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ELENA oder Der große Bruder weiß alles

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Ffm60ziger schrieb:
Wie bereits erwähnt, angeblich nun frühestens ab
1. Januar 2014 wird die reale Datenübermittlung beginnen!  


Das stimmt so nicht ganz, die Arbeitgeber übertragen weiterhin schön alle Daten, nur der Behördenabruf (also der eigentliche Nutzen) findet erst ab 2014 statt. Bis dahin lagern alle Daten auf irgendwelchen Servern.
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sgevolker schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Wie bereits erwähnt, angeblich nun frühestens ab
1. Januar 2014 wird die reale Datenübermittlung beginnen!  


Das stimmt so nicht ganz, die Arbeitgeber übertragen weiterhin schön alle Daten, nur der Behördenabruf (also der eigentliche Nutzen) findet erst ab 2014 statt. Bis dahin lagern alle Daten auf irgendwelchen Servern.  


Ich dachte das wäre nicht legal und kann daher so auch nicht stattfinden. Mein letzter Informationsstand war, dass elena faktisch tot sei.
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sgevolker schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Wie bereits erwähnt, angeblich nun frühestens ab
1. Januar 2014 wird die reale Datenübermittlung beginnen!  


Das stimmt so nicht ganz, die Arbeitgeber übertragen weiterhin schön alle Daten, nur der Behördenabruf (also der eigentliche Nutzen) findet erst ab 2014 statt. Bis dahin lagern alle Daten auf irgendwelchen Servern.  


Sowie ich es verstehe geht es darum das alle Institutionen/Behörden darauf zugreifen hätten sollen (schon 2012)(oder/oder).
Ich oder wer auch immer haben aber den Verfassungsrechtlichen Zugang nicht! (Auskunftsgebaren)
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bla_blub schrieb:
sgevolker schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Wie bereits erwähnt, angeblich nun frühestens ab
1. Januar 2014 wird die reale Datenübermittlung beginnen!  


Das stimmt so nicht ganz, die Arbeitgeber übertragen weiterhin schön alle Daten, nur der Behördenabruf (also der eigentliche Nutzen) findet erst ab 2014 statt. Bis dahin lagern alle Daten auf irgendwelchen Servern.  


Ich dachte das wäre nicht legal und kann daher so auch nicht stattfinden. Mein letzter Informationsstand war, dass elena faktisch tot sei.


Falsch. Ursprünglich war geplant, dass die Behörden die Daten ab 2012 nutzen um Wohngeld, Elterngeld etc. zu berechnen und die Arbeitgeber dadurch vom Auststellen entsprechender Bescheinigungen entlastet werden. Im Augenblick übertragen alle Arbeitgeber aber schon Date, weil teilweise für Bescheinigungen ein rückwirkender 12 Monatszeitraum benötigt wird und auch als Testlauf bevor die Daten verwendet werden. Nun ist die öffentliche Hand im Augenblick wohl nicht in der Lage die für 2012 vorgesehene Datenverarbeitung zu gewährleisten, diese wurde auf 2014 verschoben. Das hat aber nix mit den Arbeitgebern zu tun, diese sind weiterhin verpflichtet im Rahmen von Elena Daten an die Zentrale Speicherstelle zu übertragen. Nur das mit diesen Daten produktiv nichts mehr geschieht. Alles für die Katz sozusagen  
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Hier der Link zu einer ELENA-Aktion des Hessischen Rundfunks:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_40946765

Der aktuelle Stand von ELENA:

Der Arbeitskreis ELENA (offizielles Umsetzungsgremium) hat am 14.12.10 wieder getagt. Dabei wurde folgender Meldestand bekanntgegeben:

„Zum Stand 13.12.2010 wurden 32.620.552 vorläufige Identifikationsnummern (vID) vergeben, die in 4.998.996 Sendungen verarbeitet wurden.“ (Protokoll Seite12)

http://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/gremien/ak-elena/sitzungen/sitzung-05-2010/protokoll/view

Besonders interessant ist TOP 08 – Vollständigkeitskontrolle:

„1. Die Mitglieder des AK ELENA haben sich in ihrer letzten Sitzung am 13.10.2010 unter TOP 06 ausführlich mit dieser Thematik befasst und sich für die Notwendigkeit einer Vollständigkeitskontrolle der Arbeitgebermeldungen im ELENA-Verfahren ausgesprochen.

2. Ein Abgleich der Daten aus dem ELENA-Verfahren (Betriebsnummer des Verursachers– BBNRVU, Versicherungsnummer und Datum des Beginns der Beschäftigung)könnte sowohl mit der Prüfplanungsdatei und Basisdatei gem. § 28p Absatz 8 Satz 2SGB IV als auch mit der Betriebsnummerndatei der Bundesagentur für Arbeit (§ 5 Absatz DEÜV) erfolgen.

3. Derzeit ist ein solcher Abgleich gesetzlich nicht vorgesehen und nach einer internen Prüfung durch das Referat Datenschutz der DRV Bund auch datenschutzrechtlich nicht zulässig. Auf Grund der bestehenden Zweckbestimmungen und Zweckbindungen der unter Ziffer 2 genannten Vorschriften sei es nicht zulässig, diese Dateien an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) als sog. Referenzdateien für einen Datenabgleich zu übermitteln. Dies gelte sowohl für die Prüfplanungsdatei/Basisdatei bei der DRV Bund als auch für Betriebsnummerndatei der Bundesagentur für Arbeit. Dafür bedürfe es einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage.“ (Protokoll Seite 27)

http://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/gremien/ak-elena/sitzungen/sitzung-05-2010/protokoll/view

Beratungsergebnis:
„Die Mitglieder des AK ELENA stimmen der rechtlichen Bewertung unter 3. zu und bitten die Zentrale Speicherstelle (ZSS), ein entsprechendes Schreiben an das zuständige Ministerium zu richten. Darin soll um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Datenabgleich zwecks Vollständigkeitskontrolle gebeten werden.“ (Protokoll Seite 28)

Hier wird das Selbstverständnis dieses AK deutlich:
ELENA-Daten sollen auch noch mit anderen Daten abgeglichen werden. Das ist zwar verboten, aber dafür wird eine „Ermächtigungsgrundlage“  per Gesetz gefordert. :

„Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine.“ sagte Christoph Gusy, Staatsrechtler (Innere Sicherheit) in der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung (März 2010).

Wie bereits Ende November 2010 mitgeteilt, hat der Koalitionsausschuss mit Leitung des Kanzleramtes zu Elena zwei Beschlüsse gefasst:

1.Das Verfahren wird für zwei Jahre ausgesetzt; die Nutzung soll ab 01.01.2014 erfolgen

2.Die Federführung zu ELENA geht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gründe:
a) Es gibt zum 1.01.2012 noch keine hinreichende Verbreitung der erforderlichen Signaturkarte mit einer Signatur der Klasse III.
b) Die vorgetragenen Kostenbedenken insbesondere der kommunalen Spitzenverbände.

Die Daten sollen aber weiter zentral gespeichert werden. Die Arbeitgeber sollen doppelt verfahren:
Die monatlichen Datenmeldungen erledigen und Bescheinigungen (z. B. nach SGB III) ausstellen.
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Der HR hat/  auch der SWR/ devinitiv die Übermittlung der Daten eingestellt
Zitat "
Aktualisierung vom 1.04.2011
Die Geschäftsleitung des hr hat am 22.03.11 entschieden, vorläufig keine weiteren ELENA-Meldungen mehr zu tätigen. Auch der SWR liefert keine ELENA-Daten."

Sehr gut. Hier noch ein Link zum Hinweis des Protestbriefs von 22.03.2011

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/download.jsp?key=standard_document_40946765&row=0&rubrik=34954
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Ich finde solche Erhebungen zwar nicht toll, aber immer wieder faszinierend wie viele Leute, die peinliche Bilder auf Facebook posten und ihre Lebensgeschichte in allen ihnen bekannten Internetforen posten, sich über statistische Erhebungen aufregen...

Soll sich jetzt bitte keiner angegriffen fühlen, ist auf niemanden hier gemünzt, sondern nur eine allgemeine feststellung.
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JAWOHL ,-)


Zitat http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did%3D424742.html

"
18.7.2011
ELENA-Verfahren wird eingestellt
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."

Ansonsten ein Freutag
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Ffm60ziger schrieb:

Ansonsten ein Freutag


Vor allem für die Arbeitgeber, die Millionen in entsprechende Software stecken mussten für nix.

Danke Bundesregierung.
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sgevolker schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

Ansonsten ein Freutag


Vor allem für die Arbeitgeber, die Millionen in entsprechende Software stecken mussten für nix.

Danke Bundesregierung.


Wannsinn gestoppt

Du weist doch wie´s läuft Àufwendungen schmälern den Gewinn und somit zahlen wir letztlich alle auch die Arbeitnehmer.
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Endlich mal ne tolle Nachricht vom Vadder Staat!

Fehlt jetz nur die GEZ, Kirchensteuer, Aufbau Ost, Dosenpfand, etc
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DerGeyer schrieb:
Endlich mal ne tolle Nachricht vom Vadder Staat!

Fehlt jetz nur die GEZ, Kirchensteuer, Aufbau Ost, Dosenpfand, etc  


Naja, die Kirchensteuer... Ist ja jeder selbst verantwortlich.  ,-)

Und die Abschaffung des Dosenpfandes würde ich als den größten Fehler sehen, den man nur machen könnte. Warste schon mal in Ägypten? Mein Reiseleiter und ich hatten ne einstündige Diskussion über die Unterschiede der Kulturen und Länder, du glaubst gar nicht, was da an Flaschen und Dosen rumliegt, wie er schon sagte "Wenn man bei euch einfach ein Pfand machen würde, sagen wir 1 ägypisches Pfund (ca. 12 Cent), dann würde das niemand wegwerfen"

So schlimm Sanktionierung oder Aufpreise sind, nur mit dem Geld lernen die Leute, sich an gewisse Spielregeln zu halten. Ist leider so.

Unabhängig davon, zum Thema zurück, bin ich froh dass Elena jetzt erstmal Geschichte ist, ein wenig peinlich, aber hat was von Ama, ein Ende mit Schrecken. Natürlich werden die Unternehmen sauer sein. Verständlich. Aber das könnten die Bürger ja auch, wenn S21 abgebrochen wird. Das hat auch schon Hunderte Mio. verschlungen. Die Gegner werden aber vermutlich kaum sagen "Och nö, jetzt muss schon fertig gebaut werden".  
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SGE_Werner schrieb:
DerGeyer schrieb:
Endlich mal ne tolle Nachricht vom Vadder Staat!

Fehlt jetz nur die GEZ, Kirchensteuer, Aufbau Ost, Dosenpfand, etc  


Naja, die Kirchensteuer... Ist ja jeder selbst verantwortlich.  ,-)

Und die Abschaffung des Dosenpfandes würde ich als den größten Fehler sehen, den man nur machen könnte. Warste schon mal in Ägypten? Mein Reiseleiter und ich hatten ne einstündige Diskussion über die Unterschiede der Kulturen und Länder, du glaubst gar nicht, was da an Flaschen und Dosen rumliegt, wie er schon sagte "Wenn man bei euch einfach ein Pfand machen würde, sagen wir 1 ägypisches Pfund (ca. 12 Cent), dann würde das niemand wegwerfen"


Nicht nur das. So blöd es sich vielleicht anhören mag, aber wenn ich sehe wieviele Menschen Dosen sammeln (egal ob Rentner, Obdachlose, Kinder oder wer auch immer) scheint das für mich so, als sei das Dosenpfand eine der wenigen bürgernahen Veränderungen, die unsere Politik seit dem Millenium zu Stande gebracht hat.
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Ffm60ziger schrieb:

Du weist doch wie´s läuft Àufwendungen schmälern den Gewinn und somit zahlen wir letztlich alle auch die Arbeitnehmer.  


Toll
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Weiter gehts mit einem ähnlichem Thema usw.

Die Lohnsteuerkarte soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter sind bereits zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen
und
bundesweit werden rund 40 Millionen Arbeitnehmer in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert und sie erhalten ein Mitteilungsschreiben , in dem ihre zum 1. Januar 2012 gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale ELStAM wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge aufgeführt sind, die in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1190442


Vereinfachung

Wichtig: Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Reisekosten oder doppelte Haushaltsführung, sollten daher bis zum Jahresende bei den Finanzämtern
( nicht mehr Einwohnermeldeamt)
neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können. Das gelingt über den Lohnsteuerermäßigungsantrag.
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Ffm60ziger schrieb:
Vereinfachung  


Kannst Du Dir ahlbwegs vorstellen, was für ein Aufwand es für die Arbeitgeber bedeutet jedes Jahr die Lohnsteuermerkmale zu erfassen und was bei den städtischen Verwaltungen betrieben wurden um die Lohnsteuerkarte zu erstellen?

Nein, kannst Du wohl nicht, sonst würdest Du nicht drüber lachen.

Übrigens mussten die Freibeträge jedes Jahr neu beantragt werden, in 2011 nur ausnahmsweise nicht weil die Kartonsteuerkarte weggefallen ist.
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Irrenhaus alles  
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Scheint nicht ganz tot zu sein. Soll wohl einen Relaunch geben zu gegebener Zeit wobei Teile was damals bei Elena gemeldet wurde dann wieder gemeldet werde soll.
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Ob das hier rein passt? Vieleicht schon!?
Der "Überwachungsstaat " macht sich selbst zum Opfer.

Gutachten: Die elektronische Gesundheitskarte ist illegal.

Die Ärzte werfen den Krankenkassen schwerwiegende Versäumnisse vor. Die neue elektronische Gesundheitskarte verstoße gegen den Datenschutz und sei im Grunde genommen nutzlos.

http://www.abendblatt.de/politik/article124502451/Gutachten-Die-elektronische-Gesundheitskarte-ist-illegal.html


...und weiter


"In einem bislang geheimen Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das dem Hamburger Abendblatt vorliegt, heißt es: Die Krankenkassen haben geschludert, als sie die Fotos ihrer Versicherten eingesammelt haben. "Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", steht in der juristischen Expertise."



Darth Vader    und andere  ,ja dann dämmerte es, dann doch schon. Vorher natürlich nicht.

http://www.abendblatt.de/politik/article124506280/Haben-die-Krankenkassen-auf-die-falsche-Karte-gesetzt.html


Es "Ulla" damals 2010

"Es war der 18. Juni, die Abgeordneten wollten schnell nach Hause. Um 13.30 Uhr spielte die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bei der WM in Südafrika in Port Elizabeth gegen Serbien (0:1)."


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