ich habe ein kleines Problem. Und zwar wurde mir letztes Jahr mein Handy gestohlen, was ich direkt zur Anzeige gebracht habe etc. Nun habe ich heute einen Brief vom Amtsgericht erhalten, dass ich am 24.Juli als Zeuge in diesem Fall geladen sei. Das Problem dabei ist aber, dass ich mitten in der Klausurenphase bin und auch an diesem Tag eine wichtige Uni-Klausur schreibe, bzw sogar zeitlich parallel zur angesetzten Gerichtsverhandlung.
Telefonisch erreiche ich beim Gericht niemanden mehr vor Montag und ich würde ganz gerne erfahren, ob ich für dieses Modul überhaupt noch lernen sollte oder ob der Amtsgerichtstermin für mich jetzt unausweichlich ist.
Aus meiner Sicht habe ich definitiv einen triftigen Grund, weswegen ich nicht erscheinen kann, aber wird dies vom Gericht auch akzeptiert? Wie sollte man in einem derartigen Fall verfahren?
Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!
Am Montag den Rechtspfleger anrufen, der dir die Ladung zugesandt hat und es ihm erklären, ansonsten wird das ganze in deiner Abwesenheit verhandelt. Ist das ganze denn ein Verfahren gegen einen Beschuldigten? Mehrere Zeugen?
Triftiger Grund ist nur stationärer Aufenthalt und solche Sachen, dem Amtsgericht reicht nicht mal ein gelber Schein, wenn man krank ist, es sei denn, bettlägerig.
Das Verfahren ist gegen einen Beschuldigten, die Anzahl der Zeugen ist mir leider nicht bekannt. Ich hoffe, dass die das auch akzeptieren, dass die Klausur von enormer Bedeutung ist und es mir zB ermöglichen, eine schriftliche Aussage im Vorfeld zu machen. Sonst hätte ich die letzten vier Wochen völlig umsonst gelernt...
Wie gesagt, sprich den Rechtspfleger an, alles andere wäre jetzt Glaskugel. Sollten mehrere Zeugen vorhanden sein, weil der Angeklagte strafrechtlich mehrfach in Erscheinung trat, dann spielt deine Aussage vielleicht keine wirklich große Rolle. Verhandelt wird dann sowieso. Eine schriftliche Aussage hast du doch im Grunde eh schon geleistet als du Anzeige erstattet hast und den Hergang dabei schildern musstest. Dem Vorsitzenden bleibt dadurch die Option, nach Aktenlage zu gehen.
Ansonsten wird Haftbefehl gegen dich erlassen und du sitzt in der U-Kiste bis zum nächsten Termin .......... nee, Spaß!
Maximus1986 schrieb: Das Verfahren ist gegen einen Beschuldigten, die Anzahl der Zeugen ist mir leider nicht bekannt. Ich hoffe, dass die das auch akzeptieren, dass die Klausur von enormer Bedeutung ist und es mir zB ermöglichen, eine schriftliche Aussage im Vorfeld zu machen. Sonst hätte ich die letzten vier Wochen völlig umsonst gelernt...
Ein Zeuge muss nur dann nicht vor Gericht erscheinen, wenn ein "schwerwiegenden Verhinderungsgrund" vorliegt.
Ich habe selbst schonmal einen Gerichtstermin wegen einer Uni-Klausur verlegen lassen, allerdings war ich da auch selbst Betroffener und es ging lediglich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Ich würde den Tipp beherzigen sich am Montag bei Gericht zu melden und die Sachlage zu schildern, evtl. wird man von dir eine Bestätigung deines Profs. wollen um die Verhinderung nachzuweisen. Denke nicht, dass man dir bei erwiesener Wichtigkeit da Steine in den Weg legen wird. Bis zum 24. ist ja auch noch einiges an Zeit, also sollte es kein Problem sein den Beschuldigten, seinen Anwalt und evtl. andere Zeugen ab- und zu einem neuen Termin wiederzuladen.
Maximus1986 schrieb: Das Verfahren ist gegen einen Beschuldigten, die Anzahl der Zeugen ist mir leider nicht bekannt. Ich hoffe, dass die das auch akzeptieren, dass die Klausur von enormer Bedeutung ist und es mir zB ermöglichen, eine schriftliche Aussage im Vorfeld zu machen. Sonst hätte ich die letzten vier Wochen völlig umsonst gelernt...
Ein Zeuge muss nur dann nicht vor Gericht erscheinen, wenn ein "schwerwiegenden Verhinderungsgrund" vorliegt.
Ich habe selbst schonmal einen Gerichtstermin wegen einer Uni-Klausur verlegen lassen, allerdings war ich da auch selbst Betroffener und es ging lediglich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Ich würde den Tipp beherzigen sich am Montag bei Gericht zu melden und die Sachlage zu schildern, evtl. wird man von dir eine Bestätigung deines Profs. wollen um die Verhinderung nachzuweisen. Denke nicht, dass man dir bei erwiesener Wichtigkeit da Steine in den Weg legen wird. Bis zum 24. ist ja auch noch einiges an Zeit, also sollte es kein Problem sein den Beschuldigten, seinen Anwalt und evtl. andere Zeugen ab- und zu einem neuen Termin wiederzuladen.
Viel Spaß beim Lernen noch!
Alles klar, das beruhigt mich schon mal etwas. Vielen Dank
ich habe ein kleines Problem. Und zwar wurde mir letztes Jahr mein Handy gestohlen, was ich direkt zur Anzeige gebracht habe etc.
Nun habe ich heute einen Brief vom Amtsgericht erhalten, dass ich am 24.Juli als Zeuge in diesem Fall geladen sei. Das Problem dabei ist aber, dass ich mitten in der Klausurenphase bin und auch an diesem Tag eine wichtige Uni-Klausur schreibe, bzw sogar zeitlich parallel zur angesetzten Gerichtsverhandlung.
Telefonisch erreiche ich beim Gericht niemanden mehr vor Montag und ich würde ganz gerne erfahren, ob ich für dieses Modul überhaupt noch lernen sollte oder ob der Amtsgerichtstermin für mich jetzt unausweichlich ist.
Aus meiner Sicht habe ich definitiv einen triftigen Grund, weswegen ich nicht erscheinen kann, aber wird dies vom Gericht auch akzeptiert? Wie sollte man in einem derartigen Fall verfahren?
Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!
Triftiger Grund ist nur stationärer Aufenthalt und solche Sachen, dem Amtsgericht reicht nicht mal ein gelber Schein, wenn man krank ist, es sei denn, bettlägerig.
Ja, ich hatte so 2-35 Verfahren in meinem Leben
Ich hoffe, dass die das auch akzeptieren, dass die Klausur von enormer Bedeutung ist und es mir zB ermöglichen, eine schriftliche Aussage im Vorfeld zu machen. Sonst hätte ich die letzten vier Wochen völlig umsonst gelernt...
Eine schriftliche Aussage hast du doch im Grunde eh schon geleistet als du Anzeige erstattet hast und den Hergang dabei schildern musstest. Dem Vorsitzenden bleibt dadurch die Option, nach Aktenlage zu gehen.
Ansonsten wird Haftbefehl gegen dich erlassen und du sitzt in der U-Kiste bis zum nächsten Termin .......... nee, Spaß!
Ein Zeuge muss nur dann nicht vor Gericht erscheinen, wenn ein "schwerwiegenden Verhinderungsgrund" vorliegt.
Ich habe selbst schonmal einen Gerichtstermin wegen einer Uni-Klausur verlegen lassen, allerdings war ich da auch selbst Betroffener und es ging lediglich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Ich würde den Tipp beherzigen sich am Montag bei Gericht zu melden und die Sachlage zu schildern, evtl. wird man von dir eine Bestätigung deines Profs. wollen um die Verhinderung nachzuweisen. Denke nicht, dass man dir bei erwiesener Wichtigkeit da Steine in den Weg legen wird. Bis zum 24. ist ja auch noch einiges an Zeit, also sollte es kein Problem sein den Beschuldigten, seinen Anwalt und evtl. andere Zeugen ab- und zu einem neuen Termin wiederzuladen.
Viel Spaß beim Lernen noch!
Alles klar, das beruhigt mich schon mal etwas. Vielen Dank