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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wirksam?

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Schönen guten Morgen!

Folgender Fall:

Eine bekannte Arbeitet in Sachsen Anhalt in einer Kneipe als Servicekraft und Köchin. Da sie aus privaten Gründen Ihren Lebensmittelpunkt ins schöne Hessen verlagert, hat sie zum 03.1.2014 Ihren Job gekündigt.
Um bei einem Sysremgastronom zwei Tage zur Probe zu Arbeiten, hatte sie von Sonntag bis Mittwoch Urlaub und hat hier auch erfolgreich eine neue Anstellung zum 6.1.2014 erhalten.
Gestern ist sie normal zur Arbeit erschienen, hat aber schon gemerkt, dass irgendwas in der Luft liegt. Gab ein Rauchverbot für die Pause etc.
Nach 6 Stunden Arbeit hat Ihre Chefin Ihr dann mündlich fristlos gekündigt mit dem Hinweis, dass Ihr die schriftliche Kündigung per Einschreiben zugehen wird.
Begründung: Sie hätte ohne Genehmigung zur Probe gerabeitet. erfahren hat sie es von irgendeinem Bekannten.

Meine Fragen dazu:

Ist diese Kündigung wirksam? Ich denke nicht.
Wie soll sie sich jetzt verhalten? Sie wird sich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden. Ich frage mich jetzt aber, ob man im Falle einer unwirksamen Kündigung irgendwie seine Arbeitskraft anbieten sollte, um am Ende ein volles Gehalt zu bekommen.

Leider hat sie keine Rechtschutzversicherung, was den Gang zum Anwalt bezogen auf den Streitwert (Netto ca. 650 Euro + Trinkgeld für Dez.) ehr unrentabel machen würde.

Danke schonmal für eure Mühen.

Viele Grüße

Der Nelson
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Halte ich für unwirksam.
Selbst wenn man eine Klausel im Arbeitsvertrag ,die eine  Nebentätigkeit genehmigungspflichtig machen würde , für wirksam hält, rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung.


Den Weg den sie gehen sollte kannst du hier nachlesen.

http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11199170/
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Danke Dir!


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