Wollte einfach mal fragen, ob im Bussinesbereich auch Alkoholverbot gilt, nicht dass ich es Ihnen nicht gönnen würde, aber interessieren würde mich das schon.
kinnladen schrieb: Wollte einfach mal fragen, ob im Bussinesbereich auch Alkoholverbot gilt, nicht dass ich es Ihnen nicht gönnen würde, aber interessieren würde mich das schon.
kinnladen schrieb: Wollte einfach mal fragen, ob im Bussinesbereich auch Alkoholverbot gilt, nicht dass ich es Ihnen nicht gönnen würde, aber interessieren würde mich das schon.
Wenn nein - schleichen wir uns rein ,-)
Ich komm mit, das wird vermutlich irgendwo auf der HP stehen, ich denke die Securitas basst uff, mit Sicherheit weiß das der Zolo!
In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Ich kann mir gut vorstellen das in den Logen Alkohol ausgeschent wird. Und wenn dem so ist, fände ich es eine bodenlose Unverschämtheit. Weil völlig unverfrohren eine 2 Klassengeselllschaft postuliert würde.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
propain schrieb: Meines Wissens gibt es in den Logen auch bei alkfreien Spielen Alkohol, hat mir zumindest mal jemand erzählt der sich da des öfteren rumtreibt.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
Dank dir weiß ich, dass das stimmt. Was aber nichts ändert. Der Teilnehmerkreis einer geschlossenen Gesellschaft muss lediglich klar abgrenzbar sein (= kein freier Ticketverkauf) und die Teilnehmer müssen untereinander oder zum Veranstalter in einem inneren Verhältnis stehen. Dies erfüllt der mitgebrachte Gast aus dem Businessbereich, da die Einladung von der Zustimmung des Logenbesitzers abhängt. Und für alle, die das ungerecht finden: Hier geht es nicht um eine allgemeinwirksame öffentliche Regelung, sondern rein um privates Veranstaltungs- und Verbandsrecht. Auch wenn ich nicht zu den hier Priviligierten gehöre, freut es mich für jeden, der trotz UEFA-Willkür gepflegt ein Bier kippen darf.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
Dank dir weiß ich, dass das stimmt. Was aber nichts ändert. Der Teilnehmerkreis einer geschlossenen Gesellschaft muss lediglich klar abgrenzbar sein (= kein freier Ticketverkauf) und die Teilnehmer müssen untereinander oder zum Veranstalter in einem inneren Verhältnis stehen. Dies erfüllt der mitgebrachte Gast aus dem Businessbereich, da die Einladung von der Zustimmung des Logenbesitzers abhängt. Und für alle, die das ungerecht finden: Hier geht es nicht um eine allgemeinwirksame öffentliche Regelung, sondern rein um privates Veranstaltungs- und Verbandsrecht. Auch wenn ich nicht zu den hier Priviligierten gehöre, freut es mich für jeden, der trotz UEFA-Willkür gepflegt ein Bier kippen darf.
Nur mit Schaudern erinnere ich mich, weiland von einer schier unabsehbar langen Sitzreihe sog. Eintrachtfans ohne jegliche Innere Beziehung ins Waldstadion scheineingeladen vulgo umgehend gezwungen worden zu sein, zum Einstand eine Anzahl von Bieren beizuschleppen, die jede, ich insistiere: jegliche Bedienung auf dem Münchner Oktoberfest hätte erbleichen lassen.
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
Dank dir weiß ich, dass das stimmt. Was aber nichts ändert. Der Teilnehmerkreis einer geschlossenen Gesellschaft muss lediglich klar abgrenzbar sein (= kein freier Ticketverkauf) und die Teilnehmer müssen untereinander oder zum Veranstalter in einem inneren Verhältnis stehen. Dies erfüllt der mitgebrachte Gast aus dem Businessbereich, da die Einladung von der Zustimmung des Logenbesitzers abhängt. Und für alle, die das ungerecht finden: Hier geht es nicht um eine allgemeinwirksame öffentliche Regelung, sondern rein um privates Veranstaltungs- und Verbandsrecht. Auch wenn ich nicht zu den hier Priviligierten gehöre, freut es mich für jeden, der trotz UEFA-Willkür gepflegt ein Bier kippen darf.
Nur mit Schaudern erinnere ich mich, weiland von einer schier unabsehbar langen Sitzreihe sog. Eintrachtfans ohne jegliche Innere Beziehung ins Waldstadion scheineingeladen vulgo umgehend gezwungen worden zu sein, zum Einstand eine Anzahl von Bieren beizuschleppen, die jede, ich insistiere: jegliche Bedienung auf dem Münchner Oktoberfest hätte erbleichen lassen.
Das Gejammer über "Frau uns Kind, die jetzt eine Woche nur Brotsuppe haben" klingt mir heute noch in den Ohren
stefank schrieb: In den Statuten der UEFA heisst es in Artikel 36, dass der öffentliche Verkauf bzw. Ausschank von alkoholischen Getränken verboten ist. Die Auslegung des Merkmals "öffentlich" dürfte bedeuten, dass es auch im Business-Bereich nur alkoholfreie Getränke gibt, in den Logen dagegen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
Dank dir weiß ich, dass das stimmt. Was aber nichts ändert. Der Teilnehmerkreis einer geschlossenen Gesellschaft muss lediglich klar abgrenzbar sein (= kein freier Ticketverkauf) und die Teilnehmer müssen untereinander oder zum Veranstalter in einem inneren Verhältnis stehen. Dies erfüllt der mitgebrachte Gast aus dem Businessbereich, da die Einladung von der Zustimmung des Logenbesitzers abhängt. Und für alle, die das ungerecht finden: Hier geht es nicht um eine allgemeinwirksame öffentliche Regelung, sondern rein um privates Veranstaltungs- und Verbandsrecht. Auch wenn ich nicht zu den hier Priviligierten gehöre, freut es mich für jeden, der trotz UEFA-Willkür gepflegt ein Bier kippen darf.
Nur mit Schaudern erinnere ich mich, weiland von einer schier unabsehbar langen Sitzreihe sog. Eintrachtfans ohne jegliche Innere Beziehung ins Waldstadion scheineingeladen vulgo umgehend gezwungen worden zu sein, zum Einstand eine Anzahl von Bieren beizuschleppen, die jede, ich insistiere: jegliche Bedienung auf dem Münchner Oktoberfest hätte erbleichen lassen.
Das Gejammer über "Frau uns Kind, die jetzt eine Woche nur Brotsuppe haben" klingt mir heute noch in den Ohren
Ach was, dem Herrn haben die Löffel noch vom agitatorischen Megaphon-Einsatz am Südbahnhof geglüht.
nicht dass ich es Ihnen nicht gönnen würde, aber interessieren würde mich das schon.
Wenn nein - schleichen wir uns rein ,-)
Ich komm mit, das wird vermutlich irgendwo auf der HP stehen, ich denke die Securitas basst uff, mit Sicherheit weiß das der Zolo!
Ist das so? Für meine Begriffe dürfte es da keinen Unterschied geben.
Ich mein, wenn ich ne Karte für Block 38 hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ich ne Karte für ne Loge hab, komm ich da rein. Wenn nicht, dann nicht.
Wo ist der Unterschied?
Für Logen kann man keine Karten erwerben. Da der Logenbesitzer bestimmt, wer die Gäste sind, stellen diese jeweils eine geschlossene Gesellschaft dar, auf die der Begriff "öffentlich" nicht zutrifft.
Formal hast Du recht Stefan aber wie wir beide wissen, kann man problemlos aus dem Businessbereich Leute mit in die Loge nehmen.
Yep. Stimmt.
Dank dir weiß ich, dass das stimmt.
Was aber nichts ändert. Der Teilnehmerkreis einer geschlossenen Gesellschaft muss lediglich klar abgrenzbar sein (= kein freier Ticketverkauf) und die Teilnehmer müssen untereinander oder zum Veranstalter in einem inneren Verhältnis stehen. Dies erfüllt der mitgebrachte Gast aus dem Businessbereich, da die Einladung von der Zustimmung des Logenbesitzers abhängt.
Und für alle, die das ungerecht finden: Hier geht es nicht um eine allgemeinwirksame öffentliche Regelung, sondern rein um privates Veranstaltungs- und Verbandsrecht. Auch wenn ich nicht zu den hier Priviligierten gehöre, freut es mich für jeden, der trotz UEFA-Willkür gepflegt ein Bier kippen darf.
Nur mit Schaudern erinnere ich mich, weiland von einer schier unabsehbar langen Sitzreihe sog. Eintrachtfans ohne jegliche Innere Beziehung ins Waldstadion scheineingeladen vulgo umgehend gezwungen worden zu sein, zum Einstand eine Anzahl von Bieren beizuschleppen, die jede, ich insistiere: jegliche Bedienung auf dem Münchner Oktoberfest hätte erbleichen lassen.
Das Gejammer über "Frau uns Kind, die jetzt eine Woche nur Brotsuppe haben" klingt mir heute noch in den Ohren
Ach was, dem Herrn haben die Löffel noch vom agitatorischen Megaphon-Einsatz am Südbahnhof geglüht.