Ist hier vielleicht, ein netter Mietrechtanwalt oder Leute mit Erfahrung, die mir da mal weiterhelfen können? Die entsprechenden Gesetze aus dem BGB kenne ich bereits. Aber wie ist das praktisch anwendbar?
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs (Sohn will mit Freundin einziehen) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Soweit alles rechtens. Er könnte mir sogar von einem Bekannten eine 2-Zimmer-Ersatzwohnung besorgen, deren Miete ich aber alleine nicht bezahlen kann, ich müsste mir erst einen Mitbewohner organisieren.
Nun befinde ich mich mitten in den Vorbereitungen auf mein Lehramts-Staatsexamen, was zeitaufwendig, arbeitsintensiv und stressig genug ist. Zum betreffenden Auslaufen des Mietvertrags könnten Klausuren anstehen und kurz danach mündliche Prüfungen (genaue Termine stehen noch nicht fest).
Meine Bitte, mich aufgrund dieser Umstände 2 Monate länger wohnen zu lassen, hat er bereits abgelehnt.
Habe ich eine Chance auf Erfolg im Widerspruch nach § 574 (1) BGB unter diesen Umständen? Ist diese (meine) Härte ausreichend, um sich - außergerichtlich - einigen zu können?
Nein, bin kein Experte (nicht mal Laie), aber ich glaube nicht, dass hier irgendwelche bürokratischen Wege dir beim Examen helfen. Die nehmen eher zusätzliche Kraft in Anspruch und eine Entscheidung VOR Ende der drei Monate halte ich für unwahrscheinlich. Du müsstest dann sowieso zweigleisig planen und hättest fürs Examen nichts gewonnen.
grinch schrieb: Meine Bitte, mich aufgrund dieser Umstände 2 Monate länger wohnen zu lassen, hat er bereits abgelehnt.
Habe ich eine Chance auf Erfolg im Widerspruch nach § 574 (1) BGB unter diesen Umständen? Ist diese (meine) Härte ausreichend, um sich - außergerichtlich - einigen zu können?
Eine laufende Examensvorbereitung wurde durchaus bereits von Gerichten als hinreichender Härtegrund anerkannt. Wenn Du Dir die Mühe machst, da die ein oder andere Entscheidung herauszusuchen, oder etwa anwaltlich suchen zu lassen, könnte dies durchaus die Einigungsbereitschaft eines vernünftig denkenden Vermieters befeuern. Zumal es Dir ja offenbar nur um zwei Monate geht.
Ich würde mal beim örtlichen Mieterverein ("im Deutschen Mieterbund") vorbeigehen. Die bieten Beratungen an, Du musst nur Mitglied werden zu einem i. d. R. sehr moderaten Jahresbeitrag.
Erfahrene Anwälte setzen auch Schreiben für Dich auf, das kostet dann nochmal eine extra "Schreibgebühr".
So kannst du möglicherweise für ein paar Euro die Vermieter zeitlich hinhalten über einen Schriftwechsel, den der Mieterbund für Dich ausarbeitet und dennoch Deine Examensvorbereitung durchziehen im alten Umfeld. Wenn dann das examen vorbei ist, kannst du ja die Bühne räumen.
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs (Sohn will mit Freundin einziehen) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Soweit alles rechtens. Er könnte mir sogar von einem Bekannten eine 2-Zimmer-Ersatzwohnung besorgen, deren Miete ich aber alleine nicht bezahlen kann, ich müsste mir erst einen Mitbewohner organisieren.
Nun befinde ich mich mitten in den Vorbereitungen auf mein Lehramts-Staatsexamen, was zeitaufwendig, arbeitsintensiv und stressig genug ist. Zum betreffenden Auslaufen des Mietvertrags könnten Klausuren anstehen und kurz danach mündliche Prüfungen (genaue Termine stehen noch nicht fest).
Meine Bitte, mich aufgrund dieser Umstände 2 Monate länger wohnen zu lassen, hat er bereits abgelehnt.
Habe ich eine Chance auf Erfolg im Widerspruch nach § 574 (1) BGB unter diesen Umständen? Ist diese (meine) Härte ausreichend, um sich - außergerichtlich - einigen zu können?
Die nehmen eher zusätzliche Kraft in Anspruch und eine Entscheidung VOR Ende der drei Monate halte ich für unwahrscheinlich. Du müsstest dann sowieso zweigleisig planen und hättest fürs Examen nichts gewonnen.
Eine laufende Examensvorbereitung wurde durchaus bereits von Gerichten als hinreichender Härtegrund anerkannt.
Wenn Du Dir die Mühe machst, da die ein oder andere Entscheidung herauszusuchen, oder etwa anwaltlich suchen zu lassen, könnte dies durchaus die Einigungsbereitschaft eines vernünftig denkenden Vermieters befeuern. Zumal es Dir ja offenbar nur um zwei Monate geht.
Erfahrene Anwälte setzen auch Schreiben für Dich auf, das kostet dann nochmal eine extra "Schreibgebühr".
So kannst du möglicherweise für ein paar Euro die Vermieter zeitlich hinhalten über einen Schriftwechsel, den der Mieterbund für Dich ausarbeitet und dennoch Deine Examensvorbereitung durchziehen im alten Umfeld. Wenn dann das examen vorbei ist, kannst du ja die Bühne räumen.