ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen: Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen. Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
Schön kompliziert. Die Schwierigkeit im Moment liegt selbstverständlich darin, dass du der Unfallverursacher bist, deine Kollegin aber die derzeit Beschuldigte. Dies kann sich aber ganz schnell ändern, denn deine Kollegin kann und wird ja vermutlich gegenüber der Polizei aussagen, dass du gefahren bist. Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Als Beschuldigter muss man einer solchen Vorladung nicht nachkommen. Wenn deine Kollegin dir was Gutes tun will, sollte sie den Termin absagen und einen Anwalt beauftragen, die Ermittlungsakte einzusehen. Wenn man dann weiß, was die Polizei an Informationen hat, kann man das weitere Vorgehen danach festlegen.
ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen: Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen. Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
Schön kompliziert. Die Schwierigkeit im Moment liegt selbstverständlich darin, dass du der Unfallverursacher bist, deine Kollegin aber die derzeit Beschuldigte. Dies kann sich aber ganz schnell ändern, denn deine Kollegin kann und wird ja vermutlich gegenüber der Polizei aussagen, dass du gefahren bist. Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Das war mit ein Punkt für diesen Thread. Denn ich will einerseits natürlich nicht, dass meine Kollegin den Kopf für mich hinhält, andererseits der Polizei auch nicht zu viel auf die Nase binden, wie du richtig bemerkst. Ich hoffe ja, dass falls tatsächlich ein Schaden entstanden ist dieser sich irgendwo im Bagatellrahmen bewegt.
Schön kompliziert. Die Schwierigkeit im Moment liegt selbstverständlich darin, dass du der Unfallverursacher bist, deine Kollegin aber die derzeit Beschuldigte. Dies kann sich aber ganz schnell ändern, denn deine Kollegin kann und wird ja vermutlich gegenüber der Polizei aussagen, dass du gefahren bist. Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Das war mit ein Punkt für diesen Thread. Denn ich will einerseits natürlich nicht, dass meine Kollegin den Kopf für mich hinhält, andererseits der Polizei auch nicht zu viel auf die Nase binden, wie du richtig bemerkst. Ich hoffe ja, dass falls tatsächlich ein Schaden entstanden ist dieser sich irgendwo im Bagatellrahmen bewegt.
Schön kompliziert. Die Schwierigkeit im Moment liegt selbstverständlich darin, dass du der Unfallverursacher bist, deine Kollegin aber die derzeit Beschuldigte. Dies kann sich aber ganz schnell ändern, denn deine Kollegin kann und wird ja vermutlich gegenüber der Polizei aussagen, dass du gefahren bist. Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
stefank schrieb: Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Fahrverbot gibts nur äußerst selten, im Normalfall kommt es zum Führerscheinentzug.
Ansonsten Zustimmung zu deinem Beitrag.
Danke für die Zustimmung. Bezüglich Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis muss ich dir aber widersprechen. Das hat mit Normalfall etc. gar nichts zu tun, vielmehr richtet sich das regelmäßig nach den Unfallfolgen. Bei 200 bis 500 Euro Schaden ist es gewöhnlich 1 Monat, bei bis zu 900 Euro drei Monate. Ab 1300 Euro wird fast immer die Fahrerlaubnis entzogen, bei Körperverletzung Entzug mit 12 Monaten Sperre.
ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen: Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen. Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Als Beschuldigter muss man einer solchen Vorladung nicht nachkommen. Wenn deine Kollegin dir was Gutes tun will, sollte sie den Termin absagen und einen Anwalt beauftragen, die Ermittlungsakte einzusehen. Wenn man dann weiß, was die Polizei an Informationen hat, kann man das weitere Vorgehen danach festlegen.
vor vielen Jahren hatte ich persönlich den Fall, dass ich wegen Fahrerflucht belangt werden sollte. Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt. Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend. da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Als Beschuldigter muss man einer solchen Vorladung nicht nachkommen. Wenn deine Kollegin dir was Gutes tun will, sollte sie den Termin absagen und einen Anwalt beauftragen, die Ermittlungsakte einzusehen. Wenn man dann weiß, was die Polizei an Informationen hat, kann man das weitere Vorgehen danach festlegen.
vor vielen Jahren hatte ich persönlich den Fall, dass ich wegen Fahrerflucht belangt werden sollte. Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt. Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend. da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
vor vielen Jahren hatte ich persönlich den Fall, dass ich wegen Fahrerflucht belangt werden sollte. Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt. Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend. da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Lächerliche Schutzbehauptung.
Ich habe es damals glaubhaft genug rübergebracht.
Gibs zu, du hast dich von Rolf Bossi vertreten lassen.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Lächerliche Schutzbehauptung.
Ich habe es damals glaubhaft genug rübergebracht.
Gibs zu, du hast dich von Rolf Bossi vertreten lassen.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich hatte mit einem Leih-LKW eine über die Strasse hängende Ampel abgerissen/ausgehängt und - da "es" auf Höhe der Hinterachse passierte - nicht bemerkt.
Lächerliche Schutzbehauptung.
Ich habe es damals glaubhaft genug rübergebracht.
Gibs zu, du hast dich von Rolf Bossi vertreten lassen.
stefank schrieb: Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Fahrverbot gibts nur äußerst selten, im Normalfall kommt es zum Führerscheinentzug.
Ansonsten Zustimmung zu deinem Beitrag.
Danke für die Zustimmung. Bezüglich Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis muss ich dir aber widersprechen. Das hat mit Normalfall etc. gar nichts zu tun, vielmehr richtet sich das regelmäßig nach den Unfallfolgen. Bei 200 bis 500 Euro Schaden ist es gewöhnlich 1 Monat, bei bis zu 900 Euro drei Monate. Ab 1300 Euro wird fast immer die Fahrerlaubnis entzogen, bei Körperverletzung Entzug mit 12 Monaten Sperre.
ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen:
Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen.
Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen:
Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen.
Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Jedenfalls danke schon mal für deine Meinung!
Ansonsten Zustimmung zu deinem Beitrag.
Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Jedenfalls danke schon mal für deine Meinung!
Wie immer kann man dir nur raten, schon jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Der kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Akteneinsicht für dich vornehmen, da du ja noch kein Beschuldigter bis, und man der Polizei nicht alles auf die Nase binden sollte. Aber zwecks möglicher Abstimmung mit der Kollegin (und ggf. deren Anwalt) und vor allem für das weitere Vorgehen kommst du ohne Verteidiger nicht aus. Die Strafandrohung bei unerlaubtem Entfernen ist nicht ganz unerheblich, und es droht auch Fahrverbot.
Nur noch ein kleiner Hinweis: Die Einlassungen zum Geschehen, die du hier machst, reiten dich rein und sollten so keinesfalls gegenüber der Polizei gemacht werden. Auch hierbei wird dich der Anwalt beraten
Ansonsten Zustimmung zu deinem Beitrag.
ich wende mich heute mal an die juristische Kompetenz im Forum mit der Bitte Unterstützung.
Folgendes ist vorgefallen:
Im Zuge eines beruflichen Termins, bei dem ich den Dienstwagen gefahren bin, habe ich beim Ausparken ein parkendes Auto berührt. Meine Kollegin, die das Fahrzeug gebucht hatte, stieg aus um sich zu vergewissern, dass kein Schaden entstanden war. Dies war aus ihrer Sicht nicht der Fall, woraufhin wir die Fahrt fortgesetzt haben. Dieser Vorgang wurde von einer Anwohnerin beobachtet und höchstwahrscheinlich auch zur Anzeige gebracht, denn kürzlich bekam meine Kollegin, auf deren Namen der Dienstwagen ja gebucht war, eine entsprechende Vorladung, um sie als Beschuldigte zu vernehmen.
Soweit erst mal von mir. Würde mich sehr freuen eine kurze Einschätzung zu bekommen.
Weiteres dann gerne per PN. Danke im Voraus!
Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend.
da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend.
da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
Ich konnte meine tatsächliche Unwissenheit glaubhaft machen.
Das Verfahren wurde gegen Zahlung von ein paar Mark wegen "Sachbeschädigung" eingestellt.
... Du bist doch in diesem Fall, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Du sagst, ebenfalls unwissend.
da unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein Vorsatzdelikt ist, solltest Du - wenn Du deine Unissenheit glaubhaft darstellen kannst - eigentlich schadlos aus der sache rauskommen.
Der war es:
http://vonlavergne.homepage.t-online.de/home/index.html
Der war es:
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Ansonsten Zustimmung zu deinem Beitrag.