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Beerdigung / Wahlgrab

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Ich habe eine sehr spezielle Frage, vielleicht hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und weiß Rat:

Meine Großmutter ist verstorben. Sie war Verfügungsberechtigte eines Wahlgrabes (Umgangssprachlich „Familiengrab“), in dem auch schon die halbe Familie beigesetzt wurde.
Nun die eigentliche Frage:
Ist die Verfügungsberechtigung über ein Wahlgrab automatisch mit einer Willenserklärung gleichzusetzen dort auch beigesetzt zu werden?

Ich muss dazu erläutern dass meine Großmutter zu meiner Mutter, ihrem letzten lebenden Kind, seit Jahren keinen Kontakt hatte. Diese ist nun vom Gesetz dazu verpflichtet für die Beisetzung Ihrer Mutter (unserer Oma) zu sorgen. Sie wird dafür aber nicht das Wahlgrab nehmen sondern die Grüne Wiese (soll heißen ein anonymes Grab). Es ist uns derzeit auch nicht möglich den Termin der Beisetzung herauszufinden, da dies von unserer Mutter nicht gewünscht ist.

Für uns ist das wirklich fürchterlich, denn das entspricht nicht dem letzten Willen der Oma. Leider haben wir aber keine Willenserklärung in schriftlicher Form vorliegen.

Ich habe schon bei einem Anwalt vorgefühlt, der hat aber nur mit den Schultern gezuckt. Wir stehen nun vor der Frage ob wir überhaupt eine Chance haben Omas Beisetzung im Wahlgrab durchzusetzen.

Danke für eure Antworten und ich entschuldige mich für das etwas unkoordinierte Posting.
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Mein Beileid,

Du solltest vllt. mal jemanden Fragen, der davon Ahnung hat, Friedhofsamt oder Bestatter.
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Da sind wir schon vorstellig geworden. Die Antworten waren nicht zielführend.
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Versuchs mal bei bestatterweblog.
Peter Wilhelm antwortet schnell, kompetent und zuverlässig via blog. Sollte es gang ganz eilig sein, hat er eine kostenpflichtige Hotline.

P.S.: sehr spannender blog, mal was ganz anderes als Fussball...
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DocMoc schrieb:
Versuchs mal bei bestatterweblog.
Peter Wilhelm antwortet schnell, kompetent und zuverlässig via blog. Sollte es gang ganz eilig sein, hat er eine kostenpflichtige Hotline.

P.S.: sehr spannender blog, mal was ganz anderes als Fussball...




dazu fand ich das hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Wilhelm

"Peter Wilhelm (* 1959 in Essen) ist ein deutscher Schriftsteller, der vor allem durch seine Bücher der Bestatterreihe große Bekanntheit erlangt hat. [...]
Zehn Jahre lang betrieb er ein Bestattungsunternehmen und schreibt seitdem das Bestatterweblog, das Antworten rund um das Thema Tod und Bestattung, sowie Anekdoten bezüglich der "Kunden", Hinterbliebenen wie Verstorbenen selbst, bietet. [...]  Lange schrieb er das Bestatterweblog unter dem Pseudonym "Untertaker Tom", vor allem, um kurz nach der Beendigung seiner Tätigkeit als Bestatter nicht die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kunden und Mitarbeiter zu gefährden, auch wenn diese in Informationsartikeln oder Geschichten stets verändert sind."

so weit wiki.

inwiefern das dann als seriöse Hilfe anzusehen ist weiß ich nicht, zumal Peter Wilhelm das Bestattungsgeschäft seit geraumer Zeit nicht mehr betreibt, also mit Rechtsbelangen evtl. nicht auf dem neuesten Stand ist.
Ein Anwalt für Familienrecht wäre vielleicht die bessere Anlaufstelle, oder eventuell sogar das zuständige Pfarramt, zumindet sofern es sich bei der Verstorbenen um ein Mitglied einer Kirchengemeinde handelt und es ein kirchliches Begräbnis werden sollte.

Bei mir führt der Link übrigens ins Leere.

Gruß,
littlecrow
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Kann man denn deine Mutter nicht irgendwie überzeugen? Gibt es rationale Gründe für ihre Haltung?
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Raggamuffin schrieb:
Kann man denn deine Mutter nicht irgendwie überzeugen? Gibt es rationale Gründe für ihre Haltung?


Sie hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter, den Rest darf man sich denken. Nichts desto trotz darf sie ihren Kindern nicht verwehren, ihre Großmutter zu Grabe zu tragen. Zumindest moralisch, wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht.

Wenn ich Dir in der Sache leider auch nicht helfen kann, möchte ich Dir zumindest mein aufrichtiges Beileid aussprechen.
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Hallo, danke für eure rückmeldungen. Wir konnten es jetzt kurzfristig lösen.
Wir haben von der Großmutter Vollmachten zu Lebzeiten erhalten, diese gelten auch über ihren Tod hinaus. Weiter hat sie uns gegenüber, und auch anderen Verwandten, immer wieder den Wunsch geäußert in das wahlgrab beigesetzt zu werden.Dies ist als mündliche Willenserklärung zu werten.
Wir haben das gegenüber meiner Mutter als Druckmittel genutzt und haben nun eine für alle verträgliche Lösung gefunden.


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