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WGV - KFZ Versicherung

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Hallo an alle,

ich plane einen KFZ-Versicherungswechsel zur WGV.

Wer hat Erfahrung mit der WGV gemacht?
Die Prämie ist günstig bis m.E. nach sehr günstig.

Was sagt Ihr zu den Leistungen im Schadensfall o.Ä.?

Bin über jeden Tipp dankbar !
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Ich bin seit mehreren Jahren in der WGV. Service prima. Mitarbeiter im telefonischen Kontakt nett und kompetent.

Guter Service im Schaden- und Rechtsstreitfall. Bin sehr zufrieden.
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Autoversicherung ist immer so eine Sache.

Aufpassen muss man bei sehr billigen Direktversicherungen, da dort oft versteckt irgendwelche Schadensfälle ausgeschlossen werden.
Deswegen: genau prüfen, ob auch das abgedeckt wird,was man brauch. Wenn es dann immernoch billig ist, um so besser

Auch wichtig: Wie wird die SFK anerkannt?

Hast Du einen Neuwagen, Gebrauchtwagen, was willst Du versichert, Voll- oder Teilkasko, Neuwertentschädigung etc.

Viele Fragen
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Wo wir gerad dabei sind: Ist jemand zufällig Mitglied der "AdmiralDirekt" ?
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grinch schrieb:
Ich bin seit mehreren Jahren in der WGV. Service prima. Mitarbeiter im telefonischen Kontakt nett und kompetent.

Guter Service im Schaden- und Rechtsstreitfall. Bin sehr zufrieden.


Kann ich so bestätigen.

Wie unser heutiger Auswärtssieg sich allerdings auf Vetragsbedingungen für Hessen auswirkt, ist schwer vorherzusagen.
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Frankfurter_Bubb. schrieb:
Wo wir gerad dabei sind: Ist jemand zufällig Mitglied der "AdmiralDirekt" ?


Ja bin ich. Bisher keine Probleme, hatte auch keinen Schadensfall, außer einer neuen Scheibe wegen Steinschlag, das hat problemlos funktioniert.
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Ich war auch 1 Jahr bei der Admiral Direkt. Kein Schadensfall, keine Probleme. Zu beachten wäre, dass jetzt GlasRepair in den Tarifen drin ist - heißt du meldest deinen Glasbruch direkt bei der Admiral und die machen dir Angebote für die Reparatur (Carglass ist z.B. auch Partner).  Die haben auch nicht 0€ SB.

Ich bin vor kurzem auf Vergleichssuche gegangen aber keine Versicherung ist günstiger als meine derzeitge Allsecur. Daher werd ich auch ein 3. Jahr dran hängen. Da läuft halt alles verwaltungstechnische übers Internet.
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Ich hole mal diesen alten Thread wieder hoch mit einer Frage.

Meine Frau hatte einen Reifenplatzer auf der Autobahn.
Außer unserem Auto ist nichts und niemand zu schaden gekommen.
So weit so gut!

Der Reifen ist durch einen Nagel geplatzt.

Die Vollkasko will nicht zahlen, weil es die Folge eines Betriebsschaden sein soll.
Ein Unfall sei ein  “plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis", dies wäre im aktuellen Fall nicht gegeben.
Ich bin der Meinung, dass die Folgeschäden ( nicht die Reifen) durch die Kasse gezahlt werden müßten, weil ein Nagel für mich ein “plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" ist.

Wollte mal hier fragen, ob jemand hier einen Rat hat, bevor ich schon wieder den Rechtsweg beschreiten muss.

Vielen Dank im voraus.
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NDA schrieb:
Ich hole mal diesen alten Thread wieder hoch mit einer Frage.

Meine Frau hatte einen Reifenplatzer auf der Autobahn.
Außer unserem Auto ist nichts und niemand zu schaden gekommen.
So weit so gut!

Der Reifen ist durch einen Nagel geplatzt.

Die Vollkasko will nicht zahlen, weil es die Folge eines Betriebsschaden sein soll.
Ein Unfall sei ein  “plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis", dies wäre im aktuellen Fall nicht gegeben.
Ich bin der Meinung, dass die Folgeschäden ( nicht die Reifen) durch die Kasse gezahlt werden müßten, weil ein Nagel für mich ein “plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" ist.

Wollte mal hier fragen, ob jemand hier einen Rat hat, bevor ich schon wieder den Rechtsweg beschreiten muss.

Vielen Dank im voraus.


Selbstverständlich ist ein durch einen Nagel platzender Reifen ein von außen wirkendes Ereignis. Das Problem ist, dass du das schwerlich beweisen kannst. Die Versicherer gehen immer davon aus, dass es sich um einen Betriebsschaden, d.h. Verschleiß o.Ä. handelt.
Selbst in einem Fall, in dem zwei Reifen gleichzeitig platzten, verstieg sich der Versicherer zu der Behauptung, dass ja auch zuerst der eine Reifen und dann durch das Schlingern des Fahrzeugs auch der zweite geplatzt sein könnte. Dies hielt das Landgericht aber für abwegig, hier musste der Versicherer zahlen.
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Vielen Dank für die Antwort.

Problem hat sich geklärt, Fotot´s vom Reifen, sowie der freundliche Hinweis auf die bestehende Rechtschutzversicherung ( bei anderer Versicherung) haben die Sache zu meinm Wohlgefallen gelöst.


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