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BGH kippt Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite_Klagevorbereitung

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Gude,

auch ich habe einen Kredit in den letzten Jahren aufgenommen und könnte jetzt, anbei der Link,

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/bgh-kippt-bearbeitungsgebuehren-fuer-verbraucherkredite-aid-1.4237385

die möglichen Bearbeitungsgebühren einklagen bzw. zurückfordern.

Leider bin ich auf diesem Gebiet absoluter Laie, daher bitte ich um Erfahrungen oder Empfehlungen, wie ich an die Sache rangehen kann.

Gruß und tx vorab
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Reicht möglicherweise ein einfaches Schreiben, wie es in diesem Artikel beschrieben wird?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesgerichtshof-kippt-gebuehren-fuer-verbraucherkredite-a-969179.html

Werde jetzt mal ein entsprechendes Schreiben aufsetzten und schauen, ob es funktioniert.
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Du kannst es natürlich mit  einem Schreiben probieren. Die Bank wird, so denke ich, wird natürlich Argumente suchen um einer Zahlung aus dem Weg zu gehen. Prüfe deinen Darlehensvertrag genau, in wieweit dort Gebühren enthalten sind. Ob sie z.B. bei einer einer Beratung verhandelt wurden, oder ob die Gebühr in einer Klausel wie im BGH Fall vermerkt war.
Solltest sich die Bank quer stellen, bleibt dir nur einen Anwalt einzuschalten und deine Forderung gegebenenfalls einzuklagen.
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Ich habe schon vor Jahren eine ähnlich gelagerte Gebühr durch einfachen Brief erstattet bekommen. Ohne BGH-Urteil. Nicht gleich die Kanone auspacken.
Schreib an die Interne Beschwerdestelle, den Compliance Officer oder die Interne Revision. Dann fällt der Brief nicht versehentlich in die Ablage P.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich habe schon vor Jahren eine ähnlich gelagerte Gebühr durch einfachen Brief erstattet bekommen. Ohne BGH-Urteil. Nicht gleich die Kanone auspacken.
Schreib an die Interne Beschwerdestelle, den Compliance Officer oder die Interne Revision. Dann fällt der Brief nicht versehentlich in die Ablage P.

DA


Dann will ich mal hoffen, dass das auch so bei mir läuft. Ist kein riesen Betrag, daher werde ich, falls die Bank das verneint, wohl nicht klagen. Zu viel Aufwand zu wenig Ertrag.
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Auf der Seite von Stiftung Warentest gibt es ein Musterschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen.

http://www.test.de/Musterbrief-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/
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Shaft80 schrieb:
Auf der Seite von Stiftung Warentest gibt es ein Musterschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen.

http://www.test.de/Musterbrief-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/


Sehr gut, danke für den Link.

Gruß
Larruso
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Erst mal mit einfachem Schreiben probieren. Sollte das nix bringen, gleich zum Anwalt.

Habe bisher eine solche Klage gegen eine Bank gemacht. Übliche Praxis von dieser schien zu sein, zu behaupten die Gebühr sei individuell vereinbart worden. Dies Standartschreiben bekam zunächst mein Mandant und später ich. Nach Klageerhebung kam dann aber ruck zuck das Anerkenntnis der Bank und die Gebühr wurde erstattet.
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wie ist das eigentlich mit der verjährung...ich hab meine bank angeschrieben...oktober 2010 hatte ich den kredit abgeschlossen...sie meinten jetzt, dass der anspruch(3 jahre) verjährt sei

im internet hab ich das hier gefunden...irgendwas mit hemmung...
hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Das lang erwartete Urteil des Land­gerichts Nürn­berg-Fürth zur Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kredit­bearbeitungs­gebühren liegt jetzt ebenfalls vor. Rechtsanwalt Hartmut Strube berichtet: Das Gericht verurteilte auf die Berufung des Klägers hin die Team­bank dazu, auch bereits im Jahr 2006 gezahlte Kredit­bearbeitungs­gebühren zu erstatten. Bis am 2. Februar 2008 Ex-BGH-Richter Gerd Nobbe seinen Aufsatz zur Unzu­lässig­keit von Kredit­bearbeitungs­gebühren veröffent­lichte, sei die Verjährung ganz normal gelaufen. Durch den Aufsatz entstand nach Ansicht des Land­gerichts Nürn­berg-Fürth eine unsichere Rechts­lage und war für Betroffene die Klageerhebung daher unzu­mutbar. Dies blieb so, bis am 13.10.2011 auch das Ober­landes­gericht Celle, das Kredit­bearbeitungs­gebühren zunächst für zulässig gehalten hatte, einlenkte und ein Kredit­bearbeitungs­gebühren­verbot verhängte. In der Zeit war die dreijäh­rige Verjährung nach Ansicht des Gerichts gehemmt. Wenn sich diese Rechts­auffassung durch­setzt, heißt das für Betroffene:

   bei Zahlung von Kredit­bearbeitungs­gebühren im Jahr 2006: Verjährungs­beginn war am 1.1.2007. Von 3. Februar 2008 bis 13. Oktober 2011 war die Verjährung gehemmt. Die Verjährungs­frist endete daher am 9. September 2013. Wer bis dahin nicht Klage erhoben, einen Mahn­bescheid beantragt oder den Banken-Ombuds­mann einge­schaltet hat, kann seine Erstattungs­forderung wegen Verjährung nicht mehr durch­setzen.
   bei Zahlung von Kredit­bearbeitungs­gebühren im Jahr 2007: Verjährungs­beginn war am 1.1.2008. Von 3. Februar 2008 bis 13. Oktober 2011 war die Verjährung gehemmt. Die Verjährungs­frist endet daher am Dienstag, 9. September 2014. Wer bis dahin nicht Klage erhebt, einen Mahn­bescheid beantragt oder den zuständigen Ombuds­mann einschaltet, kann seine Erstattungs­forderung wegen Verjährung nicht mehr durch­setzen.
   bei Zahlung von Kredit­bearbeitungs­gebühren in den Jahren 2008, 2009 und 2010: Die Verjährung begann nach Auslaufen der Hemmung am 14. Oktober 2011. Sie endet daher am Montag, 13. Oktober 2014.
   bei Zahlung von Kredit­bearbeitungs­gebühren in den Jahren 2011 und später: Die Frist beginnt Anfang des jeweils folgenden Jahres und endet an Silvester drei Jahre danach.
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In meinem Fall, habebei der HVB in FFM einen Kredit aufgenommen im Jahr 2009,als ich noch in FFM wohnte und gearbeitet habe, die Bank berufte sich darauf das seit 2011 die 3 jährige Verjährung besteht, soweit so gut. Jedoch weiß man auch das die "Große Verjährungsfrist" von 10 Jahren dieses Jahr am BGH noch verhandelt wird. Was in beiden Schreiben der HVB auffie, das man mit Gegenverfahren  (Prozeße) nur so um sich geworfen hat, das mir schwindlig wurde und als Laie ich das eine von dem anderen nicht unterscheiden kann, bei mir handelt es sich um 172 Euro Bearbeitungsbegühr...ich bleibe am Ball, warte den Prozeß ab am BGH und ggf. die Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten, gerne auch ein seriöser aus dem Forum  

Gruß


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