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Finanzgericht Niedersachsen hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt.

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Entscheidung noch vor der Bundestagswahl,respeckt nach Niedersachsen!

"Nun wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen müssen", sagte Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler, der sich der Klage angeschlossen hatte.

Es geht ja schon länger hin und her.

"2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluss aus Hannover allerdings für unzulässig und befasste sich daher inhaltlich gar nicht erst mit der Frage, ob der Soli verfassungswidrig ist. Karlsruhe hielt damals den Richtern in Hannover vor, sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Soli auseinandergesetzt zu haben."

...und weiter

"Die Richter in Hannover beschäftigten sich daraufhin nochmals mit dem Fall. Ob das Bundesverfassungsgericht ihren neuen Beschluss erneut abschmettert, ist offen. "Karlsruhe hat uns vor drei Jahren aufgegeben, dass wir uns mit der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen einer Ergänzungsabgabe, um die es sich beim Soli handelt, befassen. Das haben wir nun getan", sagte der Sprecher des Finanzgerichts Niedersachsen, Jörg Grune."

Neue Sichtweise:

"Dieses Mal argumentiert das Finanzgericht, dass aufgrund verschiedener Anrechnungsvorschriften bei der Einkommensteuer – etwa bei ausländischen Einkünften oder der Gewerbesteuer – der Solidaritätszuschlag "in unterschiedlicher Höhe bei gleich gelagerten Sachverhalten festgesetzt wird.

Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot Artikel 3 Grundgesetz."


Es bleibt spannend!!
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Ffm60ziger schrieb:
Entscheidung noch vor der Bundestagswahl,respeckt nach Niedersachsen!

"Nun wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen müssen", sagte Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler, der sich der Klage angeschlossen hatte.

Es geht ja schon länger hin und her.

"2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluss aus Hannover allerdings für unzulässig und befasste sich daher inhaltlich gar nicht erst mit der Frage, ob der Soli verfassungswidrig ist. Karlsruhe hielt damals den Richtern in Hannover vor, sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Soli auseinandergesetzt zu haben."

...und weiter

"Die Richter in Hannover beschäftigten sich daraufhin nochmals mit dem Fall. Ob das Bundesverfassungsgericht ihren neuen Beschluss erneut abschmettert, ist offen. "Karlsruhe hat uns vor drei Jahren aufgegeben, dass wir uns mit der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen einer Ergänzungsabgabe, um die es sich beim Soli handelt, befassen. Das haben wir nun getan", sagte der Sprecher des Finanzgerichts Niedersachsen, Jörg Grune."

Neue Sichtweise:

"Dieses Mal argumentiert das Finanzgericht, dass aufgrund verschiedener Anrechnungsvorschriften bei der Einkommensteuer – etwa bei ausländischen Einkünften oder der Gewerbesteuer – der Solidaritätszuschlag "in unterschiedlicher Höhe bei gleich gelagerten Sachverhalten festgesetzt wird.

Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot Artikel 3 Grundgesetz."


Es bleibt spannend!!


Oh blöd

Kwelle hier die Welt:  http://www.welt.de/politik/deutschland/article119257750/Finanzgericht-erklaert-Soli-fuer-verfassungswidrig.html


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