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Verjährung, warum eigentlich?

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Gude,

weil wir es ja gerade bei Hoeness haben....diese Verjährunge, warum gibt es sowas?
ist ein Verbrechen weniger Schlimm oder ungeschehen, nur weil es schon einige Zeit her ist?

Ist ein Vergewaltigungsopfer nach einer bestimmten Zeit kein opfer mehr, der Täter kein Täter?

Welcher Sinn steckt dahinter?
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Danke für den Link, aber der erklärt meine Fragen nicht, dort steht was die Verjährung ist, nicht aber warum und wofür, sprich welchen Zweck genau sie verfolgt.
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Nemo schrieb:
Danke für den Link, aber der erklärt meine Fragen nicht, dort steht was die Verjährung ist, nicht aber warum und wofür, sprich welchen Zweck genau sie verfolgt.


Gewichtigstes Argument ist die Rechtssicherheit. Im Zivilrecht geht es darum, dass der Zustand der Rechtsunsicherheit, also der Frage, ob eine Forderung noch eingetrieben werden soll, nicht dauerhaft anhalten soll. Es gibt ja auch Ausnahmen der regelmäßig dreijährigen Verjährungsfrist, z.B. bei unerlaubten Handlungen.
Im Strafrecht verjährt Mord z.B. nie, da schlägt also die Schwere der Straftat die Rechtssicherheit.
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Ich verstehe das mit der Rechtssicherheit nicht, wenn alles immer Verfolgt werden kann, dann hab ich doch uach ne Rechtssicherheit?
Mir leuchtet nicht ein wem das helfen soll, ausser dem Täter?
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Nemo schrieb:
Ich verstehe das mit der Rechtssicherheit nicht, wenn alles immer Verfolgt werden kann, dann hab ich doch uach ne Rechtssicherheit?
Mir leuchtet nicht ein wem das helfen soll, ausser dem Täter?


Wenn jemand ne Forderung gegen dich hat und du bestreitest sie, hat er 2 Mglkeiten: Er klagt sie ein oder er lässt es. Ich glaube nicht, dass du es lustig finden würdest, wenn er sagt: Ich klag sie dann wenn ich Lust habe in 15 Jahren ein. Irgendwann willst du mal wissen, was Sache ist, richtig?
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Hmmmm, ja gut das stimmt schon, aber ....ich persönlich weiss nicht, is für mich eher ein "Schlupfloch".

Und wenn mich einer verklagen will, is es doch eigentlich egal wann er das macht, entweder er bekommt recht oder eben nicht. Der Zeitpunkt is doch dann wurst, oder? Er kann mich ja nicht merhfach verklagen.
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Nemo schrieb:


Ist ein Vergewaltigungsopfer nach einer bestimmten Zeit kein opfer mehr, der Täter kein Täter?


Bei dieser Tat verstehe ich die Verjährung überhaupt nicht, denn die Opfer sind ein Leben lang geschädigt.
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Auch Opfer von Einbrüchen können ein Leben lang traumatisiert sein.
Betrug kann auch Leben zerstören.......unterm Strich macht das alles für mich nicht wirklich Sinn.
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Die schuldrechtliche Verjährung ist hier doch gar nicht das Thema Sledge. Ich glaube die kann auch der TO nachvollziehen. Es geht um Verbrechen.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Die schuldrechtliche Verjährung ist hier doch gar nicht das Thema Sledge. Ich glaube die kann auch der TO nachvollziehen. Es geht um Verbrechen.

DA


Schon klar, die Unklarheit schien sich aber auf die Verjährung generell zu beziehen.

Jeder, der straffällig wurde, muss der gerechten Strafe unterzogen werden. Es besteht aber kein Anspruch, zB mit der Anzeige der Tat bis in die Ewigkeit zu warten. Das gilt auch für Vergewaltigungsopfer, die trotzdem noch ausreichend Zeit haben (Kind wird zu Erwachsenem), die Tat anzuzeigen.
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Sledge_Hammer schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Die schuldrechtliche Verjährung ist hier doch gar nicht das Thema Sledge. Ich glaube die kann auch der TO nachvollziehen. Es geht um Verbrechen.

DA


Schon klar, die Unklarheit schien sich aber auf die Verjährung generell zu beziehen.

Jeder, der straffällig wurde, muss der gerechten Strafe unterzogen werden. Es besteht aber kein Anspruch, zB mit der Anzeige der Tat bis in die Ewigkeit zu warten. Das gilt auch für Vergewaltigungsopfer, die trotzdem noch ausreichend Zeit haben (Kind wird zu Erwachsenem), die Tat anzuzeigen.


Wobei das angesichts der Beweislage ein ganz besonders unglückliches Beispiel ist ^^

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Die schuldrechtliche Verjährung ist hier doch gar nicht das Thema Sledge. Ich glaube die kann auch der TO nachvollziehen. Es geht um Verbrechen.

DA


Schon klar, die Unklarheit schien sich aber auf die Verjährung generell zu beziehen.

Jeder, der straffällig wurde, muss der gerechten Strafe unterzogen werden. Es besteht aber kein Anspruch, zB mit der Anzeige der Tat bis in die Ewigkeit zu warten. Das gilt auch für Vergewaltigungsopfer, die trotzdem noch ausreichend Zeit haben (Kind wird zu Erwachsenem), die Tat anzuzeigen.


Wobei das angesichts der Beweislage ein ganz besonders unglückliches Beispiel ist ^^

DA


Klar kann's da zu Problemen kommen, will da auch nix verteidigen, eine Verjährung von 20 Jahren dürfte aber meist ausreichend sein.
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Meines Erachtens (wenn ich mich richtig erinnere) wurde gerade beim thema Vergewaltigung etwas an der Verjährungsfrist gedreht. Wurde da nicht eine Möglichkeit geschaffen, wenn der/die Vergewaltigte minderjährig war, dass dann auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit zur Klage besteht?

... oder wurde so etwas nur diskutiert und verworfen?
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Meines Erachtens (wenn ich mich richtig erinnere) wurde gerade beim thema Vergewaltigung etwas an der Verjährungsfrist gedreht. Wurde da nicht eine Möglichkeit geschaffen, wenn der/die Vergewaltigte minderjährig war, dass dann auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit zur Klage besteht?

... oder wurde so etwas nur diskutiert und verworfen?


Die Frist wurden ein bischen verlängert. Aber in dem Fall ist es mehr als nur daneben das es da überhaupt eine Verjährungsfrist gibt.
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Die Verjährungsfrist bei Minderjährigen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, beginnt erst mit der Volljährigkeit.
@propain: wenn es nach mir persönlich ginge, wären sämtliche Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Nicht nur Mord.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Die Verjährungsfrist bei Minderjährigen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, beginnt erst mit der Volljährigkeit.
@propain: wenn es nach mir persönlich ginge, wären sämtliche Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Nicht nur Mord.


So ist es. Ich sehe keinen Sinn darin, dass jemand straffrei bleibt, nur weil man ihn nicht rechtzeitig überführen kann. Schon gar nicht Vergewaltiger und Kinderschänder.
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Basaltkopp schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
Die Verjährungsfrist bei Minderjährigen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, beginnt erst mit der Volljährigkeit.
@propain: wenn es nach mir persönlich ginge, wären sämtliche Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Nicht nur Mord.


So ist es. Ich sehe keinen Sinn darin, dass jemand straffrei bleibt, nur weil man ihn nicht rechtzeitig überführen kann. Schon gar nicht Vergewaltiger und Kinderschänder.


sehe ich ganz genauso, daher kan ich mir den Sinn auch nicht erklären.
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Wehrheimer_Adler schrieb:

@propain: wenn es nach mir persönlich ginge, wären sämtliche Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Nicht nur Mord.

Naja, bei Pillepalle wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren halte ich das dann doch leicht übertrieben.
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Sorry, ich meinte Gewaltverbrechen, auch Körperverletzung, keine Eigentumsdelikte.


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