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Frage an die Anwälte (Kündigungsfrist)

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Mal eine Frage an unsere Rechtsexperten im Forum.

Meine Frau hat die Chance einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses wäre der 01.04.2015.

Ihr bestehender Arbeitsvertrag, vor ca. 19 Jahren abgeschlossen, beinhaltet folgenden Passus:

"Für das Arbeitsverhältnis finden im übrigen die gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Kündigungsfristen Anwendung. Jede tarifliche oder gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Ihren Gunsten wirkt gleichermaßen zu Gunsten der Firma ....."

Die gesetzliche Kündigungsfrist laut BGB beträgt für den Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Jetzt kommt allerdings ihr Tarifvertrag ins Spiel und dort steht:
Lebensalter + Betriebszugehörig = Messzahl und von der Messzahl ist die Kündigungszeit abhängig. In diesem Falle, 3 Monate zum Quartalsende.

Was kommt denn nun hier zum Tragen, kann man sich durch das Beziehungsweise im AV die Kündigungsfrist quasi aussuchen oder greift hier automatisch die Längere Kündigungsfrist???

Um schnelle Antwort wird gebeten.

Danke im Voraus
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Bin kein Anwalt, habe nur etwas Kenntnis in dem Thema.
Gesetz = Untergrenze. Die gesetzliche K-Frist greift, wenn keine andere bessere Vereinbarung getroffen wurde. Hier existiert mit dem Tarifvertrag eine bessere Regelung. Daher greift die tarifvertragliche K-Frist. Keine Wahlmöglichkeit.
Wenn sie sich gut mit dem aktuellen Arbeitgeber versteht und ein Nachfolger gefunden wird (wenn nötig) ist vielleicht ein Aufhebungsvertrag zum 31.3. möglich?


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