HeinzGründel schrieb: Ich lade dich auch gerne zum Schoppen ein. weißt ja wo ich rumhäng. Und die annern Kasper auch.
Das wäre sicher besser als hier. Kann aber nicht. Gehe ins Kino und speisen. Im konkreten Fall (warum schalte ich mich jetzt doch wieder ein?!) ging es übrigens um Essensreste, die für den Abfall bestimmt waren.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Ist mir zu polemisch, die Fragestellung.
Nein ist sie nicht. Ist es denn "gerecht" jemanden bei 100 Euro zu kündigen bei 99 Euro aber nicht? Da erscheint mir eine klare Linie doch irgendwie besser.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Komm schon, Uli. Du weißt selbst ganz genau, dass im Strafrecht die Grenze bei 248a StGB derzeit bei 50 Euro gesehen wird. Solch eine Grenze brauchen wir hier aber gar nicht, da 626 BGB ja eine Abwägungsvorgabe trifft. Auf den vorliegenden Fall eines seit 17 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses angewandt, ist es auch bei Verletzung des Vertrauensbereichs für den AG nicht unzumutbar, erst nach vorheriger einmaliger Abmahnung fristlos kündigen zu können. Es erscheint hoch wahscheinlich, dass die AN nach Abmahnung mit Kündigungsdrohung nie wieder Essensreste mitnimmt, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Ist mir zu polemisch, die Fragestellung.
Nein ist sie nicht. Ist es denn "gerecht" jemanden bei 100 Euro zu kündigen bei 99 Euro aber nicht? Da erscheint mir eine klare Linie doch irgendwie besser.
gegenfrage:
wo beginnt körperverletzung. wenn mich jemand im supermarkt bewußt anrempelt um schneller an der kasse zu sein oder erst wenn er mir eine zimmert?
wo beginnt nötigung? liegt die vor, wenn mich jemand im stadion daran hindert in meinen block zu gehen oder muss er mich erst persönlich bedrohen?
oder, ganz praxisnah, ist jedes stadionverbot gerechtfertigt, da der stadionbetreiber hausrecht hat?
ja, ich weiß, das ist leicht polemisch. aber ich denke wir sind uns einig, dass es so etwas wie "ermessungssache" gibt.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Ist mir zu polemisch, die Fragestellung.
Nein ist sie nicht. Ist es denn "gerecht" jemanden bei 100 Euro zu kündigen bei 99 Euro aber nicht? Da erscheint mir eine klare Linie doch irgendwie besser.
gegenfrage:
wo beginnt körperverletzung. wenn mich jemand im supermarkt bewußt anrempelt um schneller an der kasse zu sein oder erst wenn er mir eine zimmert?
wo beginnt nötigung? liegt die vor, wenn mich jemand im stadion daran hindert in meinen block zu gehen oder muss er mich erst persönlich bedrohen?
oder, ganz praxisnah, ist jedes stadionverbot gerechtfertigt, da der stadionbetreiber hausrecht hat?
ja, ich weiß, das ist leicht polemisch. aber ich denke wir sind uns einig, dass es so etwas wie "ermessungssache" gibt.
HeinzGründel schrieb: Ich lade dich auch gerne zum Schoppen ein. weißt ja wo ich rumhäng. Und die annern Kasper auch.
Das wäre sicher besser als hier. Kann aber nicht. Gehe ins Kino und speisen. Im konkreten Fall (warum schalte ich mich jetzt doch wieder ein?!) ging es übrigens um Essensreste, die für den Abfall bestimmt waren.
wo beginnt nötigung? liegt die vor, wenn mich jemand im stadion daran hindert in meinen block zu gehen oder muss er mich erst persönlich bedrohen?
Wir arbeiten noch daran:
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht den vergeistigten Gewaltbegriff als zu weitgehend beurteilt hatte, entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einer Sitzblockade auf der Autobahn zwar nicht für die erste Reihe der stehenden Autos Gewalt vorliegt (für diese Autofahrer liegt nur eine geistige Zwangswirkung vor), aber in Bezug auf die zweite Reihe Gewalt vorliegt. Durch die Autos in der ersten Reihe sähen sich diese Autofahrer einer körperlichen Zwangswirkung ausgesetzt. Diese sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ wurde aber aufgrund des Widerspruchs zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur kritisiert."
@reggaetyp: Der Gesetzgeber hat in diesem Fall zunächst wenig mit dem Problem zu tun. Die Vorschrift, die Grundlage für eine fristlose Kündigung ist, lautet:
[...]
Diese Vorschrift anzuwenden, ist Sache der Rechtsprechung. Und das BAG hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass auch bei Diebstahl geringwertiger Sachen ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden kann. Hiergegen wendet sich die Kritik, die auch ich teile.
Wenn schon, dann scheißt du in diesen Fällen nicht auf das Gesetz, sondern auf die Rechtsprechung. Auch das würde ich mangels vernünftiger Alternative nicht tun.
Bitte alle Juristen um Entschuldigung, dass ich mein Moralempfinden über Rechtssprechung, Gesetzgebung oder was auch immer stelle. Übrigens handelt es sich dabei um meine Gedanken, nicht um eine tätige Konsequenz, die daraus folgen wird. Ich werde jetzt nicht anfangen, gewissenlose Arbeitgebern zusammenzuschlagen.
Aber diese Paragrafenhuberei incl. Ausblenden ethischer Ansprüche nervt mich. Deshalb bin ich raus. Aber natürlich gerne bereit, dies dann mal für Laien bei nem Schoppen zu besprechen.
Mit Dir kann man nach meinen Erfahrungen hier in den letzten Wochen gar nichts besprechen. Entweder man ist Deiner Meinung oder man wird herabgewürdigt oder - wenn es schwierig wird - ist es Dir zu polemisch. In jedem Fall ist Deine Selbstgefälligkeit und Moral das Maß aller Dinge. Ich möchte echt mal wissen was in Deinem Leben schiefgelaufen ist. Obwohl, wenn ich es recht bedenke, eigentlich nicht.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Ich habe dazu bereits gesagt, daß die Grenze ist genau dort liegt, wo der Dienstherr ernsthaft Grund dazu hat, das Vertrauen zum Bediensteten in Zweifel zu ziehen. Entsprechend dem oben bereits von stefank zitierten § 626 BGB, auf den weder ich, noch das Landesarbeitsgericht scheißen, ist aber bei der Beantwortung der Frage, ob der Vertrauensbereich wirklich verletzt, auf den Einzelfall abzustellen, nämlich "wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Es lassen sich durchaus Fälle denken, bei denen eine sog Bagatellkündigung wegen des Diebstahls von einem Euro oder gar weniger den Vertrauensbereich verletzen. Das ist aber, wie es das Gesetz ausdrückt, eben nicht regelmäßig und bei jedem Diebstahl - und zwar auch nicht bei jedem Diebstahl höherwertiger Sachen - der Fall.
Immer muß es dabei auf den Einzelfall ankommen. Die Lösung "Rauswurf bei jedwedem Diebstahl" scheißt also aus meiner Sicht selbst in Wahrheit auf das Gesetz.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Auf jeden Fall nicht, wenn jemand bei uns in der Mülltonne was zu essen sucht.
Es beruhigt mich allerdings hier zu erfahren, daß Gesetzgebung und Rechtssprechung anscheinend nichts mit "Ethik" und "wie auch immer gearteten Moralvorstellungen" zu tun haben. Nicht, dass mir das gänzlich neu wäre. Es ist schließlich bekannt, dass inzwischen viele Gesetze von Unternehmen bzw. deren juristischen Vertretern selbst geschrieben und im Bundestag einfach durchgewunken werden. Aber so als genereller Denkansatz hat es mich doch überrascht. Es entlastet mich in meinem Verhältnis zum Gesetz jedenfalls ungemein.
Knüppel ausm Sack, man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.
Ich bewundere gerade den Verlauf dieser Diskussion mit verlaub. Ich bin ein recht simpel pragmatisch denkender Mensch gemäß dem Motto "ich denke also bin ich". Ich werde jetzt mal laut denken. Sie hat einfach Pech gehabt oder einen unfähigen Anwalt. Aufgrund meiner Abstammung, wenn ich mit so einer sch(w)einheiligen Begründung verklagt gewesen wäre, hätte ich behauptet ich werde wegen meiner Abstammung diskriminiert. Hätte dann irgenwelche kulturellen und soziologischen Argumente anführen lassen und mir ein verzertes Gewissen und eine verzertte Moral attestieren lassen. In meiner Kultur ist es Sünde Essen wegzuschmeissen. Hätte dem noch einen touch von Religionfreiheit mitgegeben. Und wahrscheinlich hätte die Sache einen anderen Verlauf genommen, könnte doch sein oder ....
wildturkey schrieb: Ich bewundere gerade den Verlauf dieser Diskussion mit verlaub. Ich bin ein recht simpel pragmatisch denkender Mensch gemäß dem Motto "ich denke also bin ich". Ich werde jetzt mal laut denken. Sie hat einfach Pech gehabt oder einen unfähigen Anwalt. Aufgrund meiner Abstammung, wenn ich mit so einer sch(w)einheiligen Begründung verklagt gewesen wäre, hätte ich behauptet ich werde wegen meiner Abstammung diskriminiert. Hätte dann irgenwelche kulturellen und soziologischen Argumente anführen lassen und mir ein verzertes Gewissen und eine verzertte Moral attestieren lassen. In meiner Kultur ist es Sünde Essen wegzuschmeissen. Hätte dem noch einen touch von Religionfreiheit mitgegeben. Und wahrscheinlich hätte die Sache einen anderen Verlauf genommen, könnte doch sein oder ....
Nee, glaube ich nicht. Kommt sicher auch immer ein bißchen auf den jeweiligen Sachverhalt an. Wahrscheinlich hättest Du wesentlich bessere Chancen, wenn Du Deiner Kultur/Religion gemäß 3x pro Tag Gebetsteppich ausrollen einklagen würdest.
Nach der hier von fachanwaltlicher Seite geführten Argumentation müßte der Begriff der Kultur allerdings vollkommen irrelevant sein. Zwar gab es hier auch schon mal sowas wie Kultur und Religion (Barmherzigkeit, Nächstenliebe), aber jetzt gibt es nur noch Gesetze.
Formal handelt es sich um Diebstahl, der einen massiven Vetrauensverlust Deines Maultaschen- äh Brötchengebers zur Folge hat. Dabei ist es anscheined völlig irrelevant, ob der Diebstahl in Müllrecycling besteht oder Du Deine Bank um die Tageseinnahmen erleichterst. Da würdest Du wahrscheinlich auch nicht mit der "Isch nur arme Türke-Bub"-Nummer rauskommen.
Hast wahrscheinlich Recht, und da ich nicht mehr an das Recht glauben konnte . Habe ich auch vor zehn Jahren nach 9. Semestern Jura Studium mein Gefühl für Gerechtigkeit an den Nagel gehangen und mich auf das wesentliche konzentriert. Entweder bu bist Jurist, oder du musst dir einen "nehmen" und mitreden zu können.
Spartacus schrieb:
wildturkey schrieb: Ich bewundere gerade den Verlauf dieser Diskussion mit verlaub. Ich bin ein recht simpel pragmatisch denkender Mensch gemäß dem Motto "ich denke also bin ich". Ich werde jetzt mal laut denken. Sie hat einfach Pech gehabt oder einen unfähigen Anwalt. Aufgrund meiner Abstammung, wenn ich mit so einer sch(w)einheiligen Begründung verklagt gewesen wäre, hätte ich behauptet ich werde wegen meiner Abstammung diskriminiert. Hätte dann irgenwelche kulturellen und soziologischen Argumente anführen lassen und mir ein verzertes Gewissen und eine verzertte Moral attestieren lassen. In meiner Kultur ist es Sünde Essen wegzuschmeissen. Hätte dem noch einen touch von Religionfreiheit mitgegeben. Und wahrscheinlich hätte die Sache einen anderen Verlauf genommen, könnte doch sein oder ....
Nee, glaube ich nicht. Kommt sicher auch immer ein bißchen auf den jeweiligen Sachverhalt an. Wahrscheinlich hättest Du wesentlich bessere Chancen, wenn Du Deiner Kultur/Religion gemäß 3x pro Tag Gebetsteppich ausrollen einklagen würdest.
Nach der hier von fachanwaltlicher Seite geführten Argumentation müßte der Begriff der Kultur allerdings vollkommen irrelevant sein. Zwar gab es hier auch schon mal sowas wie Kultur und Religion (Barmherzigkeit, Nächstenliebe), aber jetzt gibt es nur noch Gesetze.
Formal handelt es sich um Diebstahl, der einen massiven Vetrauensverlust Deines Maultaschen- äh Brötchengebers zur Folge hat. Dabei ist es anscheined völlig irrelevant, ob der Diebstahl in Müllrecycling besteht oder Du Deine Bank um die Tageseinnahmen erleichterst. Da würdest Du wahrscheinlich auch nicht mit der "Isch nur arme Türke-Bub"-Nummer rauskommen.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Wenn der Verlust des Vertrauens bei der Aneignung von offenkundlichen Abfall anfängt, der nur noch für euch in solchen Fällen augenscheinlich in anderen Welten wandelnden Juristen einen materiellen Wert darstellt und du nicht mehr zwischen einer gammelnden Maultasche und wirklichen Sachwerten unterscheiden kannst....
Würdest du mich wegen Diebstahls verklagen, wenn ich einen halben Schobben, den du bei Günter's nicht mehr geschafft hast aus deinem Gerippten in meinen Hals beförderte?
Ich weiß, der Fall ist hypothetisch, du schaffst des Gerippte allein
Würdest du mich wegen Diebstahls verklagen, wenn ich einen halben Schobben, den du bei Günter's nicht mehr geschafft hast aus deinem Gerippten in meinen Hals beförderte?
Wenn du Uli einen halben Schoppen wegtrinkst, brauchst du keinen Anwalt, sondern einen Arzt!
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Bevor ich wieder wegen "Anti-Amerikanismus" gesperrt werde; die folgende Aussage ist Sarkasmus.
Beim eigenen Geldbeutel verläuft die Grenze ca. bei 0,00 €. Bei anderen Menschen - insbesondere bei Menschen, die andere in Lohn und Brot bringen, liegt die Grenze bei ca. 1312,00€. Das sind nämlich per definitionem alles Ausbeuter, die einem den Strick verkaufen wollen, an dem man sie aufhängen wird.
HeinzGründel schrieb: Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Komm schon, Uli. Du weißt selbst ganz genau, dass im Strafrecht die Grenze bei 248a StGB derzeit bei 50 Euro gesehen wird. Solch eine Grenze brauchen wir hier aber gar nicht, da 626 BGB ja eine Abwägungsvorgabe trifft. Auf den vorliegenden Fall eines seit 17 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses angewandt, ist es auch bei Verletzung des Vertrauensbereichs für den AG nicht unzumutbar, erst nach vorheriger einmaliger Abmahnung fristlos kündigen zu können. Es erscheint hoch wahscheinlich, dass die AN nach Abmahnung mit Kündigungsdrohung nie wieder Essensreste mitnimmt, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.
Der Hauptunterschied bei diesem Einzelfall zu dem, in der Öffentlichkeit ähnlich bewerteten, anderen mit der Kassiererin und den Pfandbons ist für mich hier, dass die Eine Zugriff auf die Einnahmen des AG hat und genau diese an sich genommen hat. Das Vertrauen in die Ehrlichkeit ist da kaum noch gegeben. Egal wie gering der Betrag, sie hat auf dem ureigensten Gebiet, für das sie eingestellt ist, Vertrauen missbraucht. Das sieht für mich bei diesem Fall etwas anders aus. Wenn sie jetzt mutwillig Essen ruinieren, Geräte aus der Küche entwenden, oder auch Vorräte mitnehmen würde, ok. Da ist die Vergleichbarkeit gegeben und man kann dem AG nicht zumuten das Risiko einzugehen, dass dies nicht das erste und nicht das letze Mal war. Aber bei Abfall? Das ist für mich eher mit diesem Fall vergleichbar: http://www.stern.de/panorama/kinderbett-vom-muell-geklaut-gericht-erklaert-kuendigung-von-muellmann-fuer-unwirksam-1542527.html Da kann man von einem Pflichtverstoß sicher reden. Aber Vertrauen missbraucht? Das würde ich hier nicht sehen. Denn ein gewichtiges Interesse an der Art der Verwendung der Reste hat der AG nicht. Ihm dürfte es eher egal sein, was damit passiert(solange es nicht wieder aufgewärmt den Kunden serviert wird...).
Mal sehen welchen Kollegen sie beim nächsten Mal beschuldigt.
Danke für den Artikel, interessante Hintergründe.
Als Grundsatzurteil finde ich die Entscheidung, wenn auch vllt. nicht für diesen Fall speziell, gut, da es endlich den Aspekt der Verhältnismäßigkeit betont. Der bezieht sich weniger auf die Höhe des möglicherweise unterschlagenen Betrags. Es geht einfach um die Verhältnismäßigkeit zwischen Vertrauen und Tatbestand. Es darf nicht sein, dass jeder wegen einem möglichen Irrtum oder Fehler außerordentlich gekündigt werden kann mit Begründung des Vertrauensverlusts. Das ist eine Tatsache, die von Unternehmen durchaus genutzt werden kann, unliebsame Mitarbeiter (z.B. in Gewerkschaft tätige) loszuwerden.
Das wäre sicher besser als hier.
Kann aber nicht. Gehe ins Kino und speisen.
Im konkreten Fall (warum schalte ich mich jetzt doch wieder ein?!) ging es übrigens um Essensreste, die für den Abfall bestimmt waren.
Das fett markierte ist mir zu blöd, sorry.
Komm schon, Uli. Du weißt selbst ganz genau, dass im Strafrecht die Grenze bei 248a StGB derzeit bei 50 Euro gesehen wird.
Solch eine Grenze brauchen wir hier aber gar nicht, da 626 BGB ja eine Abwägungsvorgabe trifft. Auf den vorliegenden Fall eines seit 17 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses angewandt, ist es auch bei Verletzung des Vertrauensbereichs für den AG nicht unzumutbar, erst nach vorheriger einmaliger Abmahnung fristlos kündigen zu können. Es erscheint hoch wahscheinlich, dass die AN nach Abmahnung mit Kündigungsdrohung nie wieder Essensreste mitnimmt, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.
gegenfrage:
wo beginnt körperverletzung. wenn mich jemand im supermarkt bewußt anrempelt um schneller an der kasse zu sein oder erst wenn er mir eine zimmert?
wo beginnt nötigung? liegt die vor, wenn mich jemand im stadion daran hindert in meinen block zu gehen oder muss er mich erst persönlich bedrohen?
oder, ganz praxisnah, ist jedes stadionverbot gerechtfertigt, da der stadionbetreiber hausrecht hat?
ja, ich weiß, das ist leicht polemisch. aber ich denke wir sind uns einig, dass es so etwas wie "ermessungssache" gibt.
es muss natürlich "ermessenssache" heißen.
Am Samstag gehst du ins Kino....
Wir arbeiten noch daran:
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht den vergeistigten Gewaltbegriff als zu weitgehend beurteilt hatte, entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einer Sitzblockade auf der Autobahn zwar nicht für die erste Reihe der stehenden Autos Gewalt vorliegt (für diese Autofahrer liegt nur eine geistige Zwangswirkung vor), aber in Bezug auf die zweite Reihe Gewalt vorliegt. Durch die Autos in der ersten Reihe sähen sich diese Autofahrer einer körperlichen Zwangswirkung ausgesetzt. Diese sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ wurde aber aufgrund des Widerspruchs zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur kritisiert."
Mit Dir kann man nach meinen Erfahrungen hier in den letzten Wochen gar nichts besprechen. Entweder man ist Deiner Meinung oder man wird herabgewürdigt oder - wenn es schwierig wird - ist es Dir zu polemisch. In jedem Fall ist Deine Selbstgefälligkeit und Moral das Maß aller Dinge.
Ich möchte echt mal wissen was in Deinem Leben schiefgelaufen ist. Obwohl, wenn ich es recht bedenke, eigentlich nicht.
DA
Ich habe dazu bereits gesagt, daß die Grenze ist genau dort liegt, wo der Dienstherr ernsthaft Grund dazu hat, das Vertrauen zum Bediensteten in Zweifel zu ziehen.
Entsprechend dem oben bereits von stefank zitierten § 626 BGB, auf den weder ich, noch das Landesarbeitsgericht scheißen, ist aber bei der Beantwortung der Frage, ob der Vertrauensbereich wirklich verletzt, auf den Einzelfall abzustellen, nämlich "wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Es lassen sich durchaus Fälle denken, bei denen eine sog Bagatellkündigung wegen des Diebstahls von einem Euro oder gar weniger den Vertrauensbereich verletzen. Das ist aber, wie es das Gesetz ausdrückt, eben nicht regelmäßig und bei jedem Diebstahl - und zwar auch nicht bei jedem Diebstahl höherwertiger Sachen - der Fall.
Immer muß es dabei auf den Einzelfall ankommen. Die Lösung "Rauswurf bei jedwedem Diebstahl" scheißt also aus meiner Sicht selbst in Wahrheit auf das Gesetz.
Auf jeden Fall nicht, wenn jemand bei uns in der Mülltonne was zu essen sucht.
Es beruhigt mich allerdings hier zu erfahren, daß Gesetzgebung und Rechtssprechung anscheinend nichts mit "Ethik" und "wie auch immer gearteten Moralvorstellungen" zu tun haben. Nicht, dass mir das gänzlich neu wäre. Es ist schließlich bekannt, dass inzwischen viele Gesetze von Unternehmen bzw. deren juristischen Vertretern selbst geschrieben und im Bundestag einfach durchgewunken werden.
Aber so als genereller Denkansatz hat es mich doch überrascht. Es entlastet mich in meinem Verhältnis zum Gesetz jedenfalls ungemein.
Knüppel ausm Sack, man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.
Nee, glaube ich nicht. Kommt sicher auch immer ein bißchen auf den jeweiligen Sachverhalt an. Wahrscheinlich hättest Du wesentlich bessere Chancen, wenn Du Deiner Kultur/Religion gemäß 3x pro Tag Gebetsteppich ausrollen einklagen würdest.
Nach der hier von fachanwaltlicher Seite geführten Argumentation müßte der Begriff der Kultur allerdings vollkommen irrelevant sein. Zwar gab es hier auch schon mal sowas wie Kultur und Religion (Barmherzigkeit, Nächstenliebe), aber jetzt gibt es nur noch Gesetze.
Formal handelt es sich um Diebstahl, der einen massiven Vetrauensverlust Deines Maultaschen- äh Brötchengebers zur Folge hat. Dabei ist es anscheined völlig irrelevant, ob der Diebstahl in Müllrecycling besteht oder Du Deine Bank um die Tageseinnahmen erleichterst. Da würdest Du wahrscheinlich auch nicht mit der "Isch nur arme Türke-Bub"-Nummer rauskommen.
Wenn der Verlust des Vertrauens bei der Aneignung von offenkundlichen Abfall anfängt, der nur noch für euch in solchen Fällen augenscheinlich in anderen Welten wandelnden Juristen einen materiellen Wert darstellt und du nicht mehr zwischen einer gammelnden Maultasche und wirklichen Sachwerten unterscheiden kannst....
Würdest du mich wegen Diebstahls verklagen, wenn ich einen halben Schobben, den du bei Günter's nicht mehr geschafft hast aus deinem Gerippten in meinen Hals beförderte?
Ich weiß, der Fall ist hypothetisch, du schaffst des Gerippte allein
Wenn du Uli einen halben Schoppen wegtrinkst, brauchst du keinen Anwalt, sondern einen Arzt!
Bevor ich wieder wegen "Anti-Amerikanismus" gesperrt werde; die folgende Aussage ist Sarkasmus.
Beim eigenen Geldbeutel verläuft die Grenze ca. bei 0,00 €.
Bei anderen Menschen - insbesondere bei Menschen, die andere in Lohn und Brot bringen, liegt die Grenze bei ca. 1312,00€. Das sind nämlich per definitionem alles Ausbeuter, die einem den Strick verkaufen wollen, an dem man sie aufhängen wird.
Der Hauptunterschied bei diesem Einzelfall zu dem, in der Öffentlichkeit ähnlich bewerteten, anderen mit der Kassiererin und den Pfandbons ist für mich hier, dass die Eine Zugriff auf die Einnahmen des AG hat und genau diese an sich genommen hat. Das Vertrauen in die Ehrlichkeit ist da kaum noch gegeben. Egal wie gering der Betrag, sie hat auf dem ureigensten Gebiet, für das sie eingestellt ist, Vertrauen missbraucht.
Das sieht für mich bei diesem Fall etwas anders aus. Wenn sie jetzt mutwillig Essen ruinieren, Geräte aus der Küche entwenden, oder auch Vorräte mitnehmen würde, ok. Da ist die Vergleichbarkeit gegeben und man kann dem AG nicht zumuten das Risiko einzugehen, dass dies nicht das erste und nicht das letze Mal war.
Aber bei Abfall? Das ist für mich eher mit diesem Fall vergleichbar:
http://www.stern.de/panorama/kinderbett-vom-muell-geklaut-gericht-erklaert-kuendigung-von-muellmann-fuer-unwirksam-1542527.html
Da kann man von einem Pflichtverstoß sicher reden. Aber Vertrauen missbraucht? Das würde ich hier nicht sehen. Denn ein gewichtiges Interesse an der Art der Verwendung der Reste hat der AG nicht. Ihm dürfte es eher egal sein, was damit passiert(solange es nicht wieder aufgewärmt den Kunden serviert wird...).
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=12849428.html
Na die Kollegen werden sich freuen sie zurückzubekommen
http://www.sueddeutsche.de/karriere/der-fall-emmely-die-frau-die-sich-traut-1.956440
Mal sehen welchen Kollegen sie beim nächsten Mal beschuldigt.
Danke für den Artikel, interessante Hintergründe.
Als Grundsatzurteil finde ich die Entscheidung, wenn auch vllt. nicht für diesen Fall speziell, gut, da es endlich den Aspekt der Verhältnismäßigkeit betont. Der bezieht sich weniger auf die Höhe des möglicherweise unterschlagenen Betrags. Es geht einfach um die Verhältnismäßigkeit zwischen Vertrauen und Tatbestand. Es darf nicht sein, dass jeder wegen einem möglichen Irrtum oder Fehler außerordentlich gekündigt werden kann mit Begründung des Vertrauensverlusts. Das ist eine Tatsache, die von Unternehmen durchaus genutzt werden kann, unliebsame Mitarbeiter (z.B. in Gewerkschaft tätige) loszuwerden.