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Weihnachtsgeld

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Eine Frage an die Rechtsgelehrten:
ist es immer noch so, dass man Weihnachtsgeld zurückzahlen muß, wenn man vor dem 31.03. kündigt ?
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Also ich bin zwar kein Gelehrter und auch kein Meteorologe.
Wenn es draußen donnert und blitzt, ist das mit Sicherheit ein Gewitter und wenn Du kein Weihnachtsgeld bekommen hast, so wie die meisten hier, dann musst Du auch keins zurück zahlen!. ,-)  
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Foofighter schrieb:
Eine Frage an die Rechtsgelehrten:
ist es immer noch so, dass man Weihnachtsgeld zurückzahlen muß, wenn man vor dem 31.03. kündigt ?


Darüber sollte der Arbeitsvertrag Aufschluss geben.
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stormfather3001 schrieb:
Also ich bin zwar kein Gelehrter und auch kein Meteorologe.
Wenn es draußen donnert und blitzt, ist das mit Sicherheit ein Gewitter und wenn Du kein Weihnachtsgeld bekommen hast, so wie die meisten hier, dann musst Du auch keins zurück zahlen!. ,-)    


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Brady schrieb:
stormfather3001 schrieb:
Also ich bin zwar kein Gelehrter und auch kein Meteorologe.
Wenn es draußen donnert und blitzt, ist das mit Sicherheit ein Gewitter und wenn Du kein Weihnachtsgeld bekommen hast, so wie die meisten hier, dann musst Du auch keins zurück zahlen!. ,-)    


 


Na Du Smiley-Nichtversteher?
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Es muss eigentlich im Arbeitsvertrag oder in der Betreibsordung ( solltet Ihr eine haben?!?) geregelt sein. In den meisten Fällen sollte das aber so sein mit der Rückzahlung wenn Du vor dem 31.03 kündigst. Ist jedenfalls bei uns so und auch bei vielen Firmen die ich kenne.

VG
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stormfather3001 schrieb:
Brady schrieb:
stormfather3001 schrieb:
Also ich bin zwar kein Gelehrter und auch kein Meteorologe.
Wenn es draußen donnert und blitzt, ist das mit Sicherheit ein Gewitter und wenn Du kein Weihnachtsgeld bekommen hast, so wie die meisten hier, dann musst Du auch keins zurück zahlen!. ,-)    


 


Na Du Smiley-Nichtversteher?


.!.
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Brady schrieb:
stormfather3001 schrieb:
Brady schrieb:
stormfather3001 schrieb:
Also ich bin zwar kein Gelehrter und auch kein Meteorologe.
Wenn es draußen donnert und blitzt, ist das mit Sicherheit ein Gewitter und wenn Du kein Weihnachtsgeld bekommen hast, so wie die meisten hier, dann musst Du auch keins zurück zahlen!. ,-)    


 


Na Du Smiley-Nichtversteher?


.!.


°I°
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Ihr seiT mir ja ein besonders hilfreiches Gesindel......
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Biste da noch nicht weiter?
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Foofighter schrieb:
Ihr seiT mir ja ein besonders hilfreiches Gesindel......  


Wenn Du nicht mitteilst, was in Deinem Vertrag steht, kann Dir leider kein anderer sagen, wie die Antwort auf Deine Frage lautet.

Steht aber da oben bereits.
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Foofighter schrieb:
Eine Frage an die Rechtsgelehrten:
ist es immer noch so, dass man Weihnachtsgeld zurückzahlen muß, wenn man vor dem 31.03. kündigt ?


Setz mal eine Suchmaschine in Gang (Suchwort: Weihnachtsgeld zurückzahlen), da findest du hilfreiche Beiträge.
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Moin,
Frage wäre zunächst habt ihr einen Tarifvertrag?
Und wenn ja, welchen?


Im öD gab es bis 30.09.2005 die Regelung im alten BAT.
Im neuen TVöD gibt es keine Rückzahlregelung mehr.
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wenn es einen Betriebsrat bei euch gibt, dann frag dort direkt mal nach. Die kennen die Verträge und die Frage.


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