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Arbeitsrecht

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Hi!

Frage: Welche Rechte stehen mir als Arbeitnehmer zu wenn die Firma keinen Gehalt raus rückt, weil es Ihr so schlecht geht? Ab wann muß ich nicht mehr hin bzw. wenn ich ja kündige bekomme ich ja 3 Monate keinen ALG. Mich kündigen wird er bestimmt nicht...

Bin ja auf der Suche nach was neuem und hätte auch was ab Juni, habe nur Angst das vorher der Laden zu gemacht wird und mir fehlen dann evtl Gehälter.
Meine Kollegen fehlen 1,5 Gehälter, bei mir ist es noch nicht ganz so schlimm. Ich hatte am Anfang einen Special Deal mit dem Chef, vermute aber das er es nächsten monat nicht zahlen kann, hat mir jedenfalls mein Meister zustecken lassen. Er schaut sich auch schon um


Danke schon mal für die Antworten
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Guden t,

mensch, mir tut das voll leid, mit deiner Erkältung/Erkrankung! Warst du eigentlich zwischenzeitlich mal bei deinem Hausarzt? Also so wie du ausgesehen hast, der schreibt dich bestimmt krank!

Ich weiß du würdest dich nie, nie, nie krank schreiben lassen, wenn du nicht wirklich krank bist, aber ich denke mal, die Situation in deiner Firma, die ist dir im wahrsten Sinne des Wortes an die Nieren gegangen.

Stimmt es, dass du in den letzten Nächten nur total unregelmäßig geschlafen hast, wie Kreuzbuerger mir geschrieben hat? Also, das würde ich meinem Arzt mal erzählen, wenn ich über Tage unruhig schlafe und meistens nur 2 - 3 Stunden am Stück.

Und hab keine Angst, nach 6 Wochen bezahlt die Krankenversicherung dein Gehalt, also wenn es länger dauern sollte. Musst aber mal in deinem Vertrag nach schauen, was du dann bekommst als Lohnfortzahlung, aber ich hoffe für dich, dass es nicht soooo schlimm und dramatisch ist.

Noch Fragen?
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Ja mir geht es wirklich nicht gut müsste wirklich mal zum Arzt. Will ja nicht die Kollegen anstecken...

Wie ist es wenn ich aber keinen Gehalt sehe am 1.4.08? Was kann man da machen? Das Geld braucht man ja, krank oder nicht krank. Welche Optionen habe ich als Arbeitnehmer?
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Anwalt -> Mahnen -> Titel erwirken.

Das Problem ist Folgendes: Wenn dein werter Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, dann hat er in der Regel noch andere Außenstände, z. B. Leasingrate, Miete für die Geschäftsräume, wahrscheinlich Schulden bei der Bank -> die ganzen Säcke stehen in der Rangfolge vor dir, d. h. die bekommen von dem was übrig ist erst einmal Anteile der Kohle und wenn dann wider erwarten noch was übrig ist, dann kommen die armen Arbeitnehmer. Sozialplan wird es wohl nicht geben, ich denke mal, da ist die Firma zu klein dafür. Auf jeden Fall wieder ein Beispiel warum es gut ist, wenn man ne Rechtschutzversicherung hat!

Ruf trotzdem mal beim Anwalt an, eine telefonische Beratung kostet nichts oder nicht die Welt.

Alternativ gibts im Web die Seite "Frag-einen-Anwalt" -> google mal, da kannst du deinen Fall schildern und z. B. deine Fragen stellen und 20 - 30 EUR für die Beantwortung ausloben, das ist zwar nicht rechtsverbindlich aber ne günstige Alternative.

Grüße, Gute Besserung    und viel Glück!
Felix
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t0p1x schrieb:
Hi!

Frage: Welche Rechte stehen mir als Arbeitnehmer zu wenn die Firma keinen Gehalt raus rückt, weil es Ihr so schlecht geht? Ab wann muß ich nicht mehr hin bzw. wenn ich ja kündige bekomme ich ja 3 Monate keinen ALG. Mich kündigen wird er bestimmt nicht...

Bin ja auf der Suche nach was neuem und hätte auch was ab Juni, habe nur Angst das vorher der Laden zu gemacht wird und mir fehlen dann evtl Gehälter.
Meine Kollegen fehlen 1,5 Gehälter, bei mir ist es noch nicht ganz so schlimm. Ich hatte am Anfang einen Special Deal mit dem Chef, vermute aber das er es nächsten monat nicht zahlen kann, hat mir jedenfalls mein Meister zustecken lassen. Er schaut sich auch schon um


Danke schon mal für die Antworten


Du kannst deinen Bruttolohn vor dem Arbeitsgericht in X ( Sitz des Arbeitgebers ) einklagen. Alternativ kannst du es über das gerichtliche Mahnverfahren versuchen, wenn dein AG der Forderung nicht widerspricht, bekommst du einen vollstreckbaren Titel.
Bei drohender Insolvenz solltest du dringend Variante 1 wählen !

Voraussetzung ist, dass die Gehaltszahlung fällig ist. Wenn in deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, regelt die Fälligkeit §614 BGB.

Solange dein Arbeitgeber in Verzug ist, bist du vorerst angehalten, auf Arbeit zu ERSCHEINEN, d.h. deine Arbeitskraft anzubieten. Andernfalls kann dich dein Chef fristlos kündigen, was i.d.R. eine dreimonatige Arbeitslosengeldsperre mit sich zieht.

Du hast jedoch ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber deinem Arbeitgeber, d.h. du kannst deine Arbeitsleistung vorübergehend verweigern. In diesem Falle musst du deinem Chef sagen, warum du die Arbeit verweigerst ( kein Lohn ) und was er tun muss, damit du wieder Arbeit leistest ( zahlen ! ).

Allerdings darfst du deine Arbeitsleistung gemäß §242 nur zurückhalten, wenn

- die ausstehende Vergütung nicht geringfügig ist ( ca. 1,5 Monatsgehälter )
- deinem Arbeitgeber durch das Zurückhalten deiner Arbeitsleistung ein verhältnismäßig hoher Schaden entsteht
- deine Lohnzahlung anderweitig ( z.B. Bürgschaft ) gesichert ist

Ihr solltet im Betrieb nicht gleichzeitig eure Arbeitsleistung verweigern, da sonst der Eindruck eines Streiks entsteht, und streiken können nur Gewerkschaften !

Der durch die Weigerung entstandene Arbeitsausfall ist übrigens vom Arbeitgeber trotzdem zu vergüten, da sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug befindet § 615, 1+2 BGB.
Außerdem solltest du dich UMGEHEND in dieser Zeit arbeitslos melden und ALG beantragen. Die Behörde zahlt dann trotz bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 143 III, 1 SGB III.

Alternativ bekommst du für maximal drei Monate vor Beginn des Insolvenzverfahrens sogannantes "Insolvenzgeld" von der Bundesanstalt für Arbeit;  
Das Insolvenzgeld ist so hoch wie dein letztes Nettogehalt und hat keine Auswirkung auf das evtl. danach folgende Arbeitslosengeld §§ 183ff SGB III.
Auf das Insolvenzgeld solltest du dich allerdings nur verlassen, wenn du dir 100%ig sicher bist, dass dein Arbeitgeber bald Insolvenz anmeldet.
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SGE Supporter schrieb:

- die ausstehende Vergütung nicht geringfügig ist ( ca. 1,5 Monatsgehälter )


Also im Rechtschutz bin ich, mache ich mir keine Sorgen drum.
Wollte nur mal wissen wie das dann abläuft mit der Insolvenz.

Das mit dem 1,5 Monatsgehälter schockt mich ja doch schon.
Die da durch angefallenen kosten (evtl. Mahngebühren) zahle ich nicht oder?
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Die Auskunft von SGE-Supporter ist richtig. Bitte andere Beiträge, die leider teilweise gnadenlos falsch sind, unbeachtet lassen.

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Hi, also hab kündigung erhalten zum 31.05.2008, die Abteilung wird geschlossen...

Hab da noch folgende fragen, wäre nett wenn mir einer helfen könnte  

Urlaub: Ich hatte dieses Jahr schon 14 Tage Urlaub, muss ich da 1,5 zurück zahlen?

Arbeitszeit: Wir hatten so wenig Arbeit das mich mein Chef sehr oft heim geschickt hat und ich habe keinen plan wie viele minus Stunden ich habe da wir seit 2006 keine nachweise mehr bekommen wieviele Überstunden wir haben. Muß ich die Gesetzlich festgelegten 30 Stunden zurück zahlen? Er hat mich doch heim geschickt?!

Vielen Dank im voraus
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Nein, du mußt nichts zurückzahlen.
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HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  
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t0p1x schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  



Das Geld hättste dir sparen können
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FelixGnadenlos schrieb:


Das Problem ist Folgendes: Wenn dein werter Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, dann hat er in der Regel noch andere Außenstände, z. B. Leasingrate, Miete für die Geschäftsräume, wahrscheinlich Schulden bei der Bank -> die ganzen Säcke stehen in der Rangfolge vor dir, d. h. die bekommen von dem was übrig ist erst einmal Anteile der Kohle und wenn dann wider erwarten noch was übrig ist, dann kommen die armen Arbeitnehmer.

Das wäre mir neu.

DA
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HeinzGründel schrieb:
t0p1x schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  



Das Geld hättste dir sparen können  

Ja schon, aber so ne RechtschutzVersicherung sollte man schon haben heutzutage  
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HeinzGründel schrieb:
t0p1x schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  



Das Geld hättste dir sparen können  


Wieso Heinz, er wollte halt mal einen wirklichen Anwalt fragen, net son verkappten, wie Dich.

Gruß
concordia-eagle
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concordia-eagle schrieb:
HeinzGründel schrieb:
t0p1x schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  



Das Geld hättste dir sparen können  


Wieso Heinz, er wollte halt mal einen wirklichen Anwalt fragen, net son verkappten, wie Dich.

Gruß
concordia-eagle



Ach er war bei dir. Dann hattest du heut  ja mal einen Mandanten. Ist stressig ,gelle ,-)
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HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
HeinzGründel schrieb:
t0p1x schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nein, du mußt nichts zurückzahlen.


ehrlich?

Hab heute nen Termin beim Anwalt, schau mer mal  



Das Geld hättste dir sparen können  


Wieso Heinz, er wollte halt mal einen wirklichen Anwalt fragen, net son verkappten, wie Dich.

Gruß
concordia-eagle



Ach er war bei dir. Dann hattest du heut  ja mal einen Mandanten. Ist stressig ,gelle ,-)


Macht aane fix un ferdisch. Muss jetzt weiderschlafe.
N8
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Stand der Dinge:

Wenn er mich heim schickt, ist es sein Problem. Also nix mit 30 Stunden zurück zahlen da es keine Kündigung von mir ist und keine Außerordentliche Kündingung ist.

Urlaub habe ich bin bis zum letzten Arbeitstag 2,5 zuviel gehabt. Muß ich ebenfalls nix zurück zahlen. Ach, ist das schön  
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Moinsen

Heute den ersten Arbeitstag nach 3 Wochen Urlaub gehabt und direkt gab es "ein Problemchen".

Sachverhalt:

War von Mitte März bis gestern im Urlaub.Als ich den Urlaub beantragt habe,musste ich an den Tagen X und Y arbeiten und habe den Urlaub entsprechend geplant/genommen.Nun wurde während meines Urlaubes (am 26.3.) zum 1.4. (ohne wirkliche vorherige Ankündigung) der Dinestplan umgestellt und mir wurden neue Tage zugeteilt.Heute wurde mir gesagt,dass ich jetzt dafür nen Zusatzurlaubstag abdrücken müsse,da ich ja im Urlaub war,als sich der Dienstplan geändert hat.Habe der Chefin gesagt,dass ich das ungerecht finde,da ich den Urlaub nach dem alten Plan genommen habe und es ja keinen neuen gab (bzw. dieser im Gespräch war).

Habe im Netz dazu nichts direktes gefunden.Kann mir jemand sagen,in wie fern das so okay von ihr ist?

Danke vorab!
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keiner da,der mir helfen kann? ,-)


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