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BVerfG: Ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar.

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Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg
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Andy schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg



ich vermute, dass nicht staatliche schulen von der regelung ausgeschlossen sind, da schickt man ja seine kinder nicht hin weil man muss, sondern weil man will. aber die frage ist nicht unberechtigt, da ich nicht weiß ob andere religionen auch schulen führen deren besuch die anwesenheit in einer öffentlichen schule verzichtbar machen.

ich denke aber, dass eine staatliche reglementierung ganz allgemein für privatschulen nur vorausgesetzten inhalte und benotungskriterien betrifft, nicht aber weltanschauliche dinge.
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peter schrieb:
Andy schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg



ich vermute, dass nicht staatliche schulen von der regelung ausgeschlossen sind, da schickt man ja seine kinder nicht hin weil man muss, sondern weil man will. aber die frage ist nicht unberechtigt, da ich nicht weiß ob andere religionen auch schulen führen deren besuch die anwesenheit in einer öffentlichen schule verzichtbar machen.

ich denke aber, dass eine staatliche reglementierung ganz allgemein für privatschulen nur vorausgesetzten inhalte und benotungskriterien betrifft, nicht aber weltanschauliche dinge.


Ja, bei Privatschulen wirst Du Recht haben und die gute Nonne in staatlichen Schulen eher weniger als Lehrkraft auftauchen. Für mich haben in staatlichen Schulen religöse Symbole grundsätzlich nichts zu suchen. Der nächste kommt dann im Hare-Krishna-Orange-Outfit (gibt es die eigentlich noch?) usw. Wenn Kopftücher als frauenfeindliche Symbolik angesehen werden, haben die halt in der Schule bei Lehrkräften nichts zu suchen. Punkt. Man muss nicht für alles immer krampfhaft Verständnis aufbringen.
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Andy schrieb:
peter schrieb:
Andy schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg



ich vermute, dass nicht staatliche schulen von der regelung ausgeschlossen sind, da schickt man ja seine kinder nicht hin weil man muss, sondern weil man will. aber die frage ist nicht unberechtigt, da ich nicht weiß ob andere religionen auch schulen führen deren besuch die anwesenheit in einer öffentlichen schule verzichtbar machen.

ich denke aber, dass eine staatliche reglementierung ganz allgemein für privatschulen nur vorausgesetzten inhalte und benotungskriterien betrifft, nicht aber weltanschauliche dinge.


Ja, bei Privatschulen wirst Du Recht haben und die gute Nonne in staatlichen Schulen eher weniger als Lehrkraft auftauchen. Für mich haben in staatlichen Schulen religöse Symbole grundsätzlich nichts zu suchen. Der nächste kommt dann im Hare-Krishna-Orange-Outfit (gibt es die eigentlich noch?) usw. Wenn Kopftücher als frauenfeindliche Symbolik angesehen werden, haben die halt in der Schule bei Lehrkräften nichts zu suchen. Punkt. Man muss nicht für alles immer krampfhaft Verständnis aufbringen.


da bin ich bei dir wenn es konsequent gehandhabt wird. dann stellt sich allerdings die frage wo private haltung in öffentliches zur schau tragen über geht. wie hält man es beispielsweise mit lehrern die ein deutlich sichtbares kreuz um den hals tragen oder einen davidstern? und wo zieht man die grenze bei schülern?

ich erinnere mich da an einen schulverweis vor jahren, weil ein mädchen einen "stoppt strauß" button an ihre jacke gepinnt hatte.
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peter schrieb:
Andy schrieb:
peter schrieb:
Andy schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg



ich vermute, dass nicht staatliche schulen von der regelung ausgeschlossen sind, da schickt man ja seine kinder nicht hin weil man muss, sondern weil man will. aber die frage ist nicht unberechtigt, da ich nicht weiß ob andere religionen auch schulen führen deren besuch die anwesenheit in einer öffentlichen schule verzichtbar machen.

ich denke aber, dass eine staatliche reglementierung ganz allgemein für privatschulen nur vorausgesetzten inhalte und benotungskriterien betrifft, nicht aber weltanschauliche dinge.


Ja, bei Privatschulen wirst Du Recht haben und die gute Nonne in staatlichen Schulen eher weniger als Lehrkraft auftauchen. Für mich haben in staatlichen Schulen religöse Symbole grundsätzlich nichts zu suchen. Der nächste kommt dann im Hare-Krishna-Orange-Outfit (gibt es die eigentlich noch?) usw. Wenn Kopftücher als frauenfeindliche Symbolik angesehen werden, haben die halt in der Schule bei Lehrkräften nichts zu suchen. Punkt. Man muss nicht für alles immer krampfhaft Verständnis aufbringen.


da bin ich bei dir wenn es konsequent gehandhabt wird. dann stellt sich allerdings die frage wo private haltung in öffentliches zur schau tragen über geht. wie hält man es beispielsweise mit lehrern die ein deutlich sichtbares kreuz um den hals tragen oder einen davidstern? und wo zieht man die grenze bei schülern?

ich erinnere mich da an einen schulverweis vor jahren, weil ein mädchen einen "stoppt strauß" button an ihre jacke gepinnt hatte.  


Es ist nicht leicht die Grenze bei Lehrern zu ziehen. Ich hätte jetzt keine Probleme mit Kruzifix, Davidstern oder Halbmond um den Hals an der Kette hängend. An der Wand des Klassenzimmers sehr wohl.

Diese Stopp-Strauss-Geschichte habe ich auch noch in Erinnerung. Aber das war eine Zeit, als mein kein Briefträger sein durfte, wenn man DKP-Mitglied war. Über 30 Jahre her.
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Andy schrieb:

Diese Stopp-Strauss-Geschichte habe ich auch noch in Erinnerung. Aber das war eine Zeit, als mein kein Briefträger sein durfte, wenn man DKP-Mitglied war. Über 30 Jahre her.  


Briefträger waren damals alle verbeamtet. Und ich glaube durchaus, dass mein Dienstherr not amused wäre, wenn ich NPD Mitglied wäre. Zwar andere Richtung, aber gleiches Prinzip.
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Basaltkopp schrieb:
Andy schrieb:

Diese Stopp-Strauss-Geschichte habe ich auch noch in Erinnerung. Aber das war eine Zeit, als mein kein Briefträger sein durfte, wenn man DKP-Mitglied war. Über 30 Jahre her.  


Briefträger waren damals alle verbeamtet. Und ich glaube durchaus, dass mein Dienstherr not amused wäre, wenn ich NPD Mitglied wäre. Zwar andere Richtung, aber gleiches Prinzip.


Na ja, wollte nur das Selbstverständnis dieser Zeit wiedergeben. Mein Vater wurde bspw. immer mit dem RAF-Fahndungsplakat abgeglichen, wenn der irgendwo auf dem Kaff erstmals in eine Kneipe kam...  

Der Bayerische Rundfunk schaltete sich auch gerne mal aus dem laufenden Programm aus, wenn es für die mit Satire in der ARD zu weit ging (woher kennen wir das aktuell noch mal?). Da ist das mit dem Anti-Strauss-Button doch nur eine Randerscheingung des Zeitgeistes gewesen.  
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Andy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Andy schrieb:

Diese Stopp-Strauss-Geschichte habe ich auch noch in Erinnerung. Aber das war eine Zeit, als mein kein Briefträger sein durfte, wenn man DKP-Mitglied war. Über 30 Jahre her.  


Briefträger waren damals alle verbeamtet. Und ich glaube durchaus, dass mein Dienstherr not amused wäre, wenn ich NPD Mitglied wäre. Zwar andere Richtung, aber gleiches Prinzip.


Na ja, wollte nur das Selbstverständnis dieser Zeit wiedergeben. Mein Vater wurde bspw. immer mit dem RAF-Fahndungsplakat abgeglichen, wenn der irgendwo auf dem Kaff erstmals in eine Kneipe kam...  

Der Bayerische Rundfunk schaltete sich auch gerne mal aus dem laufenden Programm aus, wenn es für die mit Satire in der ARD zu weit ging (woher kennen wir das aktuell noch mal?). Da ist das mit dem Anti-Strauss-Button doch nur eine Randerscheingung des Zeitgeistes gewesen.    


So wie Du aussiehst, könnte Dir das auch passieren.  ,-)
Der Strauss kam in Bayern ja auch direkt nach dem "Kinni", wenn nicht sogar davor. Der war heiliger als der Papst und das im tiefkatholischen Bayern.

Wenn der Strauss einmal in Bewegung  war konnte den eh nichts und niemand mehr stoppen. Nicht einmal wenn er ein Kopftuch anhatte, um wieder BTT zu kommen  ,-)
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Andy schrieb:
Ffm60ziger schrieb:

SZ

ein "Kopftuch" aber sehr wohl, weil es als Symbol weiblicher Unterdrückung aufgefasst werden kann.


Wenn das so aufgefasst wird, was ich übrigens vollumfänglich nachvollziehen kann, wüsste ich nicht, weshalb das in Schulen erlaubt sein sollte? Wie sieht es in Bayern eigentlich an den katholischen Schulen aus? Gibt es da für den Religionsunterricht Sonderregelungen? Oder gilt das als Berufsbekleidung? Keine symbolische Unterdrückung? Bin da überfragt. http://www.kloster-st-alban.de/img/schule1.jpg



Also ich hatte auf der katholischen Realschule auf der ich in der Oberpfalz war (eine die damals Anfang der 90er groß in den Medien war, da die Nonnen die Biologiebücher "zensiert" hatten) ausschließlich Nonnen im kompletten Pinguingewand. Wie das aussehen würde, wenn diese Regelung in Bayern gekippt wird würde mich auch interessieren. Aus religiösen Gründen dürfen/wollen diese ja ihre Haare nicht offen zeigen und tragen.
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Darf man in der Schule dann jetzt auch mit Aluhut unterrichten?
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der Heinz B. im Deutschlandfunk u.a.


"Der scheidende Bürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), kritisierte im Deutschlandfunk das Bundesverfassungsgericht, das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen untersagt hatte. Die Richter hätten keine Ahnung, wie es in vielen Stadtvierteln zugehe. Sie stützen die falsche Botschaft:
Die Frau habe zu gehorchen, sie sei das Eigentum ihres Mannes."

http://www.deutschlandfunk.de/heinz-buschkowsky-unsere-lebensregeln-gelten-fuer-alle.868.de.html?dram%3Aarticle_id=315579
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Hessen vorn? Früher schon!

Gerhard Merz: Landesregierung muss sich endlich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot äußern




"Die SPD-Landtagsfraktion habe die schwarz-grüne Landesregierung daher im Rahmen eines dringlichen Berichtsantrags zu einer Bewertung der Entscheidung aufgefordert. „Wir erwarten endlich eine Einschätzung des Beschlusses durch die Landesregierung und wollen wissen, warum im Gegensatz zu anderen Bundesländer noch nicht reagiert wurde. Zudem ist für uns von Bedeutung, ob die Landesregierung nun mit eigenen Gesetzentwürfen aktiv wird oder ob sie sich weiterhin im Nichtstun übt“, sagte Merz."


http://www.spd-fraktion-hessen.de/meldungen/39789/199268/Gerhard-Merz-Landesregierung-muss-sich-endlich-zur-Entscheidung-des-Bundesverfassungsgerichts-zum-Kopftuchverbot-aeuszern.html


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