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Frage wegen nicht akzeptierter Krankmeldung

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Guten Morgen liebe Alleskenner und Forumsanwälte ,-)

Es geht um Folgendes:

Ich Kämpfe gerade mit den Folgen eines Bandscheibenvorfalls und der daraus resultierenden Lumboischialgie.

Am 22.10. war ich noch auf der Frühschicht arbeiten, wie die letzte Zeit davor auch schon auf Schmerzmittel.

Am 23.10. und 24.10. fehlte ich aus diversen Umständen der Unbeweglichkeit und anderen Problemen 2 Tage unentschuldigt.

Montags hatte ich mich dann krank gemeldet, mit dem Hinweis, dass die unentschuldigten Tage gerne unbezahlt bleiben können, oder von den knapp 100 Überstunden abgezogen werden können.

Dienstag den 28.10. habe ich mich dann zum Arzt fahren lassen und mich die komplette Woche krankschreiben lassen.
Die Krankmeldung habe ich dann auch beim Arbeitgeber nachmittags noch einwerfen lassen.

Das Problem ist nun, dass der AG mich vom 22.10. An dem ich noch arbeiten war, bis zum 31.10. Als unentschuldigt notiert hat.
Auf der Lohnabrechnung steht ausgesetzt wegen unentschuldigtem Fehlen.


Was vielleicht noch relevant ist, die Arbeitsstelle war bis zum 14.11. Befristet. Meine Probezeit wäre zum 17.11. ausgelaufen.
Die Kündigung mit 2-wöchiger Kündigungsfrist erhielt ich mit einer Abmahnung für die 2 unentschuldigten Tage am 31.10.

Daraufhin habe ich mich am 3.11. weiter krankschreiben lassen.

Am 4.11. Erhielt ich dann eine fristlose Kündigung, inkl. einer Abmahnung, dass ich montags den 3.10. nicht wieder zur Arbeit erschienen bin.

Das mit der Kündigung ist mir im Endeffekt egal, nur möchte ich gerne die Woche vom 27.10. - 31.10. Und den 22.10. An dem ich noch arbeiten war gerne haben, das sind immerhin um die 700 Euro brutto die mir fehlen.

Wie kann ich weiter vorgehen?
Meine Email zum 15.11. blieb bisher unbeantwortet und ein Telefonat scheiterte, da die Lohnabteilung dazu keine Auskunft geben konnte.

Gruß
Geyer
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DerGeyer schrieb:
Guten Morgen liebe Alleskenner und Forumsanwälte ,-)

Es geht um Folgendes:

Ich Kämpfe gerade mit den Folgen eines Bandscheibenvorfalls und der daraus resultierenden Lumboischialgie.

Am 22.10. war ich noch auf der Frühschicht arbeiten, wie die letzte Zeit davor auch schon auf Schmerzmittel.

Am 23.10. und 24.10. fehlte ich aus diversen Umständen der Unbeweglichkeit und anderen Problemen 2 Tage unentschuldigt.

Montags hatte ich mich dann krank gemeldet, mit dem Hinweis, dass die unentschuldigten Tage gerne unbezahlt bleiben können, oder von den knapp 100 Überstunden abgezogen werden können.

Dienstag den 28.10. habe ich mich dann zum Arzt fahren lassen und mich die komplette Woche krankschreiben lassen.
Die Krankmeldung habe ich dann auch beim Arbeitgeber nachmittags noch einwerfen lassen.

Das Problem ist nun, dass der AG mich vom 22.10. An dem ich noch arbeiten war, bis zum 31.10. Als unentschuldigt notiert hat.
Auf der Lohnabrechnung steht ausgesetzt wegen unentschuldigtem Fehlen.


Was vielleicht noch relevant ist, die Arbeitsstelle war bis zum 14.11. Befristet. Meine Probezeit wäre zum 17.11. ausgelaufen.
Die Kündigung mit 2-wöchiger Kündigungsfrist erhielt ich mit einer Abmahnung für die 2 unentschuldigten Tage am 31.10.

Daraufhin habe ich mich am 3.11. weiter krankschreiben lassen.

Am 4.11. Erhielt ich dann eine fristlose Kündigung, inkl. einer Abmahnung, dass ich montags den 3.10. nicht wieder zur Arbeit erschienen bin.

Das mit der Kündigung ist mir im Endeffekt egal, nur möchte ich gerne die Woche vom 27.10. - 31.10. Und den 22.10. An dem ich noch arbeiten war gerne haben, das sind immerhin um die 700 Euro brutto die mir fehlen.

Wie kann ich weiter vorgehen?
Meine Email zum 15.11. blieb bisher unbeantwortet und ein Telefonat scheiterte, da die Lohnabteilung dazu keine Auskunft geben konnte.

Gruß
Geyer


Bei mir in der Firma muß der "Gelbe Schein" am dritten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dein Arzt hätte sicherlich, aufgrund Deiner Beschwerden, den AU-Schein zwei Tage vordatieren können.
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Da ich mich erst Montags krankgemeldet habe und dienstags beim Arzt war, ist ein Tag rückwirkend der Montag drauf.
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Ich würde einfach mal bei Deinem Arzt nachfragen, ob man da rückwirkend noch was machen kann, da er ja Deine "Krankengeschichte" und die daraus resultierenden Beschwerden kennt.
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Die 2 unentschuldigten Tage sind mir eigentlich egal, mir gehts ja um die Folgewoche, da mein Arbeitgeber mir die Zeit als ausgesetzt und unbezahlt eingetragen hat.
Mir kommts vor, als wäre das Absicht um weniger zu zahlen.
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Als Arzt kann ich sagen, dass eine rückwirkende AU rechtlich nicht möglich ist. Viele Ärzte machen so etwas als "good will", kann aber enorme Probleme dem Arzt einbringen.

Im Arbeitsvertrag muss drin stehen, ab wann eine AU beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Im öffentlichen Dienst häufig erst ab dem dritten Tag, ansonsten wird es in Betrieben immer mehr Usus, dass ab dem ersten Tag eine AU vorzulegen ist.
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Da die fristlose Kündigung wirtschaftlich noch schwerer wiegt als die unbezahlten Tage davor, würde ich mir überlegen, Klage beim Arbeitsgericht gg. die Kündigung einzulegen (Achtung: 3-Wochen-Frist ab Zugang!) und dort parallel das Dir zustehende Gehalt einzufordern.

Der 22.10. steht Dir ohnehin zu.
Ab Krankmeldung auch wieder alle Tage.

Was dazwischen war, kann man nur klären, wenn Du uns erzählst, was der Arbeitsvertrag dazu hergibt (s. DocMocs Beitrag).
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Jetzt mal unabhängig vom arbeitsrechtlichen Teil, zu dem Misanthrop ja alles wesentlich gesagt hat (insbesondere was steht im Arbeitsvertrag ?)

Ich hoffe, Du hast dich wegen des banscheibenvorfalls durchgängig bis heute (und noch weiter ) krankschreiben lassen .?

Der  Wegfall des Arbeitsverhältnissses begründet wegen der Im Zeitraum des Arbeitsverhältnisses eingetretenen  AU Krankengeldanspruch (bis maximal 78 Wochen =1,5 Jahre.)

Krankegels ist zudem  höher als Arbeitslosengeld  und verschiebt bzw. verlängert den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Weil Arbeitslosengeld in diesem KG -Fall erst nach dem AU Ende begint.Und ab da   erst die ALG Höchstdauer beginnt.

Bist du durchgängig bis heute krank geschrieben Geyer ?
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Nein, ich war nur bis zum 7.11. Krankgeschrieben. Da ich ja fristlos gekündigt wurde, hatte ich das nicht mehr in anbetracht gezogen.

Im Vertrag steht AU ab dem ersten Tag.
Hatte mich ja montags krankgemeldet und war dienstags beim Arzt und hab mich krankschreiben lassen, rückwirkend mit montag.
Das ist ja dann quasi eine AU ab dem ersten Tag, oder sehe ich das falsch.
Abgegeben sein, soll sie spärestens ab dem dritten Tag. Und meine Freundin hat sie ja am zweiten Tag (Dienstag) in einem Umschlag mit dem Stundennachweis von Okt. eingeworfen

Das hatte in Vergangenheit auch kein Problem gemacht.

Ich habe einfach den Verdacht, dass der AG mich weiter als unentschuldigt ausgesetzt hat um Geld einzusparen.

Ich habe meinen Sachverhalt vorhin nochmal in einer Email geschildert, und um Prüfung gebeten, da ich ja noch im Dezember die Restauszahlung der ganzen Überstunden und Urlaub bekomme.
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Klage beim Arbeitsgericht einlegen .Siehe oben Misanthrops Anmerkung.

Bezüglich der Überstunden und des Resturlaubs solltest du bedenken , daß Überstunden und Urlaubsansprüche besonders in der Klageschrift kenntlich gemacht werden müßen .

Und zwar ebenfalls im Rahmen einer speziellen Frist..sonst sie fort (Anspruch verwirkt)und der Arbeitgebr freut sich .

Also: Klage. und dabei ganz speziell Urlaub und Überstunden deklarieren .

Den Rest bzw. grundsätzlihe Dinge zu deiner Klage  sagt dir hier evtl.noch einer unserer geschätzten Juristen ,die sich insoweit richtig auskennen
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Ich nochmal. Ich Depp hab das Allerwichtigste vergessen.

Und das solltest Du unbedingt genau so machen , weil es dich für den Zeitraum der ärztlich bescheinigten  AU(also ab  diesem von Dir genannten  Montag) bis zum tag der fristlosen Kündigung bzw. AU Ende auf jeden fall wirtschaftlich absichert.

Ganz wichtig, Zweigleisig vorgehen.!!

Du rufst deine Krankenkasse an und schilderst die Dinge.
Nämlich :
---vom Montag den xy vom Arzt arbeitsunfähig  geschrieben .
--Arbeitgeber hat dir fristlos gekündigt und verweigert die Lohnfortzahlung
--Klage wirst Du beim Arbeitsgericht einlegen
und.....
---sie (die Krankenkasse )möchten dir deshalb die Unterlagen zur Krankegeldauszahlung zuschicken .!!!!!!!
-über den Ausgang des Arbeitsgerichtsverfahrens wirst du sie (die Krankenkasse zu gegbener Zeit informmieren , dami sie evtl ihren Ersatzanspruch in höhe des Krankegeldes gegen den Arbeitgeber geltend machen können .

Ergo: Du läßt du dir exakt für den gegnüber dem Arbeitgeber strittigen Zeitraum Krankengeld bezahlen .Steht dir zu !!

Dann wickelst Du ganz entspannt zu gegebener Zeit den Arbeitsgerichtsprozeß wegen der für diesen verweigerten Lohnfortzahlungszeitraum vor Gericht ab.

Gewinnst Du diesen Lohnfortahlungszeitraum (ab dem Montag , wo der Arzt dir Arbeitsunfähigkeit attestiet hat) rufst Du anschl. die Krankenkasse an und benachrichtigst diese, Sie mögen deshalb ihren Ersatzanspruch beim Arbeitgber geltend machen , Du bekommst im Falle deines Sieges gegen den Arbeitgeber nur noch die Differenz zw.Krankengeld und der höheren Lohnfortzahlung.

Verlierst den Prozeß gegn den Arbeitgeber wegen der verweigerten Lohnfortzhalung  (warum auch immer ).... dann kannst du dir auch  ein Ei drauf backen,weil du zumindest in Höhe des Krankegeldes wirtschaftlich abgesichert bist. ,-)

Anspruch auf Krankengeld besteht in deinem fall nämlich  wegen der verweigerten Lohnfortzahlung .Alles legitim und rechtmäßg !!

Genau so machst DU es.

Gegenüber der Krankenkasse!
Und mit der Klage gegen n den Arbeitgeber.
(Die Klage muß auf jeden Fall sein...ich vermute der Arbeitgeber will sich insgesamt schadlos halten ,Und dir nicht mal Überstunden und Urlaub auszahlen . Und insbesondere letzteres muß er auf jeden Fall bezahlen , wenn du fristgerecht die Klage einreichst.)

So wie ich es aufgezeigt habe machst Du es bitte unbedingt ,damit solltest   du auf jeden fall auf der sicheren Seite
sein .  

Gute Verrichtung !!
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Keine abschließende Rückmeldung des Diskussionseröffners hinterläßt immer so ein eigenartiges Gefühl .

Ich hoffe, es funzt alles.

Krankenkasse angerufen ? Dinge auf den Weg gebracht ?

Ich beende meine Beteiligung an dieser Diskussion .

Biete dir aber gerne an, bei evtl. Unklarheiten - z:b.bei der KV Abwicklung - per PN  weiter gerne zur Verfügung zu stehen .

Ferner hab ich auch einen genialen Arbeitsrechtler an der Hand.


Also: Wenns insoweit noch Bedarf geben sollte.    PN Funktion benutzen  ,-)  
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Wollte mich nochmal bedanken.
Nach einem Brief durch das Arbeitsgericht an den AG, habe ich letztendlich alles bekommen.


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