crasher1985 schrieb: So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Edit.....
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
crasher1985 schrieb: So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Aber auch da gibts Möglichkeiten. Wenn er nicht grad im Nebenhaus wohnt,könnte man es zb so hinstellen,dass man sich gerade erst kennen gelernt hat (im Internet Forum von EF) u. zum Zwecke der Fahrgemeinschaft diesen zum Fussballspiel mitgenommen hat.
Du weisst,was ich damit sagen will ?
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
in diesem sinne müsstest du eigentlich ein leichtes spiel haben, falls die parkhausfirma als zeugen nur einen angestellten der parkhausfirma hat
crasher1985 schrieb: So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Aber auch da gibts Möglichkeiten. Wenn er nicht grad im Nebenhaus wohnt,könnte man es zb so hinstellen,dass man sich gerade erst kennen gelernt hat (im Internet Forum von EF) u. zum Zwecke der Fahrgemeinschaft diesen zum Fussballspiel mitgenommen hat.
Du weisst,was ich damit sagen will ?
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
in diesem sinne müsstest du eigentlich ein leichtes spiel haben, falls die parkhausfirma als zeugen nur einen angestellten der parkhausfirma hat
Die Strafzettel schreibt wenn ich das richtig gesehen habe ein Mitarbeiter der Bahn.
crasher1985 schrieb: So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Aber auch da gibts Möglichkeiten. Wenn er nicht grad im Nebenhaus wohnt,könnte man es zb so hinstellen,dass man sich gerade erst kennen gelernt hat (im Internet Forum von EF) u. zum Zwecke der Fahrgemeinschaft diesen zum Fussballspiel mitgenommen hat.
Du weisst,was ich damit sagen will ?
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
Das ist nicht richtig. Im juristischen Verfahren bedeutet Glaubhaftigkeit die innere Logik einer Aussage. Die Stellung des Zeugen zur Partei beeinflusst die Glaubwürdigkeit der Aussage. Beides zusammen macht die Relevanz der Einlassung für die Urteilsfindung aus.
crasher1985 schrieb: So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Aber auch da gibts Möglichkeiten. Wenn er nicht grad im Nebenhaus wohnt,könnte man es zb so hinstellen,dass man sich gerade erst kennen gelernt hat (im Internet Forum von EF) u. zum Zwecke der Fahrgemeinschaft diesen zum Fussballspiel mitgenommen hat.
Du weisst,was ich damit sagen will ?
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
Das ist nicht richtig. Im juristischen Verfahren bedeutet Glaubhaftigkeit die innere Logik einer Aussage. Die Stellung des Zeugen zur Partei beeinflusst die Glaubwürdigkeit der Aussage. Beides zusammen macht die Relevanz der Einlassung für die Urteilsfindung aus.
... alles wie gehabt. Ob nun berechtigt oder nicht. Arzttermin und so weiter
53,65 Euro soll Wäldele für den Parkschein, der 33 Minuten abgelaufen war, berappen. Die Forderung, die der FR vorliegt, setzt sich folgendermaßen zusammen: 31 Euro für „Miete“, 10 Euro für die „Inkassovergütung“, der Rest sind Kosten für die Halteranfrage.
Glaubhaft bedeutet nicht , was der Zeuge mit dir unternommen
hat,(ob Fussball oder Puffbesuch-egal )sondern in welchem Verhältnis er zu dir steht.
Wenn du zum Beispiel mit deinem Gerichtsvollzieher auf dem Contiparklatz zusammen dein Fz abgestellt hättest,wäre dies ein relativ glaubhafter,also guter Zeuge.
Eine liebende Freundin eher weniger.
Ein Kumpel -na ja besser als nichts.
Edit.....
Je neutraler die Person als Zeuge ist,desto besser!
in diesem sinne müsstest du eigentlich ein leichtes spiel haben, falls die parkhausfirma als zeugen nur einen angestellten der parkhausfirma hat
Die Strafzettel schreibt wenn ich das richtig gesehen habe ein Mitarbeiter der Bahn.
Als du damals zu deinem Fz am Contiparkplatz zurück kamst,
befand sich keine Verwarnung o.ein Hinweis darauf dass du eine erhälst am Auto. Richtig ?
Das ist nicht richtig. Im juristischen Verfahren bedeutet Glaubhaftigkeit die innere Logik einer Aussage. Die Stellung des Zeugen zur Partei beeinflusst die Glaubwürdigkeit der Aussage. Beides zusammen macht die Relevanz der Einlassung für die Urteilsfindung aus.
So ist es ganz genau,ja.
Arzttermin und so weiter
53,65 Euro soll Wäldele für den Parkschein, der 33 Minuten abgelaufen war, berappen.
Die Forderung, die der FR vorliegt, setzt sich folgendermaßen zusammen: 31 Euro für „Miete“, 10 Euro für die „Inkassovergütung“, der Rest sind Kosten für die Halteranfrage.
http://www.fr-online.de/frankfurt/verkehr-teures-knoellchen,1472798,28230764.html