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Frage an die Anwälte [Unterhalt]

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Gude,

kurz die Situatuion:

Am 15.8.2013 habe ich nach 10,5 Jahren Beziehung geheiratet. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im Oktober 2011 geboren wurde.  Um Ihn betreuen zu können, hat meine Frau ihre Arbeit bereits vor der Hochzeit von 75% auf 40% runtergeschraubt.
Jetzt sieht es so aus, also ob unsere Beziehung kurz vor dem Ende steht. Nicht mein Plan, aber ich werde mich wohl nicht dagegen wehren können.

Meine Frage:

Hat meine Frau im Falle einer Trennung/Scheidung Unterhaltsansprüche? Es wird ja dann auf eine Ehe
Wenn jemand Details zu Gehalt etc. brauch, gerne per PN.  

Es geht mir nicht um das Geld fürs Kind, das bezhale ich sehr gerne und werde auch nicht darüber Diskutieren.
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Nach § 1579 Abs.1 BGB kann der Unterhalt versagt oder gekürzt werden, wenn die Ehezeit kurz und die Zahlung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten grob unbillig wäre.  Die Rechte eines gemeinsamen Kindes sind dabei zu wahren.
Eine Ehezeit von unter zwei Jahren ist regelmäßig als kurz anzusehen, die Dauer der Beziehung vor der Ehe spielt hierfür keine Rolle. Allerdings kann dies bei dem Kriterium "grobe Unbilligkeit" berücksichtigt werden.
Wichtiger sind die Rechte des Kindes. Nach § 1570 BGB kann für die Dauer von 3 Jahren nach der Geburt eines Kindes Unterhalt verlangt werden, also hier mindestens bis 2014. Danach muss nach Billigkeitserwägungen entschieden werden, eine Rolle könnte hierbei spielen, dass nach gemeinsamer Absprache die Arbeitszeit verkürzt wurde. Aber auch alle anderen Kriterien, wie etwa die wirtschaftlichen Verhältnisse der geschiedenen Ehepartner, sind zu berücksichtigen.
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Ok, danke schonmal!

Also würde ich bis zum dritten Geburtstag meines Filius an beide, anschließend vielleicht was an beide zahlen müssen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nämlich realtiv unausgewogen zu meinen Gunsten. In der jetzigen Konstellation habe ich ca 2,5-3 mal soviel Entgelt.
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Ich weiss, ernstes Thema... trotzdem, warte mit dem Lottospielen noch bis nach der Ehe

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-lottogewinner-muss-an-seine-ex-frau-zahlen-a-928192.html
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Naja, so boshaft bin ich nicht, dass ich auf einen halben Gewninn verzichten würde, nur weil sie dann die andere Hälfte hätte.
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SGE-URNA schrieb:
Ich weiss, ernstes Thema... trotzdem, warte mit dem Lottospielen noch bis nach der Ehe

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-lottogewinner-muss-an-seine-ex-frau-zahlen-a-928192.html


Da muss ich aber auch noch was zum Besten geben,
drum prüfe wer sich ewig bindet,...

habt ihr das gehört von den zweien 99 und 103 Jahre alt, 8 Kinder, 55 Enkel, 55 Ur-und Ururenkel?
haben jetzt nach 80 Jahren in Weiß geheiratet
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Ich hol das jetzt nochmal hoch. Hat sich einiges getan bis jetzt.

Ich bin seit 8.1. 2015 rechtskräftig geschieden. Es wurde Rechtsmittelverzicht erklärt, also war der Trennungsunterhalt damit auch hinfällig.

Zum Thema nachehelichen Unterhalt habe ich noch nichts gehört, war auch nicht Bestandteil des Scheidungsverfahrens.

Meine Frage jetzt: Bis wann müsste sie mich in Verzug setzen, um nachehelichen Unterhalt geltend zu machen? Muss ich jetzt 3 Jahre die Luft anhalten, oder kann ich mich langsam entspannen?

Der Junior hat einen Vollzeit-Kiga-Platz, aber meine Ex-Frau hat Ihre Arbeitszeit noch nicht auf die Ursprünglichen 75% aufgestockt, sondern erst auf 50%

Knapp bei Kasse scheint sie nicht unbedingt zu sein, denn sie fährt im Februar das zweite mal innerhalb von 5 Monaten mit ihrem neuen Partner in Urlaub. Den hat sie erst seit Juni, also ist das wohl noch keine "verfestigte Lebensgemeinschaft"

Kindesunterhalt ist völlig unstrittig, den zahle ich komplett, obwohl der kleine 7 von 14 Nächten bei mir ist.
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Also erstens mal gelten die "drei Jahre" nicht ab Trennung sondern ab Geburt des Kindes. Die sind allemal rum.
Im Grunde war das Einkommen der KM bis zum dritten Geb. des Kindes überobligatorisch und hätte gar nicht angerechnet werden müssen. Es könnte passieren, dass sie nachträglich TU fordert, bis zu 12 Monate rückwirkend. Ob der "Rechtsmittelverzicht" das hemmt weiß ich nicht., mE sind das verschiedene Schuhe.
Sollte Deine Ex nachehelichen Unterhalt/ BU haben wollen, muss sie erstens klagen und zweitens wird das für einen sehr kurzen Zeitraum sein, maximal ein Jahr (2/3 der Ehezeit wird oft genommen).

Wenn Du glaubst, dass Du den richtigen KU zahlst, kannst Du Dich entspannen. MMm zahlst Du zuviel, wenn Du das Kind zur Hälfte betreust. Im allgemeinen ist es allerdings so, dass die Mütter diese großzügige Betreuung häufig abschaffen, wenn man was am Unterhalt ändern will.

DA
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Trennungsunterhalt habe ich gezahlt, nach 3/7 Regelung. Da kann nix kommen.
Es geht mir jetzt darum, welches Zeitfenster sie hat, um nachehelichen Unterhalt einzuklagen.
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MMn 12 Monate

DA
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Danke


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