Meine Nichte hat ganz regulaer zum 31.12.2013 gekuendigt, da si einen anderen besser ebzahlten Job angeboten bekam.
Am gleichen Tag (Freitags) wurde ihr dann muendlich fristlos gekuendigt. Am darauffolgenden Montag fand sie dann die fristlose Kuendigung (Ohne Frankierung) im Briefkasten ihrer Eltern.
Durch diese fristlose Kuendigung bekommt sie kein Dezember Gehalt noch irgendwelche (muendlich) zugesagten Bonuszahlungen.
Ich bin kein RA - nur kommt mir das ganze nicht ganz rechtens vor.
Spontan würde ich Deine Sicht erst einmal teilen. Was war der "wichtige Grund", der zu der außerordentlichen Kündigung geführt hat? Laut BGB muss der Kündigende auf Verlangen den "wichtigen Grund" schriftlich und sofort mitteilen, falls das nicht in der Kündigung bereits geschehen ist. Aus meiner fachfremden Sicht wäre eine Kündigung des Arbeitnehmers kein wichtiger Grund, wenn kein anderer Grund vorliegt. Vermutlich kommen ohnehin noch die Juristen hier zu Wort, aber es wäre interessant zu wissen, was genau in den Kündigungen stand, und ob es sonst irgendwelche Umstände/Spannungen in der Firma gab, die möglicherweise eine außerordentliche Kündigung begründen würden.
Vorab, beide vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam.
Die erste wegen fehlender Schriftform. Die zweite mangels Vorliegen eines Kündigungsgrundes. In Betracht käme allenfalls eine Verhaltensbedingte Kündigung ( Schlechtleistung wegen Fehlbuchung) diese setzt aber eine einschlägige Abmahnung voraus, dass heißt es muss ein gleichartiger Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten vorliegen. Selbst dann würde es .. wenn überhaupt...nur für eine fristgerechte..sprich ordentliche Kündigung ausreichen. Beides scheint mir hier nicht vorzuliegen. Ein wichtiger Grund der dazu führt ,dass es einer Partei unzumutbar wird as AV weiterzuführen liegt nicht vor.
Mein Rat Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage erheben. Dies muss zumindest bei der Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen geschehen. Sinn der Kündigungsschutzklage ist die Sicherung der Vergütungsansprüche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage setzt eine sogenannte Fiktionswirkung ein, die den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzt.. Durch die Klageerhebung wird quasi so getan als biete der AN seine Arbeitsleistung an...ich hoffe man kann mir folgen..
Den Anspruch auf Ausstehenden Urlaub muß sie mit einklagen, der wird in Geld umgerechnet... da sie aufgrund der Kündigung den Urlaub nicht mehr nehmen kann wird dieser abgegolten. Gleichfalls einklagen muss sie die Überstunden. Diese sind genauestens zu spezifizieren. Hinsichtlich des Bonus sehe ich schlechte Karten, da nicht beweisbar.
Sie sollte nicht zum Anwalt gehen, sondern zur Rechtsantragstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Dort sitzt ein Urkundsbeamter der die Ansprüche aufnimmt und in eine Klageform bringt
Der Anwalt in der ersten Instanz zahlt sie nämlich selbst. Ungeachtet davon ob sie gewinnt oder verliert. Da die Ansprüche hier nicht so üppig sind, wären die Kosten unverhältnismäßig hoch.
Afrigaaner schrieb: Meine Nichte hat uebrigens noch 11 Tage Urlaub und mehr als 100 Ueberstunden, auch diese sollen nicht zur Auszahlung kommen, da fristlos gekuendigt.
Netter und vorbildlicher Arbeitgeber
hatte mal eine ähnliche Erfahrung gemacht.Nach meiner Kündigung waren sie sauer,wollten mir einen reinwürgen.
meine Kündigungschutzklage brachte den gewünschten Erfolg
Aber ich sprech es aus einem besonderen Grund an:
Leider hat mein damaliger Anwalt-im Gegensatz zu unserem geschätzten Heinz-Gründel insoweit anscheinend ne Schnarchnase,als er Überstunden und Resturlaub irgendwie nicht fristgerecht geltend gemacht. hat:neutral-face (o.k.,war ein ehrenwerter Mann dahingehend, daß er dies mit mir von sich aus anschl.geklärt hat)
Will sagen: Neben der Kündigungsschutzklage ist es nach meiner praktischen Erinnerung wichtig, daß diese weiteren Ansprüche -wie nichtgenommener Urlaub,Überstunden-ebenfalls in irgendeiner Frist beim Gericht geltend gemacht werden.
Also.Alles reinpacken, wenn ihr die vom Heinz empfohlene Stelle aufsucht.Und schauen, daß diese Stelle dann nix vergißt in der schriftlichen Darstellung!!
Der Arbeitgeber hat einfach kein Bock zu zahlen, hatte ein guter Bekannter auch erst vor kurzem. Manche Arbeitgeber lassen sich für eine fristlose Kündigung jeden Mist einfallen.
Der AG weiß sicher auch genau, dass er mit der Aktion vor Gericht keine Chance hat. Aber man kann ja mal spekulieren, ob der AN vielleicht so dumm ist sich nicht zu wehren.
Frage rein aus Neugier: Da Ralfs Nichte ja erstmal fristlos gekündigt ist, kann sie ja nicht an ihren Arbeitsplatz. Werden ihr die fehlenden Tage/Stunden von den bestehenden Ansprüchen abgezogen oder bleibt der AG aufgrund eigenen Verschuldens darauf sitzen? Am günstigsten wäre wohl, wenn sie krank wäre...
Basaltkopp schrieb: Der AG weiß sicher auch genau, dass er mit der Aktion vor Gericht keine Chance hat. Aber man kann ja mal spekulieren, ob der AN vielleicht so dumm ist sich nicht zu wehren.
Frage rein aus Neugier: Da Ralfs Nichte ja erstmal fristlos gekündigt ist, kann sie ja nicht an ihren Arbeitsplatz. Werden ihr die fehlenden Tage/Stunden von den bestehenden Ansprüchen abgezogen oder bleibt der AG aufgrund eigenen Verschuldens darauf sitzen? Am günstigsten wäre wohl, wenn sie krank wäre...
Der AG bleib bei entsprechenden Ausgang beim Arbeitsgericht darauf sitzen.Muß für diesen Zeitraum bis 31.12. Gehalt zahlen.
Selbstverständlich macht so eine Situation krank(so drück ich es mal aus ,-) ) Im Arbeitsunfähigkeitsfall zahlt die Krankenkasse Krankengeld.Der Arbeitnhemer ist trotz der unrechtmäßigen Machenschaften des Arbeitgebers wirtschaftlich schon mal abgesichert bis der AG wegen der Gerichtsentscheidung zahlen darf.
Und : Die Krankenkasse ist dann zusätzlich Gläubiger gegen den AG. Holt sich ihr Krankengeld zurück.
Bedeutet: Arbeitsgericht verdonnert(hoffentlich) den Arbeitgeber zur Lohnzahlung bis 31.12.
Die Nichte erhält wegen der krankengeldzahlung aber nur die Differenz zw. Krankengeld und Lohn.Die krankenkasse bekommt nämlich den Ersatz ihrer gezahlten Geldleistung.
Ich stimme dir zu. Arbeitsunfähigkeit ist insofern nicht schlecht.
Vorab Lohnersatz(Krankengeld) Und der nette Arbeitgeber bekommt zur Belohnung 2 Gläubiger,die kohle von ihm fordern.
Damit konnten die dummen Bauern z.b.in meinem Fall schon gar ned klarkommen.
Basaltkopp schrieb: Der AG weiß sicher auch genau, dass er mit der Aktion vor Gericht keine Chance hat. Aber man kann ja mal spekulieren, ob der AN vielleicht so dumm ist sich nicht zu wehren.
Frage rein aus Neugier: Da Ralfs Nichte ja erstmal fristlos gekündigt ist, kann sie ja nicht an ihren Arbeitsplatz. Werden ihr die fehlenden Tage/Stunden von den bestehenden Ansprüchen abgezogen oder bleibt der AG aufgrund eigenen Verschuldens darauf sitzen? Am günstigsten wäre wohl, wenn sie krank wäre...
Der AG bleib bei entsprechenden Ausgang beim Arbeitsgericht darauf sitzen.Muß für diesen Zeitraum bis 31.12. Gehalt zahlen.
Selbstverständlich macht so eine Situation krank(so drück ich es mal aus ,-) ) Im Arbeitsunfähigkeitsfall zahlt die Krankenkasse Krankengeld.Der Arbeitnhemer ist trotz der unrechtmäßigen Machenschaften des Arbeitgebers wirtschaftlich schon mal abgesichert bis der AG wegen der Gerichtsentscheidung zahlen darf.
Und : Die Krankenkasse ist dann zusätzlich Gläubiger gegen den AG. Holt sich ihr Krankengeld zurück.
Bedeutet: Arbeitsgericht verdonnert(hoffentlich) den Arbeitgeber zur Lohnzahlung bis 31.12.
Die Nichte erhält wegen der krankengeldzahlung aber nur die Differenz zw. Krankengeld und Lohn.Die krankenkasse bekommt nämlich den Ersatz ihrer gezahlten Geldleistung.
Ich stimme dir zu. Arbeitsunfähigkeit ist insofern nicht schlecht.
Vorab Lohnersatz(Krankengeld) Und der nette Arbeitgeber bekommt zur Belohnung 2 Gläubiger,die kohle von ihm fordern.
Damit konnten die dummen Bauern z.b.in meinem Fall schon gar ned klarkommen.
Das Problem meine Nichte bekommt erstmal kein Cent Geld. Also muessen ihr Eltern und Freunde helfen.
Basaltkopp schrieb: Der AG weiß sicher auch genau, dass er mit der Aktion vor Gericht keine Chance hat. Aber man kann ja mal spekulieren, ob der AN vielleicht so dumm ist sich nicht zu wehren.
Frage rein aus Neugier: Da Ralfs Nichte ja erstmal fristlos gekündigt ist, kann sie ja nicht an ihren Arbeitsplatz. Werden ihr die fehlenden Tage/Stunden von den bestehenden Ansprüchen abgezogen oder bleibt der AG aufgrund eigenen Verschuldens darauf sitzen? Am günstigsten wäre wohl, wenn sie krank wäre...
Der AG bleib bei entsprechenden Ausgang beim Arbeitsgericht darauf sitzen.Muß für diesen Zeitraum bis 31.12. Gehalt zahlen.
Selbstverständlich macht so eine Situation krank(so drück ich es mal aus ,-) ) Im Arbeitsunfähigkeitsfall zahlt die Krankenkasse Krankengeld.Der Arbeitnhemer ist trotz der unrechtmäßigen Machenschaften des Arbeitgebers wirtschaftlich schon mal abgesichert bis der AG wegen der Gerichtsentscheidung zahlen darf.
Und : Die Krankenkasse ist dann zusätzlich Gläubiger gegen den AG. Holt sich ihr Krankengeld zurück.
Bedeutet: Arbeitsgericht verdonnert(hoffentlich) den Arbeitgeber zur Lohnzahlung bis 31.12.
Die Nichte erhält wegen der krankengeldzahlung aber nur die Differenz zw. Krankengeld und Lohn.Die krankenkasse bekommt nämlich den Ersatz ihrer gezahlten Geldleistung.
Ich stimme dir zu. Arbeitsunfähigkeit ist insofern nicht schlecht.
Vorab Lohnersatz(Krankengeld) Und der nette Arbeitgeber bekommt zur Belohnung 2 Gläubiger,die kohle von ihm fordern.
Damit konnten die dummen Bauern z.b.in meinem Fall schon gar ned klarkommen.
Das Problem meine Nichte bekommt erstmal kein Cent Geld. Also muessen ihr Eltern und Freunde helfen.
Klar.
Und in der Regel sind die Menschen in der von dir geschilderten Unrechts-/Ausnahmesituation am Arbeitsplatz auch nicht gut drauf.(noch sehr zurückhaltend ausgedrückt)
Zumindest mir ging es damals (einen tag nach meiner Kündigung die versuchte,unrechtmäßge fristlose Kündigung)schlechter, als wenn ich eine starke Erkältung mit Fieber gehabt hätte..........Schockstarre, Schlafstörungen, kein anderer Gedanke mehr möglich.deshalb Konzentrationsstörungen, Rückzug, akute psych.Verstimmung,Existenzangst(Miete und Lebensunterhalt muß ja gedeckt sein) usw.usw,
Stress am Arbeitsplatz kann gelegentlich krank machen.Und diese hier vorliegend Situation /vorsätzliches Unrecht,zieht den Menschen die Schuhe aus..Da kann man erstmal nicht mehr...............aber dafür sind ja Ärzte und Krankenkassen da.
Und das meine ich genau so.Schließlich hab ich mich auf krankenkassenseit gefühlte 100 Jahre mit dem Begriff"Gesundheit" und "Arbeitsunfähigkeit"beschäftigt.
Im Falle ner Krankmeldung sofort die Krankenkasse anrufen und die Krankengeld-lAuszahlungsunterlagen zuschicken lassen.Dabei aufzeigen;Lohnfortzahlung wegen unrechtmäßger frisloser Kündigung nicht möglich.Kündigungsschutzklage läu ft.
Und-dies war mir ein ganz besonderer Parteitag gegenüber dem Arbeitgeber-,der krankenkasse aufzeigen, daß sie wegen der Kündigungsschutzklage ihren Ersatzanspruch bitte zu gegebener Zeit geltend machen sollen (das soll ja nicht zufällig bei der KK untergehen oder vergessen werden ,-) )
Ist der Arbeitsgerichtstermin gelaufen und ihr habt gewonnen: Sofort wieder die Krankenkasse informieren. Nach dem Motto:Legt los Krankenkasse. Holt Euch jetzt die kompl. Kohle bezüglich des Krankengeldes beim Arbeitgeber zurück !!
Am gleichen Tag (Freitags) wurde ihr dann muendlich fristlos gekuendigt. Am darauffolgenden Montag fand sie dann die fristlose Kuendigung (Ohne Frankierung) im Briefkasten ihrer Eltern.
Durch diese fristlose Kuendigung bekommt sie kein Dezember Gehalt noch irgendwelche (muendlich) zugesagten Bonuszahlungen.
Ich bin kein RA - nur kommt mir das ganze nicht ganz rechtens vor.
Kann mir jemand sagen ob das so gehen kann (darf)
Gruss Afrigaaner
Vorher gab es keine Spannungen.
Sie hat bis zum Tage der eigenen Kuendigung in verantwortungsvoller Position gearbeitet.
Die erste wegen fehlender Schriftform. Die zweite mangels Vorliegen eines Kündigungsgrundes.
In Betracht käme allenfalls eine Verhaltensbedingte Kündigung ( Schlechtleistung wegen Fehlbuchung) diese setzt aber eine einschlägige Abmahnung voraus, dass heißt es muss ein gleichartiger Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten vorliegen. Selbst dann würde es .. wenn überhaupt...nur für eine fristgerechte..sprich ordentliche Kündigung ausreichen.
Beides scheint mir hier nicht vorzuliegen. Ein wichtiger Grund der dazu führt ,dass es einer Partei unzumutbar wird as AV weiterzuführen liegt nicht vor.
Mein Rat Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage erheben. Dies muss zumindest bei der Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen geschehen.
Sinn der Kündigungsschutzklage ist die Sicherung der Vergütungsansprüche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage setzt eine sogenannte Fiktionswirkung ein, die den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzt.. Durch die Klageerhebung wird quasi so getan als biete der AN seine Arbeitsleistung an...ich hoffe man kann mir folgen..
Den Anspruch auf Ausstehenden Urlaub muß sie mit einklagen, der wird in Geld umgerechnet... da sie aufgrund der Kündigung den Urlaub nicht mehr nehmen kann wird dieser abgegolten.
Gleichfalls einklagen muss sie die Überstunden. Diese sind genauestens zu spezifizieren.
Hinsichtlich des Bonus sehe ich schlechte Karten, da nicht beweisbar.
Sie sollte nicht zum Anwalt gehen, sondern zur Rechtsantragstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Dort sitzt ein Urkundsbeamter der die Ansprüche aufnimmt und in eine Klageform bringt
Der Anwalt in der ersten Instanz zahlt sie nämlich selbst. Ungeachtet davon ob sie gewinnt oder verliert. Da die Ansprüche hier nicht so üppig sind, wären die Kosten unverhältnismäßig hoch.
vielen, vielen Dank, hast uns sehr geholfen.
LG
Ralf
Netter und vorbildlicher Arbeitgeber
hatte mal eine ähnliche Erfahrung gemacht.Nach meiner Kündigung waren sie sauer,wollten mir einen reinwürgen.
meine Kündigungschutzklage brachte den gewünschten Erfolg
Aber ich sprech es aus einem besonderen Grund an:
Leider hat mein damaliger Anwalt-im Gegensatz zu unserem geschätzten Heinz-Gründel insoweit anscheinend ne Schnarchnase,als er Überstunden und Resturlaub irgendwie nicht fristgerecht geltend gemacht. hat:neutral-face (o.k.,war ein ehrenwerter Mann dahingehend, daß er dies mit mir von sich aus anschl.geklärt hat)
Will sagen: Neben der Kündigungsschutzklage ist es nach meiner praktischen Erinnerung wichtig, daß diese weiteren Ansprüche -wie nichtgenommener Urlaub,Überstunden-ebenfalls in irgendeiner Frist beim Gericht geltend gemacht werden.
Also.Alles reinpacken, wenn ihr die vom Heinz empfohlene Stelle aufsucht.Und schauen, daß diese Stelle dann nix vergißt in der schriftlichen Darstellung!!
Manche Arbeitgeber lassen sich für eine fristlose Kündigung jeden Mist einfallen.
Frage rein aus Neugier:
Da Ralfs Nichte ja erstmal fristlos gekündigt ist, kann sie ja nicht an ihren Arbeitsplatz. Werden ihr die fehlenden Tage/Stunden von den bestehenden Ansprüchen abgezogen oder bleibt der AG aufgrund eigenen Verschuldens darauf sitzen?
Am günstigsten wäre wohl, wenn sie krank wäre...
Der AG bleib bei entsprechenden Ausgang beim Arbeitsgericht darauf sitzen.Muß für diesen Zeitraum bis 31.12. Gehalt zahlen.
Selbstverständlich macht so eine Situation krank(so drück ich es mal aus ,-) ) Im Arbeitsunfähigkeitsfall zahlt die Krankenkasse Krankengeld.Der Arbeitnhemer ist trotz der unrechtmäßigen Machenschaften des Arbeitgebers wirtschaftlich schon mal abgesichert bis der AG wegen der Gerichtsentscheidung zahlen darf.
Und : Die Krankenkasse ist dann zusätzlich Gläubiger gegen den AG. Holt sich ihr Krankengeld zurück.
Bedeutet: Arbeitsgericht verdonnert(hoffentlich) den Arbeitgeber zur Lohnzahlung bis 31.12.
Die Nichte erhält wegen der krankengeldzahlung aber nur die Differenz zw. Krankengeld und Lohn.Die krankenkasse bekommt nämlich den Ersatz ihrer gezahlten Geldleistung.
Ich stimme dir zu. Arbeitsunfähigkeit ist insofern nicht schlecht.
Vorab Lohnersatz(Krankengeld) Und der nette Arbeitgeber bekommt zur Belohnung 2 Gläubiger,die kohle von ihm fordern.
Damit konnten die dummen Bauern z.b.in meinem Fall schon gar ned klarkommen.
Das Problem meine Nichte bekommt erstmal kein Cent Geld.
Also muessen ihr Eltern und Freunde helfen.
Klar.
Und in der Regel sind die Menschen in der von dir geschilderten Unrechts-/Ausnahmesituation am Arbeitsplatz auch nicht gut drauf.(noch sehr zurückhaltend ausgedrückt)
Zumindest mir ging es damals (einen tag nach meiner Kündigung die versuchte,unrechtmäßge fristlose Kündigung)schlechter, als wenn ich eine starke Erkältung mit Fieber gehabt hätte..........Schockstarre, Schlafstörungen, kein anderer Gedanke mehr möglich.deshalb Konzentrationsstörungen, Rückzug, akute psych.Verstimmung,Existenzangst(Miete und Lebensunterhalt muß ja gedeckt sein) usw.usw,
Stress am Arbeitsplatz kann gelegentlich krank machen.Und diese hier vorliegend Situation /vorsätzliches Unrecht,zieht den Menschen die Schuhe aus..Da kann man erstmal nicht mehr...............aber dafür sind ja Ärzte und Krankenkassen da.
Und das meine ich genau so.Schließlich hab ich mich auf krankenkassenseit gefühlte 100 Jahre mit dem Begriff"Gesundheit" und "Arbeitsunfähigkeit"beschäftigt.
Im Falle ner Krankmeldung sofort die Krankenkasse anrufen und die Krankengeld-lAuszahlungsunterlagen zuschicken lassen.Dabei aufzeigen;Lohnfortzahlung wegen unrechtmäßger frisloser Kündigung nicht möglich.Kündigungsschutzklage läu ft.
Und-dies war mir ein ganz besonderer Parteitag gegenüber dem Arbeitgeber-,der krankenkasse aufzeigen, daß sie wegen der Kündigungsschutzklage ihren Ersatzanspruch bitte zu gegebener Zeit geltend machen sollen (das soll ja nicht zufällig bei der KK untergehen oder vergessen werden ,-) )
Ist der Arbeitsgerichtstermin gelaufen und ihr habt gewonnen: Sofort wieder die Krankenkasse informieren. Nach dem Motto:Legt los Krankenkasse. Holt Euch jetzt die kompl. Kohle bezüglich des Krankengeldes beim Arbeitgeber zurück !!