Person XY wartet nun seit fast acht (!!) Wochen auf seine Prüfungsergebnisse der schriftlichen Klausuren von Anfang Juli. Laut Prüfungsordnung sind "Schriftliche Prüfungen sind in der Regel innerhalb von vier Wochen zu bewerten,** spätestens aber bis zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters."**.
Das neue Semester hat vor zwei Tagen begonnen.
Die Frage nun: Allein weil es ihm nur ums Prinzip geht, fragt Person XY sich nun, was man nun dagegen tun kann. Klar, man könnte mal einen netten Brief an den Präsidenten und an den Prüfungsausschuss schreiben, das die ihr Personal mal briefen. Wenn ein Student gegen die PO verstößt, kann dies zur Exmatrikulation führen. Ihm ist nicht unbedingt daran gelegen hier rechtliche Schritte einzuleiten, er will einfach nur wissen ob jemand mit so etwas schon Erfahrungen gesammelt hat. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
ist es elementar, das Ergebnis zu wissen? Ich würde mal höflich beim Prof. - im Übrigen der Mensch am längeren Hebel - nachfragen und die Dringlichkeit der Situation betonen.
Wenn man darauf angewiesen ist, um z.B. im Anschluss einen Masterstudiengang zu belegen, bringen einem halt die Worte des Professors wenig. Da brauch man das offizielle Ergebnis.
ist es elementar, das Ergebnis zu wissen? Ich würde mal höflich beim Prof. - im Übrigen der Mensch am längeren Hebel - nachfragen und die Dringlichkeit der Situation betonen.
Wenn man darauf angewiesen ist, um z.B. im Anschluss einen Masterstudiengang zu belegen, bringen einem halt die Worte des Professors wenig. Da brauch man das offizielle Ergebnis.
Frag da erst noch mal persönlich nach. Würde direkt zur Sprechstunde zum Prof, bzw. versuchen nen kurzfristigen Termin zu bekommen. Vielleicht ist es ja auch ein technisches Problem? Ich hab meine Seminarnote nicht bekommen, weil der Lehrstuhl meine Email falsch geschrieben hat. Note kam dann per Einschreiben eine Woche vor dem Seminar obwohl die Arbeit schon nen Monat korrigiert war. Vielleicht kann das bei dir auch so sein?
Person XY wartet nun seit fast acht (!!) Wochen auf seine Prüfungsergebnisse der schriftlichen Klausuren von Anfang Juli.
Laut Prüfungsordnung sind "Schriftliche Prüfungen sind in der Regel innerhalb von vier Wochen zu bewerten,** spätestens
aber bis zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters."**.
Das neue Semester hat vor zwei Tagen begonnen.
Die Frage nun: Allein weil es ihm nur ums Prinzip geht, fragt Person XY sich nun, was man nun dagegen tun kann.
Klar, man könnte mal einen netten Brief an den Präsidenten und an den Prüfungsausschuss schreiben, das die ihr Personal mal briefen. Wenn ein Student gegen die PO verstößt, kann dies zur Exmatrikulation führen.
Ihm ist nicht unbedingt daran gelegen hier rechtliche Schritte einzuleiten, er will einfach nur wissen ob jemand mit so etwas schon Erfahrungen gesammelt hat. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
Ich würde mal höflich beim Prof. - im Übrigen der Mensch am längeren Hebel - nachfragen und die Dringlichkeit der Situation betonen.
Ich würde mal höflich beim Prof. - im Übrigen der Mensch am längeren Hebel - nachfragen und die Dringlichkeit der Situation betonen.