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Rundfunkgebühren-Irrsinn

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Hallo,

brauche mal eure Hilfe. Folgendes. Zahle seit 2008 die normale Rundfunkgebühren. Hatte 2007 eine Nebenwohnsitz(WG) die ich versemmelt habe abzumelden. Bin seit 2008 umgezogen und hab mein Hauptwohnsitz da. Jetzt kommt seit einiger Zeit eine Aufforderung ich solle doch bitte von 2008 bis jetzt für den Nebenwohnsitz die Gebühren zurück zahlen. Ich angerufen Sache geschildert und eine Meldebestätigung für den Hauptwohnsitz geschickt, dazu gleichzeitig noch Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt erlässt man mir die Zahlung von 06.2010 bis jetzt, aber erhebt immer noch die Zahlung von 2008-06.2010 was satte 400 € sind. Bin langsam am Ende vom Latein. Dürfen die das überhaupt? Kann mir mal einer sagen was ich jetzt tun soll? Danke
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EiEiEi...

um mehr Detailtiefe zu bekommen, schau mal hier rein http://gez-boykott.de/

Dann bilde dir deine eigene Meinung und entscheide was du machst - bei der Willkür die hier herscht, gibt es keine zugeschneiderten Tipps - jeder Fall ist individuell.
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haobeY schrieb:
EiEiEi...

um mehr Detailtiefe zu bekommen, schau mal hier rein http://gez-boykott.de/



Das hilft bestimmt.  
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Hab ja auch nicht gesagt, dass es hilft. Kann man nämlich nicht sagen. Man kann aber eben mal in dieses Forum schauen und sich ausführlich informieren, über die Dinge, die so ablaufen bei dem "Beitragsservice"

Und da gibt es eine ganze Menge die nicht korrekt sind - wenn nicht sogar schon unzählige.

Man hat dann eben 2 Möglichkeiten; Wenn man mehr Details kennt zu entscheiden "ich bezahle einfach und stell keine Fragen" oder man versucht sich dagegen zu wehren - dafür ist das Forum da.

Und um die farce mit dem "Beitragsservice" mal wieder in eine demokratische Bahn zu lenken, sollte jeder die Möglichkeit 2 nehmen - meine Meinung dazu.
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Ach, die Diskussion gab es hier schon häufiger.
Meine Meinung dazu spar ich mir also.
Kannst sie ja nachlesen.
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Ich habe selber meine Erfahrung mit der GEZ gemacht und dabei feststellen müssen, dass man kaum eine Chance hat etwas gegen die Forderungen zu machen.

Als Tipp: Such dir einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt und lass diesen Beurteilen ob du zaheln sollst  oder nicht.
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Ein ehemaliger Kommilitone wurde ca. alle 6 Wochen angeschrieben und aufgefordert sich zu erklären hinsichtlich Fernsehern und Rundfunkgeräten. Irgendwann ging ihm das ziemlich auf die Nerven so dass er aktiv wurde. Allerdings machte er keine Angaben zu den Geräten sondern bot dem energischen Herren die Brieffreundschaft an. Schließlich bekomme er von niemandem so viel Post wie von ihm. Danach hat er nie wieder was von ihm gehört.

Aber wenn ich das richtig überreiße, ist es bei Dir dafür nun ja schon zu spät.
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@ Planscher

Die GEZ macht eine Menge Dinge die sie nicht dürfen

Zu Deinem Fall nur soviel: Das Ganze ist noch nach der alten GEZ- Beitragregelung vonstatten gegangen. da sind die Chancen sich rauswinden zu können mitunter höher.  

Du schriebst daß Du die Nebenwohnung seit 2008 nicht mehr genutzt hast. wenn Du die Wohnung angemietet hattest sollte es kein Problem sein den Auszug der GEZ nachweisen zu können und ihr ggfs. mit Klage zu drohen (die müßtest du dann gegen die Rundfunkanstalt machen in deren Einzugsgebiet Deine Nebenwohnung belegen war.

Auch kannst du natürlich auch aussagen daß wegen Nichtnutzung der Nebenwohnung gar keine Rundfunk- und Fernsehgeräte/PCs dort zum Senderempfang bereitgehalten wurden - denn Du hattest bei Auszug ja alles mitgenommen. Da muß die GEZ erst mal das Gegenteil beweisen. Hattest du aber selbst irgendwelche Äußerungen oder Geräteanmeldungen gegenüber der GEZ für die Nebenwohnung getätigt ist es schlecht. Wurde denn für Deine Hauptwohnung GEZ gezahlt?

Du mußt aber von Deiner Seite aus aktiv werden. Die GEZ gibt manchmal nur Ruhe bist Du eine Klage gegen die Rundfunkanstalt beim Verwaltungsgericht einreichst und stellt dann ggfs, den Vorgang ihrerseits wegen Aussichtlosigkeit ein.

Ich selbst habe übrigens vor eingen Jahren erfolgreich den HR verklagt ( es ging hier um berufliche Nutzung eines PCs im selbstgenutzten Haus, für welchen die GEZ zusätzliche Gebühren wollte) .

Es schadet aber nichts sich mal in die empfohlenen Seiten zu den alten GEZ-Beitragsstreitigkeiten einzulesen. Viellicht findest Du dort noch zusätzliche Munition.
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a. Ich melde die Wohnung ab dem 01.01.13 an, weil ich schon vor dem Februar 13 beim EWM unter der o.g. Adresse gemeldet bin.

b. Ich bin erst nach dem 01.01.13 beim EWM unter der o.g. Adresse gemeldet, deshalb melde ich die Wohnung zu folgendem Zeitpunkt an...


Wenn man bisher noch nicht gezahlt hat... nachzahlen ab 01/13 o. ein Datum bei 2ter Möglichkeit eintragen. Kontrollieren die das dann nochmal beim EWM nach??


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