Die TAZ hat eine Grundsatzentscheidung dazu vorliegen. Diese wird morgen am Freitag den 13.03.2015 veröffentlicht.
Das wird sicher für viel Gesprächsstoff sorgen.
"Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen, die in der Schule aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung tragen wollten. Eine trug ein klassisches Kopftuch, die andere eine Art Mütze. Damit verstießen sie aber nach Ansicht der Behörden gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Dort werden den Lehrkräften religiöse „Bekundungen“ verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden zu gefährden. Eine Klägern wurde gekündigt, die andere abgemahnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dieses Verbot „verfassungskonform einzuschränken“ ist. Künftig soll keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, vielmehr muss eine „hinreichend konkrete Gefahr“ von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen. "
...dazu kommt wohl noch das die Privilegierung christlicher Symbole in NRW geändert werden muss!
"Eine weitere Klausel des NRW-Schulgesetzes wurde von den Richtern ganz gekippt. Danach gab es eine Ausnahme vom Verbot religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“. Diese Privilegierung christlicher Symbole verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, so die Richter. "
3 Absatz ...Solange der Gesetzgeber dazu aber keine differenziertere Regelung trifft,...
"Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen, auch durch das Tragen von Bekleidung, die mit Religionen in Verbindung gebracht wird, wie neben dem Kopftuch etwa die jüdische Kippa, das Nonnen-Habit oder auch Symbole, wie das sichtbar getragene Kreuz. Allein das Tragen eines islamischen Kopftuchs begründet eine solche hinreichend konkrete Gefahr im Regelfall nicht. Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs geht für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus."
Ich warte, bis jemand daraufhin weist, dass das Tragen eines Kopftuches, in diesem religiösen Zusammenhang, ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durfte neulich mal einer solchen Diskussion beiwohnen, sehr langatmig, aber auch interessant.
eagle-1899 schrieb: Wie sieht es eigentlich mit dem Nudelsieb als religiöse Kopfbedeckung aus?
Ich kann mich noch erinnern, dass wir als Schüler Kappen und sonstige Kopfbekleidung gefälligst abzulegen hatten. Das nicht zu tun wäre respektlos.
Das war bei mir auch noch so und ich finde das auch in Ordnung. Ich ertappe mich selbst immer dabei, wie es mich stört wenn jemand im einem geschlossenen Raum ne Kappe oder sowas hat. Wobei mir dieses "Gefühl" immer nur bei normalen Mützen, Kappen etc. kam und nicht bei religiösen Kopfbedeckungen, obwohl ja Kopfbedeckung gleich Kopfbedeckung ist, egal ob religiös motiviert oder nicht.
Frankfurter-Bob schrieb: Ich warte, bis jemand daraufhin weist, dass das Tragen eines Kopftuches, in diesem religiösen Zusammenhang, ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durfte neulich mal einer solchen Diskussion beiwohnen, sehr langatmig, aber auch interessant.
wenn du das zu ende denkst, dann müsste man auch verbieten dass lehrer und lehrerinnen ein sichtbares kreuz als schmuck um den hals tragen. und wie ist es dann mit einem davidstern?
eigentlich gibt es nur zwei wege. entweder man einigt sich auf einen pluralismus der kopftücher und andere religiöse symbole zulässt (wobei sich natürlich die frage stellt ob schmuck immer ausdruck einer religiösität und ob ein kopftuch das auch ist) oder man betreibt das konsequent und verbietet alles. ich denke beides wäre im rahmen des grundgesetzes denkbar.
Der Froschhäusener Michael Bußer, Mitglied der Christlich Demokratische Union rudert erst mal rum. Er meint, als Regierungssprecher der hessischen Landesregierung, das Karlsruher Urteil bezieht sich auf die Regelung im nordrhein-westfälischen Schulgesetz und nicht auf die in Hessen geltenden Vorschriften. Klar all das muß natürlich eingenordet werden.
Ich fühle mich übrigens, in der PM der Deutschen Bischofskonferenz gut, angesprochen und meine auch das Urteil ist "ein starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit."
Frankfurter-Bob schrieb: Ich warte, bis jemand daraufhin weist, dass das Tragen eines Kopftuches, in diesem religiösen Zusammenhang, ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durfte neulich mal einer solchen Diskussion beiwohnen, sehr langatmig, aber auch interessant.
wenn du das zu ende denkst, dann müsste man auch verbieten dass lehrer und lehrerinnen ein sichtbares kreuz als schmuck um den hals tragen. und wie ist es dann mit einem davidstern?
eigentlich gibt es nur zwei wege. entweder man einigt sich auf einen pluralismus der kopftücher und andere religiöse symbole zulässt (wobei sich natürlich die frage stellt ob schmuck immer ausdruck einer religiösität und ob ein kopftuch das auch ist) oder man betreibt das konsequent und verbietet alles. ich denke beides wäre im rahmen des grundgesetzes denkbar.
Ich habe das schon zu Ende gedacht, aber man muss auch auf die Symbolik achten, die sich bei den verschiedenen religiösen Gegenständen hier doch sehr unterscheidet. Das Kopftuch ist übrigens nicht nur auf den Islam beschränkt. Juden und Christen haben da auch ihre Regelungen, die sich zwar auch allesamt voneinander unterscheiden, aber im Kern dieselbe Problematik haben.
Frankfurter-Bob schrieb: Ich warte, bis jemand daraufhin weist, dass das Tragen eines Kopftuches, in diesem religiösen Zusammenhang, ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durfte neulich mal einer solchen Diskussion beiwohnen, sehr langatmig, aber auch interessant.
wenn du das zu ende denkst, dann müsste man auch verbieten dass lehrer und lehrerinnen ein sichtbares kreuz als schmuck um den hals tragen. und wie ist es dann mit einem davidstern?
eigentlich gibt es nur zwei wege. entweder man einigt sich auf einen pluralismus der kopftücher und andere religiöse symbole zulässt (wobei sich natürlich die frage stellt ob schmuck immer ausdruck einer religiösität und ob ein kopftuch das auch ist) oder man betreibt das konsequent und verbietet alles. ich denke beides wäre im rahmen des grundgesetzes denkbar.
Ich habe das schon zu Ende gedacht, aber man muss auch auf die Symbolik achten, die sich bei den verschiedenen religiösen Gegenständen hier doch sehr unterscheidet. Das Kopftuch ist übrigens nicht nur auf den Islam beschränkt. Juden und Christen haben da auch ihre Regelungen, die sich zwar auch allesamt voneinander unterscheiden, aber im Kern dieselbe Problematik haben.
ohne es hier all zu sehr vertiefen zu wollen, eigentlich sollte die symbolik und bedeutung nur dann eine rolle spielen wenn sie mit der "weltlichen" gerichtsbarkeit kollidiert. der link ist zwar schon ein bisschen älter aber da das thema kopftuch so aktuell ist:
da man den menschen nicht in die köpfe schauen kann ist es immer sehr schwierig zu erkennen wann symbole accessoires sind und wann für tiefen glauben stehen.
ich würde, als der agnostiker der ich bin, für eine gleichbehandlung plädieren. die gleiche messlatte für alle und alles ist gut. und dass dabei die humaistischen regeln nicht hinten runter fallen dürfen wäre das, was durch gesetze geregelt werden muss.
in Bayern gehn natürlich die Uhren anders, das Grundgesetz gilt hier möglicherweise auch nicht.
SZ
"Christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte" werden dabei ausdrücklich den Verfassungszielen zugerechnet. Deswegen fällt ein Kreuz nicht unter das Trageverbot, ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann. Und genau dabei soll es trotz der bundesweiten Debatte über das Karlsruher Urteil von vergangener Woche auch bleiben, beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag.
Das wird sicher für viel Gesprächsstoff sorgen.
"Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen, die in der Schule aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung tragen wollten. Eine trug ein klassisches Kopftuch, die andere eine Art Mütze. Damit verstießen sie aber nach Ansicht der Behörden gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Dort werden den Lehrkräften religiöse „Bekundungen“ verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden zu gefährden. Eine Klägern wurde gekündigt, die andere abgemahnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dieses Verbot „verfassungskonform einzuschränken“ ist. Künftig soll keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, vielmehr muss eine „hinreichend konkrete Gefahr“ von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen. "
...dazu kommt wohl noch das die Privilegierung christlicher Symbole in NRW geändert werden muss!
"Eine weitere Klausel des NRW-Schulgesetzes wurde von den Richtern ganz gekippt. Danach gab es eine Ausnahme vom Verbot religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“. Diese Privilegierung christlicher Symbole verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, so die Richter. "
http://www.taz.de/Entscheidung-Bundesverfassungsgericht/!156328/
Ja 20:15 hat er den Fred eröffnet
3 Absatz
...Solange der Gesetzgeber dazu aber keine differenziertere Regelung trifft,...
"Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen, auch durch das Tragen von Bekleidung, die mit Religionen in Verbindung gebracht wird, wie neben dem Kopftuch etwa die jüdische Kippa, das Nonnen-Habit oder auch Symbole, wie das sichtbar getragene Kreuz. Allein das Tragen eines islamischen Kopftuchs begründet eine solche hinreichend konkrete Gefahr im Regelfall nicht. Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs geht für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html
Oder ist das nur das übliche Link Gespamme?
...ich habe natürlich meine eigene Meinung dazu. Deinen sinnlosen Spam Kommentar kannste dir sparen.
Ich kann mich noch erinnern, dass wir als Schüler Kappen und sonstige Kopfbekleidung gefälligst abzulegen hatten. Das nicht zu tun wäre respektlos.
Das war bei mir auch noch so und ich finde das auch in Ordnung. Ich ertappe mich selbst immer dabei, wie es mich stört wenn jemand im einem geschlossenen Raum ne Kappe oder sowas hat. Wobei mir dieses "Gefühl" immer nur bei normalen Mützen, Kappen etc. kam und nicht bei religiösen Kopfbedeckungen, obwohl ja Kopfbedeckung gleich Kopfbedeckung ist, egal ob religiös motiviert oder nicht.
wenn du das zu ende denkst, dann müsste man auch verbieten dass lehrer und lehrerinnen ein sichtbares kreuz als schmuck um den hals tragen. und wie ist es dann mit einem davidstern?
eigentlich gibt es nur zwei wege. entweder man einigt sich auf einen pluralismus der kopftücher und andere religiöse symbole zulässt (wobei sich natürlich die frage stellt ob schmuck immer ausdruck einer religiösität und ob ein kopftuch das auch ist) oder man betreibt das konsequent und verbietet alles. ich denke beides wäre im rahmen des grundgesetzes denkbar.
Er meint, als Regierungssprecher der hessischen Landesregierung,
das Karlsruher Urteil bezieht sich auf die Regelung im nordrhein-westfälischen Schulgesetz und nicht auf die in Hessen geltenden Vorschriften.
Klar all das muß natürlich eingenordet werden.
Ich fühle mich übrigens, in der PM der Deutschen Bischofskonferenz gut, angesprochen und meine auch das Urteil ist "ein starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit."
http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2760&cHash=0d64197f3b74390ac37d48f391a8fd4a
Ich habe das schon zu Ende gedacht, aber man muss auch auf die Symbolik achten, die sich bei den verschiedenen religiösen Gegenständen hier doch sehr unterscheidet. Das Kopftuch ist übrigens nicht nur auf den Islam beschränkt. Juden und Christen haben da auch ihre Regelungen, die sich zwar auch allesamt voneinander unterscheiden, aber im Kern dieselbe Problematik haben.
ohne es hier all zu sehr vertiefen zu wollen, eigentlich sollte die symbolik und bedeutung nur dann eine rolle spielen wenn sie mit der "weltlichen" gerichtsbarkeit kollidiert. der link ist zwar schon ein bisschen älter aber da das thema kopftuch so aktuell ist:
http://www.bibel-blog.de/?p=4818
da man den menschen nicht in die köpfe schauen kann ist es immer sehr schwierig zu erkennen wann symbole accessoires sind und wann für tiefen glauben stehen.
ich würde, als der agnostiker der ich bin, für eine gleichbehandlung plädieren. die gleiche messlatte für alle und alles ist gut. und dass dabei die humaistischen regeln nicht hinten runter fallen dürfen wäre das, was durch gesetze geregelt werden muss.
SZ
"Christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte" werden dabei ausdrücklich den Verfassungszielen zugerechnet.
Deswegen fällt ein Kreuz nicht unter das Trageverbot, ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.
Und genau dabei soll es trotz der bundesweiten Debatte über das Karlsruher Urteil von vergangener Woche auch bleiben, beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/kabinettsbeschluss-bayern-haelt-an-kopftuch-praxis-fest-1.2397239