Mal eine Frage zur Beihilfefähigkeit von Kindern im Land Hessen. Sitution: Familie mit 3 Kindern, Frau gesetztlich Krankenversichert, Mann Beamter beim Land Hessen. Nur das jüngste Kind ist ihr gemeinsames Kind, aber alle Kinder werden beim Familienzuschlag mit berücksichtigt.
Jetzt muss das mittlere Kind wegen einer Diagnose (irgendein Syndrom) zu einem Heilpraktiker, was ja in der GKV, wo das Kind über die Mutter mitversichert ist, nicht erstattet wird.
Können (müssen) die Rechnungen in dem Fall von der Beihilfe übernommen werden, weil die Kinder ja generell beihilfebrechtigt wären?
Gibt es für dieses Irgendwas-Sydrom denn keine von der GKV abgedeckte Behandlungsmöglichkeit? So rein Interessehalber... zur Frage an sich kann ich nämlich nichts sagen, da habe ich keine Ahnung von.
Sitution:
Familie mit 3 Kindern, Frau gesetztlich Krankenversichert, Mann Beamter beim Land Hessen. Nur das jüngste Kind ist ihr gemeinsames Kind, aber alle Kinder werden beim Familienzuschlag mit berücksichtigt.
Jetzt muss das mittlere Kind wegen einer Diagnose (irgendein Syndrom) zu einem Heilpraktiker, was ja in der GKV, wo das Kind über die Mutter mitversichert ist, nicht erstattet wird.
Können (müssen) die Rechnungen in dem Fall von der Beihilfe übernommen werden, weil die Kinder ja generell beihilfebrechtigt wären?