Danke für die Klarstellung Misanthrop. Deine letzten Beiträge erschienen mir halt sehr nüchtern. Ich wollte Dich nicht in eine falsche Ecke stellen und bitte um Entschuldigung.
Entschuldigung gerne angenommen. Und eben um eine nüchterne Betrachtung des Tatvorwurfs einerseits und der Verfahrensbeendigung andererseits, vor allem aber rechtsaatlicher Grundsätze, völlig losgelöst vom jeweiliugen Einzelfall, denn die sollten immer gelten, ging es mir.[/quote]
Ich gebe gerne zu, dass ich beim Thema "Edathy" hoch emotionalisert bin. Da mag das juristisch alles sauber sein, verstehen kann ich es trotzdem nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt mir was anderes.
Der gesunde Menschenverstand sollte sich gewöhnlich mit der juristischen Betrachtung decken. Zumeist haben schlauere Leute als wir sich - teilweise über hundert Jahre - Gedanken gemacht, wie man was möglichst allgemeinverbindlich regelt. Auch welche Taten wie zu betrafen sein sollen.
Wenn also vorliegend ein Gericht sich veranlasst sieht, ein Verfahren einzustellen, dann muss man zumindest in Betracht ziehen, dass die eigenen Strafvorstellungen in einem bestimmten Fall vielleicht fehlerhaft sein könnten, wenn diejenigen, die einen Fall umfassend kennen und beurteilen sollen, das gänzlich anders sehen. Das bedeutet beileibe nicht, das Gerichte in Deutschland keine Fehler machen. Sonst benötigten wir keine zweiten und dritten Instanzen zur Überprüfung. Aber so viel Sachlichkeit, sich beizeiten auch mal selbst zu hinterfragen, bevor wir 'Steinigt ihn!' rufen, sollten wir alle schon bitte an den Tag legen. Die Diskussionsteilnehmer, die das nicht können, würde ich nur ungern bei der nächsten Diskussion um die Steinigung einer muslimischen vermeintlichen Ehebrecherin sich echauffieren sehen wollen. Da rufen nämlich auch vier Männer 'schuldig!'. Und der Rest schmeißt, weil er's glauben möchte und die Steine doch schon mal bereit gelegt sind.
Basaltkopp schrieb: Kinderschutzbund will die 5.000 € von Edathy nicht annehmen. Es sei ein falsches Signal, dass man sich mit der Summe freikaufen kann.
Das es so lief lag an den Ermittlungsbehörden und den Verstrickungen von Politik und Polizei. Stichwort Ziercke, gegen den wegen Strafvereitelung ermittelt wird.
Basaltkopp schrieb: Kinderschutzbund will die 5.000 € von Edathy nicht annehmen. Es sei ein falsches Signal, dass man sich mit der Summe freikaufen kann.
Passt. So viel Anstand und Würde wünscht man noch viel mehr Leuten und Institutionen, erst recht der "jeder würde doch das Geld nehmen, ihr seid doch nur neidisch"-Fraktion. Glaub muss mal ne Kleinigkeit an diesen Verein spenden....
Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
Dortelweil-Adler schrieb: Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
DA
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
Dortelweil-Adler schrieb: Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
DA
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
Schade das der Laptop gestohlen wurde.... Wär ich der Dieb, würd ich das Ding anonym der nächsten Polizei Wache zukommen zu lassen..
ich stimme Til Schweiger in seinem Kommentar ausdrücklich zu. Ja, ich bin kein Jurist und habe das Film- und Bildmaterial nicht persönlich gesehen. Nach meinen Recherchen und die FAZ halte ich für seriös, hatte Edathy kinderpornographisches Material heruntergeladen bzw. besessen. Dass das im konkreten Falle nicht strafbar ist, muß ich akzeptieren. So scheint die Gesetzeslage zu sein. Das erbärmliche und arrogante Verhalten von Edathy und die mangelnde tatsächliche glaiúbwürdige Reue, ist es was einem zur Weißglut bringen mag. Um die Kinder geht es in der Berichterstattung leider eher selten.
Laut Bericht in der SZ hat der Anwalt von Edathy vor Gericht wohl etwas provokativ angefragt, ob sein Mandant die beschlagnahmte Familienbibel wiederhaben könne. Das bejahte der Staatsanwalt und fragte retour, ob dem Angeklagte auch an Rückgabe der Hefte 'Adam junior' und 'Buben - In Freiheit dressiert' gelegen sei. Nicht sehr fein vielleicht, aber angemessen.
Dortelweil-Adler schrieb: Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
DA
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
Schade das der Laptop gestohlen wurde.... Wär ich der Dieb, würd ich das Ding anonym der nächsten Polizei Wache zukommen zu lassen..
adlerkadabra schrieb: Laut Bericht in der SZ hat der Anwalt von Edathy vor Gericht wohl etwas provokativ angefragt, ob sein Mandant die beschlagnahmte Familienbibel wiederhaben könne. Das bejahte der Staatsanwalt und fragte retour, ob dem Angeklagte auch an Rückgabe der Hefte 'Adam junior' und 'Buben - In Freiheit dressiert' gelegen sei. Nicht sehr fein vielleicht, aber angemessen.
Dortelweil-Adler schrieb: Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
DA
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
Schade das der Laptop gestohlen wurde.... Wär ich der Dieb, würd ich das Ding anonym der nächsten Polizei Wache zukommen zu lassen..
Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Tuess schrieb: Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Tuess schrieb: Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Der Artikel trieft vor arroganter Selbstgerechtigkeit und lässt u.a. den "gestohlenen" Laptop und n paar andere Faktoren, die ziemlich klar dafür sprechen, dass der Edathy noch ganz anderes Material hatte einfach aus. Ziemlich schwach.
Tuess schrieb: Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Der Artikel trieft vor arroganter Selbstgerechtigkeit und lässt u.a. den "gestohlenen" Laptop und n paar andere Faktoren, die ziemlich klar dafür sprechen, dass der Edathy noch ganz anderes Material hatte einfach aus. Ziemlich schwach.
nicht bei Herrn Edathy hat man sich zu entschuldigen, sondern Herr Edathy hat sich bei den missbrauchten Kindern zu entschuldigen. Als Konsument ist er mit schuldig, auch wenn er nicht selber physisch Kinder mißbraucht hat. Leider fehlt das völlig in dem Artikel. Ansonsten gebe ich tutz völlig recht-
Tuess schrieb: Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Der Artikel trieft vor arroganter Selbstgerechtigkeit und lässt u.a. den "gestohlenen" Laptop und n paar andere Faktoren, die ziemlich klar dafür sprechen, dass der Edathy noch ganz anderes Material hatte einfach aus. Ziemlich schwach.
Es geht doch aber darum, was man ihm nachweisen kann und nicht, was man ihm möglicherweise hätte nachweisen können, wenn man den "gestohlenen Laptop" gehabt hätte.
Tuess schrieb: Ich selbst bin auch von Edathys Verhalten angewidert, aber das messe ich mit meinen eigenen moralischen Maßstäben und kann mich hier leider nicht auf Normen beziehen, gegen die er verstoßen hätte, auch wenn ich mir das wünsche.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
Der Artikel trieft vor arroganter Selbstgerechtigkeit und lässt u.a. den "gestohlenen" Laptop und n paar andere Faktoren, die ziemlich klar dafür sprechen, dass der Edathy noch ganz anderes Material hatte einfach aus. Ziemlich schwach.
Es geht doch aber darum, was man ihm nachweisen kann und nicht, was man ihm möglicherweise hätte nachweisen können, wenn man den "gestohlenen Laptop" gehabt hätte.
Strafrechtlich: Natürlich. Moralisch: Nein, nicht im geringsten.
dennoch bleibt bei mir ein bitterer Beigeschmack, auch wenn das juristisch in sauberen Tüchern ist.
Entschuldigung gerne angenommen. Und eben um eine nüchterne Betrachtung des Tatvorwurfs einerseits und der Verfahrensbeendigung andererseits, vor allem aber rechtsaatlicher Grundsätze, völlig losgelöst vom jeweiliugen Einzelfall, denn die sollten immer gelten, ging es mir.[/quote]
Der gesunde Menschenverstand sollte sich gewöhnlich mit der juristischen Betrachtung decken. Zumeist haben schlauere Leute als wir sich - teilweise über hundert Jahre - Gedanken gemacht, wie man was möglichst allgemeinverbindlich regelt. Auch welche Taten wie zu betrafen sein sollen.
Wenn also vorliegend ein Gericht sich veranlasst sieht, ein Verfahren einzustellen, dann muss man zumindest in Betracht ziehen, dass die eigenen Strafvorstellungen in einem bestimmten Fall vielleicht fehlerhaft sein könnten, wenn diejenigen, die einen Fall umfassend kennen und beurteilen sollen, das gänzlich anders sehen.
Das bedeutet beileibe nicht, das Gerichte in Deutschland keine Fehler machen. Sonst benötigten wir keine zweiten und dritten Instanzen zur Überprüfung. Aber so viel Sachlichkeit, sich beizeiten auch mal selbst zu hinterfragen, bevor wir 'Steinigt ihn!' rufen, sollten wir alle schon bitte an den Tag legen.
Die Diskussionsteilnehmer, die das nicht können, würde ich nur ungern bei der nächsten Diskussion um die Steinigung einer muslimischen vermeintlichen Ehebrecherin sich echauffieren sehen wollen. Da rufen nämlich auch vier Männer 'schuldig!'. Und der Rest schmeißt, weil er's glauben möchte und die Steine doch schon mal bereit gelegt sind.
Das es so lief lag an den Ermittlungsbehörden und den Verstrickungen von Politik und Polizei. Stichwort Ziercke, gegen den wegen Strafvereitelung ermittelt wird.
Passt. So viel Anstand und Würde wünscht man noch viel mehr Leuten und Institutionen, erst recht der "jeder würde doch das Geld nehmen, ihr seid doch nur neidisch"-Fraktion. Glaub muss mal ne Kleinigkeit an diesen Verein spenden....
Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.
Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.
DA
Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
Schade das der Laptop gestohlen wurde....
Wär ich der Dieb, würd ich das Ding anonym der nächsten Polizei Wache zukommen zu lassen..
ich stimme Til Schweiger in seinem Kommentar ausdrücklich zu.
Ja, ich bin kein Jurist und habe das Film- und Bildmaterial nicht persönlich gesehen. Nach meinen Recherchen und die FAZ halte ich für seriös, hatte Edathy kinderpornographisches Material heruntergeladen bzw. besessen. Dass das im konkreten Falle nicht strafbar ist, muß ich akzeptieren. So scheint die Gesetzeslage zu sein.
Das erbärmliche und arrogante Verhalten von Edathy und die mangelnde tatsächliche glaiúbwürdige Reue, ist es was einem zur Weißglut bringen mag.
Um die Kinder geht es in der Berichterstattung leider eher selten.
Geklaut. Hmhm. Du glaubst aber auch alles.
DA
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11200003,337675/goto/
Ja, das wird schon stimmen.
Nach Lektüre dieses Artikels, ertappe auch ich mich bei der Beanspruchung einer gewissen Doppelmoral:
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy
Ich kann dem Artikel nur völlig zustimmen. Eine saubere Argumentation, und eine zutreffende Einsicht in die Arbeit der Justiz.
Der Artikel trieft vor arroganter Selbstgerechtigkeit und lässt u.a. den "gestohlenen" Laptop und n paar andere Faktoren, die ziemlich klar dafür sprechen, dass der Edathy noch ganz anderes Material hatte einfach aus.
Ziemlich schwach.
nicht bei Herrn Edathy hat man sich zu entschuldigen, sondern Herr Edathy hat sich bei den missbrauchten Kindern zu entschuldigen.
Als Konsument ist er mit schuldig, auch wenn er nicht selber physisch Kinder mißbraucht hat.
Leider fehlt das völlig in dem Artikel.
Ansonsten gebe ich tutz völlig recht-
Es geht doch aber darum, was man ihm nachweisen kann und nicht, was man ihm möglicherweise hätte nachweisen können, wenn man den "gestohlenen Laptop" gehabt hätte.
Strafrechtlich: Natürlich.
Moralisch: Nein, nicht im geringsten.