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Sonderkündigungsrecht beim Mobilfunkprovider?

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Hallo,
ich habe einen Vertrag bei simplytel, den ich eigentlich zum 30.9.2014 kündigen wollte, übersehen habe, dass da 3 Monate Kündigungsfrist sind.
Hab das erst nach dem 30.6. entdeckt und mich eigentlich schon damit abgefunden.
Nun kam mit der Papierrechnung für Juno ein Schreiben, dass Papierrechnungen zukünftig nicht mehr kostenfrei sind sondern einmalig 5.95 € + 1.95 € im Monat kosten sollen. Eine Online-Rechnung wird aber weiterhin kostenfrei angeboten.
Ich leitete nun aus dem Entfallen der kostenlosen Papierrechnung eine Preiserhöhung ab und schloss daraus, das ich nun das Recht zur außerordentlichen Kündigung habe.
Also: per Einschreiben mit obiger Begründung eine Kündigung nach Maintal geschickt.
Leider hat mir der Provider das abgelehnt und beharrt auf die fristgerechte  Kündigung zum 30.09.2014 (24 Monate Vertrag zuvor -> 12 Monate Vertragsverlängerung)

Ist der Provider im Recht? ... oder habe ich mein Sonderkündigungsrecht zu Recht eingefordert? Leider habe ich hierzu kein Urteil im Internet gefunden.
Kann mir einer von den lieben, hilfreichen Anwälten des Forums dazu etwas sagen?
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Ich bin zwar kein Anwalt.. aber ich denke, dass das so okay ist. Du kannst nämlich die Rechnung ja online kostenfrei abrufen und dir ausdrucken, wenn nötig.. und das ist marktüblich. Heutzutage gibt es ja kaum noch Telefon- oder Internetanbieter, bei denen du eine papierhafte Rechnung (ohne Gebühr) bekommst.
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Mit den gut zwei Monaten könntest Du aber immer noch ganz gut leben. Lohnt sich wahrscheinlich eher nicht, da jetzt noch ein Fass aufzumachen.
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Basaltkopp schrieb:
Mit den gut zwei Monaten könntest Du aber immer noch ganz gut leben. Lohnt sich wahrscheinlich eher nicht, da jetzt noch ein Fass aufzumachen.


Äh, es sind aber 12 Monate, nicht zwei. Die Kündigung zum 30.09. hat ja nicht geklappt
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Hmm. Mal sehn, wie simplytel darauf reagiert.
Das mit den AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes ist das schwierig.
Die hab ich vor 7 Jahren nicht ausgedruckt, vor 2 Jahren, als ich in den Tarif wechselte ebenfalls nicht.
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Bist dir sicher, dass du die AGB nirgends finden kannst? Nicht in deinem Portal, nicht in deren Archiv oder im weltweiten Internet selbst?
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Die AGB von damals sind wohl nicht mehr anwendbar, außer es sind im Wortlaut gleich den jetzigen. Wurden die AGb geändert, hätte man dich informiert und dir Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Hast du dieses nicht genutzt, hast du die neuen ABG akzeptiert, welche dann Bestandteil deines Vertrages geworden sind.
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Ich bin der Meinung, dass Du das durchaus richtig siehst.

Ob es den ganzen Stress wert ist, kannst nur Du beantworten.

Faktisch ist eine Vertragsverlängerung (ohne es auszusprechen) zu den gleichen Konditionen zu Stande gekommen.

Nach dieser wurden die Konditionen geändert, da Du jetzt für eine Leistung bezahlen sollst die bis jetzt inklusive war. Das ist durchaus eine, noch nicht mal sonderlich gut, versteckte Preiserhöhung.

Das der Provider das erstmal ablehnt ist nicht weiter verwunderlich.
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Ich kann der Diskussion über die AGB nicht folgen.

Was soll da drin stehen oder nicht drin stehen, was dieser Diskussion nützt?
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Rheinadler schrieb:
Ich kann der Diskussion über die AGB nicht folgen.

Was soll da drin stehen oder nicht drin stehen, was dieser Diskussion nützt?


Dort könnte drinne stehen wann z.B. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vorlieget, oder Sonderkündigungsrecht. Und wie es sich gegebenenfalls mit Preiserhöhungen verhält.
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AGB lesen war ein guter Tippp. Ebenfalls der Libk von der Friseuse.

Momentan beziehe ich mich auf ff. aus den AGB:
IX. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1.Der Diensteanbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich der Leistungsbeschreibung ändern,
a.soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird
oder

... und habe nun ein Frist zur Rücknahme der Preiserhöhung von 14 Tagen gesetzt.

Mal sehn, was rauskommt.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
AGB lesen war ein guter Tippp. Ebenfalls der Libk von der Friseuse.

Momentan beziehe ich mich auf ff. aus den AGB:
IX. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1.Der Diensteanbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich der Leistungsbeschreibung ändern,
a.soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird
oder

... und habe nun ein Frist zur Rücknahme der Preiserhöhung von 14 Tagen gesetzt.

Mal sehn, was rauskommt.


Schau auch mal auf den Stand der AGB, eventuell hat man auch die AGB entsprechend geändert ohne dich zu informieren...
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
AGB lesen war ein guter Tippp. Ebenfalls der Libk von der Friseuse.

Momentan beziehe ich mich auf ff. aus den AGB:
IX. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1.Der Diensteanbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich der Leistungsbeschreibung ändern,
a.soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird
oder

... und habe nun ein Frist zur Rücknahme der Preiserhöhung von 14 Tagen gesetzt.

Mal sehn, was rauskommt.


Schau auch mal auf den Stand der AGB, eventuell hat man auch die AGB entsprechend geändert ohne dich zu informieren...


da liegt das problem. wenn der provider sagt es gab ein entsprechendes schreiben mit verweis auf die änderungen in den agbs auf der homepage reicht das für den völlig.  und nicht viele lesen nach einem solchen schreiben dann tatsächlich die agbs. da nutzen dir deine original agbs nichts wenn du nicht sofort widersprochen hast.

ich kenne das spiel, ich stand vor jahren mal auf der "anderen" seite, ich glaube nicht dass sich da viel geändert hat.
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peter schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
AGB lesen war ein guter Tippp. Ebenfalls der Libk von der Friseuse.

Momentan beziehe ich mich auf ff. aus den AGB:
IX. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1.Der Diensteanbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich der Leistungsbeschreibung ändern,
a.soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird
oder

... und habe nun ein Frist zur Rücknahme der Preiserhöhung von 14 Tagen gesetzt.

Mal sehn, was rauskommt.


Schau auch mal auf den Stand der AGB, eventuell hat man auch die AGB entsprechend geändert ohne dich zu informieren...


da liegt das problem. wenn der provider sagt es gab ein entsprechendes schreiben mit verweis auf die änderungen in den agbs auf der homepage reicht das für den völlig.  und nicht viele lesen nach einem solchen schreiben dann tatsächlich die agbs. da nutzen dir deine original agbs nichts wenn du nicht sofort widersprochen hast.

ich kenne das spiel, ich stand vor jahren mal auf der "anderen" seite, ich glaube nicht dass sich da viel geändert hat.


Wenn du "ausreichend" Kunden findest die sich über die fehlende Information beklagen (Providerforum bzw andere große Kommunikationsforen) hast du ein großes Indiz dafür das es keine Information gab...
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
peter schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
AGB lesen war ein guter Tippp. Ebenfalls der Libk von der Friseuse.

Momentan beziehe ich mich auf ff. aus den AGB:
IX. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1.Der Diensteanbieter kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich der Leistungsbeschreibung ändern,
a.soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird
oder

... und habe nun ein Frist zur Rücknahme der Preiserhöhung von 14 Tagen gesetzt.

Mal sehn, was rauskommt.


Schau auch mal auf den Stand der AGB, eventuell hat man auch die AGB entsprechend geändert ohne dich zu informieren...


da liegt das problem. wenn der provider sagt es gab ein entsprechendes schreiben mit verweis auf die änderungen in den agbs auf der homepage reicht das für den völlig.  und nicht viele lesen nach einem solchen schreiben dann tatsächlich die agbs. da nutzen dir deine original agbs nichts wenn du nicht sofort widersprochen hast.

ich kenne das spiel, ich stand vor jahren mal auf der "anderen" seite, ich glaube nicht dass sich da viel geändert hat.


Wenn du "ausreichend" Kunden findest die sich über die fehlende Information beklagen (Providerforum bzw andere große Kommunikationsforen) hast du ein großes Indiz dafür das es keine Information gab...


ja, aber der aufwand das dann individuell zu lösen ist teilweise sehr hoch. deswegen schrecken da viele zurück, damit rechnen die provider. zumal mittlerweile dann andere provider im normalfall nachgezogen haben. der nutzen für den wechselwilligen kunden ist dann eher gering. durchsetzen kann man es aber fast immer.
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Der AGB-Auszug ist aktuell.
Für mich bedeutet das, dass die entgegen Ihrer eigenen AGB handeln.
Preise für Nebenleistungen werden in einer gesonderten Preisliste abgehandelt.
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Also bei mir war das damals ähnlich…Hatte auch die Kündigungsfrist versäumt, aber durch eine angesetzte Preiserhöhung konnte ich außerordentlich kündigen. Es ging um meinen DSL Anschluss, den ich aufstocken wollte, da mir der alte zu teuer und zu langsam war. Hatte auf http://dsl.1und1.de/dsl-anschluss deutlich attraktivere Angebote gefunden und so kam mir die Preiserhöhung natürlich sehr gelegen!
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Das ist eine sehr ausführliche Seite von einem Verbrauchsanwalt.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-handy-festnetz-dsl/

Der hat jetzt deinen Kündigungsgrund nicht in der Liste, bietet aber den Service einer kostenlosen Erstanfrage.
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Thx.
Der Anwalt war bei dem Link vonder friseuse schon ein Thema.
Das mit der ksotenfreien Anfrage hab ich aber nicht gewusst. Danke dafür.


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