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Nebenkostenabrechnung – wer kennt sich aus?

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Guten Abend zusammen,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und ich bin fast vom Stuhl gefallen.
Um möglichst genaue Antworten zu bekommen, werde ich also ein bisschen ins Detail gehen müssen.
Wir wohnen zur Miete in einem 7-Parteienhaus in Frankfurt-Oberrad.
Für alle nachfolgenden Punkte wurde als Verteilerschlüssel die Wohnfläche genommen, was wohl so auch zulässig ist.
Folgende Posten tauchen auf unserer Nebenkostenabrechnung auf:

- Grundsteuer
- Stromkosten allg.
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Kabel-TV
- Hausmeister
- Winterdienst
- Versicherungen
- Feuerschutzeinrichtung
- Wartung Rolltor
- Heizkosten laut Firma Thura

Die meisten der Punkte sind wohl zu Recht auf uns umgelegt worden oder liege ich das irgendwo falsch? Aber was versteht man unter dem Punkt Feuerschutzeinrichtung? Rauchmelder? Da müsst ich erst mal gucken ob außerhalb der Wohnung welche sind.
Allein die Posten Grundsteuer, Hausmeister und Versicherungen betragen knapp 1000 Euro, wobei der Hausmeister allein uns hier 480 Euro im Jahr kostet. Ist dies soweit normal hier in Frankfurt (wohne erst seit April 2012 hier)?
Was macht der Hausmeister hier bei uns? Mülltonnen raus- und reinstellen, Treppenhaus reinigen, mal hier und dort eine Lampe auswechseln, 2x mal im Jahr das kleine Stück Rasen mähen, was noch? Der Winterdienst wird ja extra aufgeführt.

Alles zusammen gezählt betragen o.g. Umlagen ohne die der Firma Thura (Heizung, Wasser und Kanalgebühren) ca. 1475 Euro. Ist das heutzutage normal?
Zum Vergleich: Als ich noch alleine in Weiterstadt gewohnt habe, bin ich mit unter 1000 Euro Nebenkosten inkl. Heizung, Wasser und Kanalgebühren hingekommen.
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Was soll der Hausmeister denn sonst bekommen? Für nichtmal EUR 10,- pro Woche würde ich Dir die Mülltonnen mit Sicherheit nicht raus stellen.
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Addendum: Bleiben 520,- für Versicherung und Grundsteuer. Das ist keinesfalls teuer.
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Also ich arbeite als Haustechniker - allerdings im "größeren Stil" (Büros in FFM, Firmengebäude etc.). Wir haben zwar keine Mietwohnungen bei uns im Objektpool aber ich kann mir vorstellen, dass der Hausmeister z.B. Leuchtmittel tauscht, sich um die Müllabholung kümmert, Grünflächenpflege, Reinigung, Wartungen von verschiedenen Anlagen (Lüftung? Brandschutztore und -türen, ... ) vornimmt. (Nur mal so ein paar Beispiele, ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist. Ist es ne kleine Hausmeisterfirma, hat er mehrere Häuser zu betreuen oder nur eures, etc. Da gibts ja auch Unterschiede). Soweit ich das sagen kann, halte ich den Preis insgesamt für durchaus normal.

Als Feuerschutzeinrichtungen verstehe ich, sofern bei euch vorhanden, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Rauchmelder, Brandmeldezentrale. Auch das muss alles regelmäßig gewartet werden und für umsonst machen das die wenigsten   Wie gesagt, habe aber leider nicht viel Erfahrungen was Häuser für Privatnutzung angeht, da ich nur in Bürogebäuden arbeite und die Maßstäbe dann dort schon etwas anders sind  
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Wenn Du gewisse Umlagen in Ihrer Höhe anzweifelst, lass Dir die Belege in Kopie zukommen, darauf hast Du ein Anrecht.

Außerdem schau nach, ob die Berechnungen grundsätzlich richtig ist. In Deutschland ist ja eine gewisse Matheschwäche inzwischen üblich.  ,-)
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ich habe dazu grade auch nochmal eine frage, kann man vom vermieter eine nebenkostenabrechnung verlangen oder sind so pauschalbeträge rechtens, und wenn ja sind diese pauschalbeträge steuerlich annerkannt (zwecks absetzbarkeit)
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MWn muss der Vermieter innerhalb eines Kalenderjahres eine detaillierte Nebenkostenabrechung durchführen und den Mietern zukommen lassen.

Gilt bei der Steuererklärung nicht das Abflussprinzip (Veranlagungszeitraumbezogen)???  
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Block_37H schrieb:
MWn muss der Vermieter innerhalb eines Kalenderjahres eine detaillierte Nebenkostenabrechung durchführen und den Mietern zukommen lassen.

Gilt bei der Steuererklärung nicht das Abflussprinzip (Veranlagungszeitraumbezogen)???  


... die Abrechnung mus FÜR ein Kalenderjahr erfolgen (also 1.1.-31.12).
Für die Rechnungsstellung bleiben dem Vermieter aber die üblichen Verjährungsfristen.
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Hab jetzt keine Zeit zum lesen und schreiben, kommt aber gerne noch!
Vorab würde mich jedoch interessieren wieviel mc² Deine Wohnung hat und ob das eine Nachzahlung ist, oder Gesamtkosten?

Hier mal was zum lesen:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11196767,288829/goto/
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Nope... eine Abrechnung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes (im allgemeinen ja das Kalenderjahr) schriftlich zuzustellen. Überschreitet der Vermieter diesen Zeitraum ist die Nebenkostenabrechnung unwirksam (außer er kann nachweisen, daß es sich nicht um eigenes Verschulden handelt).
-> Der Vermieter bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Hat der Vermieter Ansprüche unterliegen diese sicherlich den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Evtl. Rückzahlungsansprüche des Mieters bleiben von dieser Unwirksamkeit jedoch unbetroffen, d.h. der Mieter kann die Rückzahlung zuviel entrichteter Nebenkosten geltend machen.
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stormfather3001 schrieb:
Hab jetzt keine Zeit zum lesen und schreiben, kommt aber gerne noch!
Vorab würde mich jedoch interessieren wieviel mc² Deine Wohnung hat und ob das eine Nachzahlung ist, oder Gesamtkosten?

Hier mal was zum lesen:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11196767,288829/goto/


mc²? Wir haben ca 67qm Wohnfläche.
Die von mir genannten Nebenkosten sind auf das Jahr hochgerchnet. Wir wohnen ja erst seit April 2012 dort. Für diesen Zeitraum haben wir jetzt eine Gesamtkostenauflistung bekommen und Abzüglich unser Nebenkostenvorrauszahlung die Forderung zur Nachzahlung.

Danke für den Link, aber der Wasserverbrauch hält sich mit 54cbm (40cbm kalt und 14cbm warm) in Grenzen.
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Hier findet du alles Wesentliche, vor allem eine Übersicht über die durchschnittlichen Werte der einzelnen Betriebskosten für Frankfurt:
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/infoblatt_betriebskosten_06_2012.pdf
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Block_37H schrieb:
Wenn Du gewisse Umlagen in Ihrer Höhe anzweifelst, lass Dir die Belege in Kopie zukommen, darauf hast Du ein Anrecht.

Außerdem schau nach, ob die Berechnungen grundsätzlich richtig ist. In Deutschland ist ja eine gewisse Matheschwäche inzwischen üblich.  ,-)  


Das ist wohl ähnlich richtig. Zugeschickt werden die mir nicht! Ich kann sie in den Räumen der Verwaltung einsehen, mir Kopien erstellen lassen, muss die Kopien dann aber bezahlen.
Und welcher Laie, der sich mit Mietrecht nicht auskennt, blickt bei den Abrechnungen noch durch?
Was ist erlaubt und was nicht?
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4pp1_sge schrieb:
ich habe dazu grade auch nochmal eine frage, kann man vom vermieter eine nebenkostenabrechnung verlangen oder sind so pauschalbeträge rechtens, und wenn ja sind diese pauschalbeträge steuerlich annerkannt (zwecks absetzbarkeit)


Du mußt doch eine Jahresabrechnung bekommen???
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stefank schrieb:
Hier findet du alles Wesentliche, vor allem eine Übersicht über die durchschnittlichen Werte der einzelnen Betriebskosten für Frankfurt:
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/infoblatt_betriebskosten_06_2012.pdf



Vielen Dank für den Link.
habe dir eben eine PN geschickt.
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Was Brandmelder angeht, müssen dies bis 31.12. dieses oder nächsten Jahres??? in allen Wohnungen installiert werden. In schlafräumen, Fluren, außer Küche und Wozi..
Ob die bei Dir schon installiert wurden, vorher abgerechnet werden dürfen, weiß ich nicht.
Bei mir wurden vor ein paar Wochen welche angebracht. Ich nehme an, dass die Verschlüsselt nächstes Jahr auf der Abrechnung auftauchen.

Bekommst noch eine PN.
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stormfather3001 schrieb:
4pp1_sge schrieb:
ich habe dazu grade auch nochmal eine frage, kann man vom vermieter eine nebenkostenabrechnung verlangen oder sind so pauschalbeträge rechtens, und wenn ja sind diese pauschalbeträge steuerlich annerkannt (zwecks absetzbarkeit)


Du mußt doch eine Jahresabrechnung bekommen???  


Nein. Wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde, kann keine Seite Abrechnung oder Zahlungen über die Pauschale hinaus verlangen, § 560 BGB.
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stefank schrieb:
stormfather3001 schrieb:
4pp1_sge schrieb:
ich habe dazu grade auch nochmal eine frage, kann man vom vermieter eine nebenkostenabrechnung verlangen oder sind so pauschalbeträge rechtens, und wenn ja sind diese pauschalbeträge steuerlich annerkannt (zwecks absetzbarkeit)


Du mußt doch eine Jahresabrechnung bekommen???  


Nein. Wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde, kann keine Seite Abrechnung oder Zahlungen über die Pauschale hinaus verlangen, § 560 BGB.
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Crung schrieb:

mc²? Wir haben ca 67qm Wohnfläche.
Die von mir genannten Nebenkosten sind auf das Jahr hochgerchnet. Wir wohnen ja erst seit April 2012 dort. Für diesen Zeitraum haben wir jetzt eine Gesamtkostenauflistung bekommen und Abzüglich unser Nebenkostenvorrauszahlung die Forderung zur Nachzahlung.

Danke für den Link, aber der Wasserverbrauch hält sich mit 54cbm (40cbm kalt und 14cbm warm) in Grenzen.



Also wenn deine NK die Heizkosten includieren, dürfte es nächstes Jahr tendenziell noch mehr werden, da du ja 3 Heizmonate NICHT mit abgerechnet bekommen hast (weil ja erst im April eingezogen.....), die wenigsten Abrechnungssysteme berücksichtigen das, daher zahlt man ja auch (logisch) im Sommer die gleiche NK Vorauszahlung, wie im Winter .... Ich kenn es eher so, das man was zurück bekommt, wenn man im Frühjahr einzieht .... mh .... freu dich aufs nächste Jahr
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Ich arbeite auch bei einem Bau- und Immobilienunternehmen hier in M1.
Meine Kollegin die die Nebenkostenabrechnungen macht, sagt immer man muß ca. 2,50 - 3,00 € pro m² rechnen hier in Mainz.
D.h. z.B. 2,80 € x 67 m² = 187,60 € im Monat x 12 Mon. = 2251,20 € im Jahr Nebenkosten.

Ich hoffe ich konnte helfen.


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