Hatte einen Vertrag bei einer Musikschule. Vertrag musste bis 28.2. gekündigt sein, damit dieser am 30.05. ausläuft und nicht um ein halbes Jahr verlängert wird. In den Vertragsbedingungen ist vereinbart, dass eine Kündigung mit einem Einschreiben erfolgen muss. Habe daraufhin ein Einschreiben am 26.2. verschickt und dieses ist beim Empfänger am 27.2. angekommen. Da dieser nicht anwesend war, wurde dieses in der Filiale hinterlegt.
Heute habe ich das Einschreiben von der Post zurückbekommen mit dem Hinweis, dass der Empfänger das Einschreiben nicht abgeholt hat.Es ist aber genau angegeben, wann das der Briefträger versucht hat das Einschreiben am 27.2. zuzustellen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ist die Kündigung trotzdem gültig oder nicht? Natürlich werde ich erstmal mit dem Empfänger Kontakt aufnehmen um eine gütliche Einigung zu finden, möchte aber vorab die Rechtslage wissen. Aus den Kommentaren im Internet werde ich nicht schlau, da dies wohl eine komplexe Materie ist.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Und ja, mittlerweile weiß ich, dass ein Einwurfeinschreiben besser gewesen wäre - hilft mir jetzt aber auch nicht mehr weiter.
Man kann nur durch ein Einschreiben kündigen,wenn der Empfänger die Annahme des Einschreibens aber verweigert ist er im Recht und man hat Pech gehabt?!
Also habe ich es rechtlich versemmelt, weil ich die falsche Form des Einschreibens gewählt habe und bin auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen!?
Also erstmal freundlich auf den Vertragspartner zugehen, ob dies nur ein Versehen seinerseits war.
Wenn er sich quer stellt, muss ich in den sauren Apfel beißen und ein halbes Jahr ohne Gegenleistung weiter bezahlen? Irgendwelche rechtliche Schritte helfen dann nichts? Habe ich dies so richtig verstanden?
Und nächstes Kündigungsschreiben dann per Einwurfeinschreiben oder persönlich mit einem Zeugen abgeben.
Nun ich würde mal sagen, daß du der Musikschule ziemlich glaubhaft nachweisen kannst, daß du ordentlich und zeitgerecht gekündigt hast. Sollten diese sich nun querstellen, dann würde ich doch mal nachfragen warum das Einschreiben nicht abgeholt wurde. Falls der Vertragspartner die Kündigung dennoch nicht akzeptieren will, dann würde eine außerordentliche Kündigung wegen der Vorkommnisse aussprechen, denn auf dieser Grundlage ist ein vertrauenvolles Verhältnis ohnehin schwierig. Dann liegt der Ball bei der Musikschule und diese müssten dann erstmal gegen diese außerordentliche Kündigung vorgehen, was am Ende den Aufwand wohl nicht lohnt.
Aber als erstes immer erstmal ein freundliches und sachliches Gespräch. Du hast gekündigt, kannst es nachweisen und vielleicht war es einfach ein Versehen oder eine Nachlässigkeit.
Hat sich glücklicherweise in wohlgefallen aufgelöst.
Habe einfach nochmal die Kündigung mit Einwurfeinschreiben hingeschickt und Kopien des Originalbriefs sowie des Originalumschlags mit den ganzen Datumsangaben und Stempeln beigefügt.
Kündigung wurde daraufhin zum ursprünglichen Termin sofort akzeptiert und mir eine entsprechende Kündigungsbestätigung zurückgeschickt.
habe folgendes Problem:
Hatte einen Vertrag bei einer Musikschule.
Vertrag musste bis 28.2. gekündigt sein, damit dieser am 30.05. ausläuft und nicht um ein halbes Jahr verlängert wird.
In den Vertragsbedingungen ist vereinbart, dass eine Kündigung mit einem Einschreiben erfolgen muss.
Habe daraufhin ein Einschreiben am 26.2. verschickt und dieses ist beim Empfänger am 27.2. angekommen. Da dieser nicht anwesend war, wurde dieses in der Filiale hinterlegt.
Heute habe ich das Einschreiben von der Post zurückbekommen mit dem Hinweis, dass der Empfänger das Einschreiben nicht abgeholt hat.Es ist aber genau angegeben, wann das der Briefträger versucht hat das Einschreiben am 27.2. zuzustellen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ist die Kündigung trotzdem gültig oder nicht?
Natürlich werde ich erstmal mit dem Empfänger Kontakt aufnehmen um eine gütliche Einigung zu finden, möchte aber vorab die Rechtslage wissen. Aus den Kommentaren im Internet werde ich nicht schlau, da dies wohl eine komplexe Materie ist.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Und ja, mittlerweile weiß ich, dass ein Einwurfeinschreiben besser gewesen wäre - hilft mir jetzt aber auch nicht mehr weiter.
Versende es per Einwurfeinschreiben, in dem Falle gilt die Kündigung ab Einwurf als zugestellt und ist somit wirksam.
Bei Nichtreaktion, kannst du dann gerichtlich dagegen vorgehen.
Man kann nur durch ein Einschreiben kündigen,wenn der Empfänger die Annahme des Einschreibens aber verweigert ist er im Recht und man hat Pech gehabt?!
Also erstmal freundlich auf den Vertragspartner zugehen, ob dies nur ein Versehen seinerseits war.
Wenn er sich quer stellt, muss ich in den sauren Apfel beißen und ein halbes Jahr ohne Gegenleistung weiter bezahlen? Irgendwelche rechtliche Schritte helfen dann nichts? Habe ich dies so richtig verstanden?
Und nächstes Kündigungsschreiben dann per Einwurfeinschreiben oder persönlich mit einem Zeugen abgeben.
Falls der Vertragspartner die Kündigung dennoch nicht akzeptieren will, dann würde eine außerordentliche Kündigung wegen der Vorkommnisse aussprechen, denn auf dieser Grundlage ist ein vertrauenvolles Verhältnis ohnehin schwierig.
Dann liegt der Ball bei der Musikschule und diese müssten dann erstmal gegen diese außerordentliche Kündigung vorgehen, was am Ende den Aufwand wohl nicht lohnt.
Aber als erstes immer erstmal ein freundliches und sachliches Gespräch. Du hast gekündigt, kannst es nachweisen und vielleicht war es einfach ein Versehen oder eine Nachlässigkeit.
Habe einfach nochmal die Kündigung mit Einwurfeinschreiben hingeschickt und Kopien des Originalbriefs sowie des Originalumschlags mit den ganzen Datumsangaben und Stempeln beigefügt.
Kündigung wurde daraufhin zum ursprünglichen Termin sofort akzeptiert und mir eine entsprechende Kündigungsbestätigung zurückgeschickt.