mein Schwager möchte seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese möchte nun eine schriftliche Erklärung bezüglich des Anlasses, sprich er soll den Sachverhalt kurz darstellen, bevor er eine Deckungszusage erhält.
Auf die schnelle sagt Google, dass so etwas auch der Anwalt machten kann Was ist denn da die bessere Variante? Selbst machen oder jemand vom Fach ranlassen? Kommen dann hierbei schon Kosten auf ihn zu, falls die Rechtschutzversicherung ablehnen sollte?
Sollt er er es selbst darstellen wollen, wie formuliert man so etwas richtig?
...hiermit beantrage ich in u.g. Fall die Deckungszusage für die entstehende rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt...
Hm....also die meisten Rechtsschutzversicherer werben doch mittlerweile mit ihrer Anwaltshotline und der telefonischen Rechtsberatung...ich würde da nochmal anrufen und sagen, dass ich mir erstmal Rat holen möchte. Wenn Du aber zu einem Anwalt gehst, holt dieser auch i.d.R. die Deckungszusage bei der Rechtsschutz ein. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, soll ja erst noch kein Anwalt eingeschaltet werden. Daher würde ich mich bei der Rechtsschutzversicherung nochmal erkundigen. Stichworte sind "Telefonisch Rechtsberatung u.ä.".
Er möchte einen Anwalt einschalten. Es hat sich bei der Rechtschutzversicherung telefonisch nach einer Übernahme der Kosten erkundigt. Diese möchte nun wissen, in welchem Sachverhalt er einen Anwalt nutzen möchte.
Mir ging es mit meiner Frage hier um 3 Dinge:
1.) Wer sollte dies machen? Der Anwalt (zwecks fachlicher Formulierung und Erfahrung) oder er selbst? 2.) Kommt bei der Anfrage durch einen Anwalt bereits Gebühren auf meinen Schwager zu? 3.) Wenn er es selbst macht, wie formuliert man das am Besten (so wie oben von mir geschrieben oder ist das der ganz falsche Ansatz)?
Also wenn Dein Schwager sowieso vor hat einen Anwalt einzuschalten, dann soll dieser direkt auch die Deckungszusage bei der Versicherung einholen. Schon allein aus dem Grund, dass dieser die Erfolgsaussichten der Streitigkeit einschätzen kann, was ein Laie nicht kann. Prinzipiell kann der Anwalt Gebühren verlangen für das Einholen der Deckungszusage. Diese Gebühren können jedoch bei Mandatsübertragung entfallen. Das kommt dann auf den Anwalt an. Müsste man nachfragen.
skyeagle schrieb: Also wenn Dein Schwager sowieso vor hat einen Anwalt einzuschalten, dann soll dieser direkt auch die Deckungszusage bei der Versicherung einholen. Schon allein aus dem Grund, dass dieser die Erfolgsaussichten der Streitigkeit einschätzen kann, was ein Laie nicht kann. Prinzipiell kann der Anwalt Gebühren verlangen für das Einholen der Deckungszusage. Diese Gebühren können jedoch bei Mandatsübertragung entfallen. Das kommt dann auf den Anwalt an. Müsste man nachfragen.
Crung schrieb: Er möchte einen Anwalt einschalten. Es hat sich bei der Rechtschutzversicherung telefonisch nach einer Übernahme der Kosten erkundigt. Diese möchte nun wissen, in welchem Sachverhalt er einen Anwalt nutzen möchte.
Mir ging es mit meiner Frage hier um 3 Dinge:
1.) Wer sollte dies machen? Der Anwalt (zwecks fachlicher Formulierung und Erfahrung) oder er selbst? 2.) Kommt bei der Anfrage durch einen Anwalt bereits Gebühren auf meinen Schwager zu? 3.) Wenn er es selbst macht, wie formuliert man das am Besten (so wie oben von mir geschrieben oder ist das der ganz falsche Ansatz)?
Zu 3 : Ich habe in der Regel immer angerufen , die Sachlage geschildert , dann kam die Nachfrage ob sie mir einen Anwalt empfehlen sollen oder ob ich schon einen habe und dann gab sie mir die Deckungsnummer und fertig .
deddy32 schrieb: Zu 3 : Ich habe in der Regel immer angerufen , die Sachlage geschildert , dann kam die Nachfrage ob sie mir einen Anwalt empfehlen sollen oder ob ich schon einen habe und dann gab sie mir die Deckungsnummer und fertig .
Ich kann leider nur von telefonischem Kontakt zu Versicherern abraten - zu oft habe ich es schon erlebt, dass ein Kunde falsche Auskünfte erhielt oder zu für ihn ungünstigen Schadenschilderungen angehalten wurde.
Wie bereits oben geschildert: Am besten kümmert sich da wirklich ein Anwalt drum.
deddy32 schrieb: Zu 3 : Ich habe in der Regel immer angerufen , die Sachlage geschildert , dann kam die Nachfrage ob sie mir einen Anwalt empfehlen sollen oder ob ich schon einen habe und dann gab sie mir die Deckungsnummer und fertig .
Ich kann leider nur von telefonischem Kontakt zu Versicherern abraten - zu oft habe ich es schon erlebt, dass ein Kunde falsche Auskünfte erhielt oder zu für ihn ungünstigen Schadenschilderungen angehalten wurde.
Wie bereits oben geschildert: Am besten kümmert sich da wirklich ein Anwalt drum.
Hatte bis jetzt keine Probleme , einmal hatte ich einen Anwalt , und beim anderen mal hatte ich mir einen empfehlen lassen und es ging beides mal gut , vor allem zu meinen Gunsten , vielleicht hängt es auch an den Versicherungen , gibt ja auch gute und schlechte.
deddy32 schrieb: Hatte bis jetzt keine Probleme , einmal hatte ich einen Anwalt , und beim anderen mal hatte ich mir einen empfehlen lassen und es ging beides mal gut , vor allem zu meinen Gunsten , vielleicht hängt es auch an den Versicherungen , gibt ja auch gute und schlechte.
In 90% aller Fälle läuft die Sache glatt durch, aber der Anteil der Fälle, in denen der Versicherer, bzw. der externe Schadenabwickler leichteste Zweifelsfälle sofort zu Ungunsten des Kunden auslegt, steigt leider rapide.
Vor 10 Jahren hätte ich auch noch bedenkenlos zum Anruf geraten.
deddy32 schrieb: Hatte bis jetzt keine Probleme , einmal hatte ich einen Anwalt , und beim anderen mal hatte ich mir einen empfehlen lassen und es ging beides mal gut , vor allem zu meinen Gunsten , vielleicht hängt es auch an den Versicherungen , gibt ja auch gute und schlechte.
In 90% aller Fälle läuft die Sache glatt durch, aber der Anteil der Fälle, in denen der Versicherer, bzw. der externe Schadenabwickler leichteste Zweifelsfälle sofort zu Ungunsten des Kunden auslegt, steigt leider rapide.
Vor 10 Jahren hätte ich auch noch bedenkenlos zum Anruf geraten.
Wieder was gelernt , aber wie bei allem jeder will Geld sparen und versucht es zu seinen Gunsten zu legen.
mein Schwager möchte seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese möchte nun eine schriftliche Erklärung bezüglich des Anlasses, sprich er soll den Sachverhalt kurz darstellen, bevor er eine Deckungszusage erhält.
Auf die schnelle sagt Google, dass so etwas auch der Anwalt machten kann
Was ist denn da die bessere Variante? Selbst machen oder jemand vom Fach ranlassen? Kommen dann hierbei schon Kosten auf ihn zu, falls die Rechtschutzversicherung ablehnen sollte?
Sollt er er es selbst darstellen wollen, wie formuliert man so etwas richtig?
...hiermit beantrage ich in u.g. Fall die Deckungszusage für die entstehende rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt...
Wenn Du aber zu einem Anwalt gehst, holt dieser auch i.d.R. die Deckungszusage bei der Rechtsschutz ein.
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, soll ja erst noch kein Anwalt eingeschaltet werden. Daher würde ich mich bei der Rechtsschutzversicherung nochmal erkundigen. Stichworte sind "Telefonisch Rechtsberatung u.ä.".
Es hat sich bei der Rechtschutzversicherung telefonisch nach einer Übernahme der Kosten erkundigt. Diese möchte nun wissen, in welchem Sachverhalt er einen Anwalt nutzen möchte.
Mir ging es mit meiner Frage hier um 3 Dinge:
1.) Wer sollte dies machen? Der Anwalt (zwecks fachlicher Formulierung und Erfahrung) oder er selbst?
2.) Kommt bei der Anfrage durch einen Anwalt bereits Gebühren auf meinen Schwager zu?
3.) Wenn er es selbst macht, wie formuliert man das am Besten (so wie oben von mir geschrieben oder ist das der ganz falsche Ansatz)?
Prinzipiell kann der Anwalt Gebühren verlangen für das Einholen der Deckungszusage. Diese Gebühren können jedoch bei Mandatsübertragung entfallen. Das kommt dann auf den Anwalt an. Müsste man nachfragen.
Danke
Zu 3 : Ich habe in der Regel immer angerufen , die Sachlage geschildert , dann kam die Nachfrage ob sie mir einen Anwalt empfehlen sollen oder ob ich schon einen habe und dann gab sie mir die Deckungsnummer und fertig .
Ich kann leider nur von telefonischem Kontakt zu Versicherern abraten - zu oft habe ich es schon erlebt, dass ein Kunde falsche Auskünfte erhielt oder zu für ihn ungünstigen Schadenschilderungen angehalten wurde.
Wie bereits oben geschildert: Am besten kümmert sich da wirklich ein Anwalt drum.
Hatte bis jetzt keine Probleme , einmal hatte ich einen Anwalt , und beim anderen mal hatte ich mir einen empfehlen lassen und es ging beides mal gut , vor allem zu meinen Gunsten , vielleicht hängt es auch an den Versicherungen , gibt ja auch gute und schlechte.
In 90% aller Fälle läuft die Sache glatt durch, aber der Anteil der Fälle, in denen der Versicherer, bzw. der externe Schadenabwickler leichteste Zweifelsfälle sofort zu Ungunsten des Kunden auslegt, steigt leider rapide.
Vor 10 Jahren hätte ich auch noch bedenkenlos zum Anruf geraten.
Wieder was gelernt , aber wie bei allem jeder will Geld sparen und versucht es zu seinen Gunsten zu legen.