och, ich beobachte die Sitzplatzvergabe vollkommen leidenschaftslos.
Die Gerichte sind unabhängig. Glauben hier alles richtig gemacht zu haben.........
Hier glaubt das Gericht man habe keinen fehler gemacht und erläutert jetzt-wie ich es mitbekommen habe-auch ein Stück weit Sorge, daß bei einer nachträglichen Sitzplatzänderung ein Schlappe in der nächsten Instanz o.ö eintreten könnte............
Die einschlägigen Zeitungen werden sich jurist. beraten lassen und evtl. bei bestehnden Erfolgsaussichten rechtliche Schritte einleiten(die Offenbach post beschreibt heute,daß evtl Verfassungsbeschwerden denkbar sind)
Dann klärt es sich und gut is.
Alles andere ist Brot und Spiele fürs Volk.
Einige scheinen extrem ansprechbar zu sein für solche medialen Spielchen.
man liest von einer unterstellten Parteilichkeit des Gerichts...........Türk. Politiker,die tatsächlich vermuten ,sie hätten Anspruch auf einen Gerichtsplatz............einer in Deutschland lebenden türkin die Verfassungsbeschwerde eingereicht habe,weil alle Zuschauer ihren Ausweis kopieren lassen müßen ......usw.usw.
Alles käse für mich..
Das eigenverantwortliche und unabhängige Gericht hat die Plätze angeblich nach Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben, Evtl. kann man dagegen angehen.Es klärt sich so oder so.
Alles andere ist für mich Populismus ,damit die breite Masse was zu babbeln hat.
Dirty-Harry schrieb: och, ich beobachte die Sitzplatzvergabe vollkommen leidenschaftslos.
Die Gerichte sind unabhängig. Glauben hier alles richtig gemacht zu haben.........
Hier glaubt das Gericht man habe keinen fehler gemacht und erläutert jetzt-wie ich es mitbekommen habe-auch ein Stück weit Sorge, daß bei einer nachträglichen Sitzplatzänderung ein Schlappe in der nächsten Instanz o.ö eintreten könnte............
Die einschlägigen Zeitungen werden sich jurist. beraten lassen und evtl. bei bestehnden Erfolgsaussichten rechtliche Schritte einleiten(die Offenbach post beschreibt heute,daß evtl Verfassungsbeschwerden denkbar sind)
Dann klärt es sich und gut is.
Alles andere ist Brot und Spiele fürs Volk.
Einige scheinen extrem ansprechbar zu sein für solche medialen Spielchen.
man liest von einer unterstellten Parteilichkeit des Gerichts...........Türk. Politiker,die tatsächlich vermuten ,sie hätten Anspruch auf einen Gerichtsplatz............einer in Deutschland lebenden türkin die Verfassungsbeschwerde eingereicht habe,weil alle Zuschauer ihren Ausweis kopieren lassen müßen ......usw.usw.
Alles käse für mich..
Das eigenverantwortliche und unabhängige Gericht hat die Plätze angeblich nach Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben, Evtl. kann man dagegen angehen.Es klärt sich so oder so.
Alles andere ist für mich Populismus ,damit die breite Masse was zu babbeln hat.
Die Leute merken noch net mal wie sie vom eigentlichen Thema des Prozesses ablenken, da gab und gibt es wichtigere Probleme als das Thema welcher Reporter welchen Holzstuhl mit seinem Hintern poliert.
propain schrieb: Kopie des Ausweises bei Gericht wird schon seit etlichen Jahren gemacht. Mal gucken was dabei raus kommt.
Jepp, ebenso wie die Hinterlegung beim Pförtner bei z.B. Gefängnisbesuchen. Ist aber wohl bei den neuen Persos und den damit verbundenen neuen gesetzlichen Regelungen jetzt problematisch.
Das Verhalten des Gerichts, bei der Platzvergabe juristisch alles richtig machen zu wollen, erinnert mich ein wenig an die misslungene Rede 1988 des damaligen Bundestagspräsidenten Jenninger (CDU) anlässlich des Jahrestags der "Reichspogromnacht".
Prof. Walter Jens z. B. beklagte daraufhin "eine Mentalität und politische Kultur, die unter Missachtung der 'Grundgebote von Moral, Sensibilität und Takt' nach 1945 offenbar bedenkenlos 'die nachträgliche Demütigung deutscher Juden' betrieben habe..."
Jenninger musste vom Amt des Bundestagspräsidenten zurücktreten. Er war über seine zwar gut gemeinte, jedoch schlecht gemachte Rede gestolpert.
Jenninger war aber ein Politiker. Von der Politik erwarte ich in bestimmten Situationen Fingerspitzengefühl. Bei einem Gericht sieht das wieder anders aus. Gerichte haben sich ausschließlich an Gesetze, Prozessordnungen zu halten.
Im übrigen macht das Gericht durchaus Unterschiede, was die Beweggründe anbelangt.
Was, sag bloß?
Selbstverständlich, aber nicht was die Nationalität anbelangt.
Ich weiß nicht, was an Fantomas Post falsch zu verstehen ist.
Natürlich sollte da verhandelt werden, dass die Morde aus rassistischen Motiven begangen wurden. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Ich denke auch, dass man an diesen Prozess nicht die Maßstäbe eines normalen Mordes ansetzen darf. Eigentlich müsste man sich eher an Stammheim orientieren. Allerdings sieht man hier wieder ein altvertrautes Muster dieses Staates, der auf dem rechten Auge schon immer etwas sehgestört war.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Akkreditiertenliste an manchen Stellen bedenklich unprominent bestückt ist. NYT oder Hürriyet müssen mglw. bei dem brisantesten und wichtigsten Fall seit langem warten, bis da manch einer zu seinem Termin beim Ortsbeirat eilen muss. Und mir erschließt sich auch nicht, wieso eine "Direktive" der Bundesregierung die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens beeinflussen würde. Geht schließlich nicht um Prozessinhalte, sondern um deren Kommunikation.
Dies alles vor dem Hintergrund zahlreicher V-Mann-Affären und containerweise geschredderter Geheimdienstakten! #aufschrei
Journalisten am Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht in Karlsruhe sagen:
"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.
Das OLG Münchens möchte jedoch anscheinend weiter an dem bisherigen Zulassungsverfahren festhalten und Videoübertragungen nicht zulassen. Ist das nun konsequent oder einfach nur stur? Hat der Richter Angst, es bricht ihm ein Zacken aus der Krone, wenn er jetzt nachgäbe? Das wäre schlimm, wenn hier persönliche Eitelkeiten handlungsleitend wären.
FräuleinAdler schrieb: ...Hat der Richter Angst, es bricht ihm ein Zacken aus der Krone, wenn er jetzt nachgäbe? Das wäre schlimm, wenn hier persönliche Eitelkeiten handlungsleitend wären.
Ich glaube, das Gericht will eher alles vermeiden, was für eine Revision bzw Anfechtung des Verfahrens selbst genutzt werden könnte. Denn das wäre noch viel schlimmer, wenn am Ende, das Verfahren wegen Verfahrensfehler o.ä. wiederholt werden müsste und das Urteil aufgehoben wird.
FräuleinAdler schrieb: ... Das OLG Münchens möchte jedoch anscheinend weiter an dem bisherigen Zulassungsverfahren festhalten und Videoübertragungen nicht zulassen. Ist das nun konsequent oder einfach nur stur? ...
Hier wird ganz gut erklärt, warum einen Videoübertragung problematisch ist:
@reageetyp & WIB: Schaut doch mal in Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz. Der gilt für Opfer und Täter gleichermassen. Deshalb gibt es auch für bei Zuschauer-/Prozeßbeobachtergruppen keine Unterscheidung.
Bei Mord wird nach Art, Vorgehensweise und Beweggründe unterschieden, also Strafmass. Nicht ob das Opfer Türke, Grieche oder Deutscher war. Und das ist auch gut so. . Das ist nicht meine persönliche Meinung, weshalb man mir hier ans Bein pissen kann, sondern eine gesetzliche Grundlage die nicht von mir stammt. Vielleicht ist es jetzt auch für euch verständlich...
@FanTomas Rassenhass kann natürlich ein niedriger Beweggrund und damit Mordmerkmal im Sinne von § 211 StGB sein. Und daß hier auch eine rechtmäßige Berücksichtigung der ausländischen Presse möglich gewesen wäre, konnte man am Beispiel des Kachelmann-Prozesses sehen, wie ich oben verlinkt habe. Der Punkt ist halt, daß es um einiges schwerer ist, die einmal getroffene Entscheidung -die ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen kann- zur Vergabepraxis im Nachhinein zu ändern.
@Wiesengrund "#Aufschrei", was mir jetzt nur als Hashtag für sexuelle Belästigung auf Twitter bekannt ist, dürfte eigentlich mit dieser Sache eher weniger zu tun haben...
wiesengrund schrieb: Allerdings sieht man hier wieder ein altvertrautes Muster dieses Staates, der auf dem rechten Auge schon immer etwas sehgestört war.
Die Gerichte sind unabhängig. Glauben hier alles richtig gemacht zu haben.........
Hier glaubt das Gericht man habe keinen fehler gemacht und erläutert jetzt-wie ich es mitbekommen habe-auch ein Stück weit Sorge, daß bei einer nachträglichen Sitzplatzänderung ein Schlappe in der nächsten Instanz o.ö eintreten könnte............
Die einschlägigen Zeitungen werden sich jurist. beraten lassen und evtl. bei bestehnden Erfolgsaussichten rechtliche Schritte einleiten(die Offenbach post beschreibt heute,daß evtl Verfassungsbeschwerden denkbar sind)
Dann klärt es sich und gut is.
Alles andere ist Brot und Spiele fürs Volk.
Einige scheinen extrem ansprechbar zu sein für solche medialen Spielchen.
man liest von einer unterstellten Parteilichkeit des Gerichts...........Türk. Politiker,die tatsächlich vermuten ,sie hätten Anspruch auf einen Gerichtsplatz............einer in Deutschland lebenden türkin die Verfassungsbeschwerde eingereicht habe,weil alle Zuschauer ihren Ausweis kopieren lassen müßen ......usw.usw.
Alles käse für mich..
Das eigenverantwortliche und unabhängige Gericht hat die Plätze angeblich nach Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben, Evtl. kann man dagegen angehen.Es klärt sich so oder so.
Alles andere ist für mich Populismus ,damit die breite Masse was zu babbeln hat.
Die Leute merken noch net mal wie sie vom eigentlichen Thema des Prozesses ablenken, da gab und gibt es wichtigere Probleme als das Thema welcher Reporter welchen Holzstuhl mit seinem Hintern poliert.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erste-verfassungsbeschwerde-um-zuschauerregelung-bei-nsu-prozess-a-892111.html
Könnte spannend werden, vor allem wenn man diesen Ausführungen glauben darf:
'Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ebenfalls verboten: Fotokopien des Personalausweis'
Die Hürriyet erwägt obigem Bericht zufolge ebenfalls eine Klage, was dann wohl einiges an Klarheit bringen dürfte.
Kopie des Ausweises bei Gericht wird schon seit etlichen Jahren gemacht. Mal gucken was dabei raus kommt.
Jepp, ebenso wie die Hinterlegung beim Pförtner bei z.B. Gefängnisbesuchen. Ist aber wohl bei den neuen Persos und den damit verbundenen neuen gesetzlichen Regelungen jetzt problematisch.
Natürlich sollte da verhandelt werden, dass die Morde aus rassistischen Motiven begangen wurden.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Prof. Walter Jens z. B. beklagte daraufhin "eine Mentalität und politische Kultur, die unter Missachtung der 'Grundgebote von Moral, Sensibilität und Takt' nach 1945 offenbar bedenkenlos 'die nachträgliche Demütigung deutscher Juden' betrieben habe..."
Jenninger musste vom Amt des Bundestagspräsidenten zurücktreten. Er war über seine zwar gut gemeinte, jedoch schlecht gemachte Rede gestolpert.
Ich denke auch, dass man an diesen Prozess nicht die Maßstäbe eines normalen Mordes ansetzen darf. Eigentlich müsste man sich eher an Stammheim orientieren. Allerdings sieht man hier wieder ein altvertrautes Muster dieses Staates, der auf dem rechten Auge schon immer etwas sehgestört war.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Akkreditiertenliste an manchen Stellen bedenklich unprominent bestückt ist. NYT oder Hürriyet müssen mglw. bei dem brisantesten und wichtigsten Fall seit langem warten, bis da manch einer zu seinem Termin beim Ortsbeirat eilen muss. Und mir erschließt sich auch nicht, wieso eine "Direktive" der Bundesregierung die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens beeinflussen würde. Geht schließlich nicht um Prozessinhalte, sondern um deren Kommunikation.
Dies alles vor dem Hintergrund zahlreicher V-Mann-Affären und containerweise geschredderter Geheimdienstakten!
#aufschrei
Das könnte eine Lösung sein.
Journalisten am Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht in Karlsruhe sagen:
"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.
Das OLG Münchens möchte jedoch anscheinend weiter an dem bisherigen Zulassungsverfahren festhalten und Videoübertragungen nicht zulassen. Ist das nun konsequent oder einfach nur stur? Hat der Richter Angst, es bricht ihm ein Zacken aus der Krone, wenn er jetzt nachgäbe?
Das wäre schlimm, wenn hier persönliche Eitelkeiten handlungsleitend wären.
Bestreitet ja niemand, aber Fantomas sprach von der Nationalität der Opfer.
Du wirst nicht widersprechen, dass die Nationalität des oder der Opfer(s) nicht über das Strafmaß entscheiden sollte.
Ich glaube, das Gericht will eher alles vermeiden, was für eine Revision bzw Anfechtung des Verfahrens selbst genutzt werden könnte. Denn das wäre noch viel schlimmer, wenn am Ende, das Verfahren wegen Verfahrensfehler o.ä. wiederholt werden müsste und das Urteil aufgehoben wird.
Lesenswert zu dem Thema:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/terrorzelle-nsu-ein-ueberschaubares-riesenverfahren-12116270.html
Hier wird ganz gut erklärt, warum einen Videoübertragung problematisch ist:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/streit-um-medienplaetze-nsu-prozess-taugt-nicht-fuer-experimente/8004402.html
Also eher nix mit persönlichen Eitelkeiten.
Schaut doch mal in Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz.
Der gilt für Opfer und Täter gleichermassen.
Deshalb gibt es auch für bei Zuschauer-/Prozeßbeobachtergruppen keine Unterscheidung.
Bei Mord wird nach Art, Vorgehensweise und Beweggründe unterschieden, also Strafmass.
Nicht ob das Opfer Türke, Grieche oder Deutscher war. Und das ist auch gut so.
.
Das ist nicht meine persönliche Meinung, weshalb man mir hier ans Bein pissen kann, sondern eine gesetzliche Grundlage die nicht von mir stammt. Vielleicht ist es jetzt auch für euch verständlich...
Rassenhass kann natürlich ein niedriger Beweggrund und damit Mordmerkmal im Sinne von § 211 StGB sein. Und daß hier auch eine rechtmäßige Berücksichtigung der ausländischen Presse möglich gewesen wäre, konnte man am Beispiel des Kachelmann-Prozesses sehen, wie ich oben verlinkt habe.
Der Punkt ist halt, daß es um einiges schwerer ist, die einmal getroffene Entscheidung -die ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen kann- zur Vergabepraxis im Nachhinein zu ändern.
@Wiesengrund
"#Aufschrei", was mir jetzt nur als Hashtag für sexuelle Belästigung auf Twitter bekannt ist, dürfte eigentlich mit dieser Sache eher weniger zu tun haben...
Man bekommt das große Kotzen wenn man bedenkt das sehr viele dieser Typen im Jahr 5-6 stellige Beträge im Jahr erhalten haben.