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Arbeitsrecht

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Hi allerseits

Kurze Frage:

Wenn ich morgen die Kündigung abgebe und zum 15.1.2014 kündige,bin ich dann noch im Rahmen der gesetzlichen 4-Wochen Kündigungsfrist?

Danke vorab für eure Antworten
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Hallo,

ich bekam heute von meinem Chef die Aufgabe meinen Arbeitsvertrag zu schreiben. Die ein oder andere Passage habe ich nach meinem Verständnis geändert. Beim Thema Urlaub habe ich auch etwas formuliert und wüsste da gern von den "alten Hasen" ob man das so stehen lassen sollte.

" Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr - ausgehend von einer 5-Tage-Woche."

Bei 25 Tagen Urlaub komme ich somit auf 5 Wochen Urlaub, das sollte jeder da herauslesen können,oder?
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geraeuschloser schrieb:
Hallo,

ich bekam heute von meinem Chef die Aufgabe meinen Arbeitsvertrag zu schreiben. Die ein oder andere Passage habe ich nach meinem Verständnis geändert. Beim Thema Urlaub habe ich auch etwas formuliert und wüsste da gern von den "alten Hasen" ob man das so stehen lassen sollte.

" Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr - ausgehend von einer 5-Tage-Woche."

Bei 25 Tagen Urlaub komme ich somit auf 5 Wochen Urlaub, das sollte jeder da herauslesen können,oder?


Bin zwar kein "alter Hase" und auch kein Experte oder sowas auf dem Gebiet aber ich bin mal so frei und sag dazu meine Meinung  

Schreibt man das so ? 25 Arbeitstage Urlaub ? Müsste es nich eher "25 Tage" oder "25 Werktage" heißen ? Nur aus Neugier, kann ja sein dass es doch stimmt. Bei mir im Vertrag steht das aber soweit ich weiß anders ...

Ansonsten würde ich als Laie sagen, is es ja egal ob man herauslesen kann dass es 5 Wochen sind. Es kommt ja auf die Anzahl an, also in dem Fall 25 Tage. So würde ich das interpretieren. Wenn ich komplett falsch liege, bei beidem, hab ich nie etwas gesagt  

Aber schon cool, Arbeitsvertrag selbst schreiben.

"Urlaubstage: 190"
"Gehalt: 125.000 €"      
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Hallo Adlerjunge,

es geht mir natürlich einmal um die 25 Tage Urlaub , zum zweiten möchte ich aber auch herausstellen das bei uns im Büro bzw bei mir die 5 Tage-Woche Standard ist . Alleine 25 Tage Urlaub können m.e. zu mißverständnissen führen, wenn z.b. meine Chefs von sich und ihrer 6-Tage-Woche ausgehen.
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geraeuschloser schrieb:
Hallo Adlerjunge,

es geht mir natürlich einmal um die 25 Tage Urlaub , zum zweiten möchte ich aber auch herausstellen das bei uns im Büro bzw bei mir die 5 Tage-Woche Standard ist . Alleine 25 Tage Urlaub können m.e. zu mißverständnissen führen, wenn z.b. meine Chefs von sich und ihrer 6-Tage-Woche ausgehen.


Okay. Also wenn es erstmal nicht angedacht ist, dass du auch ne 6 Tage-Woche machst denke ich doch man kann das so stehen lassen. Von der Formulierung her würde mir da jetz auch nix anderes einfallen, im Prinzip versteht man ja was damit gemeint ist und es ist die Info enthalten, dass du ne 5 Tage-Woche hast.  

Ich würde es so stehen lassen, aber wie gesagt bin da kein besonderer Experte. Vielleicht fällt jemand anderem ja etwas dazu ein. Als Außenstehender, der durch seine Arbeit auch öfters mit "offiziellen Formulierungen" (Schriftverkehr mit Firmen, Auftraggebern oder Vermietern) zu tun hat sehe ich da aber nichts falsches oder falsch zu verstehendes...
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Im Internet findet man Musterarbeitsverträge, z. B. den hier:

http://www.gruender-mv.de/service/downloads/Muster_Arbeitsvertraege/Vollzeit_Arbeitsvertrag.pdf

Ausgehend von dieser Basis kann man individuell anpassen an die ausgehandelten Konditionen.
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geraeuschloser schrieb:
Hallo Adlerjunge,

es geht mir natürlich einmal um die 25 Tage Urlaub , zum zweiten möchte ich aber auch herausstellen das bei uns im Büro bzw bei mir die 5 Tage-Woche Standard ist . Alleine 25 Tage Urlaub können m.e. zu mißverständnissen führen, wenn z.b. meine Chefs von sich und ihrer 6-Tage-Woche ausgehen.


Ich denke mal. dass mit der Formulierung "ausgehend von einer 5 Tage Woche" klargestellt ist, dass diese bei Euch Standard ist. Wäre ja auch äußerst irreführend für Dich, wenn der Urlaub ausgehend von einer 5 Tage Woche berechnet wird, Du aber eine 6 Tage Woche hast.
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mach zur Sicherheit 35 Tage Urlaub draus. Kannst Dich ja zur Not mit nem Verschreiber rausreden und die 2 neu gewonnen Wochen einem sozialen Projekt (z.B. der Sonnenpflege auf dem Balkon) widmen.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
mach zur Sicherheit 35 Tage Urlaub draus. Kannst Dich ja zur Not mit nem Verschreiber rausreden und die 2 neu gewonnen Wochen einem sozialen Projekt (z.B. der Sonnenpflege auf dem Balkon) widmen.


Ein Zahlendreher fällt womöglich weniger auf als eine ganz andere Zahl  
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Habe ich auch schon darüber nachgedacht. Nur käme das bei zukünftigen Verhandlungen um ein höheres Gehalt nicht so prickelnd.
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Wenn ich mir die Vertragsvorlage so anschaue finde ich die Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer gegenüber ziemlich arschig. Der Gesetzgeber sieht dafür laut BGB einen Monat zum Ende des kalendermonats vor.
Ich denke ich formuliere das zu meinen Gunsten wie folgt : das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien zwei Monate zum Ende eines kalendermonats gekündigt werden.

Mal schauen was mein Chef dazu sagt  
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beachte aber, dass sich bei längerfristiger Beschäftigung im Rahmen der Gesetzes die Kündigungsfristen von AG->AN anders verändern, als von AN->AG
(zum Vorteil des AN). Also aber irgeendwie "mindestens aber den gesetzlichen Vorgaben folgend..." einfließen lassen.
Ich denke sonst sind solche Klauseln auch anfechtbar (ungültig?)


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