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Frage bzgl. Mietrecht

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Hi ich habe eine Frage bezüglich einer Eigenbedarfskündigung.

Ich möchte in FFM eine Wohnung kaufen. Bei vielen Angeboten sind die Wohnungen aktuell vermietet. Ich dachte mir dann, dass ich nach dem Kauf eine EIgenbedarfskündigung ausspreche und den Mieter dann auch nach spätestens 6 Monaten raus habe um selbst einzuziehen.

Nun habe ich aber gehört man hat eine Sperrfrist von 3 Jahren nach Kauf bevor man kündigen kann?

Weiß jemand bescheid?

Lg
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Mein Lieber, hier wird einem oft und gerne und vor allem kostenlos  mit juristischem Rat geholfen, wenn man von einem Problem betroffen ist.
In deinem Fall ist das aber anders. Du hast ein rein wirtschaftliches Interesse, das zudem für den Mieter Nachteile bringen wird.
Nicht falsch verstehen, ich möchte dein Anliegen nicht schlecht machen. Aber dafür gibt es Anwälte, die gegen Gebühren gerne Rat und Auskunft erteilen.
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Ich verstehe nicht ganz wo das Problem ist. Ich habe nicht vor den Mieter auf die Straße zu setzten um dann einen neuen Mieter zu suchen der mehr zahlt. Ich will lediglich Eigentum kaufen und selbst beziehen.

Finde ich jetzt nicht bedenklicher als die Rechtsberatung von Falschparkern.
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Wenn Du Dir eine Eigentumswohnung leisten kannst, wirst Du auch einen Anwalt bezahlen können, der Dir Deinen Mieter rauswirft.
Erfreulicherweise war es im Forum bisher immer so, dass dann eher Dein Mieter hier Rat erhält.
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Pfui ein Bonze  
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Die Antwort ist "ja", siehe §577a BGB und "ich möchte gern drin wohnen" reicht vermutlich auch als Begründung nicht aus um nach 3 Jahren erfolgreich zu sein.

DA


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