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Mahnung und Nachfrist bei verspäteter Lieferung? Hilfe!

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Gudee,

ich hab folgendes Problem... Und zwar habe ich Anfang August ein Bett bei einem Online-Händler bestellt, bezahlt wurde direkt und das Geld ist auch eingegangen.

Als vorraussichtlicher Liefertermin wurde die letzte Woche genannt.
Kurz vor Beginn der letzten Woche habe ich den Händler noch mal kontaktiert, ob der Liefertermin klar geht, der versicherte mir dann, dass das Bett unterwegs sei und die Spedition sich Montag oder Dienstag bei mir melden würde.

Passiert ist leider nichts, am Mittwoch habe ich nachgehakt, der Händler meinte er wird die Spedition kontaktieren und mich informieren, bis heute kam allerdings keine Info mehr.

Nun habe ich gesehen, dass der Händler zwar hervorragende Bewertungen bezüglich Bettzubehör und Matratzen hat, aber bei Betten miserabel bewertet wird. Es wird von etlichen Wochen, teils Monaten Verzögerungen berichtet.

Weil ich schlau sein wollte hab ich mein altes Bett schon vorletzte Woche auf den Sperrmüll gebracht, nun hab ich aber keine Lust Wochen oder gar Monate auf der Couch zu schlafen.

So jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Ist es legitim jetzt schon eine Nachfrist von ca. zwei Wochen zu setzen und bei nicht erfolgter Lieferung vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Hoffe ein paar For- bzw. Juristen können mir hier weiterhelfen.

Danke schonmal!
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Man kann es auch übertreiben. "Letzte Woche" war gestern beendet. Er ist streng genommen gerade mal einen halben Tag drüber.

Unabhängig davon, ja Dein Vorgehen ist "legitim". Dein Geld würdest Du im Zweifel dennoch einklagen müssen, und ob das ganze den Ärger wert ist...

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Man kann es auch übertreiben. "Letzte Woche" war gestern beendet. Er ist streng genommen gerade mal einen halben Tag drüber.

Unabhängig davon, ja Dein Vorgehen ist "legitim". Dein Geld würdest Du im Zweifel dennoch einklagen müssen, und ob das ganze den Ärger wert ist...

DA


Erstmal danke für die Antwort.

Es geht mir darum vorrauschauend zu handeln, du sagst ein halber Tag - ja ist richtig. Dann warte ich zwei Wochen - nichts ist passiert. Und dann?
Ja super, dann muss ich nochmal zwei Wochen warten, denn ohne Nachfrist setzen ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zulässig (soweit geht mein Rechtsverständnis dann doch noch). Habe dann also einen Monat auf einer Couch gepennt, wo mehr als 3-4std Schlaf nicht möglich sind.

Wie gesagt, bezüglich Betthandels sind die Bewertungen des Händlers extrem negativ mit Hinweis auf Wochen oder Monatelangen Vertröstungen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich habe keine Bewertung gefunden, wo geschrieben wurde, dass das Bett innerhalb des Zeitrahmens ankam.

Ansonsten würde ich mir auch nicht solche Gedanken darüber machen.
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Und - wie gesagt - am Mittwoch wurde mir gesagt man wird mich informieren. Seit dem bekomme ich keine Antwort mehr.

Kundenfreundlich und Seriös ist was anderes.

PS: Telefon > Anrufbeantworter.
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Entweder er gibt gleich nach oder er lässt es drauf ankommen.

Wenn das so häufig vorkommt, wird der Händler auch entsprechend erfahren in solchen Sachen sein. Und es drauf ankommen lassen. Am Ende knicken die meisten Leute nämlich dann doch ein. Also schick Deinen Brief. Aber nur wenn Du es auch durchziehen willst. Ansonsten ist die Aufregung umsonst.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Entweder er gibt gleich nach oder er lässt es drauf ankommen.

Wenn das so häufig vorkommt, wird der Händler auch entsprechend erfahren in solchen Sachen sein. Und es drauf ankommen lassen. Am Ende knicken die meisten Leute nämlich dann doch ein. Also schick Deinen Brief. Aber nur wenn Du es auch durchziehen willst. Ansonsten ist die Aufregung umsonst.

DA


Der Plan ist dann einfach zu Ikea zu fahren, um mir dort ein (vielleicht schlechteres) Bett direkt zu kaufen. Das habe ich dann wenigstens und kann ordentlich schlafen.

Logisch, er wird darin erfahren sein, aber mir gings es darum rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, vor dem Rechtsstreit selbst habe ich keine Angst, wenn ich denn richtig gehandelt habe.

Und darum geht es mir. Bin ich aus der Sicht des "Rechts" mit diesem Vorgehen weitesgehend sicher?


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