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Studentennachweis im Fitnessstudio

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Hallo Zusammen,

habe ein kleines Problem mit dem Betreiber eines Fitnessstudios......

Ich bin vor ca 3 Jahren umgezogen und habe mich in einem Fitnesstudio angemeldet.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen gültigen Studentenausweis ( Bis Ende 2011), woraufhin ich einen Studententarif abgeschlossen haben.
Der Vertrag lief 6 Monate und hat sich danach immer um 3 Monate verlängert.

Leider habe ich es versäumt den Vertrag umzustellen, bin mittlerweile kein Student mehr.

Der Betreiber fordert nun eine Bescheinigung / Studiennachweis für 2011-2014.
Sollte ich diese Bescheinigung nicht nachreichen, fordert er die Nachzahlung von 15 Euro ( Aufstockung Studententarif auf Normaltarif)

Ist sowas rechtens?

In den AGBs habe ich keine KLausel zum Thema Tarife/Studententarife bzw Nachweis gefunden.

Weiterhin sind Studententarife nur bis 27 gültig. Im Oktober 2012 bin ich 28 geworden.

Kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank
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15€ insgesamt oder pro Monat?  

Ich bekomme jedes halbe Jahr son schreiben das ich einen Studentenausweis vorlegen muss und die sonst rückwirkend erhöhen.

Denke schon das es rechtens ist, da du Vergünstigungen in Anspruch nimmst, die dir garnicht zustehen
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Pro Monat
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er wird zumindest nicht für die ganze Zeit sondern m.E. nur für 2 Kalenderjahre nachfordern dürfen. 15*24=360,- €. M.e. verjähren Forderungen gegen Privatpersonen nach 2 Jahren.
Zahlst du monatlich oder jählich? Ich denke, da wird es dann noch einen Unterschied in der Bemesssungsgrundlage geben. bei "monatlich" wir er Jan. 2012-Jan.2014" nachfordern können (insofern er die Forderung nicht schon im Dezember gestellt hat, bei jährlicher Zahlweise könnte das auch komplette Mitgliedsjahre bedeuten. Sieht momentan gleich aus, kann aber abweichen.
Du hast es versucht und bist auf die Fresse gefallen. So what.
Man nennt so etwas "Erschleichung einer Leistung". ggf. kann Dir der Betreiber noch juristisch ans Bein pinkeln.
Wie beim RMV: vergessen gilt nicht.
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Erstmal Danke für die Antworten.

Wie sieht es denn mit dem Studententarif bis 27 aus?
Ist es denn meine Pflicht den Betreiber des Studios darauf aufmerksam zu machen, das ich nun älter bin und der Vertrag nicht mehr passt?

Der Betrag wird monatlich von meinem Konto abgebucht.

Zu Beginn des Vertrages war ich noch Student,das hat sich dann ja geändert.
Der Vertrag hat sich dann automatisch immer verlängert und niemand hat nach einem Ausweis gefragt.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
er wird zumindest nicht für die ganze Zeit sondern m.E. nur für 2 Kalenderjahre nachfordern dürfen. 15*24=360,- €. M.e. verjähren Forderungen gegen Privatpersonen nach 2 Jahren.
Zahlst du monatlich oder jählich? Ich denke, da wird es dann noch einen Unterschied in der Bemesssungsgrundlage geben. bei "monatlich" wir er Jan. 2012-Jan.2014" nachfordern können (insofern er die Forderung nicht schon im Dezember gestellt hat, bei jährlicher Zahlweise könnte das auch komplette Mitgliedsjahre bedeuten. Sieht momentan gleich aus, kann aber abweichen.
Du hast es versucht und bist auf die Fresse gefallen. So what.
Man nennt so etwas "Erschleichung einer Leistung". ggf. kann Dir der Betreiber noch juristisch ans Bein pinkeln.
Wie beim RMV: vergessen gilt nicht.
 


Beim Webdesign macht man es so, dass man die Seite mit Eddingstiften auf den Bildschirm malt, das dann abfotografiert, das Foto einscannt und dann im Computer hochlädt.
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haberto schrieb:
Erstmal Danke für die Antworten.

Wie sieht es denn mit dem Studententarif bis 27 aus?
Ist es denn meine Pflicht den Betreiber des Studios darauf aufmerksam zu machen, das ich nun älter bin und der Vertrag nicht mehr passt?

Der Betrag wird monatlich von meinem Konto abgebucht.

Zu Beginn des Vertrages war ich noch Student,das hat sich dann ja geändert.
Der Vertrag hat sich dann automatisch immer verlängert und niemand hat nach einem Ausweis gefragt.


Ich erzähle nachher was dazu, gerade keine Zeit.
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Erstmal tut es mir leid, Wehrheimer Adler wegen seiner Antwort angegangen zu sein. Zumal mein Witz gar nicht funktioniert hat, weil WA Entwickler und nicht Designer ist. Aber es ist für mich schrecklich, dass hier bei juristischen Problemen so oft "Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten" gespielt wird. Das nützt den Betroffenen doch nichts und verunsichert sie nur.

Zur Sache: Die sog. Regelverjährung, die auch hier gilt, beträgt 3 Jahre. Sie beginnt aber erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Anspruch aus dem Jahr 2011 verjährt also erst mit Ablauf des Jahres 2014.

Weiter sind hier strafrechtliche Probleme nicht zu befürchten, da keine aktive Täuschungshandlung vorliegt.

Wenn es stimmt, dass die AGB des Studiobetreibers keine Pflicht zur Mitteilung einer Änderung des Studentenstatus enthalten, scheint mir der Anspruch auf Nachzahlung des Beitrags fraglich zu sein. Gefordert und eingezogen wurde ja immer nur der ursprüngliche Preis. Es gibt genug Fälle, in denen Rabatte trotz Wegfall der Voraussetzungen stillschweigend gewährt werden, etwa um den Kunden nicht zu verlieren.

Entscheidend dürfte der genaue Inhalt des Vertrages und der AGB sein. Ich sehe grundsätzlich durchaus Chancen, dass der Nachforderungsanspruch nicht berechtigt ist.
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In den AGBs kann ich keine Klausel dazu finden.
Habe extra nochmal nachgelesen.

Im Vertrag selbst wird nur auf die AGBs verwiesen.
Kein Hinweis zum Thema Ermäßigung.


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