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Juristischer Rat gefragt: Notebookkauf

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Neulich habe ich mir bei einem Online-Versandhändler ein neues Notebook bestellt. Geliefert wurde es am Mittwoch, den 8.10. Ich habe es sofort in Betrieb genommen, das mitbestellte MS Office 2013 sowie andere Software installiert usw.

Nun erreichte mich heute eine E-Mail des besagten Versandhändlers. Man hat mir fälschlicherweise ein anderes als das bestellte Notebook zukommen lassen. Tatsächlich unterscheiden sich die Modelle in ein paar Merkmalen, unter anderem Prozessor und Arbeitsspeicher, was mir ehrlich gesagt nicht aufgefallen war. Der Preisunterschied zwischen beiden Modellen beträgt 80 Euro.

Der Händler bietet mir nun zwei Möglichkeiten: Entweder einen Tausch der Notebooks, Versandkosten werden von ihm übernommen, allerdings sehe ich das nicht ein, nachdem ich das Notebook bereits nach meinen Bedürfnissen eingerichtet und Zeit und Mühe investiert habe. Alternativ könnte ich es behalten und die 80 Euro nachzahlen.
Meine Frage: Ist das so rechtens von Seiten des Händlers? Muss ich die 80 Euro zahlen? Immerhin ist es sein Fehler und nicht meiner, dass ich anstatt des bestellten ein geringfügig besseres Modell erhalten habe.
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1. Der Händler kann nach § 812 BGB die Herausgabe verlangen, da diese Konfiguration des Notebooks ohne rechtlichen Grund geliefert wurde.
2. Es handelt sich um eine Holschuld gem. § 269 I BGB, d.h. der Händler muss nicht nur die Versndkosten übernehmen, sondern dafür sorgen, dass das Notebook bei dir abgeholt wird.
3. Du kannst verlangen, dass dir spätestens bei Abholung "Zug-um-Zug" das eigentlich bestellte Notebook ausgehändigt wird.
4. Unter dem Gesichtspunkt des § 280 BGB kannst du Ersatz für den Aufwand des Einrichtens des Notebooks verlangen.
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Cool danke, klingt ja schonmal nicht so schlecht.

Gibt es für dieses "Zug um Zug" noch irgend einen Paragraphen den ich zitieren könnte?

Danke jedenfalls nochmal für die schnelle und gut erklärte Antwort.
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Habo schrieb:
Cool danke, klingt ja schonmal nicht so schlecht.

Gibt es für dieses "Zug um Zug" noch irgend einen Paragraphen den ich zitieren könnte?

.


Die junge Leut .richten dir  jeden PC vorwärts und rückwärts ein, aber Lesen funzt ned so richtig . ( Spaß))

Stefank hat dir doch alles kompl. aufgezeigt.

Glückwunsch !Des Ding sollte damit dir gehören .

Insbesondere wenn du nicht nur die Abholung,sondern noch Betrag X   für deine Mühe wegen der Einrichtung beim Zug um Zug Geschäft einforderst.

Ich hätte eher die Frage vermutet, was man (oder Du )da  ansetzen soll ? ,-)

Ich glaub ,des nächste Gerät bestell ich auch mal im Internet   ,-)

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Dirty-Harry schrieb:
Habo schrieb:
Cool danke, klingt ja schonmal nicht so schlecht.

Gibt es für dieses "Zug um Zug" noch irgend einen Paragraphen den ich zitieren könnte?

.


Die junge Leut .richten dir  jeden PC vorwärts und rückwärts ein, aber Lesen funzt ned so richtig . ( Spaß))

Stefank hat dir doch alles kompl. aufgezeigt.

Glückwunsch !Des Ding sollte damit dir gehören .

Insbesondere wenn du nicht nur die Abholung,sondern noch Betrag X   für deine Mühe wegen der Einrichtung beim Zug um Zug Geschäft einforderst.

Ich hätte eher die Frage vermutet, was man (oder Du )da  ansetzen soll ? ,-)

Ich glaub ,des nächste Gerät bestell ich auch mal im Internet   ,-)

 


Wie kommsten drauf, dass ich so jung bin *g*?

Aber back to topic: kannte dieses "Zug um Zug" nicht, hab mich da jetzt über wikipedia nochmal eingelesen. Prinzipiell ist mir schon klar was ich denen schreiben soll, hatte nur gehofft denen noch nen weiteren Paragraphen um die Ohren hauen zu können.

Ich hätte pauschal mal 50 Euro fürs einrichten angesetzt. Als unangenehmen Nebeneffekt für den Onlinehändler  (darf ich schreiben, dass es sich um notebooksbilliger.de handelt? ) ist, dass ich mir noch nen Officepaket dazu gekauft habe mit einer Lizenz für nur einen PC, also auch dafür bräuchte ich dann ja Ersatz...


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