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Transportschaden - wer haftet?

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Hallo zusammen,

wir haben vor wenigen Wochen eine Mikrowelle zum Hersteller (nicht zum Händler) zurück geschickt.

Es ging um einen Fall, der durch die Herstellergarantie abgedeckt ist. Die gesetzliche Gewährleistung ist abgelaufen.

Der Hersteller schickte uns einen Abholaufkleber zum ausdrucken. Wir haben die Mikrowelle doppelt verpackt mit Styropor gepolstert und auf die Post gebracht. Der Versand ging also auf Kosten und Risiko des Herstellers.

Nach zwei Wochen erhielten wir einen Kostenvoranschlag zur Reparatur. Das Gerät war total verbeult und das Glas in der Tür völlig zerstört. Der Hersteller weigert sich das zu übernehmen, weil wir angeblich unzureichend verpackt hätten.

In einer danach geschriebenen E-Mail dazu bekamen wir die Auskunft, dass "transportsicher" zu verpacken wäre. Das würde bedeuten, dass man das Gerät aus Hüfthöhe fallen lassen darf, ohne das hier etwas kaputt geht. Das schrieb der Hersteller wirklich so.

Mich würde jetzt erstens interessieren, ob ich das so akzeptieren muss / sollte oder welche Möglichkeiten ich hier habe? Vielleicht hat jemand Praxiserfahrung ob z. B. die Verbraucherzentrale hier hilft.

Gibt es hierzu vielleicht Urteile, die man heranziehen kann?

Mein Interesse ist es, den Hersteller möglichst sanft dazu zu bewegen, die Reparatur auf seine Kosten durchzuführen. Ich möchte eigentlich keine großen Aufriß drum machen.

Vielen Dank für die Hilfe.
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Der Hersteller kann da wohl weniger was für, da müsste man wohl eher dem Paketdienst ans Bein pinkeln.
Aber das mit dem fallen lassen, will tatsächlich jeder Paketdienst.

Nach deiner Aussage gehe ich mal davon aus, es war nicht die Original Verpackung?
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Mainhattener schrieb:

Nach deiner Aussage gehe ich mal davon aus, es war nicht die Original Verpackung?

Die Hersteller wissen haargenau das man die Originalverpackungen nicht alle aufheben kann, denn dann bräuchte jeder Haushalt eine eigene Lagerhalle nur für die ganzen Verpackungen. Für mich ist so ein Verhalten und das Bestehen auf der Originalverpackung einfach nur Betrug am Kunden. Ist aber leider normal hier in Deutschland, hier wird man eh nur noch über den Tisch gezogen und die Wirtschaft kann sich der Unterstützung durch die Politik sicher sein.
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propain schrieb:
Mainhattener schrieb:

Nach deiner Aussage gehe ich mal davon aus, es war nicht die Original Verpackung?

Die Hersteller wissen haargenau das man die Originalverpackungen nicht alle aufheben kann, denn dann bräuchte jeder Haushalt eine eigene Lagerhalle nur für die ganzen Verpackungen. Für mich ist so ein Verhalten und das Bestehen auf der Originalverpackung einfach nur Betrug am Kunden. Ist aber leider normal hier in Deutschland, hier wird man eh nur noch über den Tisch gezogen und die Wirtschaft kann sich der Unterstützung durch die Politik sicher sein.


Geht auch nicht um den Hersteller, als um den Paketdienst.
Der Hersteller kann ja auch nix für den Transportschaden, der wird ja beim Paketdienst passiert sein.
Ich hab wegen der Verpackung noch mal nachgehakt, weil man davon ausgehen kann dass bei der Original Verpackung weniger was passieren kann, darin wird ja auch vom Hersteller selber verschickt, zum Beispiel auch an Ketten wie Media-Markt und Co.

Bei der Original Verpackung ist dann zum Beispiel links und rechts am Gerät ein Passformstyroporteil, da ist dann vorne, hinten, oben und unten Luft in der Schachtel.
In der Regel sollte da nix passieren.

Wenn man es selber in eine nicht original Schachtel steckt, muss man sehr aufpassen.
Wenn was passiert, reagieren die Paketdienste eher, naja, "zurückhaltent" wenn es ums bezahlen geht.
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Mainhattener schrieb:
propain schrieb:
Mainhattener schrieb:

Nach deiner Aussage gehe ich mal davon aus, es war nicht die Original Verpackung?

Die Hersteller wissen haargenau das man die Originalverpackungen nicht alle aufheben kann, denn dann bräuchte jeder Haushalt eine eigene Lagerhalle nur für die ganzen Verpackungen. Für mich ist so ein Verhalten und das Bestehen auf der Originalverpackung einfach nur Betrug am Kunden. Ist aber leider normal hier in Deutschland, hier wird man eh nur noch über den Tisch gezogen und die Wirtschaft kann sich der Unterstützung durch die Politik sicher sein.


Geht auch nicht um den Hersteller, als um den Paketdienst.
Der Hersteller kann ja auch nix für den Transportschaden, der wird ja beim Paketdienst passiert sein.
Ich hab wegen der Verpackung noch mal nachgehakt, weil man davon ausgehen kann dass bei der Original Verpackung weniger was passieren kann, darin wird ja auch vom Hersteller selber verschickt, zum Beispiel auch an Ketten wie Media-Markt und Co.

Bei der Original Verpackung ist dann zum Beispiel links und rechts am Gerät ein Passformstyroporteil, da ist dann vorne, hinten, oben und unten Luft in der Schachtel.
In der Regel sollte da nix passieren.

Wenn man es selber in eine nicht original Schachtel steckt, muss man sehr aufpassen.
Wenn was passiert, reagieren die Paketdienste eher, naja, "zurückhaltent" wenn es ums bezahlen geht.


Wer hat die Nachweispflicht ? Könnte ja jeder alles behaupten .
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deddy32 schrieb:
Mainhattener schrieb:
propain schrieb:
Mainhattener schrieb:

Nach deiner Aussage gehe ich mal davon aus, es war nicht die Original Verpackung?

Die Hersteller wissen haargenau das man die Originalverpackungen nicht alle aufheben kann, denn dann bräuchte jeder Haushalt eine eigene Lagerhalle nur für die ganzen Verpackungen. Für mich ist so ein Verhalten und das Bestehen auf der Originalverpackung einfach nur Betrug am Kunden. Ist aber leider normal hier in Deutschland, hier wird man eh nur noch über den Tisch gezogen und die Wirtschaft kann sich der Unterstützung durch die Politik sicher sein.


Geht auch nicht um den Hersteller, als um den Paketdienst.
Der Hersteller kann ja auch nix für den Transportschaden, der wird ja beim Paketdienst passiert sein.
Ich hab wegen der Verpackung noch mal nachgehakt, weil man davon ausgehen kann dass bei der Original Verpackung weniger was passieren kann, darin wird ja auch vom Hersteller selber verschickt, zum Beispiel auch an Ketten wie Media-Markt und Co.

Bei der Original Verpackung ist dann zum Beispiel links und rechts am Gerät ein Passformstyroporteil, da ist dann vorne, hinten, oben und unten Luft in der Schachtel.
In der Regel sollte da nix passieren.

Wenn man es selber in eine nicht original Schachtel steckt, muss man sehr aufpassen.
Wenn was passiert, reagieren die Paketdienste eher, naja, "zurückhaltent" wenn es ums bezahlen geht.


Wer hat die Nachweispflicht ? Könnte ja jeder alles behaupten .  


Die Paketdienste prüfen es und dann heißt es, ja ne da gibt es nix.
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Bei Hermes, DHL, usw. sind Pakete bis zu einem Mindestwert versichert.
Alles darüber hinaus muss extra, je nach Wert bis zu 500.-€ versichert sein.
Ansonsten rate ich Dir, entsorgen lassen (kostenfrei wenn möglich) und Neukauf. Das rentiert meist den Aufwand nicht.
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stormfather3001 schrieb:
Bei Hermes, DHL, usw. sind Pakete bis zu einem Mindestwert versichert.
Alles darüber hinaus muss extra, je nach Wert bis zu 500.-€ versichert sein.
Ansonsten rate ich Dir, entsorgen lassen (kostenfrei wenn möglich) und Neukauf. Das rentiert meist den Aufwand nicht.


Ja, sie sind versichert, zahlen tun die Paketdienste aber nur ungern.
Deswegen überlege ich mir immer mehrfach wie ich es verpacke und übertreibe dann immer lieber beim verpacken.
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Also falls nicht irgendeine ganz krude Abmachung vorliegt, haftet der Absender für Schäden, die darauf zurückgehen, dass innen unzureichend verpackt wurde.

Einzig ein Angriff auf das Paket, der deutlich von außen sichtbar ist, wäre vllt ein Grund, um dem Paketdienst ans Bein zu pinkeln.

Es wäre allerdings interessant zu erfahren, ob "transportsicher" in der Tat mit "kein Schaden bei aus Hüfthöhe fallenlassen" einhergeht.
Wie auch immer, das Gerät kam zerbeult an. Entweder Paketdienst hat Mist gebaut (äußerer Schaden am Paket wäre ein Indiz) oder unzureichend verpackt.
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Etwas verspätet: Danke für die Kommentare.

Das Thema ist ja, dass sich niemand geäußert hat, ob der Schaden beim Transport oder beim internen Handling passiert ist.

Meiner Meinung nach hätte der Hersteller beim Spediteur den Transportschaden, so der Schaden während des Transports entstanden ist, melden müssen. Das hat er nicht gemacht und die Verantwortung auf uns geschoben.

Das erwähnte Styroporpassteil wurde verwendet, keine Ahnung, was die damit gemacht haben.

Ich werde die Sache, falls Aldi sich nicht meldet, auf sich beruhen lassen (eben weil es nicht so wichtig ist) würde aber jedem empfehlen Aldi und insbesondere Medion zu meiden. Das Medion der letzte Laden ist erkennt man schon daran, dass die eine 0900-Nummer für über einen Euro die Minute als "Service-Nummer" anbieten. Da hilft nur konsequentes Meiden....
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Aldi? Dann sollte es keine Probleme geben.

Wenn Medion zickt, einfach bei Aldi beschweren. Wirkt Wunder.

Ansonsten: Klar habe die 0900er Nummer. Du zahlst ja schon wenig für das Produkt, dann kostete telefonischer Service eben.
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Es gibt wahrscheinlich keinen kulanteren Laden als Aldi. Was ich da schon zurückgegeben habe ... wie BBB schon sagt, reklamiere dieses Verhalten mal bei denen.

DA
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Rheinadler schrieb:

Meiner Meinung nach hätte der Hersteller beim Spediteur den Transportschaden, so der Schaden während des Transports entstanden ist, melden müssen. Das hat er nicht gemacht und die Verantwortung auf uns geschoben.

Nein, warum muss er das? Wenn ein Schaden am Paket sichtbar war, hätte er das tun müssen, weil dann ja auch der Spediteur dafür verantwortlich wäre. Dann muss er auch den Schaden sofort bei Einlieferung melden, sonst heißt es seitens des Spediteurs, dass der Schaden auch im Lager des Empfängers passiert sein könnte.

Aber einen Schaden, der innen passiert ist, muss man dem Spediteur nicht melden, warum auch. Er ist dafür nicht belangbar. Die Haftung hierfür übernimmt ja der Absender.
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Rheinadler schrieb:
Hallo zusammen,

wir haben vor wenigen Wochen eine Mikrowelle zum Hersteller (nicht zum Händler) zurück geschickt.

Es ging um einen Fall, der durch die Herstellergarantie abgedeckt ist. Die gesetzliche Gewährleistung ist abgelaufen.

Der Hersteller schickte uns einen Abholaufkleber zum ausdrucken. Wir haben die Mikrowelle doppelt verpackt mit Styropor gepolstert und auf die Post gebracht. Der Versand ging also auf Kosten und Risiko des Herstellers.

Nach zwei Wochen erhielten wir einen Kostenvoranschlag zur Reparatur. Das Gerät war total verbeult und das Glas in der Tür völlig zerstört. Der Hersteller weigert sich das zu übernehmen, weil wir angeblich unzureichend verpackt hätten.

In einer danach geschriebenen E-Mail dazu bekamen wir die Auskunft, dass "transportsicher" zu verpacken wäre. Das würde bedeuten, dass man das Gerät aus Hüfthöhe fallen lassen darf, ohne das hier etwas kaputt geht. Das schrieb der Hersteller wirklich so.

Mich würde jetzt erstens interessieren, ob ich das so akzeptieren muss / sollte oder welche Möglichkeiten ich hier habe? Vielleicht hat jemand Praxiserfahrung ob z. B. die Verbraucherzentrale hier hilft.

Gibt es hierzu vielleicht Urteile, die man heranziehen kann?

Mein Interesse ist es, den Hersteller möglichst sanft dazu zu bewegen, die Reparatur auf seine Kosten durchzuführen. Ich möchte eigentlich keine großen Aufriß drum machen.

Vielen Dank für die Hilfe.


Ich hatte mal einen ähnlichen Fall wie Du. - Paketinhalt sicher verpackt, angeblich kam er übelst beschädigt beim Empfänger an. Begründung: Unsachgemäße Verpackung meinerseits.

Derjenige, der in die Röhre geschaut hat war ich.

Als ich einen zweiten solchen Fall hatte, da bat ich meinen Postboten kurz in meine Bude, dieser schaute mir beim Verpacken zu, machte Fotos und bescheinigte mir schriftlich alles ordnungsgemäß verpackt zu haben.

Einige Tage später wieder Brief: Keine Haftung, Schäden, die durch die Garantie nicht abgedeckt werden. - Es war ein anderer Hersteller als beim ersten Paket, aber die gleiche Masche.

Da hatte ich dann meinen Briefträger als Zeugen bei der Hand, samt seiner Fotos sowie seiner Bescheinigung alles ordnungsgemäß verpackt zu haben und nach einem kurzen Briefwechsel war dieser Fall zu meinen Gunsten erledigt.

An dieser Stelle erwähne ich, das ich sehr ländlich wohne, da hat der Briefträger mal die fünf Minuten Zeit für so eine Aktion. Vor allem wenn man sich privat auch etwas kennt. - Wie das bei Stadtbriefträgern ausschaut, ob die zu so einer Aktion wie Bezeugen bereit wären (die Zeit hätten) weiß ich nicht.

Fragen kostet aber nichts und hatte man mal Probleme der vom TE beschriebenen Art selbst, dann lässt man auch gerne mal einen 5er springen wenn sich der Postbote die Zeit nimmt zu bezeugen, dass man die Sendung im Paket ordnungsgemäß verstaut hat.
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Es muss ja nicht mal der (neutrale) Postbote sein. Zur Not geht auch ein Kollege oder Verwandter, inkl. Fotos versteht sich. Ist zwar nicht so glaubwürdig, wie ein neutraler Zeuge, aber besser als nix.
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friseurin schrieb:
Rheinadler schrieb:

Meiner Meinung nach hätte der Hersteller beim Spediteur den Transportschaden, so der Schaden während des Transports entstanden ist, melden müssen. Das hat er nicht gemacht und die Verantwortung auf uns geschoben.

Nein, warum muss er das? Wenn ein Schaden am Paket sichtbar war, hätte er das tun müssen, weil dann ja auch der Spediteur dafür verantwortlich wäre. Dann muss er auch den Schaden sofort bei Einlieferung melden, sonst heißt es seitens des Spediteurs, dass der Schaden auch im Lager des Empfängers passiert sein könnte.

Aber einen Schaden, der innen passiert ist, muss man dem Spediteur nicht melden, warum auch. Er ist dafür nicht belangbar. Die Haftung hierfür übernimmt ja der Absender.


Der Empfänger muss äußerlich erkennbare Schäden sofort melden und nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Ware. Der Absender ist auch nicht in der Haftung, sondern der Frachtführer, ab dem Moment, in dem er das Gut/ die Ware übernimmt.
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wach schrieb:
friseurin schrieb:
Rheinadler schrieb:

Meiner Meinung nach hätte der Hersteller beim Spediteur den Transportschaden, so der Schaden während des Transports entstanden ist, melden müssen. Das hat er nicht gemacht und die Verantwortung auf uns geschoben.

Nein, warum muss er das? Wenn ein Schaden am Paket sichtbar war, hätte er das tun müssen, weil dann ja auch der Spediteur dafür verantwortlich wäre. Dann muss er auch den Schaden sofort bei Einlieferung melden, sonst heißt es seitens des Spediteurs, dass der Schaden auch im Lager des Empfängers passiert sein könnte.

Aber einen Schaden, der innen passiert ist, muss man dem Spediteur nicht melden, warum auch. Er ist dafür nicht belangbar. Die Haftung hierfür übernimmt ja der Absender.


Der Empfänger muss äußerlich erkennbare Schäden sofort melden und nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Ware. Der Absender ist auch nicht in der Haftung, sondern der Frachtführer, ab dem Moment, in dem er das Gut/ die Ware übernimmt.


Korrekt, dass verlangt das HBG eigentlich, wobei die 7 Tage, glaube ich, nicht drin stehen sondern das Wort "unverzüglich" was soviel bedeutet wie "ohne schuldhaftes Verzögern".

Das wiederum bedeutet, dass es branchenspezifische Unterschiede geben kann, da prozessbedingt die eine Firme innerhalb von wenigen Tagen einen solchen Schaden bemerken kann, die andere ggf. erst nach zwei-drei Wochen (bei normalen Lieferungen).

In jedem Fall sollte das hier nicht das Thema sein, da relativ zügig der Schaden erkannt wurde. Er wurde halt nicht gemeldet.

Ich bin auch ziemlich überrascht, wie Aldi sich hier gibt. Ich werde es nochmal versuchen, habe aber nicht viel Hoffnung.

Danke für die Rückmeldungen. Der Tipp mit dem Zeugen bzw. der Dokumentation ist nicht schlecht.
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wach schrieb:
friseurin schrieb:
Rheinadler schrieb:

Meiner Meinung nach hätte der Hersteller beim Spediteur den Transportschaden, so der Schaden während des Transports entstanden ist, melden müssen. Das hat er nicht gemacht und die Verantwortung auf uns geschoben.

Nein, warum muss er das? Wenn ein Schaden am Paket sichtbar war, hätte er das tun müssen, weil dann ja auch der Spediteur dafür verantwortlich wäre. Dann muss er auch den Schaden sofort bei Einlieferung melden, sonst heißt es seitens des Spediteurs, dass der Schaden auch im Lager des Empfängers passiert sein könnte.

Aber einen Schaden, der innen passiert ist, muss man dem Spediteur nicht melden, warum auch. Er ist dafür nicht belangbar. Die Haftung hierfür übernimmt ja der Absender.


Der Empfänger muss äußerlich erkennbare Schäden sofort melden und nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Ware. Der Absender ist auch nicht in der Haftung, sondern der Frachtführer, ab dem Moment, in dem er das Gut/ die Ware übernimmt.



Das stimmt so nicht ganz. Du suggerierst damit, dass die Haftung ab Übergabe komplett auf den Frachführer übergeht und das ist ja der Trugschluss bei diesen Sachen.
Gerade Absatz 2 des folgenden Paragraphs schränkt die Haftung ein wenig ein
hgb schrieb:
§ 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung

(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
(2) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.]

Folgender Paragraph dürfte dienlicher sein
hgb schrieb:
§ 426 Haftungsausschluß

Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.]

und letztlich der nächste Paragraph, dort Absatz 1, Nr. 2 helfen dem Frachfführer ebenfalls, wenn der Absender bei der Verpackung geschlampt hat
hgb schrieb:
§ 427 Besondere Haftungsausschlußgründe

(1) Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1.
vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung auf Deck;
2.
ungenügende Verpackung durch den Absender;
3.
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender oder den Empfänger;
4.
natürliche Beschaffenheit des Gutes, die besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen, normalen Schwund, führt;
5.
ungenügende Kennzeichnung der Frachtstücke durch den Absender;
6.
Beförderung lebender Tiere.
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Danke, ich kenne die Paragraphen  Über Lieferfristüberschreitung sprechen wir ja nicht.Die mangelhafte Verpackung für den Transport, müsste der "Frachtführer" auch schon bei der Übernahme anzeigen. Was bei den KEP-Dienstleistern, aber eigentlich leider nie der Fall ist. Wenn der Empfänger den Schaden innerhalb von 7 Tagen nach der Annahme bei dem Frachtführer geltend gemacht hätte (was er hätte machen können, da er bei Annahme auch "Vertragspartner" ist ), wäre der Frachtführer dran gewesen zu beweisen, dass er den Schaden nicht zu vernatworten hat . Dann wäre dein letzter § wieder ins Spiel gekommen. So ist der Absender leider der "Dumme" und darf sich rumärgern.
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Wie kommst auf Lieferfristüberschreitung? Die Paragraphen führen das als eine der möglichen Konsequenzen aus mangelhafter Verpackung etc. auf.


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