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Renovieren oder nicht?

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Hallo,

Ich werde nach 7 Jahren nun umziehen.

Jetzt ist die frage ist meine Renovierungsklausel nichtig oder nicht??
In meinem Mietvertrag steht das "im Allgemeinen vorgenannte Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich. "(Klingt für mich nach einer "starren " Klausel)

Nach BGH Urteil sind "starre" Klauseln unwirksam.  Meine Internet Recherche besagt aber das die Formulierung " im Allgemeinen" wirksam ist und ich Renovieren muss.

ich hoffe hier kennt sich einer mit Mietrecht besser aus als ich
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Muss man beim Auszug nicht generell renovieren?
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Basaltkopp schrieb:
Muss man beim Auszug nicht generell renovieren?


nicht unbedingt. ich hatte mal eine wohnung, die musste lediglich "besenrein" hinterlassen werden. die hatte ich allerding auch unrenoviert übernommen.
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Basaltkopp schrieb:
Muss man beim Auszug nicht generell renovieren?



Ich glaube 2012(?) ist jemand damit vor Gericht gezogen und hat "Recht" bekommen das die Renovierung Vermieter Sache ist.
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Basaltkopp schrieb:
Muss man beim Auszug nicht generell renovieren?


Eine sehr gute Frage.

Ich Blick da insgesamt nicht   durch.

Vermute aber, daß du richtig liegst.

Ich meine, es war der geschätzte Stefank, der in diesem Zusammenhang hier im Forum mal ausgeführt hat, warum entsprechende Klauseln im Mietvertrag gültig seien.

Das würde zum Eingangsbeitrag bedeuten, daß er renovieren muß.  
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berlineagle1986 schrieb:
Hallo,

Ich werde nach 7 Jahren nun umziehen.

Jetzt ist die frage ist meine Renovierungsklausel nichtig oder nicht??
In meinem Mietvertrag steht das "im Allgemeinen vorgenannte Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich. "(Klingt für mich nach einer "starren " Klausel)

Nach BGH Urteil sind "starre" Klauseln unwirksam.  Meine Internet Recherche besagt aber das die Formulierung " im Allgemeinen" wirksam ist und ich Renovieren muss.

ich hoffe hier kennt sich einer mit Mietrecht besser aus als ich  



Vielleicht kennst Du den Link auch schon.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Liegt-ein-starrer-Fristenplan-vor---f36503.html

Deine Fragen dürften, wenn auch nicht zu Deiner Freude, beantwortet werden.
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Ich würde meinen Mietvertrag nehmen und ein Gespräch beim örtlichen Mieterverein "im Deutschen Mieterbund" (wichtig, das sind m. E. die seriösesten) suchen. Dort kostet der Jahresbeitrag einen überschaubaren zweistelligen Geldbetrag, aber eine Renovierung kostet viel Arbeit und Mühe und Geld für Material oder auch nur viel Geld, wenn sie ein Maler macht. Da lohnt sich eine solche vorherige Prüfung durch die Fachleute des Mieterbundes schon, wie ich finde.
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Ich kann hier nur meine Erfahrung zum DMB Mieterschutzbund in Frankfurt (Eckenheimer Landstr.) widergeben, falls es hilft;
Wir hatten mit einer WG bei Auszug Ärger mit dem Vermieter, die wollte die Wohnung auf unsere Kosten nach Auszug teuer sanieren.
Die Mitarbeiter, die ich beim DMB erlebt habe, sind schnarchnasiger als auf jedem Amt.
Und kleinkariert dazu (erst hieß es, Person B solle als Zeuge zu einem Beratungstermin mitkommen, als Person B dann extra zum DMB hinkam wurde sie angeschissen, sie solle wieder gehen weil sie kein Mitglied im DMB sei).
Das Ende vom Lied war, dass die Kaution vom Vermieter komplett einbehalten wurde.

Ich habe daraus gelernt, Verträge besser lesen und am besten im Zweifelsfall selbst vor Überfabe darum kümmern die Wohnung ordentlich zu übergeben.
Wenn es dann noch Ärger gibt, besser gleich nen Anwalt nehmen.
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Genau diesen Ärger will ich ja vermeiden.Deswegen ja meine frage.

Wenn ich renovieren muss, mach ich es natürlich, wenn nicht umso besser.
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Bei mir muss der neue Mieter die Wohnung renovieren.
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maya21 schrieb:
Ich kann hier nur meine Erfahrung zum DMB Mieterschutzbund in Frankfurt (Eckenheimer Landstr.) widergeben, falls es hilft;
Wir hatten mit einer WG bei Auszug Ärger mit dem Vermieter, die wollte die Wohnung auf unsere Kosten nach Auszug teuer sanieren.
Die Mitarbeiter, die ich beim DMB erlebt habe, sind schnarchnasiger als auf jedem Amt.
Und kleinkariert dazu (erst hieß es, Person B solle als Zeuge zu einem Beratungstermin mitkommen, als Person B dann extra zum DMB hinkam wurde sie angeschissen, sie solle wieder gehen weil sie kein Mitglied im DMB sei).
Das Ende vom Lied war, dass die Kaution vom Vermieter komplett einbehalten wurde.

Ich habe daraus gelernt, Verträge besser lesen und am besten im Zweifelsfall selbst vor Überfabe darum kümmern die Wohnung ordentlich zu übergeben.
Wenn es dann noch Ärger gibt, besser gleich nen Anwalt nehmen.


Hört sich interessant an .

Wurde die Kaution wegen einer "teuren Sanierung"oder doch nur wegen einer "Renovierung" kompl. einbehalten.?

EIne Kautionseinbehaltung wegen Sanierungskosten würde ich grundsätzlich als Mieter aber sehr  " sportlich" sehen .  D.h. im Zweifelsfall per Blutgrätsche vor Gericht angehen (und den Vermieter hoffentlich ausnocken     )

Ein freund von mir hat es als Vermieter mal versucht ,die Kaution einzubehalten .Der ist kuriert und sagt er macht es nie mehr      .Sein Vermiter ist ebenfalls per Anwalt erfolgreich  dagegen vorgegangen .

Was sind es denn für   Sanierungskosten ,weshalb ein Vermieter Kaution einbehalten kann?

Mietobjekte unterliegen aus der Natur der Sache immer einem bestimmten Verschleiß.Demgemäß darf und soll der Vermieter getrost selbst seinen Investitionspflichten im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel mal schön nachkommen   (Vom Grundsatz her)
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@Dirty-Harry;
die genaue Situation war etwas verzwackt, die Wohnung wurde nach Auszug tatsächlich komplett saniert (inkl. neuem Bad, was wir aber natürlich nicht zahlen mussten), und der Vermieter wollte die nötigen Renovierungen nur von einem überteuerten Fachbetrieb machen lassen und da ich nur Untermieter war, konnte ich selbst gar nicht gegen den Vermieter vorgehen.
Die Sache ist jetzt aber auch schon 8 Jahre her und ich habe daraus eben für die Zukunft gelernt
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maya21 schrieb:
@Dirty-Harry;
die genaue Situation war etwas verzwackt, die Wohnung wurde nach Auszug tatsächlich komplett saniert (inkl. neuem Bad, was wir aber natürlich nicht zahlen mussten), und der Vermieter wollte die nötigen Renovierungen nur von einem überteuerten Fachbetrieb machen lassen und da ich nur Untermieter war, konnte ich selbst gar nicht gegen den Vermieter vorgehen.
Die Sache ist jetzt aber auch schon 8 Jahre her und ich habe daraus eben für die Zukunft gelernt


o-k- klar als Untermieter und blablabla kann man schon mal in eine eigenartige Situation kommen, was Renovierung betrifft
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Wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen eingehalten hast, musst Du nicht renovieren, da dies ein Nachteil für den Mieter darstelllt.

Der Mieter hat während der Mietzeit Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter nach Maßgabe des folgenden Fristenplanes auszuführen

.in Küchen, Bädern und Duschen: alle 5 Jahre

in Wohn- und Schlafräumen, Fluren,Dielen, und Toiletten: alle 7 Jahre

in anderen Nebenräumen: alle 10 Jahre
Die Fristen beginnen ab Mietvertragsbeginn

Hast Du in diesem Zeitfenster deine Wohnung renoviert wie oben erläutert musst Du nichts machen. Die Wohnung muss nur in einem gereinigten und mängelfreien Zustand übergeben werden.....
Sollte das der Vermieter anderster sehen, ist ein Gang zum Anwalt empfehlenswert.....


http://www.kanzlei-schultze.de/img-vioweb/die_sch_nheitsreparaturklausel.pdf
.
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Matthes73 schrieb:
Wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen eingehalten hast, musst Du nicht renovieren, da dies ein Nachteil für den Mieter darstelllt.

Der Mieter hat während der Mietzeit Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter nach Maßgabe des folgenden Fristenplanes auszuführen

.in Küchen, Bädern und Duschen: alle 5 Jahre

in Wohn- und Schlafräumen, Fluren,Dielen, und Toiletten: alle 7 Jahre

in anderen Nebenräumen: alle 10 Jahre
Die Fristen beginnen ab Mietvertragsbeginn

Hast Du in diesem Zeitfenster deine Wohnung renoviert wie oben erläutert musst Du nichts machen. Die Wohnung muss nur in einem gereinigten und mängelfreien Zustand übergeben werden.....
Sollte das der Vermieter anderster sehen, ist ein Gang zum Anwalt empfehlenswert.....


http://www.kanzlei-schultze.de/img-vioweb/die_sch_nheitsreparaturklausel.pdf
.  



Bedingt der Tatsache das ich in den letzten 7 Jahren nicht renoviert habe, werde ich wohl den Pinsel schwingen müssen.

Aber by the way vielen dank für eure Antworten .
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Update:

Also da es sich tatsächlich um eine "weiche" Klausel handelt muss ich also Renovieren.


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