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Frage an die RAs [Anerkenntnis-Urteil]


Thread wurde von Haliaeetus am Freitag, 27. November 2015, 11:57 Uhr um 11:57 Uhr gesperrt weil:
Thema erledigt. Wer Hilfe in einem ähnlich gelagerten Fall braucht, weiß dann ja jetzt, wo er sich die Infos holen kann - Haliaeetus
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Guten Tag werte RAs,

ich habe folgende Frage:

In einer mündlichen Verhandlung vor dem SG wurde der Beklagten von der Richterin nahe gelegt, die Klageforderung anzuerkennen.

Die Beklagte gab also an, die Klageforderung anzuerkennen sowie die Auslage des Klägers im Ganzen zu erstatten.

Der Kläger nahm daraufhin das Anerkenntnis der Beklagten an, unter der Prämisse, dass die tatsächlichen Auslagen umgehend erstattet werden.

Das Gericht schloss danach das Klageverfahren ab.

Nun, drei Monate später, wurden die Auslagen noch immer nicht erstattet und auch die Klageforderungen nicht erfüllt.
Schreiben und Mahnungen werden ignoriert, bei Telefonaten fühlt sich der jeweiligen Sachbearbeiter am Telefon nie zuständig und gibt meine Beschwerde angeblich immer wieder weiter, ohne den zuständigen Sachbearbeiter beim Namen nennen zu wollen.

Das SG teilte mir nach Beschwerde mit, dass dieses nicht mehr dafür zuständig sei, da das Klageverfahren abgeschlossen ist.
Für mich völlig unverständlich.

Meine Frage lautet also: Wie gehe ich weiter vor?

Von Forderung bis zum heutigen Tage sind bereits 3 Jahre und 11 Monate vergangen und ein Ende scheint trotz Anerkenntnis noch immer nicht in Sicht. Leichte Aggressionen machen sich bei mir also langsam breit.

Für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar!
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Guten Tag werte RAs,

ich habe folgende Frage:

In einer mündlichen Verhandlung vor dem SG wurde der Beklagten von der Richterin nahe gelegt, die Klageforderung anzuerkennen.

Die Beklagte gab also an, die Klageforderung anzuerkennen sowie die Auslage des Klägers im Ganzen zu erstatten.

Der Kläger nahm daraufhin das Anerkenntnis der Beklagten an, unter der Prämisse, dass die tatsächlichen Auslagen umgehend erstattet werden.

Das Gericht schloss danach das Klageverfahren ab.

Nun, drei Monate später, wurden die Auslagen noch immer nicht erstattet und auch die Klageforderungen nicht erfüllt.
Schreiben und Mahnungen werden ignoriert, bei Telefonaten fühlt sich der jeweiligen Sachbearbeiter am Telefon nie zuständig und gibt meine Beschwerde angeblich immer wieder weiter, ohne den zuständigen Sachbearbeiter beim Namen nennen zu wollen.

Das SG teilte mir nach Beschwerde mit, dass dieses nicht mehr dafür zuständig sei, da das Klageverfahren abgeschlossen ist.
Für mich völlig unverständlich.

Meine Frage lautet also: Wie gehe ich weiter vor?

Von Forderung bis zum heutigen Tage sind bereits 3 Jahre und 11 Monate vergangen und ein Ende scheint trotz Anerkenntnis noch immer nicht in Sicht. Leichte Aggressionen machen sich bei mir also langsam breit.

Für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar!
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Komplizierte Situation, die wohl nur mit Hilfe eines RA zu lösen ist. Du brauchst vom SG eine vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnises. Mit der kannst du dann beim selben SG die Androhung eines Zwangsgelds nach § 201 SGG gegen die Beklagte beantragen, wenn sie ihrem Anerkenntnis nicht umgehend nachkommt.
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Stefan, Danke für Deine Hilfe.

@Mods
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