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Fragen zum Umgangsrecht

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Moin,

kurz die Situation:

Ich bin seit Dezember 2013 von meiner Ex-Frau getrennt und seit Januar geschieden. Wir haben einen  Sohn, er ist jetzt 3. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Seit Ihrem Auszug war er immer

Mittwoch auf Donnerstag
Donnerstag auf Freitag
und jede 2. Woche Freitag bis Montag bei mir.

Ich habe ihn an den entsprechenden Tagen morgens in den Kiga gebracht und nachmittags bei ihr oder der Oma abgeholt.
Schriftlich vereinbart haben wir das nicht, aber jetzt über ein Jahr so praktiziert..

Gestern kam von Ihr die Nachricht, dass sie mal mit mir reden müsse, es sei Ihr zu viel hin und her, und sie merke, dass es dem kleinen nicht gut täte.

Ich sehe das anders, er schläft zwar im Moment schlecht, weil er mit Nachtschreck zu kämpfen hat, aber ansonsten ist er ein sehr gut entwickeltes Kind, dem sowohl die Erzieher im Kiga als auch die Kinderärztin einen deutlichen Entwicklungsvorsprung bescheinigen. (Zählt bis hundert, schreibt seinen Namen etc.)

Meine Wohnsituation kann auf jeden Fall nicht  schädlich sein. Ist immer noch das gleiche Haus in dem er vorher gelebt hat, sein Kinderzimmer hat er immer noch.

Mein Verdacht ist, dass Ihr die Beziehung meines Sohnes zu meiner neuen Partnerin zu eng wird. Die zwei verstehen sich super, und ich vermute, dass Ihr das nicht passt. Er verwechselt halt auch immer mal Namen, nennt mich wie den Freund meiner Ex, sagt Mama zu meiner Partnerin etc. Ich finde das nicht schlimm, ist halt auch schwierig aus vertieftem Spiel gerade zu wissen, wen man jetzt zu rufen hat. Ich glaube  aber, dass meine Ex nicht so locker damit umgeht, wenn sie nicht Mama genannt wird. Ist aber nur ne Vermutung.


Jetzt zu den Fragen: Kann sie mir einfach den Umgang reduzieren? Der kleine ist bei Ihr gemeldet, und ich zahle auch trotz der eig. geteilten Betreuung vollen Unterhalt.
Muss sie, und wenn ja In welchem Umfang, beweisen, dass die Regelung dem Kind schadet?

Was würde wohl rauskommen, wenn ich eine Umgangsvereinbarung vom Jugendamt oder einem Familiengericht haben wollte?
Werden die sich an der bisherigen Regelung orientieren oder nehmen die irgendwelche Standards?

Ich möchte den Kleinen einfach gerne weiterhin so oft bei mir haben wie bisher.
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Hört sich besonders "nett"an.So eine einseitige "Schuldzuweisung" gegen einen sich eine  top kümmernden Vater.

Ich würde trotzdem  behutsam vorgehen, mich zunächst von einem Fachanwalt beraten lassen .


das gemeinsame Sorgerecht"was der Gesetzgeber "vor Jahren für geschieden Eltern eingeführt hat, hat die Position der Vater gestärkt.

Aber im Endergebnis nur bedingt geheilt.

Liegt bei mir alles schon Jahre zurück. Meine Anwälte haben schon damals (ich hatte es nach altem Recht damals  nicht,also keine gemeinsames Sorgerecht )ausgeführt:

Ein gemeinsames Sorgerecht ist gut,aber  schützt nicht vor "Spielchen "der Mutter.Insbesondere,wenn das Kind dort lebt (bei dir zumindest dort gemeldet.)

Von daher würde ich befürchten, daß ein Jugendamt  (ich hatte später zudem mal kurz ein Verhältnis mit einer Bediensteten  eines  Jugendamtes ...Karl mei Drobbe was man da an dubiosen Praktiken durch das Jugendamt zusätzlich hört   ) ,

sich mehr  auf die Seite der Mutter stellt.Der biolog. und 7oder gesellschaftliche Vorteil in unserer Gesellschaft liegt grundsätzlich trotz gemeinsamen Sorgerechts ein Stück bei ihr.

Und zudem ist das Kind bei ihr gemeldet.Im Konfliktfall zw. Vater und Mutter,wird dies dann oft so gesehen, daß die "normative Kraft des Faktischen "im Konfliktfall dafür spricht, daß kinde eben in seiner gewohnten Umgebung zu belassen , wo es sich aufhält bzw. wo es lebt und wohnt.
Und die  Aufhebung  dieser Grundsätze habe ich insoweit  damals bis zum Gericht erfolglos angefochten  .

Soweit meine persönliche Erfahrung (allerdings ohne gemeinsames Sorgerecht---damals alte Rechtslage).

Ich würde an deiner Stelle auf keinen Fall aufgeben, aber sehr behutsam vorgehen  .

Bemüh dich und kämpfe.

Aber mach keinen Schritt,ohne dies sorgfältig vorher mit einem spezialisierten Fachanwalt abgesprochen zu haben .

Ich würde nicht mal das Jugendamt einschalten , ohne dies vorher mit einem guten und umsichtigen Fachanwalt abgesprochen zu haben .

Und wenn der Fachanwalt meint  es wäre nötig, wirkt sein Intervention evtl.ein gutes Stück besser, als wenn der Vater dies macht.
Aber das ist jetzt  nur meine Spekulation.

Ich würde mich kurzfristig von einem guten, erfahrenen  und umsichtigen Fachanwalt beraten lassen .

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg.
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Danke schonmal.

Faust in der Tasche ballen hab ich geübt in der letzten Zeit.
Bin gespannt wie sie es sich vorstellt, aber ich kenn sie ja schon ein paar Jahre und kann es mir vorstellen
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Genau anders herum.
Erst Mutter.
Wenn das nicht geht, Jugendamt auf Deine Seite ziehen.
Drittens Anwalt/ Gericht.

Du hast das Kind jetzt im Grunde zu 50%. Schlag ihr also (beim Jugendamt, nicht vorher) vor, einen wöchentlichen Wechsel zu praktizieren. Das halbiert die Wechsel (das "hin und her"). Wenn sie sich da rausredet, weiß das geneigte Publikum woher der Wind weht. Denn ein anderes als dieses Scheinargument hat sie ja nicht.

Dein Argument ist "Kontinuität".

DA
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Ich bin´s nochmal:

Die Umgangssituation ist zur Zeit stabil, auch wenn mein Junior mir immer mal wieder zu verstehen gibt, dass er gerne mehr bei mir/uns und weniger bei seiner Mutter und Ihrem Freund sein will. Sollte das ein Dauerzustand werden, werde ich der Sache mal nachgehen.

Aber jetzt eine andere Frage. Es gibt ja ab 1. August wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Ich gehe fest davon aus, das meine Ex, natürlich zu Gunsten meines Sohnes  , davon profitieren will.

Ich hab jetzt mal die Stunden aufgeschlüsselt, die er regelmäßig bei Ihr/mir/Kiga/meiner Mutter verbringt. Das ist eine sehr regelmäßige Sache, von der nur in Ausnahmen und auch einvernehmlich Abgewichen wird. z.B. wegen Urlaub mit oder ohne Kind, Geburtstage von Verwandten etc.

Das sieht dann wie für 14 Tage folgt aus:

Mutter 155h; 46,13%
Vater 123h; 36,61%
KiGa 50h; 14,88%
Oma väterl. 8h; 2,38%

Jetzt meine Frage nach einer Einschätzung:

Würde das Jugendamt mir den vollen Unterhalt aufdrücken, oder könnte ich mit einem "Nachlass" rechnen? Mir geht es auch nicht darum, dass ich nicht für Ihn zahlen will. Ich habe aber das Gefühl, dass von den nicht wenigen Euro(Unterhalt+Kindergeld), die eigentlich für meinen Kleinen sind,  ein erheblicher Teil in die Finanzierung eines zu hohen Lebensstandards läuft.
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Also ...... ich bin auch eine Mama und sehr kulant was den Unterhalt angeht aber es ist mir unbekannt das die Kita Stunden mit angerechnet werden .  
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Es geht doch nur darum, wann er wo ist. Hab das einfach aus ner Tabelle kopiert.
Im Endeffekt zählt wohl nur ihre und meine Zeit
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Die Rechtslage ist schwierig. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die gerichtlichen Entscheidungen orientieren sich an zwei Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes. Hilfe kann hier nur ein Fachanwalt bieten.
Ich gebe allerdings drei Punkte zu bedenken:
1. Im Falle einer Klage auf den richtigen anzuwendenden Unterhalt klagt dein Kind gegen dich, vertreten durch die Mutter oder einen Amtsvormund. Willst du das?
2. Wenn du obsiegst, kann der Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegen dich auf unter 100 Euro sinken. Willst du das?
3. Die beste Chance der Mutter bei einer solchen Klage gegen dich besteht dann darin, dir die Kindesbetreuung zu entziehen, mit welchem Argument auch immer.
Willst du das?
Diesen Fragen solltest du dich ernsthaft stellen, bevor du ein solches Verfahren anstrebst.
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Das waren gute Anmerkungen stefank.
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Viel Erfolg, leider sind solche "Spielchen" von der Mutter ja keine Seltenheit....und dann leider noch häufig auf dem Rücken der Kinder ausgetragen    
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Mich nervt es halt füchterlich, dass da ganz offensichtlich Geld, das für meinen Junior gedacht ist in Schuhe, Handtaschen und Strandurlaub investiert wird. Da werden Dinge in einem Umfang gekauft oder unternommen, die mit Ihren eigenen Mitteln einfach nicht drin sind.

Mein Gewissen würde mir sagen, dass ich Unterhalt, der am Ende des Monats über ist, auf ein Konto packe. Das passiert offensichtlich nicht, aber kontrollieren oder gar erzwingen lässt sich da nichts.
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Also zunächst mal werden die Stunden in der Kita dem zugerechnet, der das Kind hinbringt.

Wichtiger ist aber der von StefanK genannte Punkt drei. Wann immer Väter in einem paritätischen oder sonstigen WM am Unterhalt herumdoktern, wird die Mutter kurz und knapp den Umgang verringern. Und weil das Familienrecht in Deutschland das WM nicht einmal wirklich anerkennt (das wird mW praktisch nie ausgeurteilt), bist DU zunächst einmal voll unterhaltspfflichtig, sobald das Kind 50% plus eine Minute bei der Mutter ist. Oder weniger als 50% bei dir.

Sofern die KM sich auf ein WM mitsamt unterhaltstechnischen Konsequenzen einlässt, freiwillig, und nur dann, wird der Unterhalt gequotelt, und zwar gemäß der Einkommen beider Eltern, so wie bei erwachsenen Kindern. Dafür werden allerdings die Einkommen zusammen gerechnet weil ein WM-Kind höheren Bedarf hat. Davon seid ihr aber weit entfernt.

Ich hoffe, ich habe Dich ausreichend verwirrt.

Abgesehen davon kann das JA überhaupt niemandem etwas aufdrücken. Das können nur und ausschließlich Richter. Entweder die Mutter klagt oder sie richtet eine Beistandschaft beim JA ein, dann klagt das JA. Im derzeitigen Fall bist Du jedenfalls voll Unterhaltspflichtig und der von StefanK genannte Punkt 2 wird nicht eintreten. Nicht in diesem Land. Für das, was du oben beschreibst gibt es keinen Rabatt.

Was die Mutter mit dem Unterhalt macht, geht dich übrigens einen Scheißdreck an, ich sage das deshalb so drastisch, weil das genau die Antwort sein wird, die Du vom Gericht bekommst, nur in Juristendeutsch und ich davon ausgehe, dass meine Ausdrucksweise in ihrer Deutlichkeit verständlicher ist

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Also zunächst mal werden die Stunden in der Kita dem zugerechnet, der das Kind hinbringt.

Wichtiger ist aber der von StefanK genannte Punkt drei. Wann immer Väter in einem paritätischen oder sonstigen WM am Unterhalt herumdoktern, wird die Mutter kurz und knapp den Umgang verringern. Und weil das Familienrecht in Deutschland das WM nicht einmal wirklich anerkennt (das wird mW praktisch nie ausgeurteilt), bist DU zunächst einmal voll unterhaltspfflichtig, sobald das Kind 50% plus eine Minute bei der Mutter ist. Oder weniger als 50% bei dir.

Sofern die KM sich auf ein WM mitsamt unterhaltstechnischen Konsequenzen einlässt, freiwillig, und nur dann, wird der Unterhalt gequotelt, und zwar gemäß der Einkommen beider Eltern, so wie bei erwachsenen Kindern. Dafür werden allerdings die Einkommen zusammen gerechnet weil ein WM-Kind höheren Bedarf hat. Davon seid ihr aber weit entfernt.

Ich hoffe, ich habe Dich ausreichend verwirrt.

Abgesehen davon kann das JA überhaupt niemandem etwas aufdrücken. Das können nur und ausschließlich Richter. Entweder die Mutter klagt oder sie richtet eine Beistandschaft beim JA ein, dann klagt das JA. Im derzeitigen Fall bist Du jedenfalls voll Unterhaltspflichtig und der von StefanK genannte Punkt 2 wird nicht eintreten. Nicht in diesem Land. Für das, was du oben beschreibst gibt es keinen Rabatt.

Was die Mutter mit dem Unterhalt macht, geht dich übrigens einen Scheißdreck an, ich sage das deshalb so drastisch, weil das genau die Antwort sein wird, die Du vom Gericht bekommst, nur in Juristendeutsch und ich davon ausgehe, dass meine Ausdrucksweise in ihrer Deutlichkeit verständlicher ist

DA


Hab grad diese Frage entdeckt und versuche dann mal, das Ganze aus Sicht des Jugendamtes zu beschreiben.
Grundsätzlich ist der Unterhalt eine Zahlung die dem Kind zu gute kommen soll. Das heißt nicht, dass der Unterhalt zahlende Elternteil ein Recht darauf hat, den hauptsächlich erziehenden Elternteil zu kontrollieren. Das wurde ja schon gesagt.
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt liegt deutlich unter dem Regelunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und wird dann gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiges Elternteil den Unterhalt nicht zahlen kann oder die Zahlung verschleppt. Dies führt dann halt zu Zahlungsaufforderungen durch das Jugendamt an den Unterhaltspflichitgen. Ich habe schon erlebt, dass das bis zur Erzwingungshaft ging ...  :neutral-face

Ansonsten wäre mir wichtig zu betonen, dass man als Eltern immer im Blick behalten sollte, welche Konsequenzen ein juristisches Vorgehen gegen das andere Elternteil hat.
Das Jugendamt wird da gehört und hat keine Entscheidungsmöglichkeit. Wir versuchen im Vorfeld Eltern zu beraten und eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Warum?
Weil vor Gericht immer eine/r als Verlierer vom Feld geht und weil das in der Regel dazu führt, dass diese/r Verlierer versucht aus der Verliererposition wieder rauszukommen. Und das führt dann oft dazu, dass Eltern aufhören gemeinsam (wie es sein sollte) Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, sich um ihre Kinder zu kümmern und statt dessen nur noch versuchen "Recht" zu bekommen, sich durchzusetzen.
Und der ***** bei der Nummer sind IMMER die Kinder. Die lieben in der Regel beide Eltern und wollen eigentlich nur, dass die nicht streiten und Klarheit bieten.
Das bleibt bei solchen Auseinandersetzungen fast immer auf der Strecke.
Ich weiß jetzt nicht, ob dir 50€ mehr oder weniger sehr weh tun, aber an deiner Stelle würde ich mich fragen, was dir der Frieden deines Kindes wert ist. Und dabei ist es scheißegal was deine Ex für einen Film abzieht. Es geht um dein Kind und da hast du die Möglichkeit für Frieden zu sorgen.

Möglich wäre auch, dass du dich zusammen mit deiner Ex hinsetzt, das in Ruhe aufdröselst und versuchst eine einvernehmliche Lösung hinzubekommen. Dafür kannst du übrigens deine/n zuständige/n Jugendamtsmitarbeiter/in nutzen, das ist sein/ihr Job. Auch Familienberatungsstellen bieten an, solche Gespräch zu moderieren.

Wichtig ist nur, dass du bei allem was du tust immer zuvorderst im Kopf behältst, was für Konsequenzen dein Handeln für dein Kind haben könnte.


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