habe den Titel bewusst "offen" gestaltet, da er sicher eignet, zu mehreren Berufen im öfftl. Dienst Infos zu bekommen.
Nun aber zu meiner Problematik.
Ich habe in Wiesbaden "Fachangestellter für Bürokommunikation" gelernt. Da ich arbeitsuchend bin, bewerbe ich mich Deutschlandweit. Nun folgende Problematik. In Bayern ist wohl nicht bekannt, das man mit dem erlernten Beruf als Fachangestellter für Bürokommunikation auch die Angestelltenprüfung I abschließt. Für mich war das vollkommen normal, da ich auch formal für den A II - Lehrgang zugelassen wäre....in Hessen und RLP glaub ich.
Da ich es nicht einsehe, deswegen aus einem aktuellen Bewerbungsverfahren zu fliegen, wollte ich mal fragen, wo es denn explizit einen Passus gibt, dass man mit der FAB oder auch FFB - Ausbildung auch die A-I-Prüfung besteht.
Zudem erschließt es sich mir nicht, dass dies in anderen Bundesländern wohl anders gehandhabt wird. Ein gelernter Maurer ist ja in Bayern auch nicht weniger Wert als in Hessen, oder?
Hoffe hier kennen sich einige mit der Thematik aus. Und GIDF hat mir auf die schnelle nichts gebracht, außer eben auch Diskussionen darüber, aber keine klaren Ansagen ob es dazu was schriftliches gibt.
Sonderlich viel scheinst du ja in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben, ansonsten könntest Du dir deine Fragen selbst beantworten. Zumindest sollte der rudimentäre Umgang mit Gesetzestexten drinnen sein.
Google mal nach dem BBiG und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 56 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt.
Sämtliche deiner Fragen, werden in diesen beiden Gesetzestexten beantwortet. Sorry aber das hättest du mit deiner Ausbildung selbst herausfinden bzw. wissen müssen.
Parodie schrieb: Sonderlich viel scheinst du ja in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben, ansonsten könntest Du dir deine Fragen selbst beantworten. Zumindest sollte der rudimentäre Umgang mit Gesetzestexten drinnen sein.
Google mal nach dem BBiG und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 56 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt.
Sämtliche deiner Fragen, werden in diesen beiden Gesetzestexten beantwortet. Sorry aber das hättest du mit deiner Ausbildung selbst herausfinden bzw. wissen müssen.
Erstmal danke. Ob ich was in der Ausbildung gelernt habe oder nicht, lass ich mal dahingestellt. Ich erwarte von keinem, dass er meine Situation versteht. Leider ist es mir derzeit nicht möglich das Internet gründlich danach zu durchforsten da ich wohnungslos bin. Hätte ich die Zeit, oder, laut deiner Antwort auch die nötige Kompetenz, würde ich die Regelung sicher finden.
Nach schnellem drüberfliegen habe ich in der Prüfungsordnung zum Verwaltungsfachwirten gelesen, dass ich als Fachangestellter für Bürokommunikation zugelassen wäre. Toll, das wusste ich vorher, habe ich auch erwähnt. Meine Frage war aber, ob die Angestelltenprüfung I durch den Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation automatisch erlangt wird, bzw. in welchen Bundesländern diese automatisch erlangt wird. In Bayern ja scheinbar nicht.
Ich möchte mich nicht Fortbilden, sondern einen Job finden, um auch endlich wieder eine Wohnung zu bekommen und nicht täglich auf einer anderen Couch pennen zu müssen. Weshalb wohnungslos etc. gehört hier nicht rein.
Trotzdem danke ich dir für den ersten Tip, und sollte ich doch was überlesen haben in den von dir genannten § wäre es net, wenn du mich wieder drauf hinweisen könntest. Ich bin erstmal off, und muss mir ne couch suchen....
habe den Titel bewusst "offen" gestaltet, da er sicher eignet, zu mehreren Berufen im öfftl. Dienst Infos zu bekommen.
Nun aber zu meiner Problematik.
Ich habe in Wiesbaden "Fachangestellter für Bürokommunikation" gelernt. Da ich arbeitsuchend bin, bewerbe ich mich Deutschlandweit. Nun folgende Problematik. In Bayern ist wohl nicht bekannt, das man mit dem erlernten Beruf als Fachangestellter für Bürokommunikation auch die Angestelltenprüfung I abschließt. Für mich war das vollkommen normal, da ich auch formal für den A II - Lehrgang zugelassen wäre....in Hessen und RLP glaub ich.
Da ich es nicht einsehe, deswegen aus einem aktuellen Bewerbungsverfahren zu fliegen, wollte ich mal fragen, wo es denn explizit einen Passus gibt, dass man mit der FAB oder auch FFB - Ausbildung auch die A-I-Prüfung besteht.
Zudem erschließt es sich mir nicht, dass dies in anderen Bundesländern wohl anders gehandhabt wird. Ein gelernter Maurer ist ja in Bayern auch nicht weniger Wert als in Hessen, oder?
Hoffe hier kennen sich einige mit der Thematik aus. Und GIDF hat mir auf die schnelle nichts gebracht, außer eben auch Diskussionen darüber, aber keine klaren Ansagen ob es dazu was schriftliches gibt.
Danke!
In Baden-Württemberg wohl auch nicht...mal kurz gegoggelt und hier steht, dass man nach der Ausbildung die Angestelltenprüfung 1 absolvieren kann: http://www.stuttgart.de/item/show/338012
Bewirb dich doch einfach mit dem, was du bist in den entsprechenden Ländern. Entweder sie beziehen dich ein oder nicht.
Parodie schrieb: Sonderlich viel scheinst du ja in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben, ansonsten könntest Du dir deine Fragen selbst beantworten. Zumindest sollte der rudimentäre Umgang mit Gesetzestexten drinnen sein.
Google mal nach dem BBiG und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 56 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt.
Sämtliche deiner Fragen, werden in diesen beiden Gesetzestexten beantwortet. Sorry aber das hättest du mit deiner Ausbildung selbst herausfinden bzw. wissen müssen.
Ich z.B. finde es immer ganz cool, wenn hier jemand eine ernstgemeinte persönliche Frage stellt, dass er dann Antworten kriegt, die auf Überheblichkeit, Anmaßung und Zurechtweisung verzichten. Zum Glück geschieht das in diesem Forum ja auch oft. Jeder ist halt anders.
ich würde mich mit dieser Frage mal an die zuständige IHK wenden bzw. die Institution, die die Prüfung abgenommen hat. ggf. hast Du ja den erwähnten Abschluß, es ist nur - in Unkenntnis der verschiedenen Verfahren in verschiedenen Bundesländern - im Zeugnis nicht extra schriftlich niedergelegt. Wenn de so ist, lässt sich ggf. - mit Hinweis auf verbesserte Berufsaussichten - ein entsprechender Nachtrag erwirken.
Ob IHK oder Arbeitsamt oder wer auch immer. Solche Stellen sind eigentlich immer froh, wenn Sie einen von der Straße kriegen.
... obiges Pamphlet entspringt nur meiner Mutmaßung, ich hab da weder Erfahrung noch Kompetenz.
hab gestern noch ne E-Mail ans zuständige Regierungspräsidium in Gießen geschickt, und an einen meiner alte Dozenten beim Hessischen Verwaltungsschulverband. Mal schauen was dabei rauskommt.
Auf der Seite öffentlicher-dienst.info wurde eben auch die Diskussion geführt darüber, und es gab dort einfach nur unterschiedliche Meinungen ohne Richtlinien die das eine, oder das andere begründen.
Es scheint so, dass mein Ausbildungsberuf in einigen Bundesländern einfach nur mit diesem Angestellten-Lehrgang I gleichgestellt wird, da die Ausbildungsordnunen auch in jedem Bundesland verschieden sind.
So what.... i-wo in Deutschland wird sich schon jemand finden, der n Büro besetzen möchte, dass SGE-tauglich ist
habe den Titel bewusst "offen" gestaltet, da er sicher eignet, zu mehreren Berufen im öfftl. Dienst Infos zu bekommen.
Nun aber zu meiner Problematik.
Ich habe in Wiesbaden "Fachangestellter für Bürokommunikation" gelernt. Da ich arbeitsuchend bin, bewerbe ich mich Deutschlandweit. Nun folgende Problematik. In Bayern ist wohl nicht bekannt, das man mit dem erlernten Beruf als Fachangestellter für Bürokommunikation auch die Angestelltenprüfung I abschließt. Für mich war das vollkommen normal, da ich auch formal für den A II - Lehrgang zugelassen wäre....in Hessen und RLP glaub ich.
Da ich es nicht einsehe, deswegen aus einem aktuellen Bewerbungsverfahren zu fliegen, wollte ich mal fragen, wo es denn explizit einen Passus gibt, dass man mit der FAB oder auch FFB - Ausbildung auch die A-I-Prüfung besteht.
Zudem erschließt es sich mir nicht, dass dies in anderen Bundesländern wohl anders gehandhabt wird. Ein gelernter Maurer ist ja in Bayern auch nicht weniger Wert als in Hessen, oder?
Hoffe hier kennen sich einige mit der Thematik aus. Und GIDF hat mir auf die schnelle nichts gebracht, außer eben auch Diskussionen darüber, aber keine klaren Ansagen ob es dazu was schriftliches gibt.
Danke!
Google mal nach dem BBiG und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 56 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt.
Sämtliche deiner Fragen, werden in diesen beiden Gesetzestexten beantwortet. Sorry aber das hättest du mit deiner Ausbildung selbst herausfinden bzw. wissen müssen.
Erstmal danke. Ob ich was in der Ausbildung gelernt habe oder nicht, lass ich mal dahingestellt. Ich erwarte von keinem, dass er meine Situation versteht. Leider ist es mir derzeit nicht möglich das Internet gründlich danach zu durchforsten da ich wohnungslos bin. Hätte ich die Zeit, oder, laut deiner Antwort auch die nötige Kompetenz, würde ich die Regelung sicher finden.
Nach schnellem drüberfliegen habe ich in der Prüfungsordnung zum Verwaltungsfachwirten gelesen, dass ich als Fachangestellter für Bürokommunikation zugelassen wäre. Toll, das wusste ich vorher, habe ich auch erwähnt. Meine Frage war aber, ob die Angestelltenprüfung I durch den Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation automatisch erlangt wird, bzw. in welchen Bundesländern diese automatisch erlangt wird. In Bayern ja scheinbar nicht.
Ich möchte mich nicht Fortbilden, sondern einen Job finden, um auch endlich wieder eine Wohnung zu bekommen und nicht täglich auf einer anderen Couch pennen zu müssen. Weshalb wohnungslos etc. gehört hier nicht rein.
Trotzdem danke ich dir für den ersten Tip, und sollte ich doch was überlesen haben in den von dir genannten § wäre es net, wenn du mich wieder drauf hinweisen könntest. Ich bin erstmal off, und muss mir ne couch suchen....
In Baden-Württemberg wohl auch nicht...mal kurz gegoggelt und hier steht, dass man nach der Ausbildung die Angestelltenprüfung 1 absolvieren kann: http://www.stuttgart.de/item/show/338012
Bewirb dich doch einfach mit dem, was du bist in den entsprechenden Ländern. Entweder sie beziehen dich ein oder nicht.
Schulschung
Ich z.B. finde es immer ganz cool, wenn hier jemand eine ernstgemeinte persönliche Frage stellt, dass er dann Antworten kriegt, die auf Überheblichkeit, Anmaßung und Zurechtweisung verzichten. Zum Glück geschieht das in diesem Forum ja auch oft. Jeder ist halt anders.
Ey!
ggf. hast Du ja den erwähnten Abschluß, es ist nur - in Unkenntnis der verschiedenen Verfahren in verschiedenen Bundesländern - im Zeugnis nicht extra schriftlich niedergelegt.
Wenn de so ist, lässt sich ggf. - mit Hinweis auf verbesserte Berufsaussichten - ein entsprechender Nachtrag erwirken.
Ob IHK oder Arbeitsamt oder wer auch immer.
Solche Stellen sind eigentlich immer froh, wenn Sie einen von der Straße kriegen.
... obiges Pamphlet entspringt nur meiner Mutmaßung, ich hab da weder Erfahrung noch Kompetenz.
hab gestern noch ne E-Mail ans zuständige Regierungspräsidium in Gießen geschickt, und an einen meiner alte Dozenten beim Hessischen Verwaltungsschulverband. Mal schauen was dabei rauskommt.
Auf der Seite öffentlicher-dienst.info wurde eben auch die Diskussion geführt darüber, und es gab dort einfach nur unterschiedliche Meinungen ohne Richtlinien die das eine, oder das andere begründen.
Es scheint so, dass mein Ausbildungsberuf in einigen Bundesländern einfach nur mit diesem Angestellten-Lehrgang I gleichgestellt wird, da die Ausbildungsordnunen auch in jedem Bundesland verschieden sind.
So what.... i-wo in Deutschland wird sich schon jemand finden, der n Büro besetzen möchte, dass SGE-tauglich ist