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Frage zu vermeintlicher Fahrerflucht

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Vllt. hat ja hier jemand mit folgender Problematik Erfahrung und kann mir damit weiterhelfen:

Vor wenigen Tagen waren meine Großeltern mit dem Auto unterwegs Einkaufen. Beim Rückwärts Ausparken sind sie leicht mit einem anderen Auto kollidiert, haben das aber nicht mitbekommen. Beim Wegfahren sahen sie einen Mann nahe des anderen Autos in ihre Richtung schimpfen, haben das aber in dem Moment nicht wirklich zuordnen können und sind heimgefahren.

Ein oder zwei Tage später standen die Cops vor der Tür - der Besitzer des anderen Fahrzeugs hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben und Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. Am Auto meiner Großeltern selbst ist absolut kein Schaden zu erkennen, bei dem anderen ist wohl laut den Cops ein kleiner Kratzer bzw. eine kleine Beule vorhanden, alles in allem aber kein großer Schaden.

Laut der Polizei kommt es auf jeden Fall zu einer Verhandlung, auch wenn man sich privat mit dem Besitzer des anderen Fahrzeugs einigen könne (dessen Daten aber vorerst nicht weitergegeben wurden). Auch ein vierwöchiger Führerscheinentzug sowie Geldstrafe stünde im Raum.

Ist das richtig, dass der Besitzer des anderen Fahrzeugs die Anzeige nicht zurückziehen könnte? Und ist das überhaupt Fahrerflucht? Laut Wikipedia kann man Fahrerflucht nur vorsätzlich begehen, und das sehe ich hier nicht als gegeben, da meine Großeltern die Kollision nicht mitbekommen haben. Generell: Was tun, um möglichst glimpflich davonzukommen?
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Beim Kontakt mit einem anderen Fahrzeug geht man davon aus, dass man dass im eigenen Fahrzeug merkt. Darum wird hier der Vorsatz angenommen.
Ich glaube, die Fahrerflucht ist von öffentlichem Interesse und kann deshalb nicht zurück gezogen werden.
Insgesamt ist sowas ärgerlich.
Ich selbst hab vor vielen Jahren mit einem Leih-LKW direkt über der Hinterachse mit dem Koffer eine Ampel abgehängt, die an Streben in die Straße ragte. Damals sprach für mich die Unerfahrenheit mit der Fahrzeugklasse und dass ich das somit nicht unbedingt hätte merken müssen.
Ich hatte Glück, das Verfahren wurde eingestellt, es gab nur eine Verwarnung wegen Sachbeschädigung.

Ich weiß nicht, wie alt deine Großeltern sind. Meine Mutter ist 74.
Ich denke, dass in einem solchen Alter eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Gesetz wegen zumindest nach schuldhaftem Verursachen eines Unfalls obligatorisch werden sollte.
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PS: der letzte Absatz beziegt sich auf:
... bevor Schlimmerers passiert. Eigentlich sind alte Fahrer die Besseren, weil reich an Erfahrung.
Leider merkt man im Alter oft nicht, wie die körperliche Leistungsfähigkeit (Seh- Hörvermögen, Beweglichkeit) abnimt, weil das schleichend vor sich geht.
Im Gegenzug wäre ich für unlimitierten kostenfreien ÖPNV für ältere Mitbürger, die freiwillig den Führerschein abgeben bzw. denen der Lappen auf Grund mangelnder körperlicher Verfassung entzogen wird.
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Der ist Ende 70, fährt aber für das Alter noch recht passabel.

Hmm... Wikipedia sagt zum Vorsatz:
wiki schrieb:
Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war.

Wegen der mit dem subjektiven Tatbestand zumeist verbundenen Beweisschwierigkeiten wird gerade diese Kenntnis vom Vorliegen des Unfalls beziehungsweise der Beteiligung oftmals bestritten werden. In diesem Fall muss die Ermittlungsbehörde versuchen, dem Täter seine Kenntnis nachzuweisen, um dadurch den Beweis über den Vorsatz zu führen.


Gerade bei so ner "sanften Kollision" kann es ja sehr gut sein, dass man das nicht merkt. Hat wohl auch einer der Cops selbst gesagt.
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Waren beide Großeltern im Auto?
Wenn beide glaubhaft machen können, dass Sie nix gemerkt haben, sollte das verfahren eingestellt werden.

Hatte ich auch mal, hab auf der A3 jemanden gestreift. Beim Einscheren. Mein rechter hintrer Kotflügel gegen des Gegners linke Front.
Wir waren mit 4 Personen in meinem Auto, niemand hatte etwas bemerkt.
Ich musste den Fremdschaden zahlen, weil an meinem Fz. dessen Gummi gefunden wurde aber das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde eingestellt.
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Mir soetwas auch schon passiert (Spiegel abgefahren).
Ich habe den Schaden des Unfallgegners freiwillig gezahlt und das Verfahren wurde eingestellt.
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Dem Wehrheimer will ich aber auch besser nicht im Straßenverkehr begegnen...  
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Fußballverrückter schrieb:
Der ist Ende 70, fährt aber für das Alter noch recht passabel.  


"Recht passable" Fahrer, möchte ich ehrlich gesagt möglichst wenige auf der Straße sehen.  Mein Opa fuhr damals auch sehr lang und immer "recht passabel", bis er dann irgendwann mit Mitte 80 ohne jeden ersichtlichen Grund, in eine Straßenbahnhaltestelle gedonnert ist. Zum Glück wurde niemand verletzt. Den Führerschein hat man ihm irrwitziger Weise trotzdem nicht abgenommen - hätte angeblich keine gesetzliche Grundlage gegeben. Letztlich haben wir ihm also den Führerschein "geklaut" und ihn somit zum Glück vom Autofahren abhalten können.

Ist zwar ein anderes Thema, aber generell bin ich auch für regelmäßige Eignungstests ab einem gewissen Alter. Selbst wenn die älteren Menschen keine Unfälle bauen und vermeidlich "sicher" fahren, so gefährden sie doch häufig genug den Verkehr, weil sie mit 60 auf der Landstraße rumeiern oder ähnliches.
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Ich frag mich stellenweise in was für einem Zustand oder mit was für einer "Aufmerksamkeit" hier einige Auto fahren.   Ich hab ganz zu Beginn meiner Autofahrerzeit mit 15 km/h den Spiegel von wem anderes mit meinem touchiert und das hat schon Geräusche gemacht als wenn alles in 1000 Brocken geflogen wäre.  Is aber nur meiner aus der Halterung raus gegangen und konnte ohne weiteres ohne Schaden wieder rein gedrückt werden.
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Schobberobber72 schrieb:
Fußballverrückter schrieb:
Der ist Ende 70, fährt aber für das Alter noch recht passabel.  


"Recht passable" Fahrer, möchte ich ehrlich gesagt möglichst wenige auf der Straße sehen.  Mein Opa fuhr damals auch sehr lang und immer "recht passabel", bis er dann irgendwann mit Mitte 80 ohne jeden ersichtlichen Grund, in eine Straßenbahnhaltestelle gedonnert ist. Zum Glück wurde niemand verletzt. Den Führerschein hat man ihm irrwitziger Weise trotzdem nicht abgenommen - hätte angeblich keine gesetzliche Grundlage gegeben. Letztlich haben wir ihm also den Führerschein "geklaut" und ihn somit zum Glück vom Autofahren abhalten können.

Ist zwar ein anderes Thema, aber generell bin ich auch für regelmäßige Eignungstests ab einem gewissen Alter. Selbst wenn die älteren Menschen keine Unfälle bauen und vermeidlich "sicher" fahren, so gefährden sie doch häufig genug den Verkehr, weil sie mit 60 auf der Landstraße rumeiern oder ähnliches.  


Ich greife das OT mal kurz auf. Auch ich kann nicht verstehen, warum diese Thematik politisch nie wirklich mal aufgegriffen wird. Zumal man ja sonst kaum eine Gelegenheit auslässt, Geld aus des Autofahrers Hosentasche zu ziehen. Aber die Lobby ist wohl zu stark.

Ich fände sinnvoll:

- Regelmäßige Erste-Hilfe-Auffrischung alle 5 Jahre, beginnend ab Führerscheinerhalt (mache ich bereits freiwillig regelmäßig!)

Und mit Erreichen des 60. Lebensjahrs, Wiederholung dann 5-jährig:

- Seh-, Hör- und Reaktionstest
- Auffrischung der theoretischen Verkehrskenntnisse inkl. Prüfung

Außerdem für Führerscheinneulinge eine Begrenzung der Fahrberechtigung auf Autos mit Motorenstärken <100 PS für 5 Jahre mit Ausnahmegenehmigungen wenn beruflich erforderlich.
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So wie ich § 142 StgB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) verstehe, handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt. Was bedeutet, kommt es zur Anzeige, entsteht automatisch ein oeffentliches Interesse.
Kann aber wegen Geringfuegigkeit, gegen kleine Geldstrafe und Regelung zur Schadenswiedergutmachung eingestellt werden.
Liegt aber im Ermessen des Gerichts.
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In aller Kürze.

Fahrerflucht bei einem Sachschaden unter 1.500 Euro wird normalhin in Hessen nach § 153a StGB eingestellt. Abhängig vom Einkommen gibt es meist eine Zahlung an eine gemeinnützige Institution.

Dürfte preiswerter sein als eine Hauptverhandlung in welcher der Gutachter evtl. zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden zu bemerken war.

Aber der geschilderte Sachverhalt dürfte kein Ding sein.
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Danke!
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Tackleberry schrieb:
Dem Wehrheimer will ich aber auch besser nicht im Straßenverkehr begegnen...    


Och, das waren doch erst 2 Fahrerfluchten. Von der 3. hab ich gar nix erzählt....
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Fußballverrückter schrieb:

Laut der Polizei kommt es auf jeden Fall zu einer Verhandlung, auch wenn man sich privat mit dem Besitzer des anderen Fahrzeugs einigen könne (dessen Daten aber vorerst nicht weitergegeben wurden). Auch ein vierwöchiger Führerscheinentzug sowie Geldstrafe stünde im Raum.


Das klingt jetzt zwar Klugscheißerisch, aber sowohl Führerscheinentzug ist falsch, als auch 4 Wochen.

Der Bestand heißt "Fahrverbot" und wir reden von nem Monat .... und wer der Meinung ist, dass ist das selbe .... vergesst es


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