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Beitragsbemessungsgrenze Rente

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hab mal ne Frage, google liefert keine für mich verwertbaren Antworten.

Wenn ich mit meinem Jahreseinkommen über die Beitragsbemessungsgrenze der Rente komme, was passiert dann?

Wann "bemerkt" die Rentenversicherung das? Wenn ich zum Beispiel erst im Oktober mit einer Sonderzahlung drüber lande, was passiert dann mit den Beiträgen für Oktober/November/Dezember? sind die dann sofort gedeckelt, oder bezahle ich denn mehr um die "Lücken" für den Anfang des Jahres zu zahlen?

Wenn nicht mehr alle Bezüge verrechnet werden, wie wirkt sich das auf meine Rente aus?  Haben weiter Gehaltssteigerungen dann keinen Einfluss mehr auf die Höhe meiner gesetzlichen Rente?

Danke schonmal
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Das ist eine Jahresgrenze. Du bezahlst nichts nach. Deine Personalabteilung wird schon eine Software haben, die das richtig macht.

Die Höhe der Rente bemisst sich aus dem Verhältnis des Einkommens gegenüber dem Durchschnittseinkommen. Für dieses gibt es einen Punkt pro Jahr. Man kann nur höchstens zwei Punkte pro Jahr bekommen. Glaube ich. Wenn man mehr verdient und mehr Rente will, muss man privat was abschließen.

DA
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Danke!
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Da die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe der Rentenbeiträge deckelt, muss man logischerweise für Arbeitseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze eigene Altersvorsorgemaßnahmen treffen, wenn man den lebensstandard im rentenalter später halten will.

Da Zinsanlagen in diesen Zeiten unattraktiv sind, empfiehlt es sich, in Qualitäts-Aktienfonds zu investieren oder z. B. sog. ETF's auf Aktienindizes zu kaufen. Letztere zeichnen sich durch niedrige Verwaltungskosten und Ausgabeaufschläge aus. Man sollte seinen Bankberater gezielt nach einem Sparplan auf ETF's fragen.
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Nelson schrieb:
hab mal ne Frage, google liefert keine für mich verwertbaren Antworten.

Wenn ich mit meinem Jahreseinkommen über die Beitragsbemessungsgrenze der Rente komme, was passiert dann?

Wann "bemerkt" die Rentenversicherung das? Wenn ich zum Beispiel erst im Oktober mit einer Sonderzahlung drüber lande, was passiert dann mit den Beiträgen für Oktober/November/Dezember? sind die dann sofort gedeckelt, oder bezahle ich denn mehr um die "Lücken" für den Anfang des Jahres zu zahlen?

Wenn nicht mehr alle Bezüge verrechnet werden, wie wirkt sich das auf meine Rente aus?  Haben weiter Gehaltssteigerungen dann keinen Einfluss mehr auf die Höhe meiner gesetzlichen Rente?

Danke schonmal


Ganz so einfach ist es nicht. Kommst Du mit einer EInmalzahlung über die  BBG wird geschaut ob noch in den Vormonaten des Jahres SV-Luft ist. Dann kannst Du maximal bis zur anteiligen BBG des laufenden Monats nachzahlen. Außerdem gibt's noch die Märzklausel die dazu führt, dass Beiträge bis zum März auch noch ins Vorjahr verbeitragt werden können wenn SV-Luft da ist. Bis Du mit dem laufenden Entgelt schon über der BBG sind Einmalbezüge SV-frei. Erhöhungen werden dann nicht mehr verbeitragt, Du hast dann davon auch keine Rentenpunkte. Dann heißt es privat vorsorgen wenn man im Alter nicht nur auf die gesetzliche Rente begrenzt sein möchte.


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