Unkrautvernichter schrieb: Oh vorsicht Leute, da wird zwischen den Zeilen gestänkert, keiner verstehts, nur die Verfasser solcher Texte.
Was bringt es dem Verfasser, wenn nur er die Stänkerei als eine solche erkennt und nicht der Leser?
Weil der der es liest gleichzeitig wieder Verfasser ist und dementsprechend auch Entscheider.
Da ist was dran....allerdings glaub ich nicht...das ein Handwerksmeister wirklich weiß, was da so zwischen den Zeilen steht und wenn dann ist es meist nur halbwissen aus dem Internet oder aus irgendwelchen "Profibüchern"....
Herr Brady war in unserem Forum 01.01.2001 bis zum 31.06.08 ( ) als User beschäftigt.
Sein Aufgabenbereich umfaßte unter anderem folgende Tätigkeiten:
[ulist]
Anpöbelungen junger User
Sittliche Aufsicht über den PN Verkehr männlicher User und gegebenfalls Ermahnung dieser
Überwachung des Gebabbels
Bedienung der Kaffemaschine
[/ulist] Er war stehts bemüht und hat die ihm übertragenen Aufgaben meistens zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Er zeichnete sich vor allem durch Pünktlichkeit und sein Bemühen zu einer Verbesserung des Betriebsklimas aus. Auch durch die Bedienung des Faxgerätes zeichnete er sich aus.
Herr Brady für die geleistete Arbeit und freuen und auf eine weitere Zusammenarbeit.
Dieses Zwischenzeugnis wurde erstellt, um Herrn Brady die Suche nach einem neuen Forum zu erleichtern.
Eintracht.de
Spaß beiseite: Alle obigen Formulierungen (bis auf die Tätigkeitsbeschreibung) mußte ich durchaus schon in Zeugnissen lesen. Wenn ihr etwas in dieser Richtung in euren eigenen findet, sollten ihr dringend mal Kontakt zum HG aufnehmen...
HeinzGründel schrieb: Ja. Bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schicks mal rüber.
Meins schick ich Dir besser gleich gar net. Der Kerl von meiner ersten Schul hat reingeschrieben „Immer wenn ich den Mann seh, wird mir wohl, und wenn’s von hinten ist, noch wöhler.“ Und der Oberheini von der zweiten Schul, der von morgens bis abends mit’m Faust in der Tasch rumgelaufen ist, hat noch was von „immer strebend sich bemüht“ dazugekritztelt. Des wird im Läbbe nix mehr
Von wegen Schule, wie ist es eigentlich zu bewerten wenn ein Lehrer zu einem sagt: "Hoffentlich packen sie die Prüfung, ich kann sie nicht mehr sehen.".
HeinzGründel schrieb: Ja. Bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schicks mal rüber.
Meins schick ich Dir besser gleich gar net. Der Kerl von meiner ersten Schul hat reingeschrieben „Immer wenn ich den Mann seh, wird mir wohl, und wenn’s von hinten ist, noch wöhler.“ Und der Oberheini von der zweiten Schul, der von morgens bis abends mit’m Faust in der Tasch rumgelaufen ist, hat noch was von „immer strebend sich bemüht“ dazugekritztelt. Des wird im Läbbe nix mehr
Von wegen Schule, wie ist es eigentlich zu bewerten wenn ein Lehrer zu einem sagt: "Hoffentlich packen sie die Prüfung, ich kann sie nicht mehr sehen.".
Betragen 4- würde ich sagen, aber wackelig,gaaanz wackelig
HeinzGründel schrieb: Ja. Bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schicks mal rüber.
Meins schick ich Dir besser gleich gar net. Der Kerl von meiner ersten Schul hat reingeschrieben „Immer wenn ich den Mann seh, wird mir wohl, und wenn’s von hinten ist, noch wöhler.“ Und der Oberheini von der zweiten Schul, der von morgens bis abends mit’m Faust in der Tasch rumgelaufen ist, hat noch was von „immer strebend sich bemüht“ dazugekritztelt. Des wird im Läbbe nix mehr
Von wegen Schule, wie ist es eigentlich zu bewerten wenn ein Lehrer zu einem sagt: "Hoffentlich packen sie die Prüfung, ich kann sie nicht mehr sehen.".
HeinzGründel schrieb: Ja. Bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schicks mal rüber.
Meins schick ich Dir besser gleich gar net. Der Kerl von meiner ersten Schul hat reingeschrieben „Immer wenn ich den Mann seh, wird mir wohl, und wenn’s von hinten ist, noch wöhler.“ Und der Oberheini von der zweiten Schul, der von morgens bis abends mit’m Faust in der Tasch rumgelaufen ist, hat noch was von „immer strebend sich bemüht“ dazugekritztelt. Des wird im Läbbe nix mehr
Von wegen Schule, wie ist es eigentlich zu bewerten wenn ein Lehrer zu einem sagt: "Hoffentlich packen sie die Prüfung, ich kann sie nicht mehr sehen.".
Aeppelwoifanatiker schrieb: Hallo allwissendes Forum
Bezüglich des Themas habe ich 2 Fragen:
1. Gilt bzgl eines "Rechtsanspruches auf ein Arbeitszeugnis" §630 BGB?
2. Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen,wenn ich als studentische Aushilfe gearbeitet habe?
Danke & Grüße
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt auch in
Teilzeitbeschäftigungen Nebenbeschäftigungen befristeteten oder unbefristeteten Arbeitsverhältnissen freiberuflicher oder fest angestellter Tätigkeit Aushilfstätigkeiten, Praktikanten- oder Probearbeitsverhältnissen
Das Zeugnis musst du aber verlangen. Automatisch passiert das vielfach nicht.
Herr Brady war in unserem Forum 01.01.2001 bis zum 31.06.08 ( ) als User beschäftigt.
Sein Aufgabenbereich umfaßte unter anderem folgende Tätigkeiten:
[ulist]
Er war stehts bemüht und hat die ihm übertragenen Aufgaben meistens zu unserer Zufriedenheit erfüllt. Er zeichnete sich vor allem durch Pünktlichkeit und sein Bemühen zu einer Verbesserung des Betriebsklimas aus. Auch durch die Bedienung des Faxgerätes zeichnete er sich aus.
Herr Brady für die geleistete Arbeit und freuen und auf eine weitere Zusammenarbeit.
Dieses Zwischenzeugnis wurde erstellt, um Herrn Brady die Suche nach einem neuen Forum zu erleichtern.
Eintracht.de
Spaß beiseite: Alle obigen Formulierungen (bis auf die Tätigkeitsbeschreibung) mußte ich durchaus schon in Zeugnissen lesen. Wenn ihr etwas in dieser Richtung in euren eigenen findet, sollten ihr dringend mal Kontakt zum HG aufnehmen...
Deshalb gab's da ja auch keine Probleme...
Von wegen Schule, wie ist es eigentlich zu bewerten wenn ein Lehrer zu einem sagt: "Hoffentlich packen sie die Prüfung, ich kann sie nicht mehr sehen.".
Betragen 4- würde ich sagen, aber wackelig,gaaanz wackelig
Klassischer Fall von blind vor Wut.
klassischer fall von wahrheit.
Bezüglich des Themas habe ich 2 Fragen:
1. Gilt bzgl eines "Rechtsanspruches auf ein Arbeitszeugnis" §630 BGB?
2. Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen,wenn ich als studentische Aushilfe gearbeitet habe?
Danke & Grüße
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt auch in
Teilzeitbeschäftigungen
Nebenbeschäftigungen
befristeteten oder unbefristeteten Arbeitsverhältnissen
freiberuflicher oder fest angestellter Tätigkeit
Aushilfstätigkeiten, Praktikanten- oder Probearbeitsverhältnissen
Das Zeugnis musst du aber verlangen. Automatisch passiert das vielfach nicht.
§ 109 Gewerbeordnung