tun hatten (bei dir dann arbeit, familienstand etc.)

unfallsituation schildern, kostenvoranschlag der werkstatt beiliegen und abschicken. das sollte eigentlich reichen, bei mir gab es auch keine probleme
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so,ich nochmal

Zwei Fragen dazu hätte ich noch:

1. Muss ich denen nochmal den Unfallhergang usw. detailliert darstellen oder reicht ein Verweis auf die bei der Polizei schriftlich gemachten Angaben?

2. Dem "Fragebogen für Anspruchsteller - Personenschaden" (HUK Coburg) liegt noch ein weiteres Formular bei:"Einwilligungs- und Schweigepflichtsentbindungserklärung".Dort steht im Kleingedruckten,dass ich alle Formulare ausfüllen müsse und sie nur dann "tätig" werden könnten.Muss ich denen wirklich die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, wenn ich einfach nur die Schäden am Rad repariert bzw. bezahlt bekommen möchte?

Danke vorab für die Infos und Hilfen
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
so,ich nochmal

Zwei Fragen dazu hätte ich noch:

1. Muss ich denen nochmal den Unfallhergang usw. detailliert darstellen oder reicht ein Verweis auf die bei der Polizei schriftlich gemachten Angaben?

2. Dem "Fragebogen für Anspruchsteller - Personenschaden" (HUK Coburg) liegt noch ein weiteres Formular bei:"Einwilligungs- und Schweigepflichtsentbindungserklärung".Dort steht im Kleingedruckten,dass ich alle Formulare ausfüllen müsse und sie nur dann "tätig" werden könnten.Muss ich denen wirklich die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, wenn ich einfach nur die Schäden am Rad repariert bzw. bezahlt bekommen möchte?

Danke vorab für die Infos und Hilfen


1. Die Versicherung hat das Recht, eine den Anspruch begründende Unfallschilderung zu erhalten, und muss sich nicht auf Einsicht in die Polizeiakten verweisen lassen.

2. Bei Sachschäden ist eine Entbindung von Schweigepflichten nicht erforderlich.


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