Hallo ich habe mal wieder ein kleines Verkehrsrechtsproblem.
Ich habe am 12.12 am bahnhof in fulda mein Auto abgestellt. Dort habe ich einenordentlichen parkschein gezogen und bin daraufhin Richtung FFM gefahren. Heute habe ich nun eine Zahlungsaufforderung der Firma Contipark erhalten.
Das Problem daran ist das ich mir nichts vorzuwerfen haben. Ich hab höchstwahrscheinlich auch den Parkschein nach einer solch langen Zeit nichtmehr.
Was ich jedoch habe ist ein zeuge (Mitfahrer) der gesehen hat wie ich den Parkschein gezogen und sichtbar im Auto platziert habe.
Durch eine kurze Internetrecheche bin ich nun etwas unsicher was ich tun soll. Einige schreiben das man garnicht reagieren soll und erst bei einem eventuellen Mahnbescheid wiederspruch einlegen soll.
Was soll ich am besten tun? Den Sachverhalt per Postweg erklären oder einfach ruhig bleiben und warten was kommt.
hab da überall schonmal nachgelesen. Der Unterschied ist das ich ja einen Parkschein hatte und nicht wie die meisten erst gar keinen gezogen habe.
Interessant ist wirklich wie ich nun reagieren soll. Der Forderung schriftlich widersprechen oder die Füsse ganz still halten bis zu einem Mahnbescheid (falls es einen geben sollte)
hab da überall schonmal nachgelesen. Der Unterschied ist das ich ja einen Parkschein hatte und nicht wie die meisten erst gar keinen gezogen habe.
Interessant ist wirklich wie ich nun reagieren soll. Der Forderung schriftlich widersprechen oder die Füsse ganz still halten bis zu einem Mahnbescheid (falls es einen geben sollte)
Widersprechen und nicht mehr reagieren. Irgendwann meldet sich ein Anwalt, den weist Du dann auf das erste Schreiben hin und machst einfach gar nix mehr. Fertig.
hab da überall schonmal nachgelesen. Der Unterschied ist das ich ja einen Parkschein hatte und nicht wie die meisten erst gar keinen gezogen habe.
Interessant ist wirklich wie ich nun reagieren soll. Der Forderung schriftlich widersprechen oder die Füsse ganz still halten bis zu einem Mahnbescheid (falls es einen geben sollte)
Widersprechen und nicht mehr reagieren. Irgendwann meldet sich ein Anwalt, den weist Du dann auf das erste Schreiben hin und machst einfach gar nix mehr. Fertig.
So heute kam ein Brief indem nimmt man von der Hauptforderung (127 €) abstand aber verlangt von mir jetzt 17,70.(Wenn ich es richtig verstehe)
Das setzt sich zusammen aus:
Halterermittlung: 10,20€ Mahngebühren: 7,50 €
Das sind laut Brief gemäß §§280,286 Verzugsschäden welche ich zu erstatten hätte weil ich erstmal nicht reagiert hat.
Kann mir mal jemand erläutern ob ich das zahlen muss? Ich meine ich habe ja nichts gemacht. Muss ich auf ungerechtfertigt Zahlungsaufforderungen überhaupt reagieren? Wenn ich §286 richtig deute greift doch Absatz 4.. Also das ich es nicht zu verschulden habe oder?
crasher1985 schrieb: So heute kam ein Brief indem nimmt man von der Hauptforderung (127 €) abstand aber verlangt von mir jetzt 17,70.(Wenn ich es richtig verstehe)
Das setzt sich zusammen aus:
Halterermittlung: 10,20€ Mahngebühren: 7,50 €
Das sind laut Brief gemäß §§280,286 Verzugsschäden welche ich zu erstatten hätte weil ich erstmal nicht reagiert hat.
Kann mir mal jemand erläutern ob ich das zahlen muss? Ich meine ich habe ja nichts gemacht. Muss ich auf ungerechtfertigt Zahlungsaufforderungen überhaupt reagieren? Wenn ich §286 richtig deute greift doch Absatz 4.. Also das ich es nicht zu verschulden habe oder?
Steht denn in dem Schreiben ,warum man von der Hauptforderung Abstand genommen hat?
crasher1985 schrieb: So heute kam ein Brief indem nimmt man von der Hauptforderung (127 €) abstand aber verlangt von mir jetzt 17,70.(Wenn ich es richtig verstehe)
Das setzt sich zusammen aus:
Halterermittlung: 10,20€ Mahngebühren: 7,50 €
Das sind laut Brief gemäß §§280,286 Verzugsschäden welche ich zu erstatten hätte weil ich erstmal nicht reagiert hat.
Kann mir mal jemand erläutern ob ich das zahlen muss? Ich meine ich habe ja nichts gemacht. Muss ich auf ungerechtfertigt Zahlungsaufforderungen überhaupt reagieren? Wenn ich §286 richtig deute greift doch Absatz 4.. Also das ich es nicht zu verschulden habe oder?
Steht denn in dem Schreiben ,warum man von der Hauptforderung Abstand genommen hat?
Nein es steht nur drinne das man aufgrund meines letzen Schreibens indem ich erneut wiedersprochen habe nun nurnoch diese 17.70€ möchte.
crasher1985 schrieb: So heute kam ein Brief indem nimmt man von der Hauptforderung (127 €) abstand aber verlangt von mir jetzt 17,70.(Wenn ich es richtig verstehe)
Das setzt sich zusammen aus:
Halterermittlung: 10,20€ Mahngebühren: 7,50 €
Das sind laut Brief gemäß §§280,286 Verzugsschäden welche ich zu erstatten hätte weil ich erstmal nicht reagiert hat.
Kann mir mal jemand erläutern ob ich das zahlen muss? Ich meine ich habe ja nichts gemacht. Muss ich auf ungerechtfertigt Zahlungsaufforderungen überhaupt reagieren? Wenn ich §286 richtig deute greift doch Absatz 4.. Also das ich es nicht zu verschulden habe oder?
Steht denn in dem Schreiben ,warum man von der Hauptforderung Abstand genommen hat?
Nein es steht nur drinne das man aufgrund meines letzen Schreibens indem ich erneut wiedersprochen habe nun nurnoch diese 17.70€ möchte.
Wenn du mittels Zeuge in der Lage bist,glaubhaft nachzuweisen,dass du einen Parkschein gelöst hast u. diesen auch gut sichtbar ausgelegt hast (du schreibst ja ,dass du nichts falsch gemacht hast) würde ich die 17.70 E nicht zahlen. Optimal wäre es dabei,wenn dein Zeuge eine neutrale Person wäre . Das hätte bei einem evtl.Prozess mehr Gewicht als Freundin, Kumpel o. Eltern.
Ich würde gar nichts zahlen. Wenn die von der Hauptforderung abstand genommen haben, ist das doch sicherlich so etwas wie eine Einsicht, oder nicht? Sprich, man hat erkannt, dass diese Forderung nicht rechtens ist.
Die Restforderung setzt sich doch aus den Gebühren, wie Mahnkosten und Fahrzeughalterermittlung zusammen. Warum solltest du denn die Kosten dafür übernehmen? Ich würde die anrufen und solange mit Fragen nerven, bis die keine Lust mehr haben
So habe gerade mit den Herren telefoniert. Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Den Brief auf jeden Fall aufheben, denn dafür kannst du ja nichts, dass dieser laut deren Aussage "etwas missverständlich" geschrieben wurde.
Zeuge ist Zeuge, fertig. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen. Allein schon aus dem Grund, es solchen "Unternehmen" so schwer wie möglich zu machen. Diese Privatsparkplatz-Sache ist nämlich neue Mode und wird sich auch sicherlich ausbreiten wie die Pest Dann hat so ein Betreiber noch nen "Kumpel" der für ihn die Abmahngschäfte erledigt.
Könnte mir sogar vorstellen, dass die net mal nen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, so ähnlich wie bei den ganzen anderen Abzockern. Aber mal was anderes: Diese Vertragsstrafe von 23,00 Euro... Konnte man das irgendwo einlesen, dass man im Fall der Fälle eine solche Gebühr zahlen muss? Oder stand dann irgendwo ein kleines Schild mit den AGB's? Weil, das hat auch schon wieder was mit den typischen versteckten Kleindetails wie bei Onlinegeschäften oder Ähnlichem.
CalaLlonga schrieb: Den Brief auf jeden Fall aufheben, denn dafür kannst du ja nichts, dass dieser laut deren Aussage "etwas missverständlich" geschrieben wurde.
Zeuge ist Zeuge, fertig. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen. Allein schon aus dem Grund, es solchen "Unternehmen" so schwer wie möglich zu machen. Diese Privatsparkplatz-Sache ist nämlich neue Mode und wird sich auch sicherlich ausbreiten wie die Pest Dann hat so ein Betreiber noch nen "Kumpel" der für ihn die Abmahngschäfte erledigt.
Könnte mir sogar vorstellen, dass die net mal nen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, so ähnlich wie bei den ganzen anderen Abzockern. Aber mal was anderes: Diese Vertragsstrafe von 23,00 Euro... Konnte man das irgendwo einlesen, dass man im Fall der Fälle eine solche Gebühr zahlen muss? Oder stand dann irgendwo ein kleines Schild mit den AGB's? Weil, das hat auch schon wieder was mit den typischen versteckten Kleindetails wie bei Onlinegeschäften oder Ähnlichem.
Gruß
Puh dsa kann ich dir nichtmal genau sagen ich meine aber davon an dem Aushang (am Parkscheinautomaten) nichts gelesen zu haben. Habe aber ehrlich egsagt auch nciht wirklich darauf geachtet da ich ja wie gesagt nen vernünftigen Parkschein gezogen habe.
Aber der zweite Teil meines letzten Posts würde mich mal interessieren. Also muss ich überhaupt meine Unschuld nachweisen?
Das kann ich dir gar nicht sagen. Ich denke ehr, dass die dir deine Schuld nachweisen müssten. Könnte ja jeder kommen und sagen du hättest dort ohne Schein geparkt.
Und da sehe ich auch schon wieder das Abzockpotential. Denn meiner Meinung nach, müssten die als Betreiber dafür sorgen, dass keiner ohne Zahlung überhaupt parken kann. Ganz einfach ein Schrankensystem wie im Parkhaus. Da nen Automaten hinstellen und jemanden rumlaufen lassen, der nach Parksündern sucht und das ganze noch als Privatfirma, finde ich einfach nicht in Ordnung. Bei Knöllchenjägern ist das was anderes.
CalaLlonga schrieb: Den Brief auf jeden Fall aufheben, denn dafür kannst du ja nichts, dass dieser laut deren Aussage "etwas missverständlich" geschrieben wurde.
Zeuge ist Zeuge, fertig. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen. Allein schon aus dem Grund, es solchen "Unternehmen" so schwer wie möglich zu machen. Diese Privatsparkplatz-Sache ist nämlich neue Mode und wird sich auch sicherlich ausbreiten wie die Pest Dann hat so ein Betreiber noch nen "Kumpel" der für ihn die Abmahngschäfte erledigt.
Könnte mir sogar vorstellen, dass die net mal nen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, so ähnlich wie bei den ganzen anderen Abzockern. Aber mal was anderes: Diese Vertragsstrafe von 23,00 Euro... Konnte man das irgendwo einlesen, dass man im Fall der Fälle eine solche Gebühr zahlen muss? Oder stand dann irgendwo ein kleines Schild mit den AGB's? Weil, das hat auch schon wieder was mit den typischen versteckten Kleindetails wie bei Onlinegeschäften oder Ähnlichem.
Gruß
Puh dsa kann ich dir nichtmal genau sagen ich meine aber davon an dem Aushang (am Parkscheinautomaten) nichts gelesen zu haben. Habe aber ehrlich egsagt auch nciht wirklich darauf geachtet da ich ja wie gesagt nen vernünftigen Parkschein gezogen habe.
Aber der zweite Teil meines letzten Posts würde mich mal interessieren. Also muss ich überhaupt meine Unschuld nachweisen?
Wenn die Contipark dir gegenüber eine Forderung erhebt,muss sie beweisen,dass diese ihrer Meinung nach zu Recht besteht.
Du musst zunächst mal gar nichts beweisen.
Als nächstes stellt sich die Frage,wie kommen die dazu dir eine gebührenpflichtige Verwarnung auzustellen,wenn du wie du schreibst, ordnungsgemäß einen PS gelöst hast,diesen gut sichtbar ausgelegt hast u. auch die Parkzeit nicht überschritten wurde.
Unterstellt,dass du die Wahrheit schreibst,gibt es ja nur zwei Möglichkeiten:
Entweder hat der Parkplatzwächter den PS übersehen oder er hat dich absichtlich ohne Verschulden deinerseits aufgeschrieben
Das zweite kann ich mir eigentlich kaum vorstellen-allerdings kenne ich das Geschäftsgebahren u. somit die Verwarnpraxis der Fa. Contipark natürlich nicht.
So,nachdem du dich im Recht fühlst u. auch einen Zeugen dafür hast,dass Parkscheinmäßig alles ordnungsgemäß abgelaufen ist,wirst du natürlich nicht bezahlen. (ich jedenfalls würde eine derart hohe Strafe auf keinen Fall bezahlen).
Du legst also schriftlich gegen die Verwarnug Widerspruch ein,begründest warum die Forderung deiner Meinung nach nicht besteht,benennst deinen Zeugen als Beweis für die Rechtmäßigkeit deines Handelns ,lehnst die Zahlung ab u. harrst der Dinge die da kommen werden.
PS: Im öffentlichen Parkraum spielt es keine Rolle,ob der Autofahrer keinen PS gelöst hat o.die PZ nur überschritten wurde.
Widersprechen und nicht mehr reagieren. Irgendwann meldet sich ein Anwalt, den weist Du dann auf das erste Schreiben hin und machst einfach gar nix mehr. Fertig.
Widersprechen und nicht mehr reagieren. Irgendwann meldet sich ein Anwalt, den weist Du dann auf das erste Schreiben hin und machst einfach gar nix mehr. Fertig.
Ich habe am 12.12 am bahnhof in fulda mein Auto abgestellt.
Dort habe ich einenordentlichen parkschein gezogen und bin daraufhin Richtung FFM gefahren.
Heute habe ich nun eine Zahlungsaufforderung der Firma Contipark erhalten.
3-facher Stundenstaz : 6,00 €
Vertragsstrafe : 23 €
Halterermittlung: 10,20 €
Mahngebühr : 7,50
Gesamt mal eben 46,70 €
Das Problem daran ist das ich mir nichts vorzuwerfen haben. Ich hab höchstwahrscheinlich auch den Parkschein nach einer solch langen Zeit nichtmehr.
Was ich jedoch habe ist ein zeuge (Mitfahrer) der gesehen hat wie ich den Parkschein gezogen und sichtbar im Auto platziert habe.
Durch eine kurze Internetrecheche bin ich nun etwas unsicher was ich tun soll. Einige schreiben das man garnicht reagieren soll und erst bei einem eventuellen Mahnbescheid wiederspruch einlegen soll.
Was soll ich am besten tun? Den Sachverhalt per Postweg erklären oder einfach ruhig bleiben und warten was kommt.
Wie schwer wichtet ein Zeuge in diesem Fall?
Gruß crasher
http://www.schadenfixblog.de/abzocke-durch-contipark/
Danke,
hab da überall schonmal nachgelesen.
Der Unterschied ist das ich ja einen Parkschein hatte und nicht wie die meisten erst gar keinen gezogen habe.
Interessant ist wirklich wie ich nun reagieren soll. Der Forderung schriftlich widersprechen oder die Füsse ganz still halten bis zu einem Mahnbescheid (falls es einen geben sollte)
Widersprechen und nicht mehr reagieren. Irgendwann meldet sich ein Anwalt, den weist Du dann auf das erste Schreiben hin und machst einfach gar nix mehr. Fertig.
Quelle: Eigene Erfahrung.
Super danke..
Das setzt sich zusammen aus:
Halterermittlung: 10,20€
Mahngebühren: 7,50 €
Das sind laut Brief gemäß §§280,286 Verzugsschäden welche ich zu erstatten hätte weil ich erstmal nicht reagiert hat.
Kann mir mal jemand erläutern ob ich das zahlen muss? Ich meine ich habe ja nichts gemacht. Muss ich auf ungerechtfertigt Zahlungsaufforderungen überhaupt reagieren?
Wenn ich §286 richtig deute greift doch Absatz 4.. Also das ich es nicht zu verschulden habe oder?
Steht denn in dem Schreiben ,warum man von der Hauptforderung Abstand genommen hat?
Nein es steht nur drinne das man aufgrund meines letzen Schreibens indem ich erneut wiedersprochen habe nun nurnoch diese 17.70€ möchte.
Wenn du mittels Zeuge in der Lage bist,glaubhaft nachzuweisen,dass du einen Parkschein gelöst hast u. diesen auch gut sichtbar ausgelegt hast (du schreibst ja ,dass du nichts falsch gemacht hast) würde ich die 17.70 E nicht zahlen.
Optimal wäre es dabei,wenn dein Zeuge eine neutrale Person wäre . Das hätte bei einem evtl.Prozess mehr Gewicht als Freundin, Kumpel o. Eltern.
Die Restforderung setzt sich doch aus den Gebühren, wie Mahnkosten und Fahrzeughalterermittlung zusammen. Warum solltest du denn die Kosten dafür übernehmen? Ich würde die anrufen und solange mit Fragen nerven, bis die keine Lust mehr haben
Der Brief ist etwas missverständlich aht man mir mitgeteilt und man nimmt in keinsterwesie Abstand von der Hauptforderung.
Warum ich nun diese Aufstellung der Mahnmgebühren sowie Halterermittlung bekommen habe konnte mir keiner erklären.
Ich habe dennen jetzt mittgeteilt das man es doch bitte unterlassen solle mich ständig anzuscheiben und einen Mahnbescheid beantragen möchte.
Die Aussage war dann "Äh ja da muss der Kollegge nochmal mit Contipark sprechen was nun die weitern Maßnahmen sind" .. ich habe dann nochmals darauf hingeiwesen das ich einen Zeugen dafür haben (was heisst glaubahft : er ist mit mir zum Fussball gefahren) und das wars.
Mal eine Generelle Frage dazu: Wieso muss ich in einem solchen Fall überhaupt meine Unschuld beweisen? Ich meine es handelt sich ja um eine Private Firma. Beweise in Form von irgendwelchen Fotos oder ähnlichen existieren njicht (wie auch). Bleibt lediglich die Aussage des "Strafzettel Ausstellers" übrig.
Gilt dann nicht generell Aussage vs. Aussage?
Zeuge ist Zeuge, fertig. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen. Allein schon aus dem Grund, es solchen "Unternehmen" so schwer wie möglich zu machen. Diese Privatsparkplatz-Sache ist nämlich neue Mode und wird sich auch sicherlich ausbreiten wie die Pest Dann hat so ein Betreiber noch nen "Kumpel" der für ihn die Abmahngschäfte erledigt.
Könnte mir sogar vorstellen, dass die net mal nen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, so ähnlich wie bei den ganzen anderen Abzockern.
Aber mal was anderes: Diese Vertragsstrafe von 23,00 Euro...
Konnte man das irgendwo einlesen, dass man im Fall der Fälle eine solche Gebühr zahlen muss? Oder stand dann irgendwo ein kleines Schild mit den AGB's? Weil, das hat auch schon wieder was mit den typischen versteckten Kleindetails wie bei Onlinegeschäften oder Ähnlichem.
Gruß
Puh dsa kann ich dir nichtmal genau sagen ich meine aber davon an dem Aushang (am Parkscheinautomaten) nichts gelesen zu haben. Habe aber ehrlich egsagt auch nciht wirklich darauf geachtet da ich ja wie gesagt nen vernünftigen Parkschein gezogen habe.
Aber der zweite Teil meines letzten Posts würde mich mal interessieren. Also muss ich überhaupt meine Unschuld nachweisen?
Wenn die Contipark dir gegenüber eine Forderung erhebt,muss sie beweisen,dass diese ihrer Meinung nach zu Recht besteht.
Du musst zunächst mal gar nichts beweisen.
Als nächstes stellt sich die Frage,wie kommen die dazu dir eine gebührenpflichtige Verwarnung auzustellen,wenn du wie du schreibst, ordnungsgemäß einen PS gelöst hast,diesen gut sichtbar ausgelegt hast u. auch die Parkzeit nicht überschritten wurde.
Unterstellt,dass du die Wahrheit schreibst,gibt es ja nur zwei Möglichkeiten:
Entweder hat der Parkplatzwächter den PS übersehen oder er hat dich absichtlich ohne Verschulden deinerseits aufgeschrieben
Das zweite kann ich mir eigentlich kaum vorstellen-allerdings kenne ich das Geschäftsgebahren u. somit die Verwarnpraxis der Fa. Contipark natürlich nicht.
So,nachdem du dich im Recht fühlst u. auch einen Zeugen dafür hast,dass Parkscheinmäßig alles ordnungsgemäß abgelaufen ist,wirst du natürlich nicht bezahlen.
(ich jedenfalls würde eine derart hohe Strafe auf keinen Fall bezahlen).
Du legst also schriftlich gegen die Verwarnug Widerspruch ein,begründest warum die Forderung deiner Meinung nach nicht besteht,benennst deinen Zeugen als Beweis für die Rechtmäßigkeit deines Handelns ,lehnst die Zahlung ab u. harrst der Dinge die da kommen werden.
PS: Im öffentlichen Parkraum spielt es keine Rolle,ob der Autofahrer keinen PS gelöst hat o.die PZ nur überschritten wurde.
Sie werden beide gleich behandelt.
Aber Du kannst natürlich auch munter weiter telefonieren.
Ok hast ja recht^^ Wollte nur einfach wissen was es mit diesem völlig unverständlichen schreiben auf sich hatte.