sorry, aber es eilt mir ein wenig. hat jemand erfahrungen mit zurückgegebenen lastschriften? mir wurde ein betrag abgebucht, die bank hat die abbuchung mangels deckung zurückgeholt.
nun wurde das zweite mal innerhalb von vier wochen die abbuchung wiederholt. ich dachte eigentlich eine abbuchungserlaubnis verfällt bis auf weiteres wenn eine abbuchung zurückgegeben wurde.
kennt sich da jemand aus? darf ohne weiteres ein zweites mal abgebucht werden? ich sitze da gerade an einem schreiben und google hat mir erstmal nicht weitergeholfen. wenn ich eine antwort erhalte die mir weiterhilft, oder eben nicht, lasse ich den thread gerne schließen.
ja, das ist der sogenannte "Hoffnungslauf" (Wir hoffen jetzt auf Deckung des Kontos) den viele Firmen hier anwenden. Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen, dann ist muss eine Rechnung geschickt werden und du hast dbgzl. Ruhe.
RedZone schrieb: ja, das ist der sogenannte "Hoffnungslauf" (Wir hoffen jetzt auf Deckung des Kontos) den viele Firmen hier anwenden. Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen, dann ist muss eine Rechnung geschickt werden und du hast dbgzl. Ruhe.
herzlichen dank für die schnelle antwort. ich will die einzugsermächtigung wiederrufen, daran sitze ich gerade, ich wußte nur nicht wie weit ich mich wegen der zweiten, für mich unerwarteten, abbuchung aus dem fenster lehnen kann.
einfachste Lösung: für Deckung auf dem Konto sorgen und die doch berechtigte (?) Forderung abbuchen lassen. Ist doch gerecht. Ansonsten einfach zum geleasten smartphone greifen und den Bankberater anrufen, wenns eine direktbank ist eben die Hotline. Man kann nicht alle Probleme über google lösen. mannomann.
NYC_Eagle schrieb: einfachste Lösung: für Deckung auf dem Konto sorgen und die doch berechtigte (?) Forderung abbuchen lassen. Ist doch gerecht. Ansonsten einfach zum geleasten smartphone greifen und den Bankberater anrufen, wenns eine direktbank ist eben die Hotline. Man kann nicht alle Probleme über google lösen. mannomann.
ich habe schon auf jemanden gewartet, der nicht das problem lösen möchte sondern mit dem finger deuten. alles ganz einfach wenn man ausreichend geld hat und nichts unvorhergesehenes passiert. und bei wem das nicht klappt, der ist selbst schuld. so isser, der zeitgeist.
ich wette du bist nicht in einem sozialen beruf unterwegs. vielmehr hoffe ich es.
nun wurde das zweite mal innerhalb von vier wochen die abbuchung wiederholt. ich dachte eigentlich eine abbuchungserlaubnis verfällt bis auf weiteres wenn eine abbuchung zurückgegeben wurde.
kennt sich da jemand aus? darf ohne weiteres ein zweites mal abgebucht werden? ich sitze da gerade an einem schreiben und google hat mir erstmal nicht weitergeholfen. wenn ich eine antwort erhalte die mir weiterhilft, oder eben nicht, lasse ich den thread gerne schließen.
danke im voraus.
Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen, dann ist muss eine Rechnung geschickt werden und du hast dbgzl. Ruhe.
herzlichen dank für die schnelle antwort. ich will die einzugsermächtigung wiederrufen, daran sitze ich gerade, ich wußte nur nicht wie weit ich mich wegen der zweiten, für mich unerwarteten, abbuchung aus dem fenster lehnen kann.
nochmals danke.
mannomann.
ich habe schon auf jemanden gewartet, der nicht das problem lösen möchte sondern mit dem finger deuten. alles ganz einfach wenn man ausreichend geld hat und nichts unvorhergesehenes passiert. und bei wem das nicht klappt, der ist selbst schuld. so isser, der zeitgeist.
ich wette du bist nicht in einem sozialen beruf unterwegs. vielmehr hoffe ich es.