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Suche Anwalt (Vertragsannulierung als Gewerbetreibender)

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Hallo liebes Forum,

ich suche einen unserer zahlreichen und fähigen Anwälte, der mir Rechtsberatung zukommen lässt.

Der Fall:

Ich habe für meine Werkstatt ein Werbeschild erstellen lassen wollen und kam mit einer Werbefirma in Person einer Vertreterin überein.

Da sich aber nicht an die mündlichen Vereinbarungen gehalten wurde, wollte ich vom 14-tägigen Rücktrittsrecht fristgerecht Gebrauch machen (welches mir auch unter Zeugen von deren Mitarbeiterin am Telefon bestätigt wurde).
Doch, wie ihr vielleicht bereits ahnt, habe ich eine schriftliche Abstandsforderung von über 70 % des Vertragswertes erhalten.

Ich hätte jetzt gerne einen Juristen, der das schriftlich klärt. Vielen Dank schonmal für jedwede Hilfe
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Hallo liebes Forum,

ich suche einen unserer zahlreichen und fähigen Anwälte, der mir Rechtsberatung zukommen lässt.

Der Fall:

Ich habe für meine Werkstatt ein Werbeschild erstellen lassen wollen und kam mit einer Werbefirma in Person einer Vertreterin überein.

Da sich aber nicht an die mündlichen Vereinbarungen gehalten wurde, wollte ich vom 14-tägigen Rücktrittsrecht fristgerecht Gebrauch machen (welches mir auch unter Zeugen von deren Mitarbeiterin am Telefon bestätigt wurde).
Doch, wie ihr vielleicht bereits ahnt, habe ich eine schriftliche Abstandsforderung von über 70 % des Vertragswertes erhalten.

Ich hätte jetzt gerne einen Juristen, der das schriftlich klärt. Vielen Dank schonmal für jedwede Hilfe
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Also schön kostenlos eine Rechtsberatung und dazu noch ein Schreiben aufsetzen? Na dann viel Glück, bezweifle aber, dass du nen Dummen findest. Nur mal so als Tipp, vielleicht mal drüber nachdenken, ob und woher das 14-tägige "Rücktrittsrecht" kommen soll.
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Danke Sledge_Hammer
Ansonsten: Mit 70% bist Du noch gut bedient für eine kundenspezifische Anfertigung. Bei uns müsstest Du 100% bezahlen
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Es gibt mMn kein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Gewerbetreibende. Das gilt nur für "Verbraucher".

DA
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Ok, wer hat denn gesagt, dass ich das kostenlos will?!

Ich möchte nur, wie hier seit Jahren üblich, mit dem Richtigen Juristen in Kontakt kommen und dann kann man ja alles weitere persönlich klären, per PN oder Telefonat etc.

Und ich denke ich habe mich hier freundlich und sachlich ausgedrückt, also kein Grund hier gleich rumzutröten...

Desweiteren habe ich das Thema nur grob angerissen, es gibt natürlich noch weitere Details.

Und ja, es kann sein, dass ich als relativer Neuling nicht über alles 100 % Bescheid weiß was selbstunternehmerische Tätigkeiten angeht, deswegen suche ich ja nach BERATUNG....
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Ich vermute, der Verkäufer hat Dir AGBs ausgehändigt oder Dich auf diese hingewiesen.
Wirf mal einen Blick da hinein. Dürfte fast alle Probleme aufklären.

DA
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Ich vermute, der Verkäufer hat Dir AGBs ausgehändigt oder Dich auf diese hingewiesen.
Wirf mal einen Blick da hinein. Dürfte fast alle Probleme aufklären.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:

Ich vermute, der Verkäufer hat Dir AGBs ausgehändigt oder Dich auf diese hingewiesen.
Wirf mal einen Blick da hinein. Dürfte fast alle Probleme aufklären.


DA

Wäre aber dann nicht auch noch zu klären, ob diese überhaupt so rechtens sind? Mal so quergefragt als Laie.
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Ok, wer hat denn gesagt, dass ich das kostenlos will?!

Ich möchte nur, wie hier seit Jahren üblich, mit dem Richtigen Juristen in Kontakt kommen und dann kann man ja alles weitere persönlich klären, per PN oder Telefonat etc.

Und ich denke ich habe mich hier freundlich und sachlich ausgedrückt, also kein Grund hier gleich rumzutröten...

Desweiteren habe ich das Thema nur grob angerissen, es gibt natürlich noch weitere Details.

Und ja, es kann sein, dass ich als relativer Neuling nicht über alles 100 % Bescheid weiß was selbstunternehmerische Tätigkeiten angeht, deswegen suche ich ja nach BERATUNG....
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Bishop-Six schrieb:

Ok, wer hat denn gesagt, dass ich das kostenlos will?!


Ich möchte nur, wie hier seit Jahren üblich, mit dem Richtigen Juristen in Kontakt kommen und dann kann man ja alles weitere persönlich klären, per PN oder Telefonat etc.


Und ich denke ich habe mich hier freundlich und sachlich ausgedrückt, also kein Grund hier gleich rumzutröten...


Desweiteren habe ich das Thema nur grob angerissen, es gibt natürlich noch weitere Details.


Und ja, es kann sein, dass ich als relativer Neuling nicht über alles 100 % Bescheid weiß was selbstunternehmerische Tätigkeiten angeht, deswegen suche ich ja nach BERATUNG....

Jetzt muss ich dir doch mal beispringen. Ich habe deinen Eingangsbeitrag auch nicht so verstanden, dass du die Beratung kostenlos haben willst. Darum mal ein Tipp: Man kann vermuten, dass der Streitwert des Mandats nicht gerade geeignet ist, dem Anwalt Freudentränen in die Augen zu treiben. Aber als junger aufstrebender Gewerbetreibender hast du vielleicht noch anderen Beratungsbedarf, etwa deine AGB, gewerberechtliche Beratung, ausstehende  Forderungen etc. Der Hinweis, einen Anwalt des Vertrauens zu suchen, dem man dann selbstverständlich auch alle weiteren anstehenden Mandate zukommen lässt, kann hier nützlich sein. Und keine Schwellenangst: Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, und man kann vorher anfragen, mit welchem Betrag man rechnen muss.
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Bishop-Six schrieb:

Ok, wer hat denn gesagt, dass ich das kostenlos will?!


Ich möchte nur, wie hier seit Jahren üblich, mit dem Richtigen Juristen in Kontakt kommen und dann kann man ja alles weitere persönlich klären, per PN oder Telefonat etc.


Und ich denke ich habe mich hier freundlich und sachlich ausgedrückt, also kein Grund hier gleich rumzutröten...


Desweiteren habe ich das Thema nur grob angerissen, es gibt natürlich noch weitere Details.


Und ja, es kann sein, dass ich als relativer Neuling nicht über alles 100 % Bescheid weiß was selbstunternehmerische Tätigkeiten angeht, deswegen suche ich ja nach BERATUNG....

Jetzt muss ich dir doch mal beispringen. Ich habe deinen Eingangsbeitrag auch nicht so verstanden, dass du die Beratung kostenlos haben willst. Darum mal ein Tipp: Man kann vermuten, dass der Streitwert des Mandats nicht gerade geeignet ist, dem Anwalt Freudentränen in die Augen zu treiben. Aber als junger aufstrebender Gewerbetreibender hast du vielleicht noch anderen Beratungsbedarf, etwa deine AGB, gewerberechtliche Beratung, ausstehende  Forderungen etc. Der Hinweis, einen Anwalt des Vertrauens zu suchen, dem man dann selbstverständlich auch alle weiteren anstehenden Mandate zukommen lässt, kann hier nützlich sein. Und keine Schwellenangst: Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, und man kann vorher anfragen, mit welchem Betrag man rechnen muss.
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Dankeschön für diese brauchbaren Informationen. Und ja, ich würde mir gerne einen Anwalt meines Vertrauens suchen, der mir auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Am Geld soll es nicht liegen, ich fange so ein Projekt garantiert nicht unvorbereitet an, auch der Streitwert liegt bei 1100 € (Abstandsforderung), ist also zumindest keine 100 € Geschichte.

In dem Fall bin ich auch der Meinung, dass ich normalerweise gute Chancen haben müsste, denn ich kann mehrere Vereinbarungsbrüche der Werbefirma nachweisen, zudem haben die bis jetzt 0,0 Leistungen erbracht, der "Vertrag" als solcher ist ziemlich dürftig und ich denke da könnte es auch Ansatzpunkte geben.

Also wenn ein Anwalt sich angesprochen fühlt und mir als langjähriges Forum-Mitglied seine Ehre erweisen möchte (gerne auch PN), würde mich das freuen
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Um das oben Gesagte doch mal auszuführen: Das gesetzliche (14-tägige) Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu (b2c) und selbst diesen nicht in jedem Fall (grundsätztlich im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen). Im b2b-Verhältnis gilt es erst recht nicht. Letztendlich wird (auch in Bezug auf einen möglichen Rücktritt) der Vertrag auszulegen sein, da kommt es nicht zwingend nur auf das schriftlich Vereinbarte an.

Viel Glück bei der Anwaltssuche, solltest du vor Ort schauen, sofern sich hier keiner meldet.
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Um das oben Gesagte doch mal auszuführen: Das gesetzliche (14-tägige) Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu (b2c) und selbst diesen nicht in jedem Fall (grundsätztlich im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen). Im b2b-Verhältnis gilt es erst recht nicht. Letztendlich wird (auch in Bezug auf einen möglichen Rücktritt) der Vertrag auszulegen sein, da kommt es nicht zwingend nur auf das schriftlich Vereinbarte an.

Viel Glück bei der Anwaltssuche, solltest du vor Ort schauen, sofern sich hier keiner meldet.
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Ok das mit dem Rücktrittsrecht hab ich jetzt verstanden, das war dann eben mein Fehler.

Aber warum hat mir die Dame das Recht am Telefon sogar bestätigt? Auf jeden Fall gab es die mündliche Vereinbarung, dass sich deren Designerteam mit mir in Verbindung setzt zwecks Design vom Werbeschild. Ich habe meine eigenen Logos und wartete auf deren Meldung. Nach mehreren Tagen (1-2 Tage sollte ich warten) habe ich mich dort gemeldet und darauf hingewiesen dass ich warte. Nach einer weiteren Woche habe ich noch immer nichts gehört.

Ich habe explizit betont, dass ich das Schild in diesem Zeitraum benötige, da ich das Frühlingsgeschäft bewerben will/muss.

NUnd nach 13 Tagen habe ich eben den Vertrag schriftlich gekündigt, da Nichtleistung und eben wie fälschlicherweise angenommen Rücktrittsrecht.

Zack, 2 Tage später hatte ich das Schreiben mit der Abstandsforderung da liegen. Interessanterweise habe ich nie einen ausformulierten Vertrag oder eine Auftragsbestätigung bekommen. Einzig der "Wisch" von der Vetreterin in der keinerlei Angaben über das Objekt, die Vertragsnr usw. gemacht wurden.

Deswegen bin ich der Meinung, dass das unseriös ist und einen Bruch unserer Vereinbarung darstellt. Zudem zeugt das schnelle Schicken dieser Abstandsforderung, dass die wohl nur darauf aus gewesen sind.
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Ok das mit dem Rücktrittsrecht hab ich jetzt verstanden, das war dann eben mein Fehler.

Aber warum hat mir die Dame das Recht am Telefon sogar bestätigt? Auf jeden Fall gab es die mündliche Vereinbarung, dass sich deren Designerteam mit mir in Verbindung setzt zwecks Design vom Werbeschild. Ich habe meine eigenen Logos und wartete auf deren Meldung. Nach mehreren Tagen (1-2 Tage sollte ich warten) habe ich mich dort gemeldet und darauf hingewiesen dass ich warte. Nach einer weiteren Woche habe ich noch immer nichts gehört.

Ich habe explizit betont, dass ich das Schild in diesem Zeitraum benötige, da ich das Frühlingsgeschäft bewerben will/muss.

NUnd nach 13 Tagen habe ich eben den Vertrag schriftlich gekündigt, da Nichtleistung und eben wie fälschlicherweise angenommen Rücktrittsrecht.

Zack, 2 Tage später hatte ich das Schreiben mit der Abstandsforderung da liegen. Interessanterweise habe ich nie einen ausformulierten Vertrag oder eine Auftragsbestätigung bekommen. Einzig der "Wisch" von der Vetreterin in der keinerlei Angaben über das Objekt, die Vertragsnr usw. gemacht wurden.

Deswegen bin ich der Meinung, dass das unseriös ist und einen Bruch unserer Vereinbarung darstellt. Zudem zeugt das schnelle Schicken dieser Abstandsforderung, dass die wohl nur darauf aus gewesen sind.
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Leider kann ich dir auf Grundlage deiner Schilderung nicht viel Hoffnung machen. Auch wenn die Vorwürfe der Schlechtleistung zutreffen sollten, ist in solchen Fällen eines Werklieferungsvertrages regelmäßig eine sog. Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich.

Meine Ansicht ersetzt keinesfalls eine Anwaltsberatung. Zum einen kann man die Rechslage ohne Kenntnis aller Umstände niemals seriös beurteilen. Zum anderen kann der Anwalt auch im negativen Fall hinsichtlich einer möglichen Schadensminderung beraten.
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Leider kann ich dir auf Grundlage deiner Schilderung nicht viel Hoffnung machen. Auch wenn die Vorwürfe der Schlechtleistung zutreffen sollten, ist in solchen Fällen eines Werklieferungsvertrages regelmäßig eine sog. Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich.

Meine Ansicht ersetzt keinesfalls eine Anwaltsberatung. Zum einen kann man die Rechslage ohne Kenntnis aller Umstände niemals seriös beurteilen. Zum anderen kann der Anwalt auch im negativen Fall hinsichtlich einer möglichen Schadensminderung beraten.
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stefank schrieb:

Leider kann ich dir auf Grundlage deiner Schilderung nicht viel Hoffnung machen. Auch wenn die Vorwürfe der Schlechtleistung zutreffen sollten, ist in solchen Fällen eines Werklieferungsvertrages regelmäßig eine sog. Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich.


Meine Ansicht ersetzt keinesfalls eine Anwaltsberatung. Zum einen kann man die Rechslage ohne Kenntnis aller Umstände niemals seriös beurteilen. Zum anderen kann der Anwalt auch im negativen Fall hinsichtlich einer möglichen Schadensminderung beraten.

Ja na gut, dann habe ich eben den klassischsten Anfängerfehler gemacht.
Aber ich denke diese Firma hat es auch genau darauf angelegt gehabt. Also ich suche mir jetzt einen Anwalt der wenigstens versuchen soll die Abstandsforderung zu drücken.

Naja Lehrgeld und so...aber danke für deine Hilfestellung
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Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.

DA
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Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:

Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.


DA

"Wer streitet um eine Kuh, gibt eine zweite dazu" - im Einzelfall kann das durchaus stimmen.

Ich denke allerdings, dass diese Rechnung für einen Gewerbetreibenden in der Gesamtschau falsch ist. Selbst der kleinste Selbstständige kalkuliert als absolutes Minimum 1000,- Euro im Jahr für Steuerberatungskosten. Für denselben Jahresbetrag eingeholte Rechtsberatung spart viel Ärger, und amortisiert sich mit der Anzahl der Fälle allemal.
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Dortelweil-Adler schrieb:

Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.


DA

"Wer streitet um eine Kuh, gibt eine zweite dazu" - im Einzelfall kann das durchaus stimmen.

Ich denke allerdings, dass diese Rechnung für einen Gewerbetreibenden in der Gesamtschau falsch ist. Selbst der kleinste Selbstständige kalkuliert als absolutes Minimum 1000,- Euro im Jahr für Steuerberatungskosten. Für denselben Jahresbetrag eingeholte Rechtsberatung spart viel Ärger, und amortisiert sich mit der Anzahl der Fälle allemal.
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stefank schrieb:  


Dortelweil-Adler schrieb:
Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.


DA


"Wer streitet um eine Kuh, gibt eine zweite dazu" - im Einzelfall kann das durchaus stimmen.


Ich denke allerdings, dass diese Rechnung für einen Gewerbetreibenden in der Gesamtschau falsch ist. Selbst der kleinste Selbstständige kalkuliert als absolutes Minimum 1000,- Euro im Jahr für Steuerberatungskosten. Für denselben Jahresbetrag eingeholte Rechtsberatung spart viel Ärger, und amortisiert sich mit der Anzahl der Fälle allemal.

Ich sehe das auch so und da mir sozusagen ein "Budget" der Werbefirma vorgegeben wurde, investiere ich dieses Geld lieber in einen Anwalt, da geht es mir auch ums Prinzip.

Momentaner Stand der Dinge sieht so aus: Die Anfertigung eines Werbeschildes (Metallschild zum Aufhängen an einer Werbeschildwand beim TÜV) deklariert meine Anwalt als Werksvertrag, der wohl andere Rücktrittsrechte hat. Zudem sind große Teile der "AGB" unwirksam und es gibt BGH-Urteile, die diese Vorgehensweise stützen. Das sind neben ein paar weiteren kleinen Details die Kernpunkte unseres momentanen Schriftverkehrs.

Wenns soweit ist, gebe ich auch gerne das Ergebnis bekannt, auch wenn es negativ für mich enden sollte. So können vielleicht auch andere aus diesem Thread Informationen einholen.
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stefank schrieb:  


Dortelweil-Adler schrieb:
Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.


DA


"Wer streitet um eine Kuh, gibt eine zweite dazu" - im Einzelfall kann das durchaus stimmen.


Ich denke allerdings, dass diese Rechnung für einen Gewerbetreibenden in der Gesamtschau falsch ist. Selbst der kleinste Selbstständige kalkuliert als absolutes Minimum 1000,- Euro im Jahr für Steuerberatungskosten. Für denselben Jahresbetrag eingeholte Rechtsberatung spart viel Ärger, und amortisiert sich mit der Anzahl der Fälle allemal.

Ich sehe das auch so und da mir sozusagen ein "Budget" der Werbefirma vorgegeben wurde, investiere ich dieses Geld lieber in einen Anwalt, da geht es mir auch ums Prinzip.

Momentaner Stand der Dinge sieht so aus: Die Anfertigung eines Werbeschildes (Metallschild zum Aufhängen an einer Werbeschildwand beim TÜV) deklariert meine Anwalt als Werksvertrag, der wohl andere Rücktrittsrechte hat. Zudem sind große Teile der "AGB" unwirksam und es gibt BGH-Urteile, die diese Vorgehensweise stützen. Das sind neben ein paar weiteren kleinen Details die Kernpunkte unseres momentanen Schriftverkehrs.

Wenns soweit ist, gebe ich auch gerne das Ergebnis bekannt, auch wenn es negativ für mich enden sollte. So können vielleicht auch andere aus diesem Thread Informationen einholen.
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Bishop-Six schrieb:  


stefank schrieb:  


Dortelweil-Adler schrieb:
Und das soll dann billiger sein insgesamt? Gestatte, dass ich zweifle.


DA


"Wer streitet um eine Kuh, gibt eine zweite dazu" - im Einzelfall kann das durchaus stimmen.


Ich denke allerdings, dass diese Rechnung für einen Gewerbetreibenden in der Gesamtschau falsch ist. Selbst der kleinste Selbstständige kalkuliert als absolutes Minimum 1000,- Euro im Jahr für Steuerberatungskosten. Für denselben Jahresbetrag eingeholte Rechtsberatung spart viel Ärger, und amortisiert sich mit der Anzahl der Fälle allemal.


Ich sehe das auch so und da mir sozusagen ein "Budget" der Werbefirma vorgegeben wurde, investiere ich dieses Geld lieber in einen Anwalt, da geht es mir auch ums Prinzip.


Momentaner Stand der Dinge sieht so aus: Die Anfertigung eines Werbeschildes (Metallschild zum Aufhängen an einer Werbeschildwand beim TÜV) deklariert meine Anwalt als Werksvertrag, der wohl andere Rücktrittsrechte hat. Zudem sind große Teile der "AGB" unwirksam und es gibt BGH-Urteile, die diese Vorgehensweise stützen. Das sind neben ein paar weiteren kleinen Details die Kernpunkte unseres momentanen Schriftverkehrs.


Wenns soweit ist, gebe ich auch gerne das Ergebnis bekannt, auch wenn es negativ für mich enden sollte. So können vielleicht auch andere aus diesem Thread Informationen einholen.

Ein gutes Beispiel dafür, dass der Gang zum Anwalt regelmäßig besser ist, als es nicht zu tun. Die Unterscheidung Werklieferungsvertrag, der nach Kaufrecht beurteilt wird, und Werkvertrag ist nur im Einzelfall und in Kenntnis aller Umstände möglich. Ich wünsche jedenfalls viel Glück und freue mich über deine meiner Ansicht nach vernünftige Einstellung.
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Nur noch ein kleiner Tip:
Lass dir eine Kopie des Auftrags zukommen!
Vielleicht hat die Vertreterin im Nachhinein noch Sachen dazugeschrieben. Wird häufig gemacht. Wenn das der Fall wäre, steigen deine Chancen ungemein.


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