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Arbeitsrecht: Reisekostenerstattung

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Hallo,
ich mache gerade eine Ausbildung und unsere Firma hat mehrere Standorte. Es ist üblich, dass jeder Azubi einmal in Filiale X eingesetzt wird, da alle Abteilungen durchlaufen werden sollen während der Ausbildung, und nur dort unsere Buchhaltung ist.
Ich bin (wie andere Azubis auch) in Filiale Y eingesetzt. Mein Wohnort befindet sich quasi in einem Dreieck, so dass ich es zu Filiale X und Y ungefähr gleich weit hab. Während des Einsatzes in Filiale (wegen Buchhaltung) bekommen alle Azubis, die bei Filiale Y eingesetzt sind Fahrtkosten von Filiale Y zu Filiale X erstattet. Mir jedoch wollen sie keine Fahrtkosten zahlen, da ich von zuhause zu Filiale X einen nur minimal weiteren Weg habe als zu Filiale Y.
Dabei geht es um über 1000€...deswegen möchte ich das nicht einfach so hinnehmen (sind über 2 Netto-Monatsgehälter für mich). Jeder andere Azubi aus Filiale Y bekommt die gleichen Fahrtkosten, also es wird bei der Berechnung der Ausbildungsort angesetzt, nur bei mir wollen sie Geld sparen und wollen bei mir ab Wohnort rechnen.

Was sagt ihr dazu? Und bin ich damit im Recht? Meine Ausbildung endet eh Anfang nächsten Jahres und ich möchte nicht dort bleiben (auch wenn sie es wollen), also, ob ich es mir mit den Chefs verscherze, ist mir ehrlich gesagt ziemlich relativ...
Ich muss dazu sagen, dass es eine große Firma ist, mit über 300 Mitarbeitern, die wegen diesen ca. 1000€ nicht den Bach runtergehen würde...
Ich hoffe ihr blickt durch mit X und Y  

Meinem Ausbilder hab ich eine Email geschrieben, indem ich ihm meine Verärgerung darüber klar mache, er allerdings sagt, dass es so richtig ist und ich es hinnehmen muss.
Würde mich sehr über eure Tipps freuen!

PS: Meine Lehrerin in der Berufsschule verwies mich auf das Gleichstellungsgesetz
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Unfachmännische Meinung:

Das GleichstellungsGESETZ ist hier vollkommen irrelevant.

Gemäß GleichbehandlungsGRUNDSATZ sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln, wenn die Voraussetzungen gleich sind. Das ist hier aber offenbar nicht der Fall. Es liegt ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vor, es bei Dir anders zu machen.

Abgesehen davon besteht für Deine Firma überhaupt keine gesetzliche Pflicht überhaupt Fahrtkosten zu erstatten.

Das Geld siehst Du nur, wenn in Deinem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag explizit etwas anderes drin steht.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Unfachmännische Meinung:

Das GleichstellungsGESETZ ist hier vollkommen irrelevant.

Gemäß GleichbehandlungsGRUNDSATZ sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln, wenn die Voraussetzungen gleich sind. Das ist hier aber offenbar nicht der Fall. Es liegt ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vor, es bei Dir anders zu machen.

Abgesehen davon besteht für Deine Firma überhaupt keine gesetzliche Pflicht überhaupt Fahrtkosten zu erstatten.

Das Geld siehst Du nur, wenn in Deinem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag explizit etwas anderes drin steht.

DA


Hätte ich irgendwie ähnlich vermutet.

Wie sieht es denn aus, wenn hier im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsstätte nur der übliche Ort -und nicht dieser Buchhaltungsabschnittsort xy- genannt sein sollte  ?

Dann müßte doch was gehen...Oder ?
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Dirty-Harry schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Unfachmännische Meinung:

Das GleichstellungsGESETZ ist hier vollkommen irrelevant.

Gemäß GleichbehandlungsGRUNDSATZ sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln, wenn die Voraussetzungen gleich sind. Das ist hier aber offenbar nicht der Fall. Es liegt ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vor, es bei Dir anders zu machen.

Abgesehen davon besteht für Deine Firma überhaupt keine gesetzliche Pflicht überhaupt Fahrtkosten zu erstatten.

Das Geld siehst Du nur, wenn in Deinem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag explizit etwas anderes drin steht.

DA


Hätte ich irgendwie ähnlich vermutet.

Wie sieht es denn aus, wenn hier im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsstätte nur der übliche Ort -und nicht dieser Buchhaltungsabschnittsort xy- genannt sein sollte  ?

Dann müßte doch was gehen...Oder ?


Weil es sich dann nicht um frw. Fahrtkostenübernahme ,sondern um so eine   Art Reisekosten handelt, weil der Arbeitgeber  an dem im Arbeitsvertrag genannten Ort die Ausbildung nicht leisten kann, sondern den externen Besuch des Ortes XY anordnet bzw. auslagert?
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Was nichts daran ändert, das X und Y gleich weit weg sind und keiner von ihm verlangt von A nach X nach Y zu fahren. Wenn die anderen Azubis beispielsweise in X wohnen, ist das absolut in Ordnung.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Was nichts daran ändert, das X und Y gleich weit weg sind und keiner von ihm verlangt von A nach X nach Y zu fahren. Wenn die anderen Azubis beispielsweise in X wohnen, ist das absolut in Ordnung.

DA

Keine Ahnung.  ,-)

Im grunde wird es doch verlangt, daß sie einmal für eien gewisse zeit zum ort X fahren


Schlimm genug, daß wir "Normalos"uns einen kopp machen müßen ,weil die hochgeschätzten Juristen anscheinend  inzw. ihr bestes Figürsche mache, wenn sie satt und gemütlich  die Rolle des Dagobert Ducks (sitzen gemütlich in ihrem dicken Geldspeicher  und lungern hierzu still vorm Eintrachtforum rum)   einnehmen   ,-)
Spaß

Sind aber insgesamt schon spannende Fragen:

1) Frw. oder Rechtsanspruch im Rahmen des Reisekostenrechts weil es in einer anderen Zweigstelle stattfindet.?

und daraus dann evtl. abgeleitet

2)Höhe des Reisekostenanspruchs   weil   der Mehraufwand wegen des Wohnortes zufällig unerheblicher-aber wie er schreibt immer noch etwas mehr als zum eigentlichen Ort- als bei Mitauszubildenden ist ?





 
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Zufällig hat mich eben ein Freund angerufen.

Frührentenr mit entsprechender Zeit.Vorher aber im Krankenkassenbereich u.a. für Reisekosten zuständig.Und wenn mich was beschäftigt,hab ich ihn halt mal gefragt

Nach seinen Info verhält es sich mit Reisekosten in Zweigestellen wie folgt.

A) Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Reisekostenerstattung

Aber!

und dies dürfte hier wirklich das "Aber " sein:Es ist

B) der günstigere Wohnort zur Zweigstelle ist zu berücksichtigen.

Es wird eien "Differenzberechnung" vorgenommen
Irgendwas mit :Entfernung Wohnort-eigentlicher Arbeitsplatz
wird der Entfernung eigentlicher Arbeitsplatz- zwseigestelle gegnübergestellt

und der Teufel noch was an Differenzberechnung(irgendeine eigenartige Differenzberechnung halt)


von daher könnte es schon stimmen, wenn hier nix gezahlt wird.

Evtl, könnte man den Arbeitgeber aber nochmal fragen,ob er eine Differenberechnung auch  tatsächlich vorgenommen hat.

Aber im kern wird hier leider  ned viel rauskommen





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Danke für eure Einschätzungen, auch wenn es sich für mich leider nicht gut anhört.
Also es ist so, dass in meinem ausbildungsvertrag als Arbeitsstätte X eingetragen ist und nicht drin steht von Y. Wenn Y aber nun ausbildungsrelevant ist, ist es meiner Meinung nach verpflichtend dorthin die Fahrtkosten zu erstatten (gerade Azubis haben doch schon kein Geld)

Es ist auch so, dass das alles über Reisekosten abgerechnet wird.
Die anderen Azubis, die (wie ich auch an X eingestellt sind) bekommen alle gleich viel Reisekosten erstattet, nämlich die Entfernung von X nach Y, ganz egal wo sie ihren Wohnort haben.

Ich war gestern beim obersten Chef und hab um einen Termin gebeten, warscheinlich nächste Woche werde ich mehr wissen. Ich werde das Problem mit ihm versuchen im Guten zu klären und wenn für mich keine zufriedenstellende Einigung erzielt wird, werde ich mich bei nem Anwalt schlau machen.
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Nur ein kleiner Hinweis - solltest Du evtl. vorhaben, nach Deiner Ausbildung übernommen zu werden, belass es bei dem Gespräch mit Deinem Chef, falls das nichts einbringen sollte.
Verzichte lieber auf das Geld und erhalte Dir die Chance auf die Übernahme, zumal die Firma in Deinem Fall womöglich eh recht hat, selbst wenn die anderen Azubis möglicherweise auch zu unrecht die Fahrtkosten erstattet bekommen.
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Basaltkopp schrieb:
Nur ein kleiner Hinweis - solltest Du evtl. vorhaben, nach Deiner Ausbildung übernommen zu werden, belass es bei dem Gespräch mit Deinem Chef, falls das nichts einbringen sollte.
Verzichte lieber auf das Geld und erhalte Dir die Chance auf die Übernahme, zumal die Firma in Deinem Fall womöglich eh recht hat, selbst wenn die anderen Azubis möglicherweise auch zu unrecht die Fahrtkosten erstattet bekommen.


Hat doch geschrieben das er bald Fertig is und net bleiben will  ,-)
Wenns nix zu lästern gibt überliest der Basalti wohl die hälfte  
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Basaltkopp schrieb:
Nur ein kleiner Hinweis - solltest Du evtl. vorhaben, nach Deiner Ausbildung übernommen zu werden, belass es bei dem Gespräch mit Deinem Chef, falls das nichts einbringen sollte.
Verzichte lieber auf das Geld und erhalte Dir die Chance auf die Übernahme, zumal die Firma in Deinem Fall womöglich eh recht hat, selbst wenn die anderen Azubis möglicherweise auch zu unrecht die Fahrtkosten erstattet bekommen.


Die Abwegung sollte er tunlichst vornehmen.

Und wenn der Chef ein Sackgesicht ist,der zudem vom Reisekostenrecht keine Ahnung hat(mmmh...so wie ich und wir alle ),

Kann man ihm freundlich, nett,charmant aber selbstbewußt mit o.g. Argumenten dezent zeigen ,wer von den Anwesenden was in der Birne hat.

Wenn die anderen wirklich pauschal und ohne Prüfung die gesamte Strecke von x nach y erstattet bekommen sollten. kann man aufgrund der o.g. Dinge wunderbar argumentieren und hinterfragen(siehe z. B.Differenzberechnung ,grundsätzlicher Anspruch, alle Auszibildenden haben es gleich schwer,fahrt-und  Reisekosten zu tragen und blablabla  )

Evtl. kapiert es der lutscher und kommt wenigstens zum Teil entgegen.

Wenn nein. Siehe Basaltis Einwand

Viel Erfolg und gute Nerven wünsche ich  ,-)
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Also in der Firma zu bleiben schließe ich noch nicht aus, aber nur wenn mein Chef hier einsichtig ist. Auch wenn ich juristisch vielleicht nicht im Recht bin (wir haben davon alle keine Ahnung   ) sehe ich es so, dass ich es bin und möchte dann in der Firma nicht weiter arbeiten. Wollte warscheinlich eh noch ein Studium machen oder mich im Frankfurter Raum bewerben (das ganze ist wo anders   )
Aber vielleicht bringt das Gespräch mit dem Chef ja was, soweit ich ihn bis jetzt einschätzen kann ist er ein sehr fairer Typ mit dem man auch gut reden kann.

Dass die anderen alle pauschal ab unserem Ausbildungsort abgerechnet werden kann ich auch einfach beweisen. Einfach die Abrechnungen der anderen anschauen, außerdem existieren sogar Tabellen über die Höhe der Reisekosten unter unseren verschiedenen Centern. Erst wurde es auch so gemacht bei mir, aber als der Abteilungsleiter meinen Wohnort sah hat er dann zurückgerudert...
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Dein Engagement in allen Ehren; auch Lehrlinge sollen sich wehren und ihre Rechte in Anspruch nehmen. Das ist gut. Ich glaube aber, dass hier ein Denkfehler Deinerseits vorliegt.
Es geht hier ja um ReisekostenERSTATTUNG. Heißt, Deine Kollegen haben höhere Ausgaben, um zu jenem zusätzlichen Ausbildungsort zu gelangen. Die von Dir benannten 1000 Euro wären also kein Zusatzverdienst, sondern ein Ausgleich.
Für Dich dagegen, so verstehe ich es, bleiben die Ausgaben quasi gleich.
Falls ich nicht irre, wird Dir Dein Chef das auch so erklären und sich ein paar Gedanken über Dich machen.
Also überlege Dir das noch mal. Rückfragen auch gern per PN.
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Danke für das Angebot Miso.

Ich hab noch weiter drüber nachgedacht. Man muss ja nicht davon ausgehen, dass ich von meinem Wohnort zur Arbeit fahre...was ist denn, wenn ich zB eine Freundin hab, die auch in X wohnt und ich von ihr aus zur Arbeit fahre? DAnn habe ich ja auch die Reisekosten defintiv gehabt wie die anderen...
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und wenn du vorher nach Rostock fährst und dann zur Arbeit fährst, hast du noch mehr Reisekosten .... ist aber beides nicht das Problem deines Arbeitgebers .... du kannst natürlich einen Zweitwohnsitz bei deiner Freundin anmelden und dann den Vertrag darauf umschreiben lassen, lohnt sich sicher ....

Mach keinen Stress, setz es bei der Steuererklärung an, da funktioniert es nämlich.

ciao
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Mit dem Argument des Absetzens bei der Steuererklärung kamen sie mir auch schon, geht aber nicht, da ich keine Einkommenssteuer bezahle als Azubi.
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Wenn es wirklich so ist -du hast es so aufgezeigt und vermutet-, daß alle übrigen Azubis es ohne Prüfung und in gleicher Höhe pauschal (von Arbeitsort X nach Zweigstelle Y) erstattet bekommen,vermittelt dies etwas den Eindruck,daß

-du evtl. insgesamt nicht so gut gelitten bist und geschnitten und vorgeführt wirst  
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Sonst alles relativ o.k auf der Titanic(am Arbeitsplatz)?

Oder wohnen die anderen Azubis rein zufällig alle tatsächlich und im Gegensatz zu Dir genau entgengesetzt vom eigentlichen Arbeitsort ?

Dann -im letzten Fall-allerdings,könnte man den Eindruck bekommen, daß Du evtl. etwas zu anspruchsvoll bist. .

Das soll keine Verurteilung/Bewertung in eine Richtung sein.Nö-Oft genug sind heutzutage Arbeitgeber jenseits von Verstand und Haltung ein bissi bescheuert usw.

Aber irgendwas läuft in eurem Verhältnis anscheined nicht ganz rund,wenn man deiine Schilderungen aufmerksam liest
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Ja dass das den Eindruck erweckt glaube ich. Aber komischerweise ist es garnicht so. Mein Ausbilder und die Abteilungsleiter, in deren Abteilungen ich im Laufe meiner Ausbildung schon gearbeitet hab, mögen mich eigentlich alle sehr. Zu meinem Ausbilder habe ich sogar ein besonders gutes Verhältnis (haben schonmal ein Freundschaftsspiel zwischen unsern Vereinen gemacht und fahren gemeinsam zur Weihnachtsfeier weil wir aus der gleichen Richtung kommen) Also echt ein guter Umgang eigentlich, weil meine Leistungen auch stimmen (sowohl Schule als auch an der Arbeit). Mein Ausbilder hat mich sogar von der Berufsschule freigestellt, dass ich letztes Jahr nach Bordeaux konnte   Deswegen wundert mich dieses Verhalten eigentlich auch etwas. Aber am Ausbilder liegt es eh nicht, der Chef aus der Buchhaltung hat das so gesagt, da er ja die Kosten seiner Kostenstelle so niedrig halten kann...Der kennt mich ja noch garnicht, weil ich jetzt erst neu in der Filiale bin. Und mein Ausbilder traut sich einfach nichts dagegen zu sagen. Daher echt mal mit dem obersten Chef sprechen, der hat davon ja noch garnichts mitbekommen.

Es ist leider echt so, dass die anderen Azubis alle mehr oder weniger an dem Ort wohnen, außer vielleicht mal 5km in meine Richtung. Aber aus den Lehrjahren vor mir gab es zumindest einen von dem ich weiß, dass er auf ca. halber Strecke wohnt. Werd am besten mit ihm mal Kontakt aufnehmen und nochmal fragen, wie bei ihm abgerechnet wurde. Aber bin mir eigentlich sicher, dass auch er pauschal abgerechnet wurde.
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Pedal2Metal schrieb:
Ja dass das den Eindruck erweckt glaube ich. Aber komischerweise ist es garnicht so. Mein Ausbilder und die Abteilungsleiter, in deren Abteilungen ich im Laufe meiner Ausbildung schon gearbeitet hab, mögen mich eigentlich alle sehr. Zu meinem Ausbilder habe ich sogar ein besonders gutes Verhältnis (haben schonmal ein Freundschaftsspiel zwischen unsern Vereinen gemacht und fahren gemeinsam zur Weihnachtsfeier weil wir aus der gleichen Richtung kommen) Also echt ein guter Umgang eigentlich, weil meine Leistungen auch stimmen (sowohl Schule als auch an der Arbeit). Mein Ausbilder hat mich sogar von der Berufsschule freigestellt, dass ich letztes Jahr nach Bordeaux konnte   Deswegen wundert mich dieses Verhalten eigentlich auch etwas. Aber am Ausbilder liegt es eh nicht, der Chef aus der Buchhaltung hat das so gesagt, da er ja die Kosten seiner Kostenstelle so niedrig halten kann...Der kennt mich ja noch garnicht, weil ich jetzt erst neu in der Filiale bin. Und mein Ausbilder traut sich einfach nichts dagegen zu sagen. Daher echt mal mit dem obersten Chef sprechen, der hat davon ja noch garnichts mitbekommen.

Es ist leider echt so, dass die anderen Azubis alle mehr oder weniger an dem Ort wohnen, außer vielleicht mal 5km in meine Richtung. Aber aus den Lehrjahren vor mir gab es zumindest einen von dem ich weiß, dass er auf ca. halber Strecke wohnt. Werd am besten mit ihm mal Kontakt aufnehmen und nochmal fragen, wie bei ihm abgerechnet wurde. Aber bin mir eigentlich sicher, dass auch er pauschal abgerechnet wurde.


O.K..Schön zu hören,freut mich für dich.

dann ist der Chef-der Buchhaltung halt der Pfennigfuchser ,Dbei ein bissi sehr pauschal und evtl.kleinkariert denkend .

Mach  dein Gespräch wie beabsichtigt.

Aber ich würde es keinesfalls auf die Spitze treiben .

Deinen guten Stand ,Zukunft und Abschluß bitte unter diesen Gesamtumständen nicht gefährden

Insbesondere auch deshalb:  wenn die anderen Azubis am Ort oder höchsten wenige (du sagst 5 KM)meter in deine Richtung wohnen , stimmt sogar die Richtung des pauschal denken Buchhalters .

Aber ein Gespräch führen, klar warum nicht.


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