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Benötige Infos wegen Verstoss gegen das BTMG

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Hallo,
ich hab ne Frage bezw. bräuchte Infos bezüglich des ´´Verstosses gegen das BTMG´´.

Folgender Sachverhalt:

Ein Kumpel von mir war auf einer Techno-Party in FFM.
Die ging von nachts bis irgendwann mittags...
Dort wurden (bekanntermaßen) auch Drogen konsumiert (wer tanzt schon mit Alkohol bis mind. 10 uhr durch und ist dann noch fit???!!)

Mein Kumpel verliess die Party morgens um 8,da er keine Lust mehr hatte und auch nur nach hause wollte.
Er ging also zu Fuß von der Party weg um nachhause zu fahren und prompt (ca 10 min später) hielt ein Streifenwagen unweit des HBF an und kontrollierte ihn.

Bei der anschliessenden Durchsuchung erblickten verschiedene Dinge das Tageslicht.
So u.a. verschiedene Sachen die es beim Alice-Project (ein Drogenpräventionsprojekt aus Frankfurt) frei zugänglich gab,
welche er sich im Suff einsteckte (Gummis,Kaugummis und (...) Röhrchen und er letzteres erst morgens um 8 sah.

Sonst hatte er noch unbeabsichtigt ein Ecstasy-Mittel von der Party dabei.
Ok,es war an der Stelle vielleicht etwas naiv es hin zu tun,aber egal.

Nun musste er zur Polizeiwache (wo er auch alles gestand.. war ja nichts zu leugnen) und wurde einer ED-Behandlung unterzogen..also alles ´ganz normales Verfahren- er wurde schon 1 mal einer Behandlung unterzogen).

Bald kommt ein Brief vom Richter.

Nun paar Fragen:

Wird das Verfahren vom Richter wegen geringfügigkeit (?) eingestellt?

Bekommt er eine Geld-Strafe?

Geht das ganze Verfahren an die Zulassungsstelle?
Falls ja,wie verfahren die?
Ordnen diese irgendwelche Tests (wegen Führerschein) an?
Damit hätte er kein Problem,zudem er kein Kiffer ist und entsprechendes bislang nur selten konsumiert hat und ´´ diese Scheisse nun sein lässt´´.
(nicht nur aus gesundheitlichen Gründen,da der Konsum von entsprechenden Rauschmitteln langfristige gesundheitliche Schäden anrichten kann).


Er ist wegen kleineren Sachen polizeilich negativ aufgefallen (3x wegen Fussball im In-und Ausland,1 x wegen Politischem und nun erstmalig wegen BTM).

Er hat aber zum Glück ein Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung und machte einen guten Eindruck (auch von seiner beruflichen Vita,abgesehen von seinen entsprechenden Augen..)

Diese BTM-Sache könnte ihm aber ´´das Genick´ brechen.

Der Polizeibeamte sagte ihm,dass er (wenns in Bayern passiert wäre) den Führerschein los wäre...

Hat jemand Ratschläge diesbezüglich?
Bitte keine Moralapostelei.!

Er hat sich diesbezüglich schon etwas im Netz erkundigt.

Thanks
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Nach meiner Einschätzung wird bei dem Strafverfahren nicht viel herauskommen.. Kommt auf die Menge an.
Indes kann er sich wahrscheinlich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und ne   MPU einstellen.

ich zitier mal.

"Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung."



Es ist sehr schwierig einen Ratschlag zu erteilen, da der Sachverhalt bereits eingeräumt worden ist.
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HeinzGründel schrieb:
Nach meiner Einschätzung wird bei dem Strafverfahren nicht viel herauskommen.. Kommt auf die Menge an.
Indes kann er sich wahrscheinlich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und ne   MPU einstellen.

ich zitier mal.

"Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung."



Es ist sehr schwierig einen Ratschlag zu erteilen, da der Sachverhalt bereits eingeräumt worden ist.



Das wäre für ihn fatal,da er das Auto seiner Eltern (bezw. sich bald eins selbst käuft) für den Weg zur Arbeit braucht.

Das war der erste Fall von Drogenmissbrauch,welchen er auch nun einstellt,
wie er es mir versichert,da einfach zu viek für ihn auf dem Spiel steht.

Es war eine Tablette Ecstasy (wenn überhaupt,da man den Wirkstoff der einzelnen Tablette nicht weiss... kann ja auch irgendne scheisse drin sein,die er bei sich führte,die aber kein Ecstasy ist..zumal ihm hinterher der Typ irgendwas zu rief).

Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben d.h. wieder mehr Sport (Krafttraining/Bodybuilding) und Suff/Drogen weglassen (da dies ja nicht im Einklang mit Sport steht und schädlich für den Körper ist bezw. der Körper im Zusammenhang mit Suff/Drogen keinen Muskelaufbau betreiben kann).

Daher wäre er sehr froh,wenn die Zulassungsstelle ihm keine Auflagen o.ä. erteilt...
Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !
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francoforte-mpaxx schrieb:

Er ging also zu Fuß von der Party weg um nachhause zu fahren

Ist er jetzt gefahren oder gelaufen?
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Tackleberry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:

Er ging also zu Fuß von der Party weg um nachhause zu fahren

Ist er jetzt gefahren oder gelaufen?


Zum Hbf gelaufen um dann mit dem nächsten Zug/der S-Bahn nach hause zu fahren.
Am Wohnort ist er dann mit dem Taxi gefahren,zumal er auch kein Auto hat bezw. das Auto der Eltern erst ca 18-20 Stunden später zur Arbeit benötigt.
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Immer wieder der "Kumpel" dem solche Sachen passieren.  
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EFCB schrieb:
Immer wieder der "Kumpel" dem solche Sachen passieren.    


Solche Dinge passieren auch mal Forumsteilnehmern, nur schreiben die dann hier natürlich nix rein.  
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Hab da mal ne Zwischenfrage, ist es eigentlich erlaubt, dass die Polizei mich ohne Grund auf der Strasse durchsucht?
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Hab da mal ne Zwischenfrage, ist es eigentlich erlaubt, dass die Polizei mich ohne Grund auf der Strasse durchsucht?


Ja
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Hab da mal ne Zwischenfrage, ist es eigentlich erlaubt, dass die Polizei mich ohne Grund auf der Strasse durchsucht?


Bei dir ja, eigentlich nicht.  

Gefahr im Vollzug ist eigentlich meist darzustellen, von daher JA.

Generell bei solch Anfragen, macht es Sinn das mittels PN zu klären,
ansonsten gute Geschichte.  ,-)
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francoforte-mpaxx schrieb:
Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben
....Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !

1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.
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sotirios005 schrieb:
EFCB schrieb:
Immer wieder der "Kumpel" dem solche Sachen passieren.    


Solche Dinge passieren auch mal Forumsteilnehmern, nur schreiben die dann hier natürlich nix rein.    


Ich gebs ja schon zu, auch BTM gefressen zu haben!
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Wehrheimer_Adler schrieb:
1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.





Du bist mir Einer ...
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KronbergerAdler schrieb:

Gefahr im Vollzug ist eigentlich meist darzustellen, von daher JA.


"Gefahr im Vollzug" gefällt mir. Neue Gefängnisserie?  
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DBecki schrieb:
KronbergerAdler schrieb:

Gefahr im Vollzug ist eigentlich meist darzustellen, von daher JA.


"Gefahr im Vollzug" gefällt mir. Neue Gefängnisserie?    


Nö, beäuge mal das "Auswärts dabei" .   ,-)
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Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben
....Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !

1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.


Immer diese Haschgiftspritzer aber auch... alle zur Therapie, aber dalli...  
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Führerscheinentzug und Wiedererteilung erst nach MPU kommt auf deinen Kumpel nur dann zu, wenn Konsum harter Drogen festgestellt wurde. Das kann durch einen Urin- oder Bluttest oder auch nur die Aussage deines Kumpels geschehen. Daher also die Frage: Was ist bei der Polizei genau passiert? Blutentnahme wohl eher nicht, weil er ja nicht Auto gefahren ist. Aber was hat er zugegeben? Nur den Besitz von Ecstasy oder auch den Konsum?

Wurde kein Blut abgenommen und kein Konsum zugegeben, wird die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung anordnen, um festzustellen, ob in letzter Zeit konsumiert wurde. Dabei wird eine Haarprobe entnommen und auf Drogenrückstände untersucht. Findet sich dort etwas, wird der Führerschein umgehend entzogen und nur nach positiver MPU wiedererteilt. Je länger die Haare sind, umso weiter zurück kann auf Drogenspuren geprüft werden (1cm = 1 Monat). Von daher wäre es durchaus ratsam, wenn dein Kumpel über eine modische Kurzhaarfrisur nachdenken würde (wird ja wieder so heiß diese Woche  ,-) ). Wird bei der Untersuchung nichts gefunden, passiert auch nichts weiter mit seinem Führerschein, dann ist die Sache zumindest in der Hinsicht durch.
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miraculix250 schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben
....Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !

1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.


Immer diese Haschgiftspritzer aber auch... alle zur Therapie, aber dalli...    


Als keltischer Giftpanscher müßte dir eigentlich klar sein, dass ein etwaiges Strafmaß durch den "guten Willen" einer Therapie, Besuch von Selbsthilfegruppen, etc. reduzieren lässt.

Bei nem Kumpel    wurde wegen Alk vor Jahren die Sperrfrist von 20 auf 10 Monate verkürzt!
(Im Strafbefehl standen 20 Monate - nach Einspruch mit Begründung mit Anwalt konnte er das auf 10 Monate kürzen)
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Oirobaboggal schrieb:
miraculix250 schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben
....Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !

1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.


Immer diese Haschgiftspritzer aber auch... alle zur Therapie, aber dalli...    


Als keltischer Giftpanscher müßte dir eigentlich klar sein, dass ein etwaiges Strafmaß durch den "guten Willen" einer Therapie, Besuch von Selbsthilfegruppen, etc. reduzieren lässt.

Bei nem Kumpel    wurde wegen Alk vor Jahren die Sperrfrist von 20 auf 10 Monate verkürzt!
(Im Strafbefehl standen 20 Monate - nach Einspruch mit Begründung mit Anwalt konnte er das auf 10 Monate kürzen)

Danke. Ich wusste nur, dass es so ist. Dein Beispiel ist mehr als deutlich und sollte evtl. Betroffene zum Überdenken Ihrer Lage bewegen.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Oirobaboggal schrieb:
miraculix250 schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Er will sich wieder auf seinen ´´alten Weg´ begeben
....Ein zweites Mal gibts nicht! Bei ihm ist nun mit dem Drogenkosum ´´ Feierabend´´ !

1. kommt die Einsicht (leider) immer zu spät
2. ... erzeugen Drogen eine Sucht (nach mehr)
Er kann beteuern, was er will, ohne entsprechende Hilfe (Suchtberatung, ggf. Psychologen) wird er nicht aus dem Teufelskreis rauskommen.
So weit mir bekannt ist, führt eine freiwillige, umgehend begonnene, nachhaltige Therapie (respektive Beratung) sich mildernd bei der Ermittlung des Strafmaßes aus.
Es war ja wohl nicht sein erster Drogenkontakt, von daher würde ich Ihm dringend dazu raten.


Immer diese Haschgiftspritzer aber auch... alle zur Therapie, aber dalli...    


Als keltischer Giftpanscher müßte dir eigentlich klar sein, dass ein etwaiges Strafmaß durch den "guten Willen" einer Therapie, Besuch von Selbsthilfegruppen, etc. reduzieren lässt.

Bei nem Kumpel    wurde wegen Alk vor Jahren die Sperrfrist von 20 auf 10 Monate verkürzt!
(Im Strafbefehl standen 20 Monate - nach Einspruch mit Begründung mit Anwalt konnte er das auf 10 Monate kürzen)

Danke. Ich wusste nur, dass es so ist. Dein Beispiel ist mehr als deutlich und sollte evtl. Betroffene zum Überdenken Ihrer Lage bewegen.

Leute hört doch mal auf mit dem Halbwissen!  
Wenn der Kumpel des TE jetzt mit Therapie- oder Selbsthilfegruppennachweisen beim Richter erscheint, gibt er damit zu, in der Vergangenheit harte Drogen konsumiert zu haben, und dann ist sein Lappen definitiv für mindestens 1 Jahr weg! Hier hilft nur eins: Nichtstun und vor allem nichts sagen. Am Strafmaß kann man eh wenig ändern.
Und das Beispiel mit der Sperrfristverkürzung ist überhaupt nicht vergleichbar mit diesem Fall, denn dort wurde 100% eine Blutprobe genommen und  somit war der Alkwert nachgewiesen. Beim Kumpel des TE ist das ziemlich sicher nichts passiert, wenn er sich also nicht verplappert hat, hat die Führerscheinstelle bisher keinen Konsumbeweis und kann daher den Lappen nicht direkt entziehen.
Das eine Therapie sinnvoll ist, ist sicher richtig, nur dürfen staatliche Stellen keinesfalls davon erfahren, wenn er seinen Lappen behalten will.


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