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Autokauf bei Händler und jetzt Mängel!

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Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen bevor ich gleich zu einem Anwalt gehe.

Habe mir einen Fiat von 1995 für 700 Euro gekauft bei einem Händler (Vertrag läuft auch auf Händler)

Auf der ersten Fahrt war er noch ganz gut obwohl der Motor geklappert hat (Habe eine Mail wo er das verneint hat)

Jetzt krieg ich kaum noch die Gänge rein obwohl Kupplung angeblich neu waR Kann das auch das Getriebe sein?

Und da es ein Händler war habe ich doch Gewährleistung automatisch oder? Also was kann ich verlangen ?

Vielen Dank für Hilfe

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ululu schrieb:
Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen bevor ich gleich zu einem Anwalt gehe.

Habe mir einen Fiat von 1995 für 700 Euro gekauft bei einem Händler (Vertrag läuft auch auf Händler)

Auf der ersten Fahrt war er noch ganz gut obwohl der Motor geklappert hat (Habe eine Mail wo er das verneint hat)

Jetzt krieg ich kaum noch die Gänge rein obwohl Kupplung angeblich neu waR Kann das auch das Getriebe sein?

Und da es ein Händler war habe ich doch Gewährleistung automatisch oder? Also was kann ich verlangen ?

Vielen Dank für Hilfe

 


Du kannst die kostenlose Reparatur vom Händler verlangen.

Es gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht für den Händler.

Weigert er sich dies zu tun,bleibt dir der Gang zum RA wohl nicht erspart.
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pelo schrieb:
ululu schrieb:
Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen bevor ich gleich zu einem Anwalt gehe.

Habe mir einen Fiat von 1995 für 700 Euro gekauft bei einem Händler (Vertrag läuft auch auf Händler)

Auf der ersten Fahrt war er noch ganz gut obwohl der Motor geklappert hat (Habe eine Mail wo er das verneint hat)

Jetzt krieg ich kaum noch die Gänge rein obwohl Kupplung angeblich neu waR Kann das auch das Getriebe sein?

Und da es ein Händler war habe ich doch Gewährleistung automatisch oder? Also was kann ich verlangen ?

Vielen Dank für Hilfe

 


Du kannst die kostenlose Reparatur vom Händler verlangen.

Es gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht für den Händler.

Weigert er sich dies zu tun,bleibt dir der Gang zum RA wohl nicht erspart.


Soweit ich weiß dauert die Gewährleistung bei Autokauf 1 Jahr, wobei nach einem halben Jahr Beweislastumkehr stattfindet. Als innerhalb eines halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag. Dürfte in diesem Fall wohl kaum möglich sein, deshalb wird er für Ersatz sorgen müssen.
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seventh_son schrieb:
pelo schrieb:
ululu schrieb:
Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen bevor ich gleich zu einem Anwalt gehe.

Habe mir einen Fiat von 1995 für 700 Euro gekauft bei einem Händler (Vertrag läuft auch auf Händler)

Auf der ersten Fahrt war er noch ganz gut obwohl der Motor geklappert hat (Habe eine Mail wo er das verneint hat)

Jetzt krieg ich kaum noch die Gänge rein obwohl Kupplung angeblich neu waR Kann das auch das Getriebe sein?

Und da es ein Händler war habe ich doch Gewährleistung automatisch oder? Also was kann ich verlangen ?

Vielen Dank für Hilfe

 


Du kannst die kostenlose Reparatur vom Händler verlangen.

Es gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht für den Händler.

Weigert er sich dies zu tun,bleibt dir der Gang zum RA wohl nicht erspart.


Soweit ich weiß dauert die Gewährleistung bei Autokauf 1 Jahr, wobei nach einem halben Jahr Beweislastumkehr stattfindet. Als innerhalb eines halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag. Dürfte in diesem Fall wohl kaum möglich sein, deshalb wird er für Ersatz sorgen müssen.


1 Jahr dauert die Gewährleistung für den Händler nur ,wenn  er dies  schriftlich im Kaufvertrag festhält.  
Das machen aber vermutlich die meisten Händler so.                                                          
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pelo schrieb:
seventh_son schrieb:
pelo schrieb:
ululu schrieb:
Hallo, hoffe hier kann mir jemand helfen bevor ich gleich zu einem Anwalt gehe.

Habe mir einen Fiat von 1995 für 700 Euro gekauft bei einem Händler (Vertrag läuft auch auf Händler)

Auf der ersten Fahrt war er noch ganz gut obwohl der Motor geklappert hat (Habe eine Mail wo er das verneint hat)

Jetzt krieg ich kaum noch die Gänge rein obwohl Kupplung angeblich neu waR Kann das auch das Getriebe sein?

Und da es ein Händler war habe ich doch Gewährleistung automatisch oder? Also was kann ich verlangen ?

Vielen Dank für Hilfe

 


Du kannst die kostenlose Reparatur vom Händler verlangen.

Es gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht für den Händler.

Weigert er sich dies zu tun,bleibt dir der Gang zum RA wohl nicht erspart.


Soweit ich weiß dauert die Gewährleistung bei Autokauf 1 Jahr, wobei nach einem halben Jahr Beweislastumkehr stattfindet. Als innerhalb eines halben Jahres muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag. Dürfte in diesem Fall wohl kaum möglich sein, deshalb wird er für Ersatz sorgen müssen.


1 Jahr dauert die Gewährleistung für den Händler nur ,wenn  er dies  schriftlich im Kaufvertrag festhält.  
Das machen aber vermutlich die meisten Händler so.                                                            




Glaube nicht das er das getan hat.
Das Auto ist auf ebay und in der Auktion stand sogar keine Garantie und Gewährleistung. Aber darf er das als Händler überhaupt? Muss er doch geben oder?
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Sofern es eine richtige Rechnung und einen vertrag gibt würde ich mal denken, dass die Gewährleistung gegeben werden muss.

Mich wundert allerdings, dass ein Händler ein Auto für 700 € incl. Gewährleistung verkauft. Normalerweise verkaufen die Händler solche Niedrigpreisigen Autos gar nich mehr an Deutsche Privatkunden eben wegen der Gewährleistung. Solche Autos gehen normalerweise eher in das Ausland oder an andere Gewerbetreibende, da man hier meines Wissens die Gewährleistung einschränken kann. Viel Glück.
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Jägerschnitzel schrieb:
Sofern es eine richtige Rechnung und einen vertrag gibt würde ich mal denken, dass die Gewährleistung gegeben werden muss.

Mich wundert allerdings, dass ein Händler ein Auto für 700 € incl. Gewährleistung verkauft. Normalerweise verkaufen die Händler solche Niedrigpreisigen Autos gar nich mehr an Deutsche Privatkunden eben wegen der Gewährleistung. Solche Autos gehen normalerweise eher in das Ausland oder an andere Gewerbetreibende, da man hier meines Wissens die Gewährleistung einschränken kann. Viel Glück.





Ja, das ist mir klar in der Auktion stand ja auch ohne wie gesagt, aber die Frage ist ob er das darf.

Komme jetzt nichtmehr aus der Garage raus weil die Gänge nicht gehen ( Kupplung war angeblich neu ) weiß jemand ob das das Getriebe sein kann? Und wenn ist bei sowas Einbau sehr teuer oder also selbst wenn ichs vom Schrott hole?

Danke !
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So, es meldet sich der Autoverkäufer.  

Wenn er dir den Wagen als Händler verkauft hat (an dich als Privatperson), kommt er an der Gewährleistung nicht vorbei. Die liegt normalerweise bei 2 Jahren, kann bei Gebrauchten aber auf 1 Jahr verkürzt werden (was in der Regel auch bei den meisten Händlern im Kleingedruckten des Vertrages gemacht wird). Ist der Kauf weniger als 6 Monate her, hat der Händler keine wirkliche Chance und muss den Mangel beheben - vorrausgesetzt, er wurde nicht durch fahrlässige oder falsche Bedienung herbeigeführt, was aber auch erstmal vom Händler zu beweisen ist. Das dürfte sich für ihn als schwierig bis unmöglich erweisen.

Hat er dir den Wagen als Privatperson verkauft, so gibt es keine Gewährleistung und du hast schlechte Karten. Deswegen ist jetzt die Frage, wie der Vertrag aussieht... Du sagst, der Vertrag läuft auf den Händler, also sieht es gut für dich aus. Bevor du zum Anwalt gehst: Sag ihm, wie es aussieht, dass du weißt wie die Rechtslage aussieht und  er dir den Mangel zu beheben hat und du eine Lösung ohne Anwalt bevorzugen würdest. Warte seine Reaktion ab...wenn er sich weiterhin querstellt, geh zum Anwalt.
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Ja Vertrag läuft auf den Händler
Alles Klar danke dir hoffe mal es klappt dann ohne Anwalt !
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Ganz kurz nochmal: Du hast den Wagen als Privatperson gekauft und nicht als Gewerbe (Kann ja sein, dass du selbstständig bist)? Dann könnte er die Gewährleistung nämlich ausschließen...bei Privatpersonen hat er keine Chance.

Wie weiter oben schonmal geschrieben wurde ist es sehr merkwürdig, dass er einen solch alten Wagen an Privatpersonen verkauft....bei mir im Geschäft geht kein Wagen älter als 12 Jahre oder mehr als 150.000km mehr an Privatleute.
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Ich nutze jetzt einfach mal diesen Thread für mein Problem.

Da ich bei Anschaffungen jeglicher Art gerne bis zum Anschlag in die Schei**e greife, habe ich dies natürlich auch vor 2 Monaten getan als ich mir ein Auto gekauft habe.
Folgende Situation, wie bereits geschrieben habe ich mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Händler hatte dieser gerade eine Inspektion an dem Auto gemacht. Das Auto hatte zu diesem Zeitpunkt keinen TÜV. Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht dass er den TÜV machen lässt und ich das dann bei ihm bezahlen würde. Gesagt, getan. Nun war ich gestern bei einem Bekannten, der eine Autowerkstatt hat und er hat sich das Auto mal genauer angeschaut. Dabei wurde festgestellt dass das Auto in diesem Zustand überhaupt keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Und dass die Mängel bereits bei der TÜV-Abnahme vorhanden waren ist nachweisbar. Zu guter Letzt stellte sich dann  auch noch raus dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
Mein Bekannter gab mir nun den Tipp im Kaufvertrag mal zu schauen ob das Auto als Unfallfrei angegeben wurde, leider ist dabei garnichts angekreuzt worden. Nun fielen mir beim Kaufvertrag gleich mehrere Dinge auf die ich im Internet dann mal überprüft habe:
1. Er hat mir das Auto nicht als Händler verkauft sondern als Privatperson, darauf habe ich bei Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geachtet.
Laut Internet hätte er das aber nicht machen dürfen, da die Besichtigung des Autos auf seinem Ausstellungsgelände stattfand und der Vertrag in seinem Büro unterzeichnet wurde. Er muss mir das Auto also als Händler verkaufen.
2. Auf dem Kaufvertrag steht dann cleverer weise (da von Privat an Privat) das eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Da ich nun aktuell davon ausgehe dass der Vertrag aber so keine Gültigkeit hat (weil er ja eigentlich als Händler verkauft hat), kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen.
3. Gleiches gilt dann aus meiner Sicht auch für seinen handschriftlichen Zusatz "Ohne Garantie und Gewährleistung".
4. Was mir etwas Sorgen bereitet: Den Kaufvertrag hat übrigens dann auch nicht er selber unterzeichnet sondern sein Sohn, dieser steht auch als Verkäufer drinne, aber mit einer andere Anschrift als der vom Autohandel. Wobei dies laut Internet aber auch nicht zulässig ist, da er quasi keinen "Zwischenhändler" schalten darf.

Dazu drängt sich mir nun natürlich der Verdacht auf das er mit dem TÜV-Prüfer "gemeinsame Sache" macht. Wie bereits geschrieben, in diesem Zustand hätte das Auto keinen TÜV bekommen dürfen und der Zustand ist sicherlich nicht in den 2 Monaten aufgetreten in denen das Auto nun in meinem Besitz ist. Das würde mir jeder Gutachter bestätigen.

Nun meine Frage, sehe ich die genannten Punkte richtig und wie soll ich weiter vorgehen? Wenn es sich tatsächlich so verhält wie ich es verstanden habe, ist der Kaufvertrag nichtig weil er nicht von Händler zu Verbraucher abgeschlossen wurde. Desweiteren könnte ich auf Behebung der Mängel bestehen und ggfs. dann den Kauf rückgängig machen. Aktuell wäre er ja auch noch in der Beweispflicht dass die Mängel noch nicht da waren als ich das Auto gekauft habe.

Hoffe der ein oder andere hat ein paar Tipps.

Die meisten Sachen habe ich übrigens von hier
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Hat keiner einen Tipp oder Ratschlag.  
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Erstmal schlecht das du dir den Kaufvertrag nicht angesehen hast, das wird sicher negativ ausgelegt.

Bezüglich Tüv hast du mit Sicherheit einen Tüv Bericht?
Damit kann man dann zumindest gegen den Prüfer vorgehen

Insgesamt kommen dort doch einge Faktoren zusammen, da bleibt wohl eher nur der Gang zum Anwalt.


Allgemeiner Rat, wenn man selber keine Ahnung von Autos hat, am besten jemand mitnehmen der welche hat oder alternativ mit dem Auto zu einem Prüfer (selber bestimmten) fahren, kostet zwar etwas Geld, dafür ist man auf der sicheren Seite, wenn der Verkäufer (ob Privat oder Händler) nichts zu verbergen hat wird er da ohne Murren zustimmen.
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Mainhattener schrieb:
Erstmal schlecht das du dir den Kaufvertrag nicht angesehen hast, das wird sicher negativ ausgelegt.

Bezüglich Tüv hast du mit Sicherheit einen Tüv Bericht?
Damit kann man dann zumindest gegen den Prüfer vorgehen

Insgesamt kommen dort doch einge Faktoren zusammen, da bleibt wohl eher nur der Gang zum Anwalt.


Allgemeiner Rat, wenn man selber keine Ahnung von Autos hat, am besten jemand mitnehmen der welche hat oder alternativ mit dem Auto zu einem Prüfer (selber bestimmten) fahren, kostet zwar etwas Geld, dafür ist man auf der sicheren Seite, wenn der Verkäufer (ob Privat oder Händler) nichts zu verbergen hat wird er da ohne Murren zustimmen.


Ärger mich im Nachhinein natürlich auch darüber, war beim unterzeichnen aber arg in Zeitnot und dachte das passt schon. Ein Fehler der mir sicherlich kein zweites mal passieren wird.

Den TÜV Bericht habe ich, ja.

Der Gang zum Anwalt befürchte ich leider auch. Ist halt die Frage ob ich es vorher selber noch mal beim Händler versuchen sollte?!
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Die Frage ist doch, welchen Wert hat das Fahrzeug?

Für eine Rumpelkiste für um die 1000€, steht der Kosten-Nutzen-Aufwand in keiner Relation. Ist das KFZ wertiger, würde ich auch den Weg zum Anwalt empfehlen.
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Bezahlt habe ich für das Auto 2.300€. Das wäre es in einem normalen Zustand auch wert, in dem jetzigen Zustand allerdings nicht. Und ich hätte schon gerne ein Auto für den Wert den ich bezahlt habe oder aber mein Geld zurück.
Wird so oder so aber keine spaßige Angelegenheit.  
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MrMagicStyle schrieb:
Ich nutze jetzt einfach mal diesen Thread für mein Problem.

Da ich bei Anschaffungen jeglicher Art gerne bis zum Anschlag in die Schei**e greife, habe ich dies natürlich auch vor 2 Monaten getan als ich mir ein Auto gekauft habe.
Folgende Situation, wie bereits geschrieben habe ich mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Händler hatte dieser gerade eine Inspektion an dem Auto gemacht. Das Auto hatte zu diesem Zeitpunkt keinen TÜV. Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht dass er den TÜV machen lässt und ich das dann bei ihm bezahlen würde. Gesagt, getan. Nun war ich gestern bei einem Bekannten, der eine Autowerkstatt hat und er hat sich das Auto mal genauer angeschaut. Dabei wurde festgestellt dass das Auto in diesem Zustand überhaupt keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Und dass die Mängel bereits bei der TÜV-Abnahme vorhanden waren ist nachweisbar. Zu guter Letzt stellte sich dann  auch noch raus dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
Mein Bekannter gab mir nun den Tipp im Kaufvertrag mal zu schauen ob das Auto als Unfallfrei angegeben wurde, leider ist dabei garnichts angekreuzt worden. Nun fielen mir beim Kaufvertrag gleich mehrere Dinge auf die ich im Internet dann mal überprüft habe:
1. Er hat mir das Auto nicht als Händler verkauft sondern als Privatperson, darauf habe ich bei Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geachtet.
Laut Internet hätte er das aber nicht machen dürfen, da die Besichtigung des Autos auf seinem Ausstellungsgelände stattfand und der Vertrag in seinem Büro unterzeichnet wurde. Er muss mir das Auto also als Händler verkaufen.
2. Auf dem Kaufvertrag steht dann cleverer weise (da von Privat an Privat) das eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Da ich nun aktuell davon ausgehe dass der Vertrag aber so keine Gültigkeit hat (weil er ja eigentlich als Händler verkauft hat), kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen.
3. Gleiches gilt dann aus meiner Sicht auch für seinen handschriftlichen Zusatz "Ohne Garantie und Gewährleistung".
4. Was mir etwas Sorgen bereitet: Den Kaufvertrag hat übrigens dann auch nicht er selber unterzeichnet sondern sein Sohn, dieser steht auch als Verkäufer drinne, aber mit einer andere Anschrift als der vom Autohandel. Wobei dies laut Internet aber auch nicht zulässig ist, da er quasi keinen "Zwischenhändler" schalten darf.

Dazu drängt sich mir nun natürlich der Verdacht auf das er mit dem TÜV-Prüfer "gemeinsame Sache" macht. Wie bereits geschrieben, in diesem Zustand hätte das Auto keinen TÜV bekommen dürfen und der Zustand ist sicherlich nicht in den 2 Monaten aufgetreten in denen das Auto nun in meinem Besitz ist. Das würde mir jeder Gutachter bestätigen.

Nun meine Frage, sehe ich die genannten Punkte richtig und wie soll ich weiter vorgehen? Wenn es sich tatsächlich so verhält wie ich es verstanden habe, ist der Kaufvertrag nichtig weil er nicht von Händler zu Verbraucher abgeschlossen wurde. Desweiteren könnte ich auf Behebung der Mängel bestehen und ggfs. dann den Kauf rückgängig machen. Aktuell wäre er ja auch noch in der Beweispflicht dass die Mängel noch nicht da waren als ich das Auto gekauft habe.

Hoffe der ein oder andere hat ein paar Tipps.

Die meisten Sachen habe ich übrigens von hier  


Hab das grad erst gesehen. Also du dürftest nach den Schilderungen gute Chancen, was auch immer du beabsichtigst. Da er Händler ist und du Privatperson handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Schlägt sich nicht auf die Wirksamkeit des Vertrages nieder, aber hat zum einen den Vorteil, dass er die Haftung nicht ausschließen kann. Vertrag ist also nicht nichtig! Das heißt, dass Ihr im Sinne der Vertragsfreiheit ja an dem Vertrag festhalten könnt, wenn ihr das wollt.

Wenn also ein Sachmangel festgestellt wird, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die schon bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Sofern der Mangel erheblich ist, was bei einem Unfallwagen selbstverständlich der Fall ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Unfallwagen ist die vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, die es in der Regel bedarf, selbstverständlich entbehrlich, da er die Unfallfreiheit schlecht wiederherstellen kann.
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Sledge_Hammer schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ich nutze jetzt einfach mal diesen Thread für mein Problem.

Da ich bei Anschaffungen jeglicher Art gerne bis zum Anschlag in die Schei**e greife, habe ich dies natürlich auch vor 2 Monaten getan als ich mir ein Auto gekauft habe.
Folgende Situation, wie bereits geschrieben habe ich mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Händler hatte dieser gerade eine Inspektion an dem Auto gemacht. Das Auto hatte zu diesem Zeitpunkt keinen TÜV. Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht dass er den TÜV machen lässt und ich das dann bei ihm bezahlen würde. Gesagt, getan. Nun war ich gestern bei einem Bekannten, der eine Autowerkstatt hat und er hat sich das Auto mal genauer angeschaut. Dabei wurde festgestellt dass das Auto in diesem Zustand überhaupt keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Und dass die Mängel bereits bei der TÜV-Abnahme vorhanden waren ist nachweisbar. Zu guter Letzt stellte sich dann  auch noch raus dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
Mein Bekannter gab mir nun den Tipp im Kaufvertrag mal zu schauen ob das Auto als Unfallfrei angegeben wurde, leider ist dabei garnichts angekreuzt worden. Nun fielen mir beim Kaufvertrag gleich mehrere Dinge auf die ich im Internet dann mal überprüft habe:
1. Er hat mir das Auto nicht als Händler verkauft sondern als Privatperson, darauf habe ich bei Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geachtet.
Laut Internet hätte er das aber nicht machen dürfen, da die Besichtigung des Autos auf seinem Ausstellungsgelände stattfand und der Vertrag in seinem Büro unterzeichnet wurde. Er muss mir das Auto also als Händler verkaufen.
2. Auf dem Kaufvertrag steht dann cleverer weise (da von Privat an Privat) das eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Da ich nun aktuell davon ausgehe dass der Vertrag aber so keine Gültigkeit hat (weil er ja eigentlich als Händler verkauft hat), kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen.
3. Gleiches gilt dann aus meiner Sicht auch für seinen handschriftlichen Zusatz "Ohne Garantie und Gewährleistung".
4. Was mir etwas Sorgen bereitet: Den Kaufvertrag hat übrigens dann auch nicht er selber unterzeichnet sondern sein Sohn, dieser steht auch als Verkäufer drinne, aber mit einer andere Anschrift als der vom Autohandel. Wobei dies laut Internet aber auch nicht zulässig ist, da er quasi keinen "Zwischenhändler" schalten darf.

Dazu drängt sich mir nun natürlich der Verdacht auf das er mit dem TÜV-Prüfer "gemeinsame Sache" macht. Wie bereits geschrieben, in diesem Zustand hätte das Auto keinen TÜV bekommen dürfen und der Zustand ist sicherlich nicht in den 2 Monaten aufgetreten in denen das Auto nun in meinem Besitz ist. Das würde mir jeder Gutachter bestätigen.

Nun meine Frage, sehe ich die genannten Punkte richtig und wie soll ich weiter vorgehen? Wenn es sich tatsächlich so verhält wie ich es verstanden habe, ist der Kaufvertrag nichtig weil er nicht von Händler zu Verbraucher abgeschlossen wurde. Desweiteren könnte ich auf Behebung der Mängel bestehen und ggfs. dann den Kauf rückgängig machen. Aktuell wäre er ja auch noch in der Beweispflicht dass die Mängel noch nicht da waren als ich das Auto gekauft habe.

Hoffe der ein oder andere hat ein paar Tipps.

Die meisten Sachen habe ich übrigens von hier  


Hab das grad erst gesehen. Also du dürftest nach den Schilderungen gute Chancen, was auch immer du beabsichtigst. Da er Händler ist und du Privatperson handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Schlägt sich nicht auf die Wirksamkeit des Vertrages nieder, aber hat zum einen den Vorteil, dass er die Haftung nicht ausschließen kann. Vertrag ist also nicht nichtig! Das heißt, dass Ihr im Sinne der Vertragsfreiheit ja an dem Vertrag festhalten könnt, wenn ihr das wollt.

Wenn also ein Sachmangel festgestellt wird, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die schon bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Sofern der Mangel erheblich ist, was bei einem Unfallwagen selbstverständlich der Fall ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Unfallwagen ist die vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, die es in der Regel bedarf, selbstverständlich entbehrlich, da er die Unfallfreiheit schlecht wiederherstellen kann.


Noch was zum Unfallwagen: Da das Auto nur 2.300 gekostet hat, ist natürlich die Frage zu stellen, inwiefern du mit einem Unfallwagen rechnen konntest. Bei einem neueren Wagen hat ein Händler natürlich eine Aufklärungspflicht. Nicht aber, wenn sich aus dem Gesehenen schon ergibt, dass der einen Unfall gehabt hat. Dann muss der Händler auch nicht explizit erwähnen, dass das mal so war. Das mit dem TÜV ist auf jeden Fall so oder so ein guter Ansatzpunkt.
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Sledge_Hammer schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ich nutze jetzt einfach mal diesen Thread für mein Problem.

Da ich bei Anschaffungen jeglicher Art gerne bis zum Anschlag in die Schei**e greife, habe ich dies natürlich auch vor 2 Monaten getan als ich mir ein Auto gekauft habe.
Folgende Situation, wie bereits geschrieben habe ich mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Händler hatte dieser gerade eine Inspektion an dem Auto gemacht. Das Auto hatte zu diesem Zeitpunkt keinen TÜV. Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht dass er den TÜV machen lässt und ich das dann bei ihm bezahlen würde. Gesagt, getan. Nun war ich gestern bei einem Bekannten, der eine Autowerkstatt hat und er hat sich das Auto mal genauer angeschaut. Dabei wurde festgestellt dass das Auto in diesem Zustand überhaupt keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Und dass die Mängel bereits bei der TÜV-Abnahme vorhanden waren ist nachweisbar. Zu guter Letzt stellte sich dann  auch noch raus dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
Mein Bekannter gab mir nun den Tipp im Kaufvertrag mal zu schauen ob das Auto als Unfallfrei angegeben wurde, leider ist dabei garnichts angekreuzt worden. Nun fielen mir beim Kaufvertrag gleich mehrere Dinge auf die ich im Internet dann mal überprüft habe:
1. Er hat mir das Auto nicht als Händler verkauft sondern als Privatperson, darauf habe ich bei Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geachtet.
Laut Internet hätte er das aber nicht machen dürfen, da die Besichtigung des Autos auf seinem Ausstellungsgelände stattfand und der Vertrag in seinem Büro unterzeichnet wurde. Er muss mir das Auto also als Händler verkaufen.
2. Auf dem Kaufvertrag steht dann cleverer weise (da von Privat an Privat) das eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Da ich nun aktuell davon ausgehe dass der Vertrag aber so keine Gültigkeit hat (weil er ja eigentlich als Händler verkauft hat), kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen.
3. Gleiches gilt dann aus meiner Sicht auch für seinen handschriftlichen Zusatz "Ohne Garantie und Gewährleistung".
4. Was mir etwas Sorgen bereitet: Den Kaufvertrag hat übrigens dann auch nicht er selber unterzeichnet sondern sein Sohn, dieser steht auch als Verkäufer drinne, aber mit einer andere Anschrift als der vom Autohandel. Wobei dies laut Internet aber auch nicht zulässig ist, da er quasi keinen "Zwischenhändler" schalten darf.

Dazu drängt sich mir nun natürlich der Verdacht auf das er mit dem TÜV-Prüfer "gemeinsame Sache" macht. Wie bereits geschrieben, in diesem Zustand hätte das Auto keinen TÜV bekommen dürfen und der Zustand ist sicherlich nicht in den 2 Monaten aufgetreten in denen das Auto nun in meinem Besitz ist. Das würde mir jeder Gutachter bestätigen.

Nun meine Frage, sehe ich die genannten Punkte richtig und wie soll ich weiter vorgehen? Wenn es sich tatsächlich so verhält wie ich es verstanden habe, ist der Kaufvertrag nichtig weil er nicht von Händler zu Verbraucher abgeschlossen wurde. Desweiteren könnte ich auf Behebung der Mängel bestehen und ggfs. dann den Kauf rückgängig machen. Aktuell wäre er ja auch noch in der Beweispflicht dass die Mängel noch nicht da waren als ich das Auto gekauft habe.

Hoffe der ein oder andere hat ein paar Tipps.

Die meisten Sachen habe ich übrigens von hier  


Hab das grad erst gesehen. Also du dürftest nach den Schilderungen gute Chancen, was auch immer du beabsichtigst. Da er Händler ist und du Privatperson handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Schlägt sich nicht auf die Wirksamkeit des Vertrages nieder, aber hat zum einen den Vorteil, dass er die Haftung nicht ausschließen kann. Vertrag ist also nicht nichtig! Das heißt, dass Ihr im Sinne der Vertragsfreiheit ja an dem Vertrag festhalten könnt, wenn ihr das wollt.

Wenn also ein Sachmangel festgestellt wird, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die schon bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Sofern der Mangel erheblich ist, was bei einem Unfallwagen selbstverständlich der Fall ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Unfallwagen ist die vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, die es in der Regel bedarf, selbstverständlich entbehrlich, da er die Unfallfreiheit schlecht wiederherstellen kann.


Noch was zum Unfallwagen: Da das Auto nur 2.300 gekostet hat, ist natürlich die Frage zu stellen, inwiefern du mit einem Unfallwagen rechnen konntest. Bei einem neueren Wagen hat ein Händler natürlich eine Aufklärungspflicht. Nicht aber, wenn sich aus dem Gesehenen schon ergibt, dass der einen Unfall gehabt hat. Dann muss der Händler auch nicht explizit erwähnen, dass das mal so war. Das mit dem TÜV ist auf jeden Fall so oder so ein guter Ansatzpunkt.


Leider sehe ich deine Beitrag erst eben. Ganz kurz zu der Unfallwagensituation. Das es sich um einen Unfallwagen handelt war für mich so nicht ersichtlich. Selbst mein Bekannter hat es erst gesehen als er im Kofferraum die Seitenverkleidung entfernt hat. Eventuell hat es deshalb der Verkäufer auch nicht gesehen bzw. gewusst.

Nun zur aktuellen Situation: Ich fahre morgen Abend zu deinem Autohändler. Früher war es nicht möglich weil ich einen Zeugen mitnehmen möchte und leider erst morgen ein Kumpel Zeit dafür hatte. Noch irgendwelche Ratschläge und Tipps wie ich morgen vorgehen soll. Ich will ihm folgendes Angebot machen: Er erstattet mir den Kaufpreis von 2.300€ abzüglich der Nutzungsentschädigung zum Zeitpunkt der Übergabe, er brauch auch nicht die mir entstandenen Kosten für den TÜV erstatten und ich verzichte auf weitere Schritte gegen ihn und auch den TÜV-Prüfer.
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MrMagicStyle schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
MrMagicStyle schrieb:
Ich nutze jetzt einfach mal diesen Thread für mein Problem.

Da ich bei Anschaffungen jeglicher Art gerne bis zum Anschlag in die Schei**e greife, habe ich dies natürlich auch vor 2 Monaten getan als ich mir ein Auto gekauft habe.
Folgende Situation, wie bereits geschrieben habe ich mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Händler hatte dieser gerade eine Inspektion an dem Auto gemacht. Das Auto hatte zu diesem Zeitpunkt keinen TÜV. Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht dass er den TÜV machen lässt und ich das dann bei ihm bezahlen würde. Gesagt, getan. Nun war ich gestern bei einem Bekannten, der eine Autowerkstatt hat und er hat sich das Auto mal genauer angeschaut. Dabei wurde festgestellt dass das Auto in diesem Zustand überhaupt keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Und dass die Mängel bereits bei der TÜV-Abnahme vorhanden waren ist nachweisbar. Zu guter Letzt stellte sich dann  auch noch raus dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.
Mein Bekannter gab mir nun den Tipp im Kaufvertrag mal zu schauen ob das Auto als Unfallfrei angegeben wurde, leider ist dabei garnichts angekreuzt worden. Nun fielen mir beim Kaufvertrag gleich mehrere Dinge auf die ich im Internet dann mal überprüft habe:
1. Er hat mir das Auto nicht als Händler verkauft sondern als Privatperson, darauf habe ich bei Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geachtet.
Laut Internet hätte er das aber nicht machen dürfen, da die Besichtigung des Autos auf seinem Ausstellungsgelände stattfand und der Vertrag in seinem Büro unterzeichnet wurde. Er muss mir das Auto also als Händler verkaufen.
2. Auf dem Kaufvertrag steht dann cleverer weise (da von Privat an Privat) das eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Da ich nun aktuell davon ausgehe dass der Vertrag aber so keine Gültigkeit hat (weil er ja eigentlich als Händler verkauft hat), kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen.
3. Gleiches gilt dann aus meiner Sicht auch für seinen handschriftlichen Zusatz "Ohne Garantie und Gewährleistung".
4. Was mir etwas Sorgen bereitet: Den Kaufvertrag hat übrigens dann auch nicht er selber unterzeichnet sondern sein Sohn, dieser steht auch als Verkäufer drinne, aber mit einer andere Anschrift als der vom Autohandel. Wobei dies laut Internet aber auch nicht zulässig ist, da er quasi keinen "Zwischenhändler" schalten darf.

Dazu drängt sich mir nun natürlich der Verdacht auf das er mit dem TÜV-Prüfer "gemeinsame Sache" macht. Wie bereits geschrieben, in diesem Zustand hätte das Auto keinen TÜV bekommen dürfen und der Zustand ist sicherlich nicht in den 2 Monaten aufgetreten in denen das Auto nun in meinem Besitz ist. Das würde mir jeder Gutachter bestätigen.

Nun meine Frage, sehe ich die genannten Punkte richtig und wie soll ich weiter vorgehen? Wenn es sich tatsächlich so verhält wie ich es verstanden habe, ist der Kaufvertrag nichtig weil er nicht von Händler zu Verbraucher abgeschlossen wurde. Desweiteren könnte ich auf Behebung der Mängel bestehen und ggfs. dann den Kauf rückgängig machen. Aktuell wäre er ja auch noch in der Beweispflicht dass die Mängel noch nicht da waren als ich das Auto gekauft habe.

Hoffe der ein oder andere hat ein paar Tipps.

Die meisten Sachen habe ich übrigens von hier  


Hab das grad erst gesehen. Also du dürftest nach den Schilderungen gute Chancen, was auch immer du beabsichtigst. Da er Händler ist und du Privatperson handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Schlägt sich nicht auf die Wirksamkeit des Vertrages nieder, aber hat zum einen den Vorteil, dass er die Haftung nicht ausschließen kann. Vertrag ist also nicht nichtig! Das heißt, dass Ihr im Sinne der Vertragsfreiheit ja an dem Vertrag festhalten könnt, wenn ihr das wollt.

Wenn also ein Sachmangel festgestellt wird, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die schon bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Sofern der Mangel erheblich ist, was bei einem Unfallwagen selbstverständlich der Fall ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Unfallwagen ist die vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, die es in der Regel bedarf, selbstverständlich entbehrlich, da er die Unfallfreiheit schlecht wiederherstellen kann.


Noch was zum Unfallwagen: Da das Auto nur 2.300 gekostet hat, ist natürlich die Frage zu stellen, inwiefern du mit einem Unfallwagen rechnen konntest. Bei einem neueren Wagen hat ein Händler natürlich eine Aufklärungspflicht. Nicht aber, wenn sich aus dem Gesehenen schon ergibt, dass der einen Unfall gehabt hat. Dann muss der Händler auch nicht explizit erwähnen, dass das mal so war. Das mit dem TÜV ist auf jeden Fall so oder so ein guter Ansatzpunkt.


Leider sehe ich deine Beitrag erst eben. Ganz kurz zu der Unfallwagensituation. Das es sich um einen Unfallwagen handelt war für mich so nicht ersichtlich. Selbst mein Bekannter hat es erst gesehen als er im Kofferraum die Seitenverkleidung entfernt hat. Eventuell hat es deshalb der Verkäufer auch nicht gesehen bzw. gewusst.

Nun zur aktuellen Situation: Ich fahre morgen Abend zu deinem Autohändler. Früher war es nicht möglich weil ich einen Zeugen mitnehmen möchte und leider erst morgen ein Kumpel Zeit dafür hatte. Noch irgendwelche Ratschläge und Tipps wie ich morgen vorgehen soll. Ich will ihm folgendes Angebot machen: Er erstattet mir den Kaufpreis von 2.300€ abzüglich der Nutzungsentschädigung zum Zeitpunkt der Übergabe, er brauch auch nicht die mir entstandenen Kosten für den TÜV erstatten und ich verzichte auf weitere Schritte gegen ihn und auch den TÜV-Prüfer.


Du hast offensichtlich im Vorfeld nicht mit dem Händler darüber gesprochen,dass du ihm dieses Angebot  der FZ Rücknahme unterbreiten wirst ?

Es ist sicher von deiner Seite aus ein faires Angebot..

Du hättest aber meiner Meinung nach den Verkäufer vorab über dieses Angebot der Rücknahme des Autos informieren sollen. (natürlich gilt dies nur wenn du es tatsächlich nicht gemacht hast )

Du wüsstest dann nämlich bereits jetzt woran du bist.

Nun gut ,ich drücke dir die Daumen ,dass dein Deal klappen wird.

Sollte der Händler bzw,sein Sohn das FZ nicht zurücknehmen wollen, werden sie sich(wohl ) darauf berufen, dies sei ein Privatverkauf gewesen .





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